Parlamentarische Vorarbeit für die Debatten im Plenum
Zur Vorbereitung der Verhandlungsgegenstände gibt es im Niederösterreichischen Landtag 13 Ausschüsse. In diesen sind die im Landtag vertretenen Parteien nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte einen Obmann/eine Obfrau und so viele StellverterInnen und SchriftführerInnen, als für notwendig erachtet werden.
Im Ausschuss werden die Themen so aufbereitet, dass sie im Plenum beschlossen werden können. Wird zum Beispiel ein Verhandlungsgegenstand behandelt, der den Sozialbereich betrifft, so wird dieser im Sozialausschuss behandelt.
Zur Vorbehandlung eines ihm zugewiesenen Verhandlungsgegenstandes kann der Ausschuss auch einen Unterausschuss einberufen.
Im Gegensatz zur Landtagssitzung sind Ausschusssitzungen nicht öffentlich.
Als eine weitere Kontrollmöglichkeit des Landtags gegenüber der Regierung gibt es auch die Möglichkeit einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Hier ist die Unterstützung von einem Drittel der Abgeordneten notwendig.