Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-29/A-1/3-2023 – Berichte des Rechnungshofes und des Landesrechnungshofes aus der XIX. Gesetzgebungsperiode
Berichterstatter
Redner
- Franz Schnabl (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Wolfgang Kocevar (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Peter Gerstner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Michael Sommer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Franz Linsbauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Elvira Schmidt (SPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- Anja Scherzer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
- René Lobner (ÖVP) Tagesordnungspunkt 16 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-29, Antrag der Abgeordneten Kaufmann, Waldhäusl u.a. betreffend Berichte des Rechnungshofes und des Landesrechnungshofes aus der XIX. Gesetzgebungsperiode. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hauer die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hauer (ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-29/A der Abgeordneten Kaufmann, Waldhäusl, Hauer, Dorner, Linsbauer und Bors betreffend die Berichte des Rechnungshofes und des Landesrechnungshofes und ich beginne mit dem ersten Bericht Bundesrechnungshof betreffend Allgemeiner Einkommensbericht. In dem Bericht werden alle Einkommen der Unselbstständigen und selbstständig Erwerbstätigen sowie der Pensionistinnen und Pensionisten dargestellt. Der Bericht liegt in den Händen der Abgeordneten und ich darf zu einem kurzen Bericht des zweiten Geschäftsstückes kommen: Bericht des Bundesrechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen; Follow-up-Überprüfung. In dem Bericht stellt der Rechnungshof die Anzahl der umgesetzten Empfehlungen der überprüften Stellen fest. Auch hier liegt der Bericht in den Händen der Abgeordneten und ich darf zum nächsten Bericht des Bundesrechnungshofes betreffend Tätigkeit 2022 kommen. Der Bericht beinhaltet die Schwerpunkte begonnen von Vertrauensstärken der Compliance und Transparenz bis hin zu den neuen Herausforderungen der Rechnungshöfe. Weiters erhält der Bericht auch einen Zusatzbericht, wo auf Nachfrage der Umsetzung der Empfehlungen des Jahres 2021 eingegangen wird. Auch hier liegt der Bericht in den Händen der Abgeordneten und ich darf zum nächsten Bericht des Rechnungshofes kommen betreffend Bildungsdirektionen, wo das Prüfungsziel die Beurteilung der Neuorganisation der seit 1.1.2019 bestehenden Bund-Landesschulbehörde und der jeweiligen landesgesetzlichen Umsetzung sowie der daraus resultierenden Aufgabenbereiche der Bildungsdirektionen anzustreben ist. Auch hier liegt der Bericht in den Händen der Abgeordneten und ich darf zum letzten Bericht kommen, des Landesrechnungshofes betreffend Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume. Die Länder Niederösterreich und Wien unterhielten seit dem Jahr 1974 den Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume, um Kooperationen in den Bereichen Naturschutz, Erholung, Kultur und Raumordnung zu fördern, die eine Gebietskörperschaft alleine nicht lösen konnte. Auch hier liegt der Bericht in den Händen der Abgeordneten und ich erlaube mir die Anmerkung: Der Bericht unseres Landesrechnungshofes ist sehr zielgerichtet, sehr strukturiert geschrieben. Ich darf daher zum Antrag des Rechnungshof-Ausschusses kommen über den Antrag der Abgeordneten Kaufmann, Waldhäusl, Hauer, Dorner, Linsbauer und Bors betreffend Berichte des Rechnungshofes und des Landesrechnungshofes (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die nachstehenden Berichte werden zur Kenntnis genommen:
- Bericht des Rechnungshofes betreffend Allgemeiner Einkommensbericht 2022
- Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkehrsstrafen
- Bericht des Rechnungshofes betreffend Tätigkeitsbericht 2022
- Bericht des Rechnungshofes betreffend Bildungsdirektionen
- Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume“
Herr Präsident, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit debattieren wir nun die offenen Berichte der letzten Legislaturperiode und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Franz Schnabl, SPÖ.
Abg. Schnabl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Verkehrsstrafen haben eine generalpräventive Wirkung und diese generalpräventive Wirkung ist auch wichtig mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Wenn ich mir das Arbeitsübereinkommen dieser ÖVP-FPÖ-Regierung anschaue, dann stelle ich fest, es sind zwei Autofahrerparteien zusammengekommen. Es sind zwei Autofahrerparteien zusammengekommen und das sieht man ganz deutlich: Wir haben Probleme im Bereich der Gesundheit, wir haben Probleme im Bereich der Pflege, wir haben Probleme im Bereich Umwelt, mit der Teuerung. Aber kein einziges Kapitel hat so viele Punkte unter dem Übertitel „konkrete Maßnahmen“ als der Bereich Verkehr. Ja, da sind viele Punkte dabei, die gut sind, die vielleicht auch – kommt auf die Ausführung darauf an – unsere Zustimmung finden, aber ein paar fehlen und das kommt auch aus dem Bericht des Rechnungshofes hervor. Ein paar fehlen. Zum Themenbereich „Verkehrssicherheit“ fällt Ihnen nämlich nur ein Barrieren zu bauen, die Straßen noch breiter, noch größer zu machen, aber zum Thema „Generalprävention“ da fehlt eine Aussage. Keine Mittelleitschiene, keine dritte und keine vierte Spur beispielsweise hilft und schützt vor der Unfallursache Nummer 1. Die Unfallursache Nummer 1 ist Handy am Steuer, Manipulation mit dem Handy noch vor Alkohol und Schnellfahren. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es schon bemerkenswert, dass wir von sechs Vorschlägen des Rechnungshofes zur Verbesserung der Situation im Bereich der Generalprävention und der Verkehrsstrafen drei überhaupt noch nicht umgesetzt haben und keine einzige findet sich im Regierungsprogramm wieder. Wir unterstützen den Bericht. Wir stimmen dem Bericht zu. Wir würden uns aber auch wünschen, dass sich gerade die beiden Fraktionen ÖVP und FPÖ den Bericht des Rechnungshofes zu Herzen nehmen und hinter die Ohren schreiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte kurz auf den Allgemeinen Einkommensbericht 2022 eingehen und hier ein paar Punkte hervorstreichen. Und zwar in der Gruppe der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten, konkret bei den unselbstständigen Erwerbstätigen lagen die Bruttojahreseinkommen wesentlich über dem Einkommen aller Erwerbstätigen und auch der Einkommensnachteil der Frauen war geringer. Trotzdem blieben im privatwirtschaftlichen Bereich im mittleren Einkommen der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Frauen deutlich hinter jenen der männlichen Vergleichsgruppe zurück. Arbeiterinnen erreichten hier rund 72 % des mittleren Bruttojahreseinkommens der Männer, bei den weiblichen Angestellten waren es 70 %. Generell nähert sich aber das Einkommen der Frauen bei den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten und aufgrund von strukturellen Veränderungen dem der Männer an. Das führte im öffentlichen Dienst dazu, dass das mittlere Einkommen der weiblichen Vertragsbediensteten 95 % des Männereinkommens erreichte und Beamtinnen im Mittel mit 105 % etwas mehr als Beamte verdienten. Der große Unterschied zwischen den Beamten und den übrigen Personengruppen in diesem Bericht hatte mehrere Gründe. Zum einen war die Gruppe der Beamten mit 51 Jahren durchschnittlich um 12 Jahre älter als bei den Arbeitern, wo der Durchschnitt bei 39 Jahren lag bzw. bei Angestellten lag der Durchschnitt bei 40 Jahren. Zum anderen war bei Beamten der Akademikeranteil mit 34 % höher als der bei den Angestellten. Dort war der Anteil bei 27 % und die Einkommensunterschiede waren zum Teil auch auf den hohen Anteil an ganzjährig Vollzeitbeschäftigten zurückzuführen. So waren nur 43 % der Arbeiter ganzjährig vollzeitbeschäftigt, hingegen 91 % der Beamten. Besonders gering sind die Einkommen im Bereich der Gastronomie und auch bei den Dienstleistungen wie z. B. Reinigungskraft, Frisör usw. Gerade bei diesen Berufsgruppen sind überwiegend Frauen beschäftigt. Anhand dieser Berufsgruppen kann man auch erkennen, warum Frauen im Durchschnitt weniger verdienen als Männer. Aber auch im Pflege- und Gesundheitsbereich und auch im ganzen Sozialwesen sind die Verdienstmöglichkeiten in den meisten Fällen geringer. Auch in diesem Bereich sind überwiegend Frauen beschäftigt. Hier gilt es von politischer Seite nachzusteuern, aber auch mit Verhandlungen mit den Sozialpartnern, um diese Berufsgruppen zu attraktivieren, um in weiterer Folge qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Wir werden diesen Bericht noch genauer durchleuchten und ich glaube, da kommt in den kommenden Jahren noch einige Arbeit auf uns zu und den Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gelangt der Abgeordnete René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat ja schon einiges aus dem Einkommensbericht zum Besten gegeben. Ich habe mir natürlich auch die Mühe gemacht den Einkommensbericht hier durchzusehen. (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.) Ich möchte da auf viele Punkte eingehen, werde euch aber die Detaillesung hier auch ersparen. Wir nehmen den Rechnungshofbericht natürlich auch sehr gerne zur Kenntnis, weil er eines beweist oder eines auch zeigt: Dass die Jahre 2020 und 2021 hier sehr, sehr klar auch zeigen, dass hier rund ein Fünftel der unselbstständig Erwerbstätigen in dieser Zeit – nämlich zwischen 2020 und 2021 – hier von Kurzarbeit und vor allem auch von der Pandemie betroffen waren. Das sieht man auch ganz, ganz schön nämlich an den Einkommensteilen, wenn es um die Gehaltsentwicklung oder vor allem auch der Einkommensentwicklung in den letzten beiden Jahren gegangen ist. Wie mein Vorredner auch schon angesprochen hat, heißt das auch für uns, dass viele Dinge, die wir heute auch schon diskutiert haben, wenn es nämlich darum geht Auskommen mit dem Einkommen, zeigt dieser Bericht ganz, ganz klar, dass es hier nicht nur Handlungsbedarf gibt, sondern auch, dass unselbstständig Erwerbstätige hier – vor allem auch die Frauen – im Einkommen und im Einkommensbereich hier gegenüber den Männern benachteiligt sind. Abschließend möchte ich noch eine Sache herausnehmen, weil das mir ganz wichtig ist und viele von euch wissen das auch – wenn es nämlich um die Fach- und Führungskräfte von morgen geht, nämlich den Bereich der Lehrlinge. Hier sieht man leider sehr, sehr genau, dass im technischen Bereich oder wo auch hier Ausbildung betrieben wird – ob das im Kfz-Technik-, im Elektro-, Elektronikbereich ist – hier die Einkommen doch im oberen Drittel zu finden sind in der Lehrlingsentschädigung. Aber in einem Bereich, der für uns immens wichtig ist und der heute schon mehrmals gefallen ist – nämlich der Bereich „persönliche Dienstleistung“ und ich spreche hier speziell auch den Bereich „Pflege und Dienstleistungen“ an – leider hier der überwiegende Teil, der diese Ausbildungen auch macht in diesem Bereich Frauen sind und leider hier die Einkommen wirklich im untersten Drittel, also in der vorletzten Einkommensgruppe und -kategorie zu finden sind. Der Dienst am Nächsten oder die Arbeit am Nächsten im Pflegebereich oder im Gesundheits- und Betreuungsbereich ist ein wertvoller und ein wichtiger. Ich glaube, hier haben wir alle – wenn wir uns hoffentlich einig sind – einen riesen Handlungsbedarf, nämlich den Leuten nicht nur Wertschätzung und Applaus entgegenkommen zu lassen, sondern vor allem auch ein Einkommen mit dem man dann auskommt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hubert Keyl, FPÖ.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe mir den Follow-up-Überprüfungsbericht, Verkehrsstrafen durchwegs ... der Kollege Schnabl der SPÖ ist jetzt nicht mehr da, aber der hat es angesprochen, dass er der Meinung ist, dass wir uns den nicht angeschaut haben. Nein, wir haben uns den sehr wohl angeschaut. Hier gibt es eigentlich von diesen sechs erwähnten Punkten zwei, die betreffen IT-Modul. Ich glaube, das übersteigt quasi die Kompetenz hier, dass man darauf genauer Bezug nimmt. Somit bleiben eigentlich nur noch vier Punkte an das Land NÖ gerichtet übrig. Von den vier Punkten ... der erste ist der bundesweit einheitliche Strafgeldkatalog. Der zweite Punkt ist das bundesweit koordinierte Vorgehen bei Straftoleranzen. Der dritte ist, dass beim Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ein abrufbares Verwaltungsstrafregister zu urgieren bzw. zu unterstützen sei und der vierte Punkt ist, dass nach dem Vorbild der VStV-Kooperation gemeinsame Arbeitsgruppen eingerichtet werden sollen. Ich kann hier aus dieser Übersicht jetzt nicht unbedingt eine Säumigkeit des Landes erkennen und wüsste jetzt auch nicht, was wir hier im Konkreten schon abhandeln sollten. Somit, glaube ich, bleibt hier aus dem Follow-up-Bericht nur noch eines übrig – und zwar den befassten Beamten hier im Land NÖ sowohl auch im Rechnungshof für die geleistete Arbeit herzlich zu danken. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich erteile Frau Abgeordneter Edith Kollermann von den NEOS das Wort.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Allgemeinen Einkommensbericht. Dieser Bericht dokumentiert eindrücklich einige Schwachstellen in unserer Gesellschaft und zwar die strukturelle Benachteiligung von Frauen beim Einkommen. Die Grundaussage „Teilzeit führt nicht nur in die Altersarmut, Teilzeit ist auch schon eine Armutsfalle während der Erwerbstätigkeit.“ Und zwar deshalb, weil Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen. Wir sprechen hier von Einrichtungen des sozialen Lernens, des Spielens, des Förderns von Talenten und Interessen und zwar in flächendeckender Form und nicht nur als Wahlversprechen, die mit den Gemeinden nicht koordiniert sind und wo Personal und Infrastruktur fehlt – also eine konkrete Umsetzung dieser wichtigen ersten Bildungseinrichtung. Der Großteil dieser Einkommensunterschiede geht nämlich auf die Teilzeit zurück. Das sieht man besonders bei den unterschiedlichen Berufsgruppen. Da sticht auf der einen Seite die Gruppe der Beamtinnen und Beamten hervor, das wurde schon auch erwähnt, dass es verschiedene Gründe dazu gibt. Aber das interessante daran ist ja, dass dort die Schere zwischen Männern und Frauen deutlich geringer ist, weil eben dort weniger in Teilzeit gearbeitet wird und das ist auch ein wesentlicher Indikator dafür, dass das insgesamt ein Thema ist, wo man zu Lösungen kommen kann. Weitere Indikatoren für höheres Einkommen ist natürlich der Bildungsabschluss und ist auch die Betriebszugehörigkeitsdauer. Betriebszugehörigkeit bedeutet natürlich auch weiteres Lernen, Erfahrung, Qualifizierung. Auch da werden wir Veränderungen sehen, weil die Verweildauer in den Betrieben immer kürzer ist, weil es auch immer schneller neue Berufsbilder gibt, wobei ich hier zuversichtlich bin, dass die Lernkurve trotzdem eine spannende und eine gute sein kann, weil man sich immer wieder auf etwas Neues einstellen muss. Eine kleine Schwachstelle hat der Bericht selber auch, das muss ich hier anmerken bei allem Lob, dass hier wirklich auch sehr wichtige und gute Daten aufbereitet und analysiert werden. Aber es wird z. B. die Nichtvergleichbarkeit von Selbstständigen und Nichtselbstständigen Einkünften beschrieben. Das mag in Teilen natürlich stimmen, aber der konkrete Hinweis, warum – nämlich, weil es bei den selbstständigen Einkünften deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten durch Sonderausgaben, Absetzbeträge und Verluste gäbe. Das ist mir wirklich ein Anliegen, das auch hier zu sagen, weil das so oft so mittransportiert wird, so eine leichte Unterstellung: „Ja, die Selbstständigen können es sich halt besser richten.“ Gerade wenn ich diese Positionen hier sehe, dann muss man schon sagen: Die Sonderausgaben und die Absetzbeträge kommen erst dann zum Tragen, wenn die Einkünfte einmal grundsätzlich ermittelt sind und die sind unabhängig einmal grundsätzlich davon, ob das selbstständige oder nichtselbstständig Angestellte/Beamte sind. Bei manchen Absetzbeträgen ist es sogar so, dass es nur den Angestellten zugute kommt wie der Verkehrsabsetzbetrag z. B. Und bei den Verlusten muss man schon auch dazu sagen: Das ist also nicht die Freude eines Unternehmers Verluste zu machen, die man später geltend macht, weil man kann sie erst geltend machen, wenn man sie vorher eingefahren hat. Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass man sich das als Angestellter wünscht diese Verluste einzufahren, damit ich sie später einmal absetzen kann. Also das nur so weit zum Bericht. Vom Inhalt her ist es natürlich trotzdem ein wesentlicher Erkenntnispunkt, denn die Fragen ... wie man aus dem Dilemma nachhaltig auch herauskommen kann? Dieser Bericht ist auch ein frauenpolitisches Manifest. Es zeigt nämlich, dass da eine strukturelle Benachteiligung von Frauen mit einem rückwärtsgewandten Rollenverständnis diese Benachteiligung einzementiert und sich jedenfalls direkt auf das Einkommen durchschlägt. Also sind die Schlussfolgerungen, die wir hier ziehen müssen: Erstens: Wir müssen raus aus der Teilzeitfalle. Und wie geht das? Indem man die Menschen entlastet durch die Senkung von Abgaben und Abgaben auf den Faktor Arbeit, damit nämlich tatsächlich auch mehr übrigbleiben kann und das Zweite: ein qualitativ hochwertiges, flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot. Das ist eigentlich eine Wiederholung der notwendigen Maßnahmen, die wir immer wieder diskutieren und die sich hier wirklich in den kalten, nackten Zahlen wiederfinden. Der dritte Punkt ist natürlich die beste Bildung für unsere Kinder, denn Bildung ist der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben und Bildung ist ja die Chance für weitere Aufstiegsmöglichkeit. Den vorliegenden Bericht werden wir natürlich zur Kenntnis nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zu Wort gelangt Abgeordneter Wolfgang Kocevar, SPÖ.
Abg. Kocevar (SPÖ): Geschätzter Präsident! Hohes Haus! Die Finanzkontrolle in Österreich hat eine lange Tradition. Empfehlungen des Rechnungshofes tragen zur Weiterentwicklung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Transparenz in Bundes- und Landesverwaltungen bei. Im Tätigkeitsbericht wird Rechenschaft über das vergangene Jahr gelegt und zeigt, dass die Berichts- und Prüftätigkeiten auch angenommen werden. 50 Berichte im Jahr 2022 und rund 90 % Umsetzung der 2.000 Empfehlungen. Mein besonderer Dank gilt Frau Direktor Goldeband und ihren Mitarbeiterinnen für die ausgezeichnete und hervorragende Arbeit. Vielen, vielen Dank! Aber auch zusätzlich freuen wir uns, dass der Rechnungshof auch präventive Arbeit leistet und vor allem politische Arbeit, um etwaigem Missbrauch vorzubeugen. Vielen, vielen Dank dafür! (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Als Nächster zu Wort gemeldet der Abgeordnete Peter Gerstner, FPÖ.
Abg. Gerstner(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin, die noch da ist! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ja, jetzt hat mir der Kollege aus dem Bezirk Baden die Begrüßung weggenommen, weil ich wollte die Frau Direktorin Mag. Dr. Goldeband auch begrüßen. Recht herzlich willkommen und danke für die Tätigkeit! Mein Tätigkeitsbericht betrifft aber mehr den Rechnungshof Österreich. Ich habe da 130 Seiten Tätigkeitsbericht vor mir liegen. Das betrifft die Kollegin von der Frau Goldeband, nämlich die Frau Dr. Kraker, die ja bei uns im Bezirk sogar zu Hause ist. Mir ist aufgefallen bei meinen Recherchen, dass beide Damen aus der Steiermark kommen. Scheinbar sind die Steirerinnen sehr zahlenaffin, kommt mir so vor. Ich darf Ihnen – wie schon gesagt – heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes präsentieren oder hier eine Zusammenfassung mitteilen. Der Rechnungshof leistet einen wichtigen Beitrag zur Kontrolle und zur Überwachung der öffentlichen Verwaltung, schafft Transparenz über öffentliche Vorgänge. Seine Berichte enthalten wertvolle Empfehlungen für Politik und Verwaltung, um das staatliche Wirken zu verbessern und eine effiziente Nutzung der öffentlichen Mittel zu gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ.) Wie man schon sieht, ein sehr trockenes Thema. Die Grundlagen zur Funktion des Rechnungshofes sind klar definiert. Als oberstes Organ der staatlichen Finanzkontrolle – was wir zuerst schon gehört haben – setzt er sich für die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine schlüssige Folgeabschätzung ein. Der Rechnungshof prüft die gesamte Staatswirtschaft – also nicht nur uns in Niederösterreich – nach den Prüfmaßstäben der ziffernmäßigen Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit – also einiges zu prüfen. Dabei verfolgt er eine systematische, strukturelle, objektive und risikoorientierte Vorgansweise. Ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechnungshofes lag im vergangenen Jahr auf der Korruptionsbekämpfung. In rund einem Drittel der Prüfungen wurden Themen wie Risikoanalyse, Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, funktionierendes internes Kontrollsystem und Interessenskonflikten beleuchtet. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es in vielen Bereichen noch Verbesserungsbedarf gibt, um eine effiziente und effektive Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten. Ich glaube, jeder von uns weiß: Korruption untergräbt das Vertrauen der Bürger in Staat und Politik und das sollten wir nach allen Möglichkeiten vermeiden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Nachfrageverfahren, bei dem der Rechnungshof insgesamt 1.500 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten hat. Dadurch konnten wertvolle Informationen bereitgestellt werden. Die Veröffentlichung der Berichte des Rechnungshofes trägt maßgeblich zur Transparenz in Österreich bei und ist ein wirksames Mittel gegen die vorhin erwähnte Korruption. Also hier bei diesem Nachfrageverfahren können sich die Bürger direkt an den Rechnungshof wenden. Der Rechnungshof entscheidet dann natürlich, ob das Vorbringen von den Bürgern auch prüfungswürdig ist. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die Sachen geprüft werden, aber der Rechnungshof überlegt das und prüft das, ob er es nicht in seine Prüfung aufnehmen soll. Einen Punkt habe ich da herausgesammelt aus diesem 130seitigen Konvolut vom Österreichischen Rechnungshof – und zwar die allbekannten Probleme mit dem gelben Zettel. Nach den genannten Schwerpunkten hat der Rechnungshof auch die Qualität der Brief- und Paketzustellung im Universaldienstbereich untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Ausgabe von ungerechtfertigten Zustellungsbenachrichtigungen – also die gelben Zettel – bei der Post AG gestiegen sind. Das ist natürlich kritisch zu bewerten. Ich glaube, das ärgert jeden, wenn man zu Hause war und auf einmal hast du den gelben Zettel im Briefkasten und weißt gar nicht, wieso. Wir fordern die Post AG daher auf diesem Problem mehr Aufmerksamkeit zu widmen und Maßnahmen zu ergreifen, dass es weniger gelbe Zettel gibt für uns alle und natürlich auch für unsere Bürger. Der Rechnungshof hat eine beachtliche Bandbreite an Aufgaben – das habe ich vorher schon skizziert – und Zuständigkeiten. Er prüft nicht nur die Staatswirtschaft, sondern auch die Beurteilung der Covid-19-Hilfsmaßnahmen, die werden gerade überprüft, die Sozialversicherungsreform, die ja wir damals in Schwung gebracht haben, die Veröffentlichung von Parteispenden – ist ganz wichtig – dass man weiß, woher das Geld kommt von den einzelnen Parteien. Zuletzt hat er auch die Vergabepraxis der ÖBB-Holding AG und der ASFINAG Bau Management GmbH bei den Bauleistungen analysiert. Um zukünftig eine noch bessere Bewertung und Kontrolle zu gewährleisten, müssen wir verstärkt den qualitativen Aspekt in den Fokus rücken und die Zweckmäßigkeit stärker berücksichtigen. Kosten, Qualität, Versorgungsniveau – über das haben wir auch schon heute debattiert mit dem MRT – verfügbare Ressourcen müssen ganzheitlich betrachtet werden, um die öffentlichen Systeme effizient zu gestalten. Das sind wir einfach unseren Bürgern, glaube ich, schuldig. Abschließend möchte ich betonen, dass der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ein wichtiges Instrument ist, um die öffentliche Verwaltung zu kontrollieren, zu verbessern und das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Verwaltung zu stärken – eben genau das Gegenteil von Korruption. Wir sollten die Empfehlungen des Rechnungshofes ernst nehmen, was eh meistens gemacht wird, gemeinsam daran arbeiten, dass die öffentlichen Mittel effizient und transparent eingesetzt werden. Zum Schluss möchte ich mich natürlich recht herzlich bedanken für die Tätigkeit und ersuche, der Frau Dr. Kraker, wenn Sie sie sehen, auch meinen herzlichen Gruß und Dank auszurichten. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Indra Collini von den NEOS.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Einen wunderschönen guten Abend Hohes Haus! Und einen schönen guten Abend auch, Frau Direktor Goldeband! Ich spreche über den Bericht der Bildungsdirektionen, ein Bildungsthema. 2017 von der SPÖ, ÖVP und GRÜNEN im Nationalrat beschlossen wurden 2019 aus den Landesschulräten die Bildungsdirektionen. Von den Erfindern wurde das damals als „die“ Reform in der Bildungsverwaltung vermarktet. Schon damals haben wir NEOS darauf hingewiesen, dass ein neues Türschild noch keine Reform ausmacht und besonders kritisch haben wir die nach wie vor mögliche Einflussnahme der Landeshauptleute auf die Postenbesetzungen in den Bildungsdirektionen gesehen. Das Ganze war verknüpft mit der Sorge, dass das Parteibuch wohl auch weiterhin das wichtigste Buch in der Schule bleiben würde. Und nun liegt dieser Rechnungshofbericht zu den Bildungsdirektionen vor und seien Sie sich versichert: Es freut mich nicht und es füllt mich nicht mit Freude, dass wir NEOS rechtbehalten haben. All unsere damaligen Kritikpunkte wurden nun auch vom Rechnungshof festgestellt. Die traurige Headline dazu im Kurier hat gelautet: „Ohrfeigen vom Rechnungshof“ zur Reform der Bildungsdirektionen. Und der Untertitel: „Erfolgreich war die Reform nie, sie manifestierte nur alte Probleme.Denn das Hauptproblem der Kompetenzzersplitterung, die wurde dadurch nicht gelöst“, konstatiert der Rechnungshof. Die Headline der Salzburger Nachrichten damals, die titelte mit: „Entpolitisierung im Schulwesen nicht gelungen“ bzw. wie sagt das der Rechnungshof im Bericht? Der Rechnungshof sagt wortwörtlich: „Mögliche Einflussnahmen sind bei der Besetzung nicht auszuschließen.“ Dieser Bericht entzaubert wie kaum ein anderer das Märchen der ÖVP von der gelungenen Reform in der Schulverwaltung zum Wohl der Schülerinnen und Schüler. Weiterhin Kompetenzwirrwarr, Intransparenz und Zugriff der Parteien auf die Schule, insbesondere bei Postenbesetzungen. Ja und Niederösterreich ist leider explizit als negatives Beispiel im Bericht auch genannt. Nach diesem fatalen Bericht, der übersetzt heißt Postenschacherei und Freunderlwirtschaft, gibt es aus meiner Sicht nur eine Konsequenz und zwar, dass Johanna Mikl-Leitner sich endlich als sichtbares Zeichen, als sichtbare Maßnahme zur Entpolitisierung an den Schulen als Präsidentin aus der Bildungsdirektion zurückzieht. Denn gerade im Bildungsbereich, wo es um die Zukunft unserer Kinder geht, brauchen wir die bestqualifiziertesten Köpfe unabhängig vom Parteibuch. Dankesehr. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die nächste Wortmeldung ergeht an Klubobmann Hannes Weninger, SPÖ.
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat den Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume überprüft. Der Verein fördert seit 1974 Naherholungseinrichtungen in Wien und im Wiener Umland. Momentan hat der Verein ca. 500.000 Euro auf der hohen Kante und im Prüfungszeitraum der letzten fünf Jahre zwischen 2017 und 21 lediglich fünf Projekte umgesetzt. Ich glaube, dass es hier dringend ein Relaunch notwendig ist, um die Möglichkeiten, die der Verein hat, auch tatsächlich den Gemeinden und Naturschutzeinrichtungen zugute kommen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Michael Sommer von der FPÖ.
Abg. Sommer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Hoher Landtag! Meine Rede ist zum – ja, zugegebenermaßen etwas dick ausgefallenen – Bericht des Rechnungshofes zur Bildungsdirektion. Hier ist auf 276 Seiten zusammengefasst, was die Reform 2017 hätte bewirken sollen. Bevor ich den ganzen Bericht nun zitiere, die Antwort des Rechnungshofes in zwei Sätzen zusammengefasst: Papier ist geduldig. Und: Gut gedacht heißt nicht gleich gut gemacht. (Beifall bei der FPÖ.) Weil das Hauptproblem, was der Rechnungshof ganz klar aufzeigt ist, dass die Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Land durch diese Reform nicht in Angriff genommen wurde und dass durch die Ausgestaltung als Mischbehörde, wo ein Teil dem Bund und der andere Teil dem Land unterstellt ist, massive Problemfelder in der Praxis hinzukommen. Man hat hier eine komplexe Weisungsstruktur, komplexe Weisungszusammenhänge, weil der Bildungsdirektor bei Bundesangelegenheiten dem Ministerium unterstellt ist und bei Landesangelegenheiten der Landesregierung. Das führt natürlich zu – und hier zitiere ich den Rechnungshof (liest:)„... möglichen Treuekonflikten bei Ressourcenzuteilung, bei Einhaltung von Stellenplänen oder bei Abgrenzung von Landes- und Bundesaufgaben“. Auch gibt es durch diese beiden Stränge – also Bundes- und Landesstrang – auch keine gesamtfinanzielle Sicht. Das heißt, man kann nicht klar beurteilen, wo genau hier die Gelder hinfließen und ob es sich hier wirklich um eine kostenneutrale Reform handelt, wie uns immer versprochen wurde. Diese Aufteilung gipfelt auch in einer komplett verschiedenen Behandlung des Personals. Während in Niederösterreich Landesbedienstete am Landesfeiertag frei haben, ist dies per Gesetz für Bundesbedienstete verboten. Auch ist es so, dass Geldleistungen von Jubiläen für 25, 30 und 40 Jahre Zugehörigkeit nur für Landesbedienstete da sind und nicht für Bundesbedienstete. Anhand dieser Kernprobleme sieht man ganz klar, wo anzusetzen ist und wo auch hier der Rechnungshof seine Schwerpunkte legt – nämlich endlich diese Kompetenzzersplitterung zu beenden und hier wirklich eine Reform zu machen, die nicht nur verschiedenste Verzweigungen in den Kompetenzen hervorführt, sondern wirklich endlich einmal eine Reform ist, die den Namen auch verdient, um hier auch eine Verbesserung zustande zu bringen. Wir Freiheitliche nehmen den Bericht zur Kenntnis und hoffen, dass die Bildungsdirektion die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich erteile Herrn Abgeordneten Franz Linsbauer, ÖVP, das Wort.
Abg. Ing. Linsbauer(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hoher Landtag! Ich darf in meiner Rede zu folgenden Berichten Stellung nehmen. Der erste Bericht des Bundesrechnungshofes betreffend Allgemeiner Einkommensbericht 2022. Der Allgemeine Einkommensbericht stellt eben die Medianeinkommen der unselbstständigen und der selbstständigen Erwerbstätigen sowie der Pensionisten dar. Der Allgemeine Einkommensbericht enthält auch einen Bundesländervergleich. Insgesamt gab es im Jahr 2021 laut Lohnsteuerdaten 4,5 Millionen unselbstständige Erwerbstätige, ein Jahr davor 4,4 Millionen. Mit dem haben wir quasi das vor Covid-19-Niveau beinahe erreicht. Von 2012 bis 21 stieg die Beschäftigungszahl um 10,8 %. Bei den ganzjährig vollzeitig Beschäftigen war der Zuwachs insgesamt eher bei den Männern deutlich höher, 10,2 %, bei den Frauen leider nur 1,4 %. Die Anzahl der Teilzeit- bzw. nicht ganzjährig Beschäftigten war bei den Frauen mit 14,4 % und bei den Männern mit 14,9 %. Das Medianeinkommen unselbstständiger Beschäftigter betrug im Jahr 21 31.000, wobei hier eben die große Schere zwischen Arbeitern und Beamten, Beamtinnen bereits angesprochen wurde. Arbeiten müssen wir weiter an dem Thema, dass das Einkommen der Frauen nach wie vor deutlich niedriger ist. Im Beamtenbereich ist es nicht so deutlich ausgeprägt. Wir haben hier in Niederösterreich bereits Maßnahmen gesetzt, wo eben das entgegenwirken soll, z. B. die Kinderbetreuungsoffensive. Im Bundesländervergleich lag Niederösterreich beim mittleren Bruttojahreseinkommen an erster Stelle. Auch die Frauen verdienen in Niederösterreich und Wien im Vergleich am meisten. Bei den Pensionisten gab es eine Steigerung von 2001 bis 21 von 71,9 %, das bedeutet eine reale Steigerung von 18,4 %, wenn man die VPI-Steigerung von 49 % berücksichtigt. Zum Bericht betreffend Verkehrsstrafen ist schon etliches gesagt worden. Es sind hier die Empfehlungen entsprechend aufgelistet und auch die Anzahl der Umsetzungen oder zur teilweise Umsetzung oder zur Gänze Umsetzungen bzw. noch offene Umsetzungen aufgelistet. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger angestrebte bundesweite Harmonisierung der Strafhöhen und Straftoleranzen, sowie die Bemühungen die Verfahrenseffizienz bei Verkehrsstrafen zu erhöhen, zeigten gegenüber dem Vorbericht erste Erfolge. So war es gelungen eine gesetzliche Grundlage zur Vereinheitlichung der Strafhöhen bei den abgekürzten Verfahren zu schaffen. Die darauf aufbauenden Verordnungen waren allerdings noch ausständig. Die Umsetzung eines bundesweit abrufbaren Verwaltungsstrafregisters konnte trotz entsprechender Initiativen des Innenministeriums sowie der Länder Niederösterreich und Oberösterreich noch nicht realisiert werden. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat dazu bereits Vorarbeiten geleistet und eine Umsetzung für die laufende Legislaturperiode in Aussicht gestellt. Das koordinierte Vorgehen bei Straftoleranzen war bereits mehrfach Thema bei den jährlichen Landesverkehrstagungen, wobei noch kein österreichweiter Konsens gefunden werden konnte. Zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes 2022 sind bereits einige Schwerpunkte angesprochen worden. Die sind im Bericht sehr detailliert aufgelistet. Herausheben möchte ich lediglich den Zusatzbericht. Der Rechnungshof hat 2022 bei 88 geprüften Stellen die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2021 nachgefragt und 1.958 Empfehlungen bewertet. Bei 111 Empfehlungen erfolgte keine Rückmeldung. Die Auswertung zeigt insgesamt das Bild einer hohen Wirkung. Zuletzt noch der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend des Vereins Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume. Die Länder Niederösterreich und Wien unterhalten seit dem Jahr 1974 den Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume und Kooperationen. Im Prüfbericht wurden acht Empfehlungen entsprechend festgehalten. Die NÖ Landesregierung und der Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume sagten in ihrer Stellungnahme, die am 10. Jänner 23 eingegangen ist, die Empfehlungen, die vorgegeben wurden, zu diese umzusetzen. Abschließend möchte ich mich beim Rechnungshof und beim Landesrechnungshof speziell bedanken für die gewissenhafte Arbeit und die vorbildliche Aufbereitung der Unterlagen. Als Abgeordnete können wir uns sicher sein, dass hier korrekt, objektiv, höchst professionell geprüft und gearbeitet wird. Ich bin selbst seit fast 20 Jahren Amtsleiter in der Gemeinde und habe das immer so gesehen, dass die Aufsichtsbehörde nicht nur Kontrolle sondern auch eben Beratung ist. Ich denke, dass unsere Kontrollorgane und Beratungsorgane zu den Besten gehören und frei nach Tina Turner, die gestern leider verstorben ist, „Simply the Best“ können wir sehr dankbar über unsere Kontrollorgane sein. Wir nehmen die Berichte selbstverständlich zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn mich keiner provoziert, ist das heute meine letzte Wortmeldung. (Heiterkeit und Beifall im Hohen Hause.) Endlich einmal Applaus von allen. Ich spreche zuerst zum Rechnungshofbericht über Verkehrsstrafen. Man glaubt es nicht: Im Zeitalter der Digitalisierung, im Zeitalter von „Big Data“, ist es mangels eines zentralen bundesweit abrufbaren Verwaltungsstrafregister den Strafbehörden sowie den Gerichten nicht möglich offene Geldforderungen oder Freiheitsstrafen außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs zentral abzufragen, sowie Wiederholungstäterinnen und –täter als solche identifizieren. Hier werden Nichtzahler, notorische Raser und Autorowdys geschützt. Das ist entweder falsch verstandener Datenschutz oder einfach Unfähigkeit der Behörden. Gleich noch etwas: Es gibt in Österreich keine einheitlichen Straftoleranzen bei Verkehrsstrafen. Das ist jetzt vielleicht kein Mörderthema, zeigt aber doch, welche Auswüchse der Föderalismus auch hier zutage bringt. Immer wieder wurden Initiativen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der Anwendung der Straftoleranzen gesetzt, sind aber im Sand verlaufen – kann man dem Bericht entnehmen. Also ich glaube, da ist noch sehr viel Luft nach oben. Dann habe ich mir den Tätigkeitsbericht des Bundesrechnungshofs vorgenommen und tatsächlich zeigt dieser Bericht das vielfältige Aufgabengebiet, das der Rechnungshof zu beackern hat. In dem Fall ist ja der Bundesrechnungshof, der diesen Bericht gelegt hat. Die Rechnungshöfe – egal ob Bundes- oder Landesrechnungshöfe – sind ein wichtiges Korrektiv einer Instanz, die zusätzlich zur leider oft zahnlosen politischen Kontrolle hier nachschauen kann, wie mit unserem Steuergeld umgegangen wird, wie Compliance-Themen gelebt werden, insbesondere auch bei Postenbesetzungen, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Ein Rechnungshof, meine Damen und Herren, kann aber nur gut arbeiten, wenn er unabhängig ist und sicher sein kann, dass er, das heißt die handelnden Personen in diesem Rechnungshof, bei unangenehmen Berichten nicht unter Druck gesetzt werden oder Nachteile zu erwarten haben. Sagen Sie jetzt nicht, das ist ohnehin selbstverständlich. Ein Blick nach Ungarn, aber auch gewisse Allmachtsfantasien, die aus verschiedenen Chatprotokollen in Österreich herauszulesen sind, lassen uns manchmal daran zweifeln, dass das wirklich alle so wollen. Ein starker Rechnungshof muss aber unser aller Ziel sein. Ein starker, mutiger Rechnungshof, der den Finger auch dort hinlegt, wo es schmerzt und dann auch die richtigen Worte dazu findet. Ich bedanke mich beim Bundes- und beim Landesrechnungshof für die bisher geleistete Arbeit, wünsche dir weiterhin die Kraft Begehrlichkeiten aller Art und Einflussnahmen auf die Berichte abzuwehren. Noch etwas in eigener Sache: Keine Angst, es ist keine persönliche Erklärung, die jetzt kommt. Aber Sie erinnern sich vielleicht: Im Jahr 2020 haben wir hier im Haus einen Nachtragsvorantrag beschlossen. Das war ein dünnes Heft, das aber 1,3 Milliarden an zusätzlichen Schulden beinhaltet hat und mir war dieses Heftchen damals zu dünn. Der Rechnungshof hat meine Anregungen aufgegriffen und an das zuständige Komitee weitergeleitet. Das hat lange getagt und tatsächlich ist jetzt eine Klarstellung erfolgt. Das heißt, die VRV 2015 wurde in einem Bereich präzisiert, dass jetzt genau drinnensteht, was ein Nachtragsvoranschlag alles beinhalten soll. Es zeigt sich wieder einmal: NEOS wirkt. Aber Sie wissen, ich bin nicht eitel. Man kann sagen, aus diesem Landtag hier ist eine Verbesserung der VRV 2015 hervorgegangen. Das ist schon was und ich bedanke mich bei der Frau Dr. Goldeband dafür, dass sie da drangeblieben ist. Die von mir berichteten Berichte werden wir natürlich gerne zur Kenntnis nehmen. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Georg Ecker von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Rechnungshofbericht betreffend der Bildungsdirektionen. Vielleicht erinnern sich noch manche: 2017, das war damals die Schaffung dieser Bildungsdirektionen, ein Teil einer größeren Bildungsreform. Z. B. Bildung von Modellregionen war da drinnen, Mischcluster, Chancenindex, vor allem aber auch eine größere Schulautonomie, die hier beschlossen wurde, und eben auch diese Bildungsdirektionen, die heute Gegenstand dieses Rechnungshofberichtes sind. Es war ein erster Schritt in Richtung einer Harmonisierung, aber dieser Bericht zeigt, dass das nicht das Ende der Fahnenstange der Reformen im Bildungsbereich sein kann, sondern allenfalls der Beginn. Wenn ich mich richtig zurückerinnere, waren es durchaus damals auch Bundesländer, die ein Problem damit hatten gewisse Kompetenzen auch in Richtung Bund abzugeben und dementsprechend habe ich natürlich auch eine große Kompetenzzersplitterung, die hier auch im Rechnungshofbericht kritisiert wurde. Ich möchte nur einen Punkt noch herausgreifen, der bislang nämlich nicht gefallen ist. Vieles andere wurde gesagt, ich glaube, es bringt wenig, das zu wiederholen. Aber weil es auch in der Debatte zuvor schon öfter gefallen ist ... die strukturellen Nachteile von Frauen bei den Einkommen ... war ja zuerst Thema. Hier sieht man strukturelle Nachteile bei den Führungspositionen von Frauen in mehreren Bundesländern, aber Niederösterreich sticht hier leider negativ heraus und wird auch negativ erwähnt, dass wir bei in der Kommission, in der Begutachtungskommission, hier nur eine Frau drinnen hatten. Insgesamt, österreichweit gesehen wieder, hat der geringe Frauenanteil dann auch dazu geführt, dass in den Leitungsfunktionen der Frauenanteil relativ gering ist und ich glaube, das muss man sich schon hernehmen, dass man nicht nur über das Einkommen spricht, sondern dass man wirklich auch bei diesen Positionen darüber sprechen sollte wie man kompetente Frauen hier auch in Führungspositionen bringt. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Schmidt (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute auch über den Bericht des Rechnungshofes über die Bildungsdirektion und es ist mir sehr wichtig ein paar Anmerkungen zuvor zu machen, dass das schon einige Jahre bevor es 2017 zu diesen Ideen gekommen ist, begonnen hat, dass man uns erklärt hat bei der Bildungsdirektion kann man sehr viel einsparen, wenn sie kommen, und es würde eine Neuordnung der Schulbehörde sein und es würde der Ausbau der Schulautonomie sein und es sollte Einrichtung von Schulclustern passieren ... und ich bin voll beim Kollegen Sommer. Was ist wirklich passiert? Es ist ein Teil im Bund, ein Teil im Land. Es hat geheißen, es wird viel eingespart, es soll kostenneutral sein. Doch in Wirklichkeit ist alles anders laut dem Bericht des Rechnungshofes. Und das ist, finde ich, die Katastrophe, weil die Heterogenität ist verlorengegangen, die Diversität ist verlorengegangen und ich kann mich noch erinnern und ich darf jetzt aus dem Familiennähkästchen plaudern: Meine Tante war 25 Jahre Inspektorin und der Christoph Kainz weiß das, die hat jeden Lehrer gekannt in ihrem Bezirk. Die hat gewusst, wo welcher Lehrer ist und die persönliche Ansprache zu jedem einzelnen Lehrer war gewährleistet. Es stellt sich für mich wirklich die Frage, wenn ich mir den Rechnungshofbericht anschaue, ob es wirklich so ist, wenn Personalbestände erhöht werden, wenn die immer mehr werden, zusätzliche Planstellen gebraucht werden ... was hat sich dann positiv verändert? Es gibt keine Kostenneutralität. Was uns auch gesagt worden ist, ist: Das IT-System ist ganz wichtig, dass wir das verändern. Wir verändern schon zum dritten Mal – und ich muss Ihnen eines sagen: Die administrativen Aufgaben einer Direktorin haben sich in den letzten 10 Jahren – und das traue ich mich sagen, ich bin mittlerweile, glaube ich, schon zwölf Jahre Leiterin – verdreifacht oder vervierfacht. Es ist nichts einfacher geworden und auch heuer wieder ist das „ISO.web“ eingeführt worden. Wieder ein neues System, wieder müssen wir alles neu lernen. Es wird noch komplizierter, nicht einfacher und was bleibt übrig? Man muss sich darauf konzentrieren die administrative Arbeit zu machen und nicht auf die Kinder pädagogisch einzugehen. Da sind wir einfach auf dem falschen Weg. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb muss man sich wirklich überlegen, ob diese Schaffung und die Standorte der Bildungsregionen – und in Niederösterreich haben wir sechs – wirklich das ist, was wir wollen, wo wir Personalmanagement haben, Schulpsychologie haben, Diversitätsmanager haben ... das sind alles Dinge, die früher ein Inspektor gemacht hat und jedes Kind und jeden Lehrer in seinem Bezirk gekannt hat. Abschließend möchte ich noch sagen: Nur alleine die NÖ Bildungsdirektion, Kollege Sommer, wird es nicht ändern können, weil es ja auf Bundesebene passieren muss. Wir können es nicht und die bemühen sich wirklich in der Bildungsdirektion. Nur die Anforderungen, die sie dort haben, können sie nicht umsetzen. In diesem Sinne muss man sich wirklich, wenn man sich den Rechnungshofbericht anschaut, fragen: Was hat sich jetzt zum Vorteil für die Kinder, für die Lehrer, für die Direktoren, für die Schulaufsicht, aber auch für die Bildungsdirektion verändert? Was hat sich positiv verändert? Und meine Antwort ist und das hat immer meine Tante am Schluss gesagt: „Es wird übrigbleiben, dass wir vielleicht einen Kopierer eingespart haben, aber für kein Kind eine positive Zukunft geschaffen haben.“ Und das kann es nicht sein. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Anja Scherzer, FPÖ.
Abg. Mag. Scherzer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Bericht des Landesrechnungshofs betreffend Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume. Der Bericht ergab acht Empfehlungen. Wesentliche Bereiche sind hier die Aktualisierung der Vereinsstatuten und der Förderrichtlinien, sowie die elektronische Abwicklung und Dokumentation von Förderungen. Weiters soll der Verein genaue Kriterien zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit und zur Festlegung der Förderungshöhe erstellen. Darüber hinaus soll die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel einer internen Revision unterzogen werden. Diesen Ergebnissen kann man nur voll inhaltlich zustimmen, wenn die letzte Aktualisierung der Statuten im Jahr 2009 durchgeführt wurde und die Richtlinien und Grundsätze zur Förderung im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammen. Transparente Richtlinien und eine genaue Dokumentation über die Verwendung von Förderungsmitteln sind darüber hinaus immer zu begrüßen. Der Landesrechnungshof stellte also zusammenfassend fest, dass der Verein Niederösterreich – Wien seinen Zweck sowie seine Aufgaben erfüllte bzw. wahrnahm. Die personelle Ausstattung wurde darüber hinaus vom Landesrechnungshof als zweckmäßig erachtet, wobei die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsabläufe durch eine elektronische Durchführung noch weiter verbessert werden könnte. Der Bericht fällt im Großen und Ganzen also positiv zufriedenstellend aus. Wir bedanken uns somit bei der Landesrechnungshofdirektorin und ihrem Team für diesen sehr informativen Bericht und werden diesem auch gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Als derzeit letzte Wortmeldung erteile ich Abgeordnetem René Lobner von der ÖVP das Wort.
Abg. Lobner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Als vermeintlich letzter Redner des heutigen langen Landtages möchte ich mich sehr kurz halten, darf noch ein paar Worte zum Rechnungshofbericht zu den Bildungsdirektionen von mir geben. Das Prüfziel war die Beurteilung der Neuorganisation der Schulbehörden. Ziel war es ja seinerzeit die Schulautonomie zu stärken und die Möglichkeit von Schulclustern zu schaffen. Der Rechnungshofbericht zeigt hier, dass die Bemühungen grosso modo gut geglückt sind, darf mich aber bei den Vorrednerinnen anschließen: Luft ist auch da noch gegeben. Abschließend möchte ich mich beim ehemaligen Bildungsdirektor, beim Hans Heuras, recht herzlich bedanken und bei seinem ganzen Team für die Umsetzung, denn Sie können sich alle vorstellen, dass das nicht einfach ist eine Bundes- und eine Landesbehörde zusammenzufügen und dass es da immer wieder Berührungen gibt, die nicht einfach zu klären sind. Abschließend noch ein großes „Danke“ an alle Pädagoginnen und Pädagogen, die bei uns landauf, landab hervorragende Arbeit leisten. In diesem Sinne: Schönen Abend! Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.