Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-52/A-1/6-2023 – NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Bernhard Ebner (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Wolfgang Kocevar (SPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag und Anträgen auf getrennte Abstimmung
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
- Martin Schuster (ÖVP) Tagesordnungspunkt 8 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Kocevar abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Abänderungsantrag Abg. Mag. Moser, MSc abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Kocevar einstimmig angenommen
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Mag. Hofer-Gruber abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
a) Ausschussantrag Z 13 angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung SPÖ
b) Rest des Ausschussantrages einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Prischl: Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt und ich beabsichtige folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-52, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Danninger, Ing. Mag. Teufel u.a. betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994. Weiters Ltg.-51, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Danninger, Mühlberghuber u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Zusätzlich Ltg.-22, Antrag der Abg. Hörlezeder u.a. betreffend Schaffung eines attraktiven Gehaltsschemas für NÖ Gemeindebedienstete. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Schulz sowie Frau Abgeordnete Moser die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz(ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl mit der Numero 52 betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung. Hier geht es um die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels bei den Gemeinderatswahlen, um ein einheitliches Vorgehen bei künftigen amtlichen Stimmzetteln, eine Anpassung der Fristen des Wahlkalenders, und aufgrund der Änderung der Nationalratswahlordnung besteht auch Anpassungsbedarf an weiteren Bestimmungen dieser Gemeinderatswahlordnung und zwar Beschaffenheit von einzelnen Wahllokalen, was die Barrierefreiheit betrifft bezüglich einheitliche Größe der Wahlkuverts und neue Regelungen für die Gültigkeit von Vorzugsstimmen. Geschätzte Frau Präsidentin, ich bitte um Debatte und Abstimmung zum Landtagspunkt 52.
Ich komme zum nächsten Geschäftsstück mit der Ltg.-51, zur Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes, der NÖ Gemeindeordnung, des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes. Mit der Novelle des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes soll den höheren Anforderungen und der ständig wachsenden Aufgaben der Bürgermeister Rechnung getragen werden. Um hierfür einen angemessenen Ausgleich zu schaffen und eine Verbesserung der sozialen Absicherung der Bürgermeister wird eine neue Bezugsregelung vorgeschlagen. Zudem soll die Bezugsfortzahlung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch verlängert werden und die Schaffung einer Regelung für den Mutterschutz und die Möglichkeit einer Karenzierung aus Anlass der Geburt eines Kindes. Geschätzte Frau Präsidentin, ich bitte um Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Den Antrag sollte man auch formulieren. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeinderats-wahlordnung 1994 wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Jetzt bitte ich, geschätzte Frau Präsidentin, um Durchführung der Debatte und der Abhaltung der Abstimmung. Zweiter Antrag des Rechts –und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, die NÖ Gemeindeordnung und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden, wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzte Frau Präsidentin, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Dritte Präsidentin Prischl: Ich eröffne die Debatte. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser, die GRÜNEN. Sie wird lediglich zu den Tagesordnungspunkten 52 ... (Abg. Mag. Moser, MSc: Ich muss zuerst noch berichten.) ... ok, dann ersuche ich um Berichterstattung.
Berichterstatterin Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zur Ltg.-22. Das ist ein Antrag der Abgeordneten Hörlezeder, Moser, Krismer-Huber und Ecker betreffend Schaffung eines attraktiven Gehaltsschemas für NÖ Gemeindebedienstete. Der Hintergrund dieses Antrages ist, dass es in den Gemeinden immer schwieriger wird Personal zu finden. Wir wissen alle, der Arbeitskräftemarkt ist sehr angespannt. Das Gehaltsschema in den Gemeinden ist veraltet und sollte daher einem neuen Platz machen. Zugleich steigen die Anforderungen an Gemeindebedienstete und daher ist das Ganze nicht mehr zeitgemäß. Im Antrag wird gefordert die vollständige Übernahme des Gehaltsschemas für NÖ Landesbedienstete für die Gemeinden und klare Regelungen betreffend Einstufungen und Laufbahnen. Für bereits aktive Gemeindebedienstete soll der Wechsel des Gehaltsschemas freiwillig sein, sodass es zu keinen Benachteiligungen kommt. Außerdem, Punkt 2, Überarbeitung der Anrechnung von Vordienstzeiten, da die bisherige Nichtanrechenbarkeit aus privatwirtschaftlichen Dienstverhältnissen mitunter ein massives Problem darstellt. Der Antrag des Kommunal-Ausschusses lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich ersuche die Frau Präsidentin um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Dritte Präsidentin Prischl: So, jetzt ist es so weit. Ich eröffne die Debatte. Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Silvia Moser, die GRÜNEN. Sie wird lediglich zu den Tagesordnungspunkten Ltg.-52 bzw. Ltg.-51 sprechen und nicht zur Ltg-22, also Gehaltsschema für Gemeindebedienstete, bei welcher sie selbst als Berichterstatterin fungiert. Bittesehr.
Abg. Mag. Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich spreche zur Gemeinderatswahlordnung. Mit der Abschaffung der nichtamtlichen Stimmzettel wird eine jahre-, um nicht zu sagen, jahrzehntelange Forderung von uns GRÜNEN umgesetzt. Unzählige Anträge sind über die Jahre bisher immer von ÖVP und SPÖ abgelehnt worden. Es schaut so aus, wie wenn die SPÖ das gewesen wäre, die hier blockiert hat. Jeder und jede, bei einer Gemeinderatswahl in einer Wahlkommission, Dienstmachende hat erlebt, was das für ein Desaster war mit den Kuverts, sagen wir so, und mit den nichtamtlichen Stimmzetteln. Jeder kennt diese Situation. Einerseits wollten manche Wählerinnen und Wähler gleich das Kuvert, das sie z. B. von ÖVP zugeschickt bekommen haben, mit den entsprechenden persönlichen Stimmzetteln drin, das gleich in die Urne einwerfen und man musste sie daran hindern, da das richtige Kuvert zu verwenden. Auf der anderen Seite hat das zu einer unendlichen Zettelflut geführt bei der Auszählung der Stimmen und wir wissen auch alle die Situation ... dann fällt einer von den persönlichen Stimmzetteln runter ... weiß man nicht mehr, wo gehört der jetzt hin? Wo müssen wir ihn dazumachen? Also bei jeder Gemeinderatswahl ist es dadurch zu Unregelmäßigkeiten gekommen und der Manipulation war Tür und Tor geöffnet. Jetzt ist endlich Schluss mit dem Zinnober. Ein Stimmzettel und die Wählerinnen und Wähler können Kreuzerl machen, wem sie ihre Vorzugsstimme geben wollen. Meiner Meinung nach, wenn schon eine Änderung, dann sollten wir hier allerdings Nägel mit Köpfen machen. Was schon längst überfällig ist, ist, dass auch das „Name vor Partei-Prinzip“ dringend abgeschafft wird. Die Wahl einer Partei muss doch mehr Gewicht haben als eine Vorzugsstimme und das sollte außerdem bei allen Wahlen gleich gehandhabt werden. Es führt doch nur zu unnötigen Verwirrungen bei den Wählerinnen und Wählern. Gerade ihr, Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, ihr habt immer ganz massiv gegen „Name vor Partei“ gewettert. Jetzt habt ihr die Chance das zu ändern. Nutzt ihr nicht, wieder nichts. Zuerst lautstark kritisieren und dann selber mittragen. In der Regierung angekommen, schaut offensichtlich manches bei euch anders aus. Unsere Kritik jedoch bleibt und ich stelle daher folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Moser, Ecker, Krismer-Huber, Hörlezeder (liest:)
„Der dem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses beiliegende Gesetzesentwurf wird wie folgt abgeändert:
1. In der Änderungsanordnung 18 (§ 47) entfällt Absatz 3.
Die nachfolgenden Absätze erhalten die Bezeichnung 3-5.
2. In der Änderungsanordnung 19 (§ 48) entfällt im 3. Absatz der letzte Satz.“
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS, bitteschön.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich spreche zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9 und in einer zweiten Wortmeldung dann über den Tagesordnungspunkt 10. Dass bei der Wahlordnung massiver Verbesserungsbedarf besteht, steht außer Zweifel. Die nächsten Gemeinderatswahlen werden planmäßig zu Beginn des Jahres 2025 stattfinden. Es wäre also jetzt die richtige Zeit strukturiert an die Sache heranzugehen, niederösterreichische Kuriositäten zu beenden, sich zu überlegen, ob und wie man die Mitglieder der Wahlbehörden entschädigt und vieles mehr. Und was ist herausgekommen? Zunächst das Positive: Die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels, eines demokratiepolitisch bedenklichen Fossils, das nur unter dem Schutz der absolutregierenden ÖVP entstehen und überleben konnte. „Kaszettel schlägt amtlichen Stimmzettel“ – das ist jetzt endlich Vergangenheit, Gott sei Dank. Aber dass diese heilige Kuh der ÖVP jetzt gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode geschlachtet wird, zeigt erneut ganz deutlich, wer in dieser Koalition den Ton angibt. Der Rest des Antrags, den wir da verhandeln, ist offenbar unter großem und unnötigem Zeitdruck hingeschludert. Die ersten Abänderungsanträge sind schon fünf Tage nach der erstmaligen Präsentation der Anträge eingebracht worden und zwar von den Einbringern selbst. Das zeigt schon die Qualität dieses Machwerks. Und das Schlimmste – meine Vorrednerin hat es erwähnt – ein anderes Versatzstück der Pröll-Ära – nämlich das Prinzip „Stimme schlägt Partei“ wird beibehalten. Damit die ÖVP auch in Zukunft ihre Funktionäre im Vorzugsstimmenwettbewerb zu Höchstleistungen antreiben kann, wird ein neues Vorzugsstimmensystem eingeführt. Das ist kompliziert. Das ist eine Zumutung für die Wahlbeisitzer und –helfer. Einsprüche und zumindest teilweise Wahlwiederholungen werden damit programmiert. Ich nehme gerne diesbezügliche Wetten an. Ich bin aber sicher, dass wir im Saal hier nicht die Einzigen sind, die diesem Paket daher nicht in Bausch und Bogen zustimmen wollen und beantrage daher die getrennte Abstimmung der Punkte 17 bis 19. bei der Landtagszahl 52. Das sind die Punkte, wo es um den nichtamtlichen Stimmzettel geht und ich vertraue darauf, dass die Usance des Landtags, getrennten Abstimmungen die Zustimmung zu geben, auch heute gefolgt wird. Der Antrag lautet wie folgt (liest:)
„Antrag zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Danninger, Ing. Mag. Teufel u.a. betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994.
Der Gefertigte stellt den Antrag über folgende Ziffern getrennt abzustimmen: In dem, dem Ausschussantrag angeschlossenen Gesetzestext sollen folgende Ziffern getrennt abgestimmt werden: Ziffer 17, 18 und 19.“
Gemeint ist, dass wir über diese drei Ziffern in einem Block abstimmen und über den Rest des Antrags separat.
Nachdem das alles ja in einer Debatte abgewickelt wird, komme ich gleich zu Tagesordnungspunkt 9, den Bürgermeistergehältern. Mich überrascht nicht, dass immer weniger Bürgerinnen bereit sind für das zeitintensive, privatlebenfeindliche und verantwortungsvolle Amt des Bürgermeisters zu kandidieren und ich finde es in Ordnung, dass hier nachgeschärft wird. Wie sagt man? „If you pay peanuts, you get monkeys“ und das wollen wir hier sicher nicht. Dass die Nachschärfung angesichts der erratisch festgelegten Prozentpunkterhöhungen etwas planlos vor sich gegangen sein dürfte, steht auf einem anderen Blatt. Das möchte ich hier jetzt nicht diskutieren. Dass die einbringende Partei nicht wusste, warum Gemeinden in Zukunft nicht mehr selbst entscheiden können, ob sie ihre Gemeinderäte mit Sitzungsgeldern oder mit laufenden Entschädigungen bezahlen ist auch bezeichnend. Aber das Wichtigste: Was wieder einmal ganz vergessen wurde, ist Entrümpelung. Meine Damen und Herren, wer braucht in niederösterreichischen Gemeinden bezahlte zweite und dritte Vizebürgermeister? Das sind reine Versorgungsposten. Posten, die aus parteipolitischer Raison besetzt werden und damit hätte man bei dieser Reform auch gleich schlussmachen können. (Abg. Kainz: Darf das nicht die Gemeinde entscheiden? Gemeindeautonomie. Das kann die Gemeinde entscheiden.) Wer braucht geschäftsführende Gemeinderäte und Stadträte ohne Aufgabe? D´Hondt machts möglich und damit die Bürgermeisterpartei alle wichtigen Posten mit eigenen Leuten besetzen kann, werden dann für geschäftsführende Gemeinderäte und Stadträte irgendwelche Scheinaufgaben erfunden. Tatsächlich haben sie nichts zu sagen, nichts zu entscheiden und nichts zu tun, bekommen aber trotzdem regelmäßig Bezüge ausbezahlt. (Abg. Kainz: Wir haben eine Stadtratssitzung abzuwickeln.) Das endet dann damit, dass der Gemeindevorstand bzw. der Stadtrat grotesk aufgebläht ist. Für Gemeinden mit etwa 6.000 Einwohnern reden wir da von sechs bis neun Mitgliedern. Bei den ganz großen Gemeinden sind es dann neun bis fünfzehn. (Abg. Ing. Ebner, MSc: Demokratie ist schon was Spannendes, oder?) Die Stadt Graz, die ist vielleicht ein bisschen größer als die größte niederösterreichische Gemeinde, kommt mit sechs Stadträtinnen aus. Davon ist eine – und zwar nur eine – Vizebürgermeisterin. (Abg. Kainz: Das ist im Kommunismus so.) So könnte es auch gehen und damit hätten wir auch die Erhöhung der Bürgermeistergehälter zumindest teilweise gegenfinanzieren können. Aber viel wichtiger: Man hätte auch ein Signal an die ohnehin zu Recht politikverdrossene Bevölkerung aussenden können, dass zwar nicht bei den Leistungsträgerinnen, aber dafür bei den Mitläuferinnen gespart wird. (Abg. Kainz: Wer entscheidet das?) Hat man nicht getan. Gespart wird nirgends. Man hat offenbar auch hier einen Schnellschuss vorweisen müssen, diesmal halt einen, der mehrheitlich schwarze Interessen bedient. Schade, man hat wieder eine Chance verpasst. Aus den anfangs erwähnten Gründen werden wir den Antrag dennoch unterstützen. Dankeschön. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Dominic Hörlezeder von den GRÜNEN, bitteschön.
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir kämpfen mittlerweile seit gut eineinhalb Jahren gegen eine sehr hohe und sehr hartnäckige Inflation. Die Teuerung in Österreich trifft natürlich in erster Linie die, die eh nicht viel haben (Abg. Ing. Ebner, MSc: Wir sind bei der Gemeinderatswahl.), macht aber mittlerweile auch vor dem Mittelstand nicht halt. Und das ist die Ausgangslage. Das ist die Ausgangslage während der SCHWARZ-BLAU in Niederösterreich die Gehälter der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhöhen möchte und ich halte das einfach aufgrund dieses Fakts für den absolut falschen Zeitpunkt. Dass man speziell Politikerinnengehälter kleinerer Gemeinden anhebt, das hätte durchaus seine Berechtigung, weil es ist natürlich in der heutigen Zeit nicht mehr einfach Menschen zu finden, die sich die Regionalpolitik noch antun möchten und es wird auch in Zukunft immer schwieriger. Die Aufgaben werden immer mehr, die Herausforderungen immer größer und deshalb macht es vor allem in kleinen Gemeinden schon Sinn. Allerdings: Es wäre wichtig nicht nur die Bürgermeisterinnengehälter anzuheben, sondern auch die anderen. Es ist wichtig, dass ich im Gemeindevorstand kluge Köpfe sitzen habe und man sollte auch auf die einfachen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht vergessen. Die rennen, die hackeln und unterm Strich bleibt ihnen vielleicht gar nichts übrig, weil sie höhere Auslagen haben. Ich finde, dass diese Verhältnismäßigkeit da einfach nicht gegeben ist. Man sollte die Gehälter der Gemeinderätinnen bis zu den Vizebürgermeistern auch weiterhin am Bürgermeistergehalt orientieren und nicht am Nationalratsgehalt, was der Ausgangsbetrag des Bürgermeisters aktuell ist. Was aus meiner Sicht ein absoluter Wahnsinn ist in diesem Gesetzesentwurf ... da gibt es einen Gummiparagraphen drinnen. Einen Gummiparagraphen, der aus meiner Sicht der Willkür Tür und Tor öffnet. Darin heißt es wörtlich (liest:)„Die Entschädigung für einen Ortsvorsteher darf nicht höher festgesetzt werden als die Entschädigung für ein Mitglied des Gemeindevorstands oder Stadtrates.“ So weit, so gut. Nur der nächste Satz (liest:)„Sollte jedoch die Arbeitsbelastung des Ortsvorstehers höher sein als jene eines Mitglieds des Gemeindevorstandes oder Stadtrates, so kann die Entschädigung des Ortsvorstehers auch höher festgelegt werden.“ Wenn Sie jetzt genau aufgepasst haben, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dann werden Sie spätestens jetzt wissen, dass Sie da vielleicht ein bisschen einen Humbug produziert haben. Es wird da eine „Darf nicht-Bestimmung“ sozusagen durch eine „Kann-Bestimmung“ aufgehoben. Und wer bitte misst und bewertet das Arbeitspensum eines Stadtrates oder eines Ortsvorstehers? (Unruhe bei Abg. Kainz.) Ich bin lange genug in der Gemeinde tätig, um mit Sicherheit sagen zu können, dass so etwas nicht messbar ist. Das zielt eher darauf ab, dass sich die Mehrheitsfraktionen hochbezahlte Grätzelkaiser als Ortsvorsteher richten können (Unruhe bei Abg. Kainz.), und das grenzt für mich in Zeiten von Inflationszahlen knapp unter den 10 % mittlerweile an eine Verhöhnung der Bevölkerung. Wenn man jetzt schon etwas ändert, dann hätte man zumindest diesen Gummiparagraphen, der offensichtlich schon vorhin Bestand hatte, da rausnehmen sollen. Jetzt kommen wir zu den Statutarstädten. Der Bezug des Bürgermeisters einer Stadt mit eigenem Statut hat von 65 % bis höchstens 140 % des Ausgangsbetrags zu betragen. Das entspricht einer 10%igen Erhöhung. Und jetzt frage ich: Für was? Der Sinn wäre ja, das wir die kleinen Gehälter der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhöht, nicht aber die, derer, die eh schon genug haben. Ich frage mich: Sind 130 % als Höchstbetrag nicht eigentlich schon genug? Warum geht man auf 140 %? Was ist der Grund? Ist das so eine Art „Lex Schneeberger“ oder was ist das? Dass in Zukunft der ehemalige ÖVP-Klubobmann Schneeberger als Bürgermeister in Wiener Neustadt denselben Bezug hat? Ich sehe keinen anderen Sinn dahinter, aber ich bin gespannt, ob Sie mir das vielleicht beantworten möchten. Sie wollen, dass der Bürgermeister von Wiener Neustadt die Chance auf satte 13.822,20 Euro hat. Erklären Sie das den Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädtern, erklären Sie das den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern und erzählen Sie das vor allem denen, die sich nicht einmal die Miete, den Kredit oder eventuell noch den Strom leisten können! Und speziell eine Frage möchte ich an die FPÖ richten: Sind euch die sogenannten „kleinen Leut´“ nach nicht einmal zwei Monaten in der Regierung tatsächlich jetzt schon „wuascht“? Ich bin echt erschüttert. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl(SPÖ): Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete René Pfister von der SPÖ, bitte.
Abg. Pfister (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das passt vielleicht jetzt thematisch nicht ganz dazu, aber ich spreche zum Antrag 22, nämlich zur Schaffung eines attraktiven Gehaltsschemas für die NÖ Gemeindebediensteten, wobei es aber auch schon ganz gut dazupasst – nämlich mein Vorredner hat es schon gesagt. Auf der einen Seite haben wir in diesem Tagesordnungspunkt den Bezug oder die Bezugserhöhung der Bürgermeister, die Beschäftigten in dem Fall werden hier nicht bedacht. Ich beziehe mich, wie gesagt, auf die Landtagszahl 22, der wir als SPÖ Niederösterreich nicht zustimmen können. Warum können wir das nicht? Die Begründung ist eine relativ einfache. Wir sind es hier gewohnt und auch nach Rücksprache mit der zuständigen Gewerkschaft und mit den Personalvertretern bedeutet das hier drei Dinge klarzustellen. Das eine ist, dass es hier sozialpartnerschaftliche Verhandlungen gibt und wir alle wissen, dass die letzten zweieinhalb Jahre sehr, sehr herausfordernd waren und viele Verhandlungen da auch auf die lange Bank geschoben wurden, weil einfach die Herausforderungen immens hoch waren. Der zweite große Punkt – also nicht nur die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen – sondern der zweite große Punkt, der das auch betrifft ist, dass es hier ein modernes Dienstrecht gibt, ein modernes Dienstrecht für die Gemeindebediensteten, um hier auch konkurrenzfähig zu sein am Arbeitsmarkt und gegenüber anderen Arbeitsstellen. Und der dritte Punkt – das ist für uns essenziell wichtig – ist der Punkt, den wir, glaube ich, hier alle gemeinsam auch unseren Verhandlerinnen und Verhandlern mitgeben sollen – nämlich, dass kein Einstiegsgehalt bei Vollzeit in der Gemeinde quer durch Niederösterreich bei einem Vollzeitdienstverhältnis unter 2.000 Euro sein darf. 2.000 Euro Mindestgehalt für alle Gemeindebediensteten, die hier in Niederösterreich einer Vollzeitbeschäftigung auch nachgehen. Ich glaube, daher ist es wichtig und essenziell hier nächste Woche ... auch die nächste Verhandlungsrunde ... und diese Kraft hier aus dem Landtag auch mitzugeben – nämlich, dass unsere Kolleginnen und Kollegen der Personalvertretung, der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf sozialpartnerschaftlicher Ebene ein gutes Ergebnis für die Bediensteten zustande bringen. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.)
Dritte Präsidentin Prischl: Zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Jürgen Handler von der FPÖ, bitteschön.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geschätzte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Ich möchte hier kurz auf den Antrag, „Schaffung eines attraktiven Gehaltsschemas für NÖ Gemeindebedienstete“ eingehen. Wie auch im Antrag erwähnt wird, stehen die Gemeinden im Bereich Verkehr, Infrastruktur, Freizeiteinrichtungen usw. vor finanziellen aber auch vor personellen Herausforderungen. Vor allem Personal kostet Geld und der reine finanzielle Personalaufwand liegt in vielen Gemeinden bei über 20 % des Jahreshaushaltes. Ohne Personal geht es aber nicht, und jeder Gemeindebedienstete hat in seinem Bereich die Aufgabe für das Allgemeinwohl und Unterstützung der Gemeindebürger zu sorgen. Diese sind vielfältig und es wird hervorragende Arbeit durch jeden einzelnen Gemeindebediensteten geleistet. Es stimmt: Gemeinden tun sich schwer oder mittlerweile schwerer als vor einigen Jahrzehnten Arbeitskräfte wie z. B. einen Bauhofmitarbeiter mit dementsprechenden Voraussetzungen wie z. B. einem Lkw-Schein zu finden. Mit den derzeitigen Entlohnungsgruppen, vor allem bei den Einstiegsgehältern, ist man gegenüber der Privatwirtschaft beim Monatsverdienst im Nachteil. Ob hier die Übernahme des Gehaltsschemas für NÖ Landesbedienstete, sprich die NÖ Gehaltsklassen, für die Gemeindebediensteten Abhilfe zum Konkurrenzkampf mit der Privatwirtschaft schafft, ist zu bezweifeln. Vielmehr müssten hier die Dienstzweige mit der zugewiesenen Entlohnungsgruppe im Gemeindevertragsbedienstetengesetz überarbeitet und neu zugeordnet werden, und ja, die Einstiegsgehälter dementsprechend angehoben bzw. auch die Anrechnung der Vordienstzeiten dementsprechend überarbeitet werden. Bei einer derartigen Änderung des Gehalts- bzw. Entlohnungsschemas für Gemeindebedienstete sollten im Vorfeld die Gemeinden, Sozialpartner, die Gemeindevertreterverbände aber auch die Personalvertretung demensprechend eingebunden werden, bevor hier ein Schnellschussantrag im NÖ Landtag eingebracht wird, weil der reine Umstieg auf das NOG-System wir die Gesamtsituation nicht ändern. Wir werden daher dem Antrag des Kommunal-Ausschusses auf Ablehnung zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Bernhard Ebner, ÖVP, bitteschön.
Abg. Ing. Ebner, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Gemeindearbeit ist Persönlichkeitsarbeit, Gemeindepolitik ist Persönlichkeitspolitik, und in keiner politischen Ebene ist man so nahe an den Bürgerinnen und Bürgern wie bei den Gemeinden. Das wissen Sie: Jede Entscheidung die getroffen wird in einem Gemeinderat, hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger – sei es jetzt, es geht um den Kanal, sei es jetzt, es geht um die Straßenbeleuchtung, sei es jetzt um den Kindergarten oder um die Schule. Genau deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass Gemeindewahlen auch Persönlichkeitswahlen sind und das auch bleiben. Genau deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass Persönlichkeiten wichtiger sind als Parteien und genau das leben wir bei den Gemeindewahlen, und genau das leben wir auch bei Landtagswahlen. Deswegen ist das in der Landtagswahlordnung auch so vorgesehen und auch in der Gemeinderatswahlordnung auch so vorgesehen und deswegen wollen wir das auch und werden wir das auch in Zukunft auch so belassen, weil für uns die Persönlichkeiten wichtiger sind als die Parteien bei den Gemeindewahlen. Darüber hinaus wollen wir auch was den Stimmzettel betrifft, den amtlichen Stimmzettel auch in Zukunft zu einem Personenstimmzettel auch machen, wo ebenfalls die Wahlwerberinnen und die Wahlwerber im Mittelpunkt stehen. Es geht auch heute bei dem Gesetz auch jetzt zur Änderung auch darum, dass die Stimmabgabe erleichtert werden soll und Adaptierungen an die Landtagswahlordnung und an die Nationalratswahlordnung auch erfolgen. Ja, der nichtamtliche Stimmzettel wird abgeschafft. Das stimmt. Der nichtamtliche Stimmzettel war ein Instrument, um wirklich darauf hinzuweisen, worum es bei Gemeindewahlen geht – nämlich um die Persönlichkeiten. Es sitzen da in allen Parteien Kommunalpolitiker und ein jeder von Ihnen weiß, wie wichtig es ist persönlich mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten – sei es jetzt als ehemalige Vizebürgermeisterin, sei es jetzt als Bürgermeister, sei es als Gemeinderat. Viele von uns sind kommunalpolitisch aktiv und haben auch bei Gemeindewahlen das Instrument der persönlichen Vorzugsstimmen auch genutzt. Es ist ja jetzt nicht so, dass dieser nichtamtliche Stimmzettel nur für eine Partei vorgesehen war, sondern den hat jeder nutzen können und auch ein jeder genutzt. Man weiß ja das auch vom Auszählen: Es ist auch bei den anderen Parteien ein persönlicher Stimmzettel drinnen gewesen und es hat auch bei anderen Parteien Stimmzettel gegeben, wo zwei oder drei oder vier oder fünf Personen auf dem Stimmzettel darauf aufgelistet worden sind. Aber Fakt ist: Dieser nichtamtliche Stimmzettel gehört jetzt der Geschichte an und wird durch einen Personenstimmzettel, einem amtlichen Stimmzettel, auch ersetzt werden. Hier ist es wichtig und richtig, dass alle Wahlwerberinnen und Wahlwerber aller Parteien auch auf dem amtlichen Stimmzettel aufgelistet sind – ähnlich wie bei den Landtagswahlen – weil es uns auch wichtig ist, dass auch hier betont wird, es geht um Persönlichkeiten, es geht um Personen und weniger um die Parteien. Genau deswegen ermöglichen wir auch jetzt, dass bis zu fünf Vorzugsstimmen am amtlichen Stimmzettel, am Personenstimmzettel auch vergeben werden können. Ja, Herr Kollege Hofer-Gruber, ich glaube, dass das System klarer und deutlicher wird als die Zettelwirtschaft, die Sie angesprochen haben. Sie haben von „Kaszetteln“ gesprochen – also einen Stimmzettel als „Kaszettel“ zu bezeichnen, das ist für mich schon ein bisschen befremdlich, aber wenn Sie das so sehen. Für uns war es ein Stimmzettel, ein Instrument, um demokratische Entscheidungen herbeizuführen und das passiert nicht auf einem Kaszettel, sondern das passiert auch bei uns auf einem Stimmzettel und ich bin überzeugt, dass die Stimmauszählung mit den amtlichen Stimmzetteln auch in Zukunft genauso passieren wird wie bisher. Das wird klar und deutlich sein und es wird zu eindeutigen Ergebnissen dann führen. Ich bin gerne bereit eine Wette einzugehen, dass es nicht mehr Anfechtungen gibt als weniger. Eines – und das ist uns aber schon auch noch wichtig – es gibt darüber hinaus noch weitere Anpassungen, die auch wichtig sind. Sei es jetzt, wenn es um Fristen geht, damit die Fristenläufe auch dementsprechend möglich sind, sei es jetzt darum, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auch im Wahllokal zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde haben, das behindertengerecht, barrierefrei auch ausgeführt ist. Es soll darüber hinaus auch möglich sein, dass Wahllokale in anderen Gemeinden eingerichtet werden. Das haben wir in zwei Gemeinden auch immer wieder gehabt. Also es werden einige Adaptierungen herbeigeführt, damit die Gemeinderatswahlordnung adaptiert, angepasst wird und dass sie eines bleibt – nämlich die Gemeindewahl eine Personenwahl, eine Wahl, wo die Persönlichkeiten im Mittelpunkt stehen. Das ist mit dem neuen amtlichen Stimmzettel auch gesichert. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Ich spreche jetzt zu Tagesordnungspunkt 10, das ist der Antrag, den die GRÜNEN eingebracht haben. Und die GRÜNEN haben recht. Die Modernisierung des Gehaltsschemas wäre an der Zeit. Damit ist mein Lob für den Antrag aber auch schon zu Ende, weil die Orientierung an dem niederösterreichischen NOG-System zäumt das Pferd von hinten auf. Ein Gehaltssystem muss gerecht, transparent und klar sein. Das ist logisch. Allerdings – und das ist irgendwie eine besondere Chuzpe – in der derzeitigen Situation darauf zu verweisen, dass der öffentliche Bereich gegenüber dem privaten Sektor noch attraktiver gestaltet werden soll mit höheren Einstiegsgehältern, besserer Anrechenbarkeit usw., ist schon ein interessanter Standpunkt. Wir sehen derzeit nicht nur in Österreich, sondern vor allem auch in Niederösterreich einen standortbedrohlichen Fachkräftemangel und sollten uns eher fragen, wo im Land denn die Wertschöpfung passiert, die eben diese Gehälter im öffentlichen Dienst erwirtschaftet? Und das ist nun einmal bei den privaten Unternehmen. Die jetzt in einen zusätzlichen Wettbewerb mit den Gemeinden um Facharbeitskräfte zu bringen, ist gelinde gesagt ein glattes Nicht genügend in Volkswirtschaftslehre, 1. Semester. Unabhängig davon habe ich mir die Mühe gemacht die Gehaltstafeln für Gemeinde- und Landesbedienstete zu vergleichen und eigentlich – wenn ich mir das so anschaue – die Einstiegsgehälter sind da in der NOG-Tafel nicht viel anders als im Gemeindedienst. Die NOG geht aber am Ende höher hinauf. Das heißt, die höher Verdienenden können dort mehr verdienen. Das ist vielleicht das Ziel des grünen Antrags. Ich weiß es nicht. Was aber jedenfalls auffällt, ist die Intransparenz und die Unverständlichkeit der Regelungen mit denen wir es derzeit zu tun haben. Das beginnt damit, dass das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz ja nicht für sich alleine steht, sondern sich unter anderem auf die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung, kurz GBDO, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung, kurz GBGO, und das NÖ Landesbedienstetengesetz verweist. Alles zusammen viel Holz. Dagegen ist der Handels- oder der Gewerbekollektivvertrag ein schmales Büchlein, obwohl diese Kollektivverträge wohl deutlich mehr Arbeitnehmerinnen betreffen. Das liest sich dann so – ich zitiere jetzt aus Anlage B, Zahl 7, des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes. Ich bitte Sie aufmerksam zuzuhören (liest:)„Für Vertragsbedienstete, die nach dem 1. April 1974 anstelle der Sonderzulage gemäß § 20 Abs. 1 GVBG in Verbindung mit § 47 Abs. 3 GBDO eine Dienstzulage nach § 8 Abs. 2 GVBG erhalten haben, gilt diese Dienstzulage als Dienstzulage im Sinne des § 8 Abs. 2 GVBG in der Fassung des Art. 1 Zahl 4, sofern das in dieser Bestimmung vorgesehenen Höchstausmaß nicht überschritten wird. Für Vertragsbedienstete, die anstelle dieser Sonderzulage eine Dienstzulage gemäß § 19 Abs. 1 GBGO erhalten haben, gilt diese Dienstzulage als Dienstzulage gemäß § 8 Abs. 2 GVBG in der Fassung des Art. 1 Zahl 4.“ Kollege Teufel gähnt zu recht und es haben hoffentlich alle verstanden. Bevor jemand behauptet, das derzeitige Entlohnungsschema sei unattraktiv, sollte sich nicht die Gehaltstafeln, sondern die Ist-Bezüge anschauen. Weil außer – abgesehen von weitgehend unbegründeten außerordentlichen Vorrückungen und Belohnungen, die wir alle kennen – ist auch die Vielzahl an Zulagen so, dass sie jeden Vergleich unmöglich macht. Eine kurze Textrecherche im Vertragsbedienstetengesetz zeigt folgende Zulagen: Dienstzulage, Personalzulage, Ausgleichszulage im Falle einer Überstellung in eine andere Entlohnungsgruppe, Verwendungszulage, Höchststufenzulage – ganz interessant, Kinderzulage, Teuerungszulagen, Studienbeihilfen. Und darüber hinaus gibt es noch alle möglichen Zuwendungen, die auf Gemeindeebene beschlossen werden. Die Gemeinderäte und Bürgermeister unter Ihnen kennen das. Dass sich da keiner auskennt und dass damit ganz im Sinne des Parkinsonschen Gesetzes auch noch eine gut ausgestattete Personalvertretung mitgeschleppt wird, die dann auch noch mit reichlich Vertrauenspersonen ergänzt wird, ist kein Wunder. Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen ein modernes Entlohnungssystem, aber ein entstaubtes, das auf Leistung, auf Ergebnisse und nicht auf Seniorität abzielt. Der grüne Antrag greift da viel zu kurz. Wir werden den negativen Ausschussantrag daher mittragen, wollen damit aber nicht ausdrücken, dass hier alles paletti ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Dominic Hörlezeder, GRÜNE, bitteschön.
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzte Frau Präsidentin! Wertes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Ich spreche jetzt zu unserem Antrag für ein attraktives Gehaltsschema und möchte mit einer bildlichen Darstellung beginnen. Und zwar: Eine mittelgroße Stadt in Niederösterreich sucht leitendes Personal für die Bauabteilung. Vorzugsweise einen Tiefbautechniker mit mehrjähriger Berufserfahrung, er soll für den Straßenbau, für den Kanalbau und für die Wartung derselben zuständig sein. Solche Erfordernisse sind keine Seltenheit und nichts Außergewöhnliches in Gemeinden und Städten. Es kommt zur Ausschreibung. Zwei Kandidatinnen haben sich beworben. In der Branche zieht es ja bekanntlich die meisten ohnehin – also die Technikerinnen – in die Privatwirtschaft. Viele, grad jüngere Semester, versuchen ihr Glück eher bei großen Firmen, die international tätig sind. Da lockt das Ausland ebenso wie die gute Bezahlung und die meistens weitaus besseren Aufstiegschancen als im öffentlichen Dienst. Die beiden Bewerberinnen werden zum Hearing geladen. Sie kriegen ihre Chance sich zu präsentieren. Bei einem der beiden stellt sich während des Bewerbungsgesprächs heraus, dass es an der Qualifikation mangelt. Der Kandidat gibt insgesamt kein so gutes Bild ab. Es gibt Lücken im Lebenslauf und die geforderte Berufserfahrung ist auch nicht gegeben. Die Kommission kommt schließlich zum Schluss: Der ist eigentlich nicht so der „Burner“. Kandidatin Nummer 2 ... die überzeugt vollends. Sie besticht durch gutes Auftreten. Sie „handlt“ die Befragung bravourös, glänzt durch Fachwissen, hat eine mehrjährige berufliche Tätigkeit gehabt, wo sie sich dieses Fachwissen aneignen konnte. So weit, so gut. Das Gespräch geht in die finale Phase und sie wird nach der Gehaltsvorstellung gefragt. Nachdem die Dame die Gehaltsvorstellung geäußert hat, hat man betretende Stille im Raum. Jetzt kommt der Moment, den, glaube ich, einige von uns aus der Gemeinde gut kennen: Man erklärt ihr die mögliche Einstufung. Man sagt ihr, die vorgesehene Entlohnungsgruppe, die Entlohnungsstufe inklusive der maximal möglichen anrechenbaren Vorzeiten. Das Gespräch ist dann schnell vorbei und Achtung: Die Dame wurde nie wieder gesehen. Jetzt „Spoiler Alarm“: Der wesentlich schlechtere Bewerber erhält den Job. Aber auch nicht zu den normalen Bedingungen, weil auch er stellt hohe Gehaltsansprüche und letztlich bekommt er einen Sondervertrag – weil es eh schon pressiert, weil sich die Arbeit in der Abteilung schon stapelt und weil wir jetzt dringend wen brauchen und weil wir die Befürchtung haben, dass wir sonst gar keinen mehr kriegen. Solche und ähnliche Situationen haben wir aktuell in niederösterreichischen Gemeinden. Die haben wir, das wissen wir alle und wir sollten da dringend gegensteuern. Weil was passiert mittelfristig, wenn wir das nicht machen? Wenn man nicht versucht, dieses Personalproblem entsprechend zu lösen? Die Attraktivität der Gemeinden als Dienstgeber wird abnehmen und über kurz oder lang wird so Know-how verloren gehen und man wird einfach kein entsprechend ausgebildetes Personal mehr kriegen, geschweige denn junge Leute dazu motivieren können in den öffentlichen Dienst zu gehen. Außerdem, was diese Vorgehensweise mit Sonderverträgen, die so oft passiert, betrifft: Das demotiviert das bestehende Personal. Es kommt dann oft dazu, dass Menschen, die schon Jahre, Jahrzehnte in der Gemeinde tätig sind, unterm Strich weniger verdienen als der, der neu beginnt und das ist nicht gut. Jetzt zur guten Nachricht: Man kann da relativ unkompliziert gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen und man braucht auch das „Radl“ nicht neu erfinden. Vor 16 Jahren hat das Land NÖ genau diese Problematik gut und richtig erkannt und hat im Landesdienst ein neues Dienstrecht eingeführt verbunden mit einem neuen Gehaltsschema. Das hat zur Folge, dass es wesentlich höhere Einstiegsgehälter gibt und der öffentliche Dienst, der Landesdienst, dadurch wesentlich attraktiver geworden ist. Man sollte diese Attraktivität auch künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinden nicht vorenthalten. Davon profitiert jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter. Davon profitieren die Gemeinden, man steigert die Qualität der Dienstleistung, man steigert letztendlich das Wohlbefinden der Bevölkerung. Bereits bestehendes Personal – das haben wir eh eingangs schon festgestellt – dem soll es natürlich freigestellt werden, ob sie in dieses sogenannte, ich nenne es einmal „neues Dienstrecht“ wechseln wollen oder nicht. Es darf natürlich zu keinen Benachteiligungen kommen. Eine gerechte Entlohnung für Gemeindebedienstete und klare Regelungen sind ein wichtiger Schritt für einen fairen und motivierten öffentlichen Dienst – auch in Zukunft. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die nächste Wortmeldung bitte vom Herrn Abgeordneten Wolfgang Kocevar, SPÖ. Dankeschön.
Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Die Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen! Hohes Haus! Ein guter Tag für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher beginnt mit keiner absoluten Mehrheit der ÖVP (Beifall bei der SPÖ – Abg. Kainz: Da kommt jetzt ein bisschen der Landesgeschäftsführer durch. Das muss ich schon zugeben, aber ist in Ordnung, ja.). Ich habe fest gerechnet, dass du mitapplaudierst, Christoph. (Heiterkeit bei der ÖVP und SPÖ.) Ich gebe dir noch eine Minute fürs Applaudieren, Christoph. Das sieht man nämlich daran, dass eine jahrelange Forderung der Sozialdemokratie – nämlich die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels – bisher ein absolutes „No-Go“ war seitens der ÖVP, aber jetzt ganz schnell und noch dazu ohne großen Absprachen mit anderen Fraktionen abgeschafft werden soll. Was so ein Wahlergebnis unter 40 % offenbar bewirkt, ist Schnelligkeit. Es heißt aber nicht gleichzeitig mehr Professionalität. Das heißt, letztendlich auch ein völlig unausgegorenes – wie wir auch schon von den Vorrednern gehört haben – Paket, was nicht wundert, wenn es schnell, schnell gehen muss, was angesichts der bevorstehenden Gemeinderatswahl, die vermutlich 2025 stattfinden wird, ein bisschen überraschend kommt. Dann fehlen natürlich auch viele Dinge, die natürlich, wenn man es ganz schnell macht, vielleicht auch einmal übersehen kann. Das ist die einheitliche Vorgabe für die Entlohnung der Beisitzer z. B. Wir kennen das in unseren Gemeinden. Da gibt es Gemeinden, die zahlen bis zu 200 Euro für die Beisitzer. Dann gibt es Gemeinden, da kriegen die Beisitzer gerade einmal eine Wurstsemmel zu Mittag und einen Händedruck und wenn es gut geht vielleicht noch einen Applaus, weil das ist ja auch mittlerweile gang und gäbe für viele, viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Dienst der Sache stellen. Dann fehlt die nachweisliche Zustellung der Wahlkarten. Ich darf schon erinnern: Bis jetzt haben die Gemeinden mittels Zustellungsbestätigung auch erhalten, dass die Bürgerinnen und Bürger Wahlkarten bekommen haben. Jetzt ist es einseitig. Wir schicken das eingeschrieben. Wir haben nur mehr den Nachweis, dass wir es geschickt haben, aber wir haben nicht mehr den Nachweis, dass der Bürger, die Bürgerin die Wahlkarte auch erhalten hat. Das kann letztendlich auch zu unnötigen Diskussionen bei uns auf den Gemeindeämtern führen. Aber auch die Hinweise auf die barrierefreien Wahllokale und ihre Standorte in den Wählerinformationen fehlen gänzlich. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, wenn es mehrere Wahllokale gibt – und das ist in den meisten Gemeinden, zumindest in den etwas größeren der Fall – welches Wahllokal barrierefrei ist, deshalb bringe ich auch im Anschluss noch einen Abänderungsantrag zu diesen Punkten. Aber ich möchte – und ich weiß, es ist erst meine dritte Landtagssitzung heute – aber ich möchte meine Verwunderung ein bisschen zum Ausdruck bringen. Ich habe mit dem Klubobmann ein paar intensive Gespräche bei uns geführt über die Art und Weise der Ausschusssitzungen, und jetzt schaue ich da die ÖVP-Bürgermeister an und Christoph, du weißt, wir haben ein sehr gutes Verhältnis, ich verschweige das auch nicht. (Abg. Kainz: Ja.) Aber wenn wir unsere Ausschusssitzungen im Landtag beobachten ... und der Klubobmann Weninger hat mir gesagt: „Naja, 15 Minuten wirst du dir Zeit nehmen müssen.“ Also in Niederkreuzstetten, in Bärnkopf oder in allen anderen 300-Seelen-Gemeinden und mehr, glaube ich, sind wir uns alle einig, dass wir eine sehr politische, hochwertige, konstruktive und vor allem von Respekt geprägte Arbeit in den Ausschüssen pflegen, die letztendlich dazu führen, dass wir auch auf Augenhöhe – egal wie die Mehrheiten ausschauen in den Gemeinden – beisammensitzen und oft stundenlang über einen Kühlschrank diskutieren, den wir anschaffen (Abg. Hauer: Jetzt gibt es keinen.), über größere Anschaffungen oder Bauten von Kindergärten und Schulen. Dann kommt ein kleiner Bürgermeister, 13.000 Einwohner, in den Landtag in einen Ausschuss und dort hören wir – und die Kollegin Krismer-Huber hat es schon angeführt: „30 Millionen wissen wir nicht, wo wir sie hernehmen. Inhaltlich gibt es keine Diskussionen“ und dann ist der Ausschuss tatsächlich in 15 Minuten vorbei. Und dann kommt ein ganz spannendes Phänomen der Freiheitlichen für mich dazu, das möchte ich ein bisschen hinterfragen. Ich weiß, nach der Gemeindeordnung sind Zuschauerinnen und Zuschauer der Gemeinderatssitzungen nicht berechtigt Wortmeldungen und Fragen zu stellen. Ihr seid aber nicht Zuschauerinnen und Zuschauer in Gemeinderatssitzungen. Ihr seid Mitglieder in Ausschüssen. Ich habe bis jetzt in den Ausschüssen, wo ich war, noch keine einzige Wortmeldung der Freiheitlichen gehört. Jetzt weiß ich nicht, ob im Koalitionspapier der ÖVP drinnensteht: „Nichts reden, nichts fragen, nur die Hände heben, wenn die ÖVP einen Antrag stellt.“ Das kann sein, das kenne ich nicht, aber ich lade Sie ein. (Abg. Ing. Mag. Teufel: Wo habt ihr den her?) Steht drinnen, ok. Ich lade Sie ein, macht mit bei den Ausschüssen! Ich glaube, die Sozialdemokratie mit ihren Fragen, die GRÜNEN, aber auch sogar der Kollege Hofer-Gruber, der nicht einmal stimmberechtigt ist im Ausschuss, bemüht sich redlich Licht ins Dunkel zu bringen, Anträge einzubringen oder zumindest Fragen zu Anträgen zu stellen. (Abg. Ing. Mag. Teufel: Ist das ein Freund von euch?) Ja, und zum Gemeindebezügegesetz: Grundsätzlich begrüße ich einmal natürlich die sinnvollen Vorstöße z. B. zur Karenzregelung, zur Entgeltfortzahlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beim Ausscheiden aus dem Amt. Auch die künftige Unvereinbarkeit zwischen Amtsleitern und Bürgermeistern kann man diskutieren, wenngleich – und das darf ich schon in Erinnerung rufen – viele, viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die vorher oder zeitgleich Amtsleiter waren und sind, sehr gute Bürgermeister sind in der Regel, weil sie sich einfach sehr, sehr gut auskennen in der Materie. Das heißt, man muss sich natürlich auch bewusst sein, dass es dann vielleicht irgendwann einmal ein Problem gibt, solche Fachkräfte wirklich auch zu finden. Aber was aus meiner Sicht und aus der Sicht der Sozialdemokratie tatsächlich ein Problem ist, ist die merkliche Erhöhung der Bürgermeisterinnenbezüge und zwar nicht in der Sache und im Ansatz, sondern schlichtweg im Zeitpunkt. Wir haben zuerst über das Thema „Teuerung“ diskutiert – also die Sozialdemokratie hat über die Teuerung diskutiert, ihr habt nicht über die Teuerung diskutiert (Abg. Ing. Mag. Teufel: Die gibt es eh länger.). Aber der Zeitfaktor ... und liebe ÖVP-Bürgermeisterinnen und –Bürgermeister, ihr werdet auch das eine oder andere Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern haben, die nicht mehr am 25. nicht wissen, wie sie ihre Miete, ihre Lebensmittel, ihre Heizung oder ihren Strom bezahlen können, sondern die mittlerweile zu den Sprechstunden am 15. des Monats kommen, weil einfach noch zu viel Monat übrig ist und das Gehalt nicht mehr ausreicht. Die politische Botschaft, die jetzt nach wenigen Wochen der Zusammenarbeit, ÖVP und FPÖ nach außen senden ist (Abg. Ing. Mag. Teufel: Dass der SPÖ-Bürgermeister mehr Geld bekommt.): Das Thema „Teuerung“ findet nicht statt. Wir haben heute schon gehört, der Spritpreis wird gar nicht teurer. Also es ist alles nicht so tragisch. Aber die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die großartige Arbeit leisten, verdienen in Zukunft deutlich mehr. Noch einmal: Jeder Bürgermeister, jede Bürgermeisterin – keine Frage – soll auch hier entsprechend entlohnt werden. Aber der Zeitpunkt und das Signal sind denkbar falsch. (Beifall bei der SPÖ.) Daher ersuchen wir auch um getrennte Abstimmung im Anschluss und ich darf daher die Abänderungsanträge vorbringen (liest:)
„Die Abgeordneten Kocevar, Suchan-Mayr, Weninger und Schindele zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Danninger, Ing. Mag. Teufel, Lobner u.a. betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung, Ltg.-52.
Der dem Antrag der Abgeordneten Danninger, Teufel u.a. beiliegende Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Änderungsanordnung 1 lautet: Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 16a wie folgt:
„Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden“
2. Die bisherigen Änderungsanordnungen 1 – 12 erhalten die Bezeichnung 2 – 13
3. Nach der Änderungsanordnung 3 werden die Ziffern 3a – 3d eingefügt
4. Änderungsanordnung 3a lautet: Im § 16 entfällt Abs. 6
5. Änderungsanordnung 3b lautet: Im § 16 erhält Abs. 7 die Bezeichnung Abs. 6
6. Änderungsanordnung 3c lautet: Nach dem § 16 wird folgender § 16a eingefügt:
§16a
Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden
(1) Für die Tätigkeit in den Wahlbehörden haben ihre angelobten Mitglieder, mit Ausnahme des Bürgermeisters, pro Wahlereignis einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 1% des monatlichen Bezugs eines Mitglieds des Nationalrats. Für die Tätigkeit in mehreren Wahlbehörden besteht nur ein einmaliger Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Die volle Aufwandsentschädigung gebührt nur bei einer Tätigkeit ab fünf Stunden, wobei alle Zeiten pro Wahlereignis zusammenzurechnen sind. Für weniger als fünf Stunden gebührt die Aufwandsentschädigung nur in halber Höhe.
(2) Mitglieder der Wahlbehörden, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen, haben, sofern die Tätigkeit in der Wahlbehörde im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben oder im Rahmen weiterer Tätigkeiten für die Gebietskörperschaft erfolgt und vergütet wird, keinen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
(3) Über den Anspruch auf Aufwandsentschädigung entscheidet bei Mitgliedern der Landeswahlbehörde die Landesregierung, bei Mitgliedern der übrigen Wahlbehörden die Verwaltungsbehörde, der der Wahlleiter angehört oder von deren Vorstand er bestellt wird. Die Wahlbehörden haben die zur Erlassung der Entscheidung notwendigen Feststellungen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Rechtskraft des Wahlergebnisses der jeweiligen Verwaltungsbehörde zu übermitteln.
(4) Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlbehörden ist von der Gebietskörperschaft zu tragen, die für den Aufwand des Amtes aufzukommen hat, dem gemäß § 4 Abs. 3 die Zuweisung der für die Wahlbehörden notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel obliegt.
(5) Die Pauschalentschädigung ist den Mitgliedern der Wahlbehörden innerhalb von 60 Tagen nach Rechtskraft des Wahlergebnisses anzuweisen.
(6) Die Abs. 1 bis 5 sind auf Mitglieder der örtlichen Wahlbehörden nur anzuwenden, wenn zuvor ein entsprechender Beschluss des örtlichen Gemeinderates gefasst wurde.
7. Änderungsanordnung 3d lautet:
§ 28 Abs. 3 lautet:
(3) In Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern muss und in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern kann den Wahlberechtigten bis spätestens am 13. Tag vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation zugestellt werden. Die Wahlinformation hat den Namen des Wahlberechtigten, sein Geburtsjahr und seine Anschrift, den Wahlort (Wahlsprengel), die fortlaufende Zahl auf Grund seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis, den Wahltag, die Wahlzeit und das Wahllokal sowie den Hinweis auf die Ausweispflicht im Wahllokal zu enthalten. Sind nicht alle Wahllokale in einer Gemeinde für Menschen mit Behinderung barrierefrei erreichbar, ist die Anschrift eines barrierefreien Wahllokals in der Gemeinde anzuführen und ein Hinweis, dass bei Inanspruchnahme eines barrierefreien Wahllokals eine Wahlkarte notwendig ist, soweit es sich nicht um das auf der Wahlinformation genannte Wahllokal handelt.
Darüber hinaus kann auf dieser Information auch eine personenbezogene mindestens siebenstellige Buchstaben/Ziffernkombination für den Identitätsnachweis im Falle einer schriftlich beantragten Ausstellung der Wahlkarte (§ 39 Abs. 1) angeführt sein. Als Anschrift gilt die im Wählerverzeichnis eingetragene Adresse, es sei denn, der Wahlberechtigte hat eine andere Anschrift bekanntgegeben.
8. Die bisherige Änderungsanordnung 13 entfällt.“
Ich stelle daher den Antrag auf getrennte Abstimmung gemäß § 61 Abs. 1 LGO 2001 der Abgeordneten Kocevar, Suchan-Mayr, Weninger und Schindele zum Antrag der Abgeordneten Mag. Danninger, Mag. Teufel, Lobner, Mühlberghuber, Ing. Schulz und Dorner gemäß § 32 LGO 2001 betreffend NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, Änderung Ziffer 52. Über die Änderungsanordnung 13 möge getrennt abgestimmt werden.
Und mein zweiter Antrag lautet auf getrennte Abstimmung gemäß § 61 1 der Abgeordneten Kocevar, Suchan-Mayr, Weninger und Schindele zum Antrag der Abgeordneten Danninger, Mühlberghuber, Gepp, Dorner, Dammerer und Antauer gem. § 32 LGO 2001 betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden, Ltg.-51. Im Artikel 1 mögen die Änderungsanordnungen 2 und 3 getrennt abgestimmt werden. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ, bitteschön.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrat! Hoher Landtag! Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Niederösterreich. (Beifall bei der FPÖ.) Die Änderungen der Gemeinderatswahlordnung und des Landes- und Gemeindebezügegesetzes tragen zur Stärkung der Demokratie und zur Stärkung der Chancengleichheit auf Gemeindeebene bei. Und wenn der Abgeordnete Hofer-Gruber im Ausschuss gesagt hat, das ist ein „Husch-Pfusch-Gesetz“, dann verstehe ich das nicht ganz. Sehr geehrter Herr Hofer-Gruber, sehr geehrte Abgeordnete von den GRÜNEN und von den Sozialdemokraten, wir haben in wenigen Wochen das geschafft, was ihr seit Monaten, zum Teil seit Jahren gefordert habt. (Abg. Mag. Collini: Es ist eh super.) Lieber Abgeordneter Hofer-Gruber, ich kann mich erinnern wie du da draußen gestanden bist und genau das verlangt hast, was wir jetzt umsetzen. Und das ist der Unterschied zwischen Opposition – und wir sind selbst in Opposition gesessen – und Mitarbeit und Verhandlungen, dass man mit dem Partner im Arbeitsübereinkommen zu einem sinnvollen, positiven Ergebnis für unsere Gemeinden kommt. Das ist der Unterschied. Daher verstehe ich die Kritik zum Teil, weil ihr halt einfach Opposition seid, aber in der Sache verstehe ich die Kritik nicht, dass ihr diese Änderung der Gemeinderatswahlordnung so massiv kritisiert. Sind wir froh, dass wir das erreicht haben, was wir seit Jahren wollten. Und weil da zuerst irgendwer gesagt hat, das ist eine Erfindung der ÖVP, diese nichtamtlichen Stimmzettel. (Abg. Ing. Ebner, MSc: Richtig.) Meine Damen und Herren, setzt euch bitte mit der Geschichte der nichtamtlichen Stimmzettel auseinander. Das war nach dem Zweiten Weltkrieg, wie es keine Möglichkeit gab von der Druckerei in die Gemeinden Stimmzettel zu liefern, daher wurden die nichtamtlichen Stimmzettel eingeführt und im Laufe der Zeit ist das in allen Bundesländern abgeschafft worden, weil es halt einfach die Verbindungen, Verkehrsmittel, Transportmöglichkeiten, Postweg und was auch immer gegeben hat. Ein Anachronismus war, dass es das in Niederösterreich bis heute noch gibt. Aber ja, diesen Anachronismus schaffen wir ab und das ist es, wenn eine FPÖ in Regierungsverantwortung ist. Diese Dinge passieren, das haben wir unseren Wählern versprochen und das haben wir gemacht. Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie um breite Zustimmung zu Ltg.-51 und 52. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Eine Wortmeldung folgt noch vom Abgeordneten Martin Schuster, ÖVP, bitteschön.
Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es ist, glaube ich, in der Debatte eindeutig herausgekommen: Es ist ein wirklich guter Tag für die Demokratie, für Niederösterreich, jedenfalls zur Lösung auch anstehender Probleme, die wir seit Jahren immer wieder in verschiedener Art und Weise diskutieren und ich glaube, es ist ein sehr guter Kompromiss rausgekommen, der heute zur Beschlussfassung vorliegt. Die soziale Absicherung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiger Schritt dieses Amt auch zukünftig attraktiv zu halten und vielleicht dort oder da auch wieder attraktiver zu machen. Die Karenzregelung, einfach ein modernes Recht, dass auch junge Familien sich vorstellen können, ein Familienmitglied, dass auch junge Mütter Bürgermeisterinnen sein können, dass sich das alles ausgeht. Ich glaube, diese Vereinbarkeit von Politik und Familie ... das muss auch da hier gegeben sein. Es ist hier gesprochen worden vom Thema „der richtige Zeitpunkt sei es nicht“ ... ich glaube, von der SPÖ, der Herr Kollege Kocevar hat das gesagt ... ja und auch von den GRÜNEN ... es sei nicht der richtige Zeitpunkt jetzt auch um die Besserstellung, gehaltsmäßig, von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu diskutieren. Ich glaube, für dieses Thema gibt es keinen richtigen Zeitpunkt. Es wird immer irgendwo ein Thema geben, wenn man eingreift in ein System, hier über Erhöhungen diskutiert, dass man sagen kann: „Ja, vielleicht nicht gerade jetzt“ und wenn man es nicht irgendwann einmal löst, dann werden wir es überhaupt nie lösen. Ich glaube, das ist ein richtiger Zeitpunkt. Ich glaube, es ist auch ein mutiger Schritt, aber ein wichtiger Schritt, das auch entsprechend zukunftsfit zu machen. Es ist schon angesprochen worden: Die Anforderungen – und das ist sozusagen die Schnittmenge, warum diese Anträge, auch der Antrag der GRÜNEN – was die Gemeindebediensteten betrifft, hier gemeinsam diskutiert werden. Es sind halt neue und andere Anforderungen, die sowohl an die politischer Ebene als auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Gemeinden gestellt werden. Ich glaube, da sind einige wichtige Faktoren auch heute schon zur Sprache gekommen. Ich darf vielleicht ganz konkret auf einige – ich sage jetzt einmal – aus meiner Sicht bemerkenswerte Aussagen, die in der Diskussion getroffen wurden, zu sprechen kommen. Der von mir sehr geschätzte Herr Kollege Hofer-Gruber von den NEOS hat also kritisiert Planlosigkeit. Also ich glaube, gerade wenn wir das genau verfolgen: Das Gegenteil ist der Fall. Du hast also einen Satz gesagt, der mir sehr in Erinnerung ist. Die Vizebürgermeisteranzahl, der zweite und dritte Vizebürgermeister sind rein parteipolitisch besetzt. Ja, eh, aber das ist klar, weil es sind politische Funktionen, die gewählt werden (Unruhe bei Abg. Mag. Hofer-Gruber.) und natürlich werden die auch parteipolitisch besetzt. Ich glaube sehr wohl, dass das dort und da auch wichtige Funktionen sind. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde und manchmal auch von Wahl zu Wahl unterschiedlich zu betrachten. Dass das so ist, zeigt auch das Beispiel der Stadtgemeinde Klosterneuburg, wo die NEOS in Koalition mit der Volkspartei sind und dort offensichtlich auch aus gutem Grund den Beschluss mitgetragen haben und gefasst haben, dass dort der Gemeindevorstand auf 14 Mitglieder erhöht wird, weil es offensichtlich auch eine sinnvolle Maßnahme – ohne es im Detail zu kennen – in Klosterneuburg getragen wurde. Das heißt also, die NEOS haben dort auch einen Beschluss mitgetragen, der dem nicht ganz entspricht, was du heute hier kritisiert hast. Grundsätzlich glaube ich, dass wir hier eine gute Lösung haben. Zu den GRÜNEN darf ich vielleicht sagen: Da wurde die Behauptung aufgestellt die Regelung für Statutarstädte, lieber Herr Kollege Hörlezeder, sei jetzt eine „Lex Schneeberger“. Also ich darf einmal nur kundtun: Jeder der den Herrn ausgeschiedenen Klubobmann und Bürgermeister Schneeberger kennt weiß: Also wenn es eine Antriebsfeder für seine politische Tätigkeit nicht ist, dann war es die finanzielle Komponente. Also das weiß jeder, der mit ihm zusammengearbeitet hat und arbeiten darf. Die Stadtgemeinde Wiener Neustadt ist heute weit unter den heute schon möglichen Höchstgrenzen und wird das auch zukünftig so beibehalten. Das heißt, hier von einer „Lex Schneeberger“ zu sprechen, ist völlig verfehlt. Es sind z. B. auch hier in St. Pölten – ist auch eine Statutarstadt – man könnte genauso gut von einer „Lex Stadler“ sprechen. Auch das ist nicht der Fall, sondern es sind Möglichkeiten, die dann in den jeweiligen Städten ergriffen werden oder eben auch nicht. In Wiener Neustadt wird es nicht so sein. Vielleicht auch noch abschließend: Es sind sehr viele, sehr gute Vorschläge gekommen auch was die Gehaltsschemata betrifft für Gemeindebedienstete in der Zukunft. Ich glaube, wir sollten hier wirklich die Profis arbeiten lassen – nämlich die Personalvertretung, die Sozialpartner, die Vertreter der Städte und Gemeinden, um da einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten. Viel Richtiges ist heute schon gesagt worden: Die Anforderungen für Gemeindebedienstete sind ganz anders geworden. Wir müssen uns vieles überlegen, wie wir zukünftig zu den besten Köpfen in den Gemeinden kommen. Aber ich glaube, es ist gut, dass wir das nicht heute hier – weil das wäre nämlich ein Schnellschuss – hier im Landtag besprechen, sondern dass wir zuerst abwarten, was hier an Vorschlägen kommt. Vieles von dem, was auch von den GRÜNEN vorgeschlagen worden ist, ist sicherlich denkbar. Ich glaube aber, man wird hier die entsprechenden Verhandlungen abwarten. In dem Sinn, glaube ich, dass wir heute gute und zukunftsweisende Beschlüsse fassen und danke für die Aufmerksamkeit. (Heiterkeit bei den GRÜNEN. – Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die Rednerliste ist somit erschöpft und ich schließe die Debatte.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.