Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-52/A-1/6-2023 – NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Ich spreche jetzt zu Tagesordnungspunkt 10, das ist der Antrag, den die GRÜNEN eingebracht haben. Und die GRÜNEN haben recht. Die Modernisierung des Gehaltsschemas wäre an der Zeit. Damit ist mein Lob für den Antrag aber auch schon zu Ende, weil die Orientierung an dem niederösterreichischen NOG-System zäumt das Pferd von hinten auf. Ein Gehaltssystem muss gerecht, transparent und klar sein. Das ist logisch. Allerdings – und das ist irgendwie eine besondere Chuzpe – in der derzeitigen Situation darauf zu verweisen, dass der öffentliche Bereich gegenüber dem privaten Sektor noch attraktiver gestaltet werden soll mit höheren Einstiegsgehältern, besserer Anrechenbarkeit usw., ist schon ein interessanter Standpunkt. Wir sehen derzeit nicht nur in Österreich, sondern vor allem auch in Niederösterreich einen standortbedrohlichen Fachkräftemangel und sollten uns eher fragen, wo im Land denn die Wertschöpfung passiert, die eben diese Gehälter im öffentlichen Dienst erwirtschaftet? Und das ist nun einmal bei den privaten Unternehmen. Die jetzt in einen zusätzlichen Wettbewerb mit den Gemeinden um Facharbeitskräfte zu bringen, ist gelinde gesagt ein glattes Nicht genügend in Volkswirtschaftslehre, 1. Semester. Unabhängig davon habe ich mir die Mühe gemacht die Gehaltstafeln für Gemeinde- und Landesbedienstete zu vergleichen und eigentlich – wenn ich mir das so anschaue – die Einstiegsgehälter sind da in der NOG-Tafel nicht viel anders als im Gemeindedienst. Die NOG geht aber am Ende höher hinauf. Das heißt, die höher Verdienenden können dort mehr verdienen. Das ist vielleicht das Ziel des grünen Antrags. Ich weiß es nicht. Was aber jedenfalls auffällt, ist die Intransparenz und die Unverständlichkeit der Regelungen mit denen wir es derzeit zu tun haben. Das beginnt damit, dass das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz ja nicht für sich alleine steht, sondern sich unter anderem auf die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung, kurz GBDO, die NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung, kurz GBGO, und das NÖ Landesbedienstetengesetz verweist. Alles zusammen viel Holz. Dagegen ist der Handels- oder der Gewerbekollektivvertrag ein schmales Büchlein, obwohl diese Kollektivverträge wohl deutlich mehr Arbeitnehmerinnen betreffen. Das liest sich dann so – ich zitiere jetzt aus Anlage B, Zahl 7, des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes. Ich bitte Sie aufmerksam zuzuhören (liest:)„Für Vertragsbedienstete, die nach dem 1. April 1974 anstelle der Sonderzulage gemäß § 20 Abs. 1 GVBG in Verbindung mit § 47 Abs. 3 GBDO eine Dienstzulage nach § 8 Abs. 2 GVBG erhalten haben, gilt diese Dienstzulage als Dienstzulage im Sinne des § 8 Abs. 2 GVBG in der Fassung des Art. 1 Zahl 4, sofern das in dieser Bestimmung vorgesehenen Höchstausmaß nicht überschritten wird. Für Vertragsbedienstete, die anstelle dieser Sonderzulage eine Dienstzulage gemäß § 19 Abs. 1 GBGO erhalten haben, gilt diese Dienstzulage als Dienstzulage gemäß § 8 Abs. 2 GVBG in der Fassung des Art. 1 Zahl 4.“ Kollege Teufel gähnt zu recht und es haben hoffentlich alle verstanden. Bevor jemand behauptet, das derzeitige Entlohnungsschema sei unattraktiv, sollte sich nicht die Gehaltstafeln, sondern die Ist-Bezüge anschauen. Weil außer – abgesehen von weitgehend unbegründeten außerordentlichen Vorrückungen und Belohnungen, die wir alle kennen – ist auch die Vielzahl an Zulagen so, dass sie jeden Vergleich unmöglich macht. Eine kurze Textrecherche im Vertragsbedienstetengesetz zeigt folgende Zulagen: Dienstzulage, Personalzulage, Ausgleichszulage im Falle einer Überstellung in eine andere Entlohnungsgruppe, Verwendungszulage, Höchststufenzulage – ganz interessant, Kinderzulage, Teuerungszulagen, Studienbeihilfen. Und darüber hinaus gibt es noch alle möglichen Zuwendungen, die auf Gemeindeebene beschlossen werden. Die Gemeinderäte und Bürgermeister unter Ihnen kennen das. Dass sich da keiner auskennt und dass damit ganz im Sinne des Parkinsonschen Gesetzes auch noch eine gut ausgestattete Personalvertretung mitgeschleppt wird, die dann auch noch mit reichlich Vertrauenspersonen ergänzt wird, ist kein Wunder. Ja, meine Damen und Herren, wir brauchen ein modernes Entlohnungssystem, aber ein entstaubtes, das auf Leistung, auf Ergebnisse und nicht auf Seniorität abzielt. Der grüne Antrag greift da viel zu kurz. Wir werden den negativen Ausschussantrag daher mittragen, wollen damit aber nicht ausdrücken, dass hier alles paletti ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich