Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-52/A-1/6-2023 – NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Die Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen! Hohes Haus! Ein guter Tag für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher beginnt mit keiner absoluten Mehrheit der ÖVP (Beifall bei der SPÖ – Abg. Kainz: Da kommt jetzt ein bisschen der Landesgeschäftsführer durch. Das muss ich schon zugeben, aber ist in Ordnung, ja.). Ich habe fest gerechnet, dass du mitapplaudierst, Christoph. (Heiterkeit bei der ÖVP und SPÖ.) Ich gebe dir noch eine Minute fürs Applaudieren, Christoph. Das sieht man nämlich daran, dass eine jahrelange Forderung der Sozialdemokratie – nämlich die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels – bisher ein absolutes „No-Go“ war seitens der ÖVP, aber jetzt ganz schnell und noch dazu ohne großen Absprachen mit anderen Fraktionen abgeschafft werden soll. Was so ein Wahlergebnis unter 40 % offenbar bewirkt, ist Schnelligkeit. Es heißt aber nicht gleichzeitig mehr Professionalität. Das heißt, letztendlich auch ein völlig unausgegorenes – wie wir auch schon von den Vorrednern gehört haben – Paket, was nicht wundert, wenn es schnell, schnell gehen muss, was angesichts der bevorstehenden Gemeinderatswahl, die vermutlich 2025 stattfinden wird, ein bisschen überraschend kommt. Dann fehlen natürlich auch viele Dinge, die natürlich, wenn man es ganz schnell macht, vielleicht auch einmal übersehen kann. Das ist die einheitliche Vorgabe für die Entlohnung der Beisitzer z. B. Wir kennen das in unseren Gemeinden. Da gibt es Gemeinden, die zahlen bis zu 200 Euro für die Beisitzer. Dann gibt es Gemeinden, da kriegen die Beisitzer gerade einmal eine Wurstsemmel zu Mittag und einen Händedruck und wenn es gut geht vielleicht noch einen Applaus, weil das ist ja auch mittlerweile gang und gäbe für viele, viele Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Dienst der Sache stellen. Dann fehlt die nachweisliche Zustellung der Wahlkarten. Ich darf schon erinnern: Bis jetzt haben die Gemeinden mittels Zustellungsbestätigung auch erhalten, dass die Bürgerinnen und Bürger Wahlkarten bekommen haben. Jetzt ist es einseitig. Wir schicken das eingeschrieben. Wir haben nur mehr den Nachweis, dass wir es geschickt haben, aber wir haben nicht mehr den Nachweis, dass der Bürger, die Bürgerin die Wahlkarte auch erhalten hat. Das kann letztendlich auch zu unnötigen Diskussionen bei uns auf den Gemeindeämtern führen. Aber auch die Hinweise auf die barrierefreien Wahllokale und ihre Standorte in den Wählerinformationen fehlen gänzlich. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, wenn es mehrere Wahllokale gibt – und das ist in den meisten Gemeinden, zumindest in den etwas größeren der Fall – welches Wahllokal barrierefrei ist, deshalb bringe ich auch im Anschluss noch einen Abänderungsantrag zu diesen Punkten. Aber ich möchte – und ich weiß, es ist erst meine dritte Landtagssitzung heute – aber ich möchte meine Verwunderung ein bisschen zum Ausdruck bringen. Ich habe mit dem Klubobmann ein paar intensive Gespräche bei uns geführt über die Art und Weise der Ausschusssitzungen, und jetzt schaue ich da die ÖVP-Bürgermeister an und Christoph, du weißt, wir haben ein sehr gutes Verhältnis, ich verschweige das auch nicht. (Abg. Kainz: Ja.) Aber wenn wir unsere Ausschusssitzungen im Landtag beobachten ... und der Klubobmann Weninger hat mir gesagt: „Naja, 15 Minuten wirst du dir Zeit nehmen müssen.“ Also in Niederkreuzstetten, in Bärnkopf oder in allen anderen 300-Seelen-Gemeinden und mehr, glaube ich, sind wir uns alle einig, dass wir eine sehr politische, hochwertige, konstruktive und vor allem von Respekt geprägte Arbeit in den Ausschüssen pflegen, die letztendlich dazu führen, dass wir auch auf Augenhöhe – egal wie die Mehrheiten ausschauen in den Gemeinden – beisammensitzen und oft stundenlang über einen Kühlschrank diskutieren, den wir anschaffen (Abg. Hauer: Jetzt gibt es keinen.), über größere Anschaffungen oder Bauten von Kindergärten und Schulen. Dann kommt ein kleiner Bürgermeister, 13.000 Einwohner, in den Landtag in einen Ausschuss und dort hören wir – und die Kollegin Krismer-Huber hat es schon angeführt: „30 Millionen wissen wir nicht, wo wir sie hernehmen. Inhaltlich gibt es keine Diskussionen“ und dann ist der Ausschuss tatsächlich in 15 Minuten vorbei. Und dann kommt ein ganz spannendes Phänomen der Freiheitlichen für mich dazu, das möchte ich ein bisschen hinterfragen. Ich weiß, nach der Gemeindeordnung sind Zuschauerinnen und Zuschauer der Gemeinderatssitzungen nicht berechtigt Wortmeldungen und Fragen zu stellen. Ihr seid aber nicht Zuschauerinnen und Zuschauer in Gemeinderatssitzungen. Ihr seid Mitglieder in Ausschüssen. Ich habe bis jetzt in den Ausschüssen, wo ich war, noch keine einzige Wortmeldung der Freiheitlichen gehört. Jetzt weiß ich nicht, ob im Koalitionspapier der ÖVP drinnensteht: „Nichts reden, nichts fragen, nur die Hände heben, wenn die ÖVP einen Antrag stellt.“ Das kann sein, das kenne ich nicht, aber ich lade Sie ein. (Abg. Ing. Mag. Teufel: Wo habt ihr den her?) Steht drinnen, ok. Ich lade Sie ein, macht mit bei den Ausschüssen! Ich glaube, die Sozialdemokratie mit ihren Fragen, die GRÜNEN, aber auch sogar der Kollege Hofer-Gruber, der nicht einmal stimmberechtigt ist im Ausschuss, bemüht sich redlich Licht ins Dunkel zu bringen, Anträge einzubringen oder zumindest Fragen zu Anträgen zu stellen. (Abg. Ing. Mag. Teufel: Ist das ein Freund von euch?) Ja, und zum Gemeindebezügegesetz: Grundsätzlich begrüße ich einmal natürlich die sinnvollen Vorstöße z. B. zur Karenzregelung, zur Entgeltfortzahlung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beim Ausscheiden aus dem Amt. Auch die künftige Unvereinbarkeit zwischen Amtsleitern und Bürgermeistern kann man diskutieren, wenngleich – und das darf ich schon in Erinnerung rufen – viele, viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die vorher oder zeitgleich Amtsleiter waren und sind, sehr gute Bürgermeister sind in der Regel, weil sie sich einfach sehr, sehr gut auskennen in der Materie. Das heißt, man muss sich natürlich auch bewusst sein, dass es dann vielleicht irgendwann einmal ein Problem gibt, solche Fachkräfte wirklich auch zu finden. Aber was aus meiner Sicht und aus der Sicht der Sozialdemokratie tatsächlich ein Problem ist, ist die merkliche Erhöhung der Bürgermeisterinnenbezüge und zwar nicht in der Sache und im Ansatz, sondern schlichtweg im Zeitpunkt. Wir haben zuerst über das Thema „Teuerung“ diskutiert – also die Sozialdemokratie hat über die Teuerung diskutiert, ihr habt nicht über die Teuerung diskutiert (Abg. Ing. Mag. Teufel: Die gibt es eh länger.). Aber der Zeitfaktor ... und liebe ÖVP-Bürgermeisterinnen und –Bürgermeister, ihr werdet auch das eine oder andere Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern haben, die nicht mehr am 25. nicht wissen, wie sie ihre Miete, ihre Lebensmittel, ihre Heizung oder ihren Strom bezahlen können, sondern die mittlerweile zu den Sprechstunden am 15. des Monats kommen, weil einfach noch zu viel Monat übrig ist und das Gehalt nicht mehr ausreicht. Die politische Botschaft, die jetzt nach wenigen Wochen der Zusammenarbeit, ÖVP und FPÖ nach außen senden ist (Abg. Ing. Mag. Teufel: Dass der SPÖ-Bürgermeister mehr Geld bekommt.): Das Thema „Teuerung“ findet nicht statt. Wir haben heute schon gehört, der Spritpreis wird gar nicht teurer. Also es ist alles nicht so tragisch. Aber die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die großartige Arbeit leisten, verdienen in Zukunft deutlich mehr. Noch einmal: Jeder Bürgermeister, jede Bürgermeisterin – keine Frage – soll auch hier entsprechend entlohnt werden. Aber der Zeitpunkt und das Signal sind denkbar falsch. (Beifall bei der SPÖ.) Daher ersuchen wir auch um getrennte Abstimmung im Anschluss und ich darf daher die Abänderungsanträge vorbringen (liest:)
„Die Abgeordneten Kocevar, Suchan-Mayr, Weninger und Schindele zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Danninger, Ing. Mag. Teufel, Lobner u.a. betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung, Ltg.-52.
Der dem Antrag der Abgeordneten Danninger, Teufel u.a. beiliegende Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Änderungsanordnung 1 lautet: Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 16a wie folgt:
„Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden“
2. Die bisherigen Änderungsanordnungen 1 – 12 erhalten die Bezeichnung 2 – 13
3. Nach der Änderungsanordnung 3 werden die Ziffern 3a – 3d eingefügt
4. Änderungsanordnung 3a lautet: Im § 16 entfällt Abs. 6
5. Änderungsanordnung 3b lautet: Im § 16 erhält Abs. 7 die Bezeichnung Abs. 6
6. Änderungsanordnung 3c lautet: Nach dem § 16 wird folgender § 16a eingefügt:
§16a
Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden
(1) Für die Tätigkeit in den Wahlbehörden haben ihre angelobten Mitglieder, mit Ausnahme des Bürgermeisters, pro Wahlereignis einen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 1% des monatlichen Bezugs eines Mitglieds des Nationalrats. Für die Tätigkeit in mehreren Wahlbehörden besteht nur ein einmaliger Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Die volle Aufwandsentschädigung gebührt nur bei einer Tätigkeit ab fünf Stunden, wobei alle Zeiten pro Wahlereignis zusammenzurechnen sind. Für weniger als fünf Stunden gebührt die Aufwandsentschädigung nur in halber Höhe.
(2) Mitglieder der Wahlbehörden, die in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft stehen, haben, sofern die Tätigkeit in der Wahlbehörde im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben oder im Rahmen weiterer Tätigkeiten für die Gebietskörperschaft erfolgt und vergütet wird, keinen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
(3) Über den Anspruch auf Aufwandsentschädigung entscheidet bei Mitgliedern der Landeswahlbehörde die Landesregierung, bei Mitgliedern der übrigen Wahlbehörden die Verwaltungsbehörde, der der Wahlleiter angehört oder von deren Vorstand er bestellt wird. Die Wahlbehörden haben die zur Erlassung der Entscheidung notwendigen Feststellungen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Rechtskraft des Wahlergebnisses der jeweiligen Verwaltungsbehörde zu übermitteln.
(4) Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlbehörden ist von der Gebietskörperschaft zu tragen, die für den Aufwand des Amtes aufzukommen hat, dem gemäß § 4 Abs. 3 die Zuweisung der für die Wahlbehörden notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel obliegt.
(5) Die Pauschalentschädigung ist den Mitgliedern der Wahlbehörden innerhalb von 60 Tagen nach Rechtskraft des Wahlergebnisses anzuweisen.
(6) Die Abs. 1 bis 5 sind auf Mitglieder der örtlichen Wahlbehörden nur anzuwenden, wenn zuvor ein entsprechender Beschluss des örtlichen Gemeinderates gefasst wurde.
7. Änderungsanordnung 3d lautet:
§ 28 Abs. 3 lautet:
(3) In Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern muss und in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern kann den Wahlberechtigten bis spätestens am 13. Tag vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation zugestellt werden. Die Wahlinformation hat den Namen des Wahlberechtigten, sein Geburtsjahr und seine Anschrift, den Wahlort (Wahlsprengel), die fortlaufende Zahl auf Grund seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis, den Wahltag, die Wahlzeit und das Wahllokal sowie den Hinweis auf die Ausweispflicht im Wahllokal zu enthalten. Sind nicht alle Wahllokale in einer Gemeinde für Menschen mit Behinderung barrierefrei erreichbar, ist die Anschrift eines barrierefreien Wahllokals in der Gemeinde anzuführen und ein Hinweis, dass bei Inanspruchnahme eines barrierefreien Wahllokals eine Wahlkarte notwendig ist, soweit es sich nicht um das auf der Wahlinformation genannte Wahllokal handelt.
Darüber hinaus kann auf dieser Information auch eine personenbezogene mindestens siebenstellige Buchstaben/Ziffernkombination für den Identitätsnachweis im Falle einer schriftlich beantragten Ausstellung der Wahlkarte (§ 39 Abs. 1) angeführt sein. Als Anschrift gilt die im Wählerverzeichnis eingetragene Adresse, es sei denn, der Wahlberechtigte hat eine andere Anschrift bekanntgegeben.
8. Die bisherige Änderungsanordnung 13 entfällt.“
Ich stelle daher den Antrag auf getrennte Abstimmung gemäß § 61 Abs. 1 LGO 2001 der Abgeordneten Kocevar, Suchan-Mayr, Weninger und Schindele zum Antrag der Abgeordneten Mag. Danninger, Mag. Teufel, Lobner, Mühlberghuber, Ing. Schulz und Dorner gemäß § 32 LGO 2001 betreffend NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, Änderung Ziffer 52. Über die Änderungsanordnung 13 möge getrennt abgestimmt werden.
Und mein zweiter Antrag lautet auf getrennte Abstimmung gemäß § 61 1 der Abgeordneten Kocevar, Suchan-Mayr, Weninger und Schindele zum Antrag der Abgeordneten Danninger, Mühlberghuber, Gepp, Dorner, Dammerer und Antauer gem. § 32 LGO 2001 betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden, Ltg.-51. Im Artikel 1 mögen die Änderungsanordnungen 2 und 3 getrennt abgestimmt werden. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.