Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, in diesem Falle der Niederösterreichischen Landtagsdirektion.
Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus
- einer Bildmarke,
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Amtssignatur des Landtags von Niederösterreich
Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes.
Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter
https://pruefung.signatur.rtr.at/verfügbar.
Hinweis: Bitte speichern Sie das zu prüfende Dokument auf einen Datenträger, klicken Sie auf die Homepage und laden Sie dann das zu prüfende Dokument (mittels Button "Durchsuchen", dann "Prüfen") zur Prüfung hoch.
Für Rückfragen steht Ihnen die Landtagsdirektion (Landhausplatz 1, Haus 1a, 3109 St. Pölten) unter der E-Mail-Adresse post.landtagsdirektion@noel.gv.atzur Verfügung.
Rechtsgrundlage
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)