Mehr als drei Abgeordnete einer Partei bilden einen Landtagsklub, dem auch bestimmte Rechte zukommen (siehe § 14 LGO ). Hier werden die Verhandlungsgegenstände intern beraten und diskutiert, um mit einer abgestimmten Meinung, Anregungen, Fragen und Anträgen bereits im Ausschuss die Erledigung voranzutreiben bzw. bei gegensätzlichen Auffassungen der Klubs wenn möglich einen Kompromiss zu erarbeiten. Die Klubs verfügen über eine eigene Organisation mit entsprechenden Hilfsmitteln für die Abgeordneten. In Niederösterreich hat jeder Abgeordnete ein Arbeitszimmer.