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  6. Redebeitrag von Dominic Hörlezeder

Redebeitrag von Dominic Hörlezeder  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Danninger, Ing. Mag. Teufel u.a. betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994)

zur 3. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 8 der 3. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 25.05.2023

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-52/A-1/6-2023 – NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir kämpfen mittlerweile seit gut eineinhalb Jahren gegen eine sehr hohe und sehr hartnäckige Inflation. Die Teuerung in Österreich trifft natürlich in erster Linie die, die eh nicht viel haben (Abg. Ing. Ebner, MSc: Wir sind bei der Gemeinderatswahl.), macht aber mittlerweile auch vor dem Mittelstand nicht halt. Und das ist die Ausgangslage. Das ist die Ausgangslage während der SCHWARZ-BLAU in Niederösterreich die Gehälter der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhöhen möchte und ich halte das einfach aufgrund dieses Fakts für den absolut falschen Zeitpunkt. Dass man speziell Politikerinnengehälter kleinerer Gemeinden anhebt, das hätte durchaus seine Berechtigung, weil es ist natürlich in der heutigen Zeit nicht mehr einfach Menschen zu finden, die sich die Regionalpolitik noch antun möchten und es wird auch in Zukunft immer schwieriger. Die Aufgaben werden immer mehr, die Herausforderungen immer größer und deshalb macht es vor allem in kleinen Gemeinden schon Sinn. Allerdings: Es wäre wichtig nicht nur die Bürgermeisterinnengehälter anzuheben, sondern auch die anderen. Es ist wichtig, dass ich im Gemeindevorstand kluge Köpfe sitzen habe und man sollte auch auf die einfachen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht vergessen. Die rennen, die hackeln und unterm Strich bleibt ihnen vielleicht gar nichts übrig, weil sie höhere Auslagen haben. Ich finde, dass diese Verhältnismäßigkeit da einfach nicht gegeben ist. Man sollte die Gehälter der Gemeinderätinnen bis zu den Vizebürgermeistern auch weiterhin am Bürgermeistergehalt orientieren und nicht am Nationalratsgehalt, was der Ausgangsbetrag des Bürgermeisters aktuell ist. Was aus meiner Sicht ein absoluter Wahnsinn ist in diesem Gesetzesentwurf ... da gibt es einen Gummiparagraphen drinnen. Einen Gummiparagraphen, der aus meiner Sicht der Willkür Tür und Tor öffnet. Darin heißt es wörtlich (liest:)„Die Entschädigung für einen Ortsvorsteher darf nicht höher festgesetzt werden als die Entschädigung für ein Mitglied des Gemeindevorstands oder Stadtrates.“ So weit, so gut. Nur der nächste Satz (liest:)„Sollte jedoch die Arbeitsbelastung des Ortsvorstehers höher sein als jene eines Mitglieds des Gemeindevorstandes oder Stadtrates, so kann die Entschädigung des Ortsvorstehers auch höher festgelegt werden.“ Wenn Sie jetzt genau aufgepasst haben, werte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dann werden Sie spätestens jetzt wissen, dass Sie da vielleicht ein bisschen einen Humbug produziert haben. Es wird da eine „Darf nicht-Bestimmung“ sozusagen durch eine „Kann-Bestimmung“ aufgehoben. Und wer bitte misst und bewertet das Arbeitspensum eines Stadtrates oder eines Ortsvorstehers? (Unruhe bei Abg. Kainz.) Ich bin lange genug in der Gemeinde tätig, um mit Sicherheit sagen zu können, dass so etwas nicht messbar ist. Das zielt eher darauf ab, dass sich die Mehrheitsfraktionen hochbezahlte Grätzelkaiser als Ortsvorsteher richten können (Unruhe bei Abg. Kainz.), und das grenzt für mich in Zeiten von Inflationszahlen knapp unter den 10 % mittlerweile an eine Verhöhnung der Bevölkerung. Wenn man jetzt schon etwas ändert, dann hätte man zumindest diesen Gummiparagraphen, der offensichtlich schon vorhin Bestand hatte, da rausnehmen sollen. Jetzt kommen wir zu den Statutarstädten. Der Bezug des Bürgermeisters einer Stadt mit eigenem Statut hat von 65 % bis höchstens 140 % des Ausgangsbetrags zu betragen. Das entspricht einer 10%igen Erhöhung. Und jetzt frage ich: Für was? Der Sinn wäre ja, das wir die kleinen Gehälter der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erhöht, nicht aber die, derer, die eh schon genug haben. Ich frage mich: Sind 130 % als Höchstbetrag nicht eigentlich schon genug? Warum geht man auf 140 %? Was ist der Grund? Ist das so eine Art „Lex Schneeberger“ oder was ist das? Dass in Zukunft der ehemalige ÖVP-Klubobmann Schneeberger als Bürgermeister in Wiener Neustadt denselben Bezug hat? Ich sehe keinen anderen Sinn dahinter, aber ich bin gespannt, ob Sie mir das vielleicht beantworten möchten. Sie wollen, dass der Bürgermeister von Wiener Neustadt die Chance auf satte 13.822,20 Euro hat. Erklären Sie das den Wiener Neustädterinnen und Wiener Neustädtern, erklären Sie das den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern und erzählen Sie das vor allem denen, die sich nicht einmal die Miete, den Kredit oder eventuell noch den Strom leisten können! Und speziell eine Frage möchte ich an die FPÖ richten: Sind euch die sogenannten „kleinen Leut´“ nach nicht einmal zwei Monaten in der Regierung tatsächlich jetzt schon „wuascht“? Ich bin echt erschüttert. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (1,0 MB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Amstetten
Klub/Fraktion:
Grüner Klub im NÖ Landtag
Wahlpartei:
Die Grünen

Detailseite von Dominic Hörlezeder öffnen


zur 3. Landtagssitzung
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