Der Niederösterreichische Landtag ist das Herzstück der Demokratie in Niederösterreich. Die wahlberechtigten Landesbürgerinnen und Landesbürger bestimmen mit ihrer Stimme, wie sich das Landesparlament zusammensetzt und wer die politische Verantwortung für unser Land und damit für die Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Die 56 Abgeordneten des Landtags werden für fünf Jahre (= eine Landtagsperiode) gewählt. Die Landtagsabgeordneten wählen die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann sowie die restlichen Mitglieder der Landesregierung.
Die Schwerpunkte der Arbeit des Landtages sind vor allem:
- Verfassungsgesetzgebung des Landes
- Gesetzgebung des Landes
- Beschluss des Landesbudgets
- Kontrolle der Arbeit der Landesregierung
- Vereinbarungen zwischen Land und Bund
- Mitwirkung an europäischen Gesetzesvorhaben im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle
Mehr als drei Abgeordnete einer Partei bilden einen Klub, dem auch bestimmte Rechte zukommen. In den Klubs werden dieVerhandlungsgegenstände intern beraten und diskutiert, um mit einer abgestimmten Meinung, Anregungen, Fragen und Anträgen bereits im Ausschuss die Erledigung voranzutreiben bzw. bei gegensätzlichen Auffassungen der Klubs wenn möglich einen Kompromiss zu erarbeiten. Die Klubs verfügen über eine eigene Organisation mit entsprechenden Hilfsmitteln für die Abgeordneten. In Niederösterreich haben alle Abgeordneten ein Arbeitszimmer.
Zur Vorberatung der Verhandlungsgegenstände wählt der Landtag Ausschüsse (z. B. für Kultur-, Landwirtschafts-, Verfassungs-, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten), in denen die Parteien anteilsmäßig vertreten sind. Den Ausschüssen werden die Verhandlungsgegenstände vom Präsidenten des Landtages zugewiesen. Zu den Ausschüssen können auch Experten usw. eingeladen werden. Zur Beratung besonders diffiziler Detailprobleme kann der Ausschuss einen (kleineren) Unterausschuss einsetzen, der ihm einen Vorschlag unterbreitet. Abschluss der Arbeit im Ausschuss ist ein Antrag an den Landtag, den Verhandlungsgegenstand in einer bestimmten Weise zu erledigen, also z. B. anzunehmen oder abzulehnen oder abgeändert anzunehmen oder einen Bericht zur Kenntnis zu nehmen usw.
Im Landtag werden die Verhandlungsgegenstände erledigt, d. h. auf Antrag der Ausschüsse und nach entsprechender Debatte die endgültigen Beschlüsse gefasst. Auch im Landtag ist noch die Änderung eines Antrages möglich. Dringlichkeitsanträge werden ohne Vorberatung in einem Ausschuss verhandelt. Bei der Abstimmung genügt im Allgemeinen eine einfache Mehrheit.
In einer „Aktuellen Stunde“ können im Landtag aktuelle Probleme diskutiert werden, ohne dass Beschlüsse gefasst werden. Die Sitzungen des Landtages sind grundsätzlich öffentlich und werden über Internet in Echtzeit übertragen.
Von jeder Landtagssitzung wird außerdem ein Protokoll (Sitzungsbericht) angefertigt. Darin werden alle Reden, Anträge, Abstimmungsergebnisse usw. detailliert festgehalten. Es ist dies für die Auslegung von Gesetzen für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit von Bedeutung, für die Abgeordneten selbst eine wertvolle Hilfe bei ihrer Arbeit und später aber auch für die Geschichtsschreibung und Forschung eine sehr wichtige Quelle. Diese Sitzungsberichte sind allgemein zugänglich.
Die vom Landtag beschlossenen Gesetze werden im Rechtsinformationssystem (RIS) kundgemacht und sind dort abfragbar.