Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-52/A-1/6-2023 – NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es ist, glaube ich, in der Debatte eindeutig herausgekommen: Es ist ein wirklich guter Tag für die Demokratie, für Niederösterreich, jedenfalls zur Lösung auch anstehender Probleme, die wir seit Jahren immer wieder in verschiedener Art und Weise diskutieren und ich glaube, es ist ein sehr guter Kompromiss rausgekommen, der heute zur Beschlussfassung vorliegt. Die soziale Absicherung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiger Schritt dieses Amt auch zukünftig attraktiv zu halten und vielleicht dort oder da auch wieder attraktiver zu machen. Die Karenzregelung, einfach ein modernes Recht, dass auch junge Familien sich vorstellen können, ein Familienmitglied, dass auch junge Mütter Bürgermeisterinnen sein können, dass sich das alles ausgeht. Ich glaube, diese Vereinbarkeit von Politik und Familie ... das muss auch da hier gegeben sein. Es ist hier gesprochen worden vom Thema „der richtige Zeitpunkt sei es nicht“ ... ich glaube, von der SPÖ, der Herr Kollege Kocevar hat das gesagt ... ja und auch von den GRÜNEN ... es sei nicht der richtige Zeitpunkt jetzt auch um die Besserstellung, gehaltsmäßig, von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu diskutieren. Ich glaube, für dieses Thema gibt es keinen richtigen Zeitpunkt. Es wird immer irgendwo ein Thema geben, wenn man eingreift in ein System, hier über Erhöhungen diskutiert, dass man sagen kann: „Ja, vielleicht nicht gerade jetzt“ und wenn man es nicht irgendwann einmal löst, dann werden wir es überhaupt nie lösen. Ich glaube, das ist ein richtiger Zeitpunkt. Ich glaube, es ist auch ein mutiger Schritt, aber ein wichtiger Schritt, das auch entsprechend zukunftsfit zu machen. Es ist schon angesprochen worden: Die Anforderungen – und das ist sozusagen die Schnittmenge, warum diese Anträge, auch der Antrag der GRÜNEN – was die Gemeindebediensteten betrifft, hier gemeinsam diskutiert werden. Es sind halt neue und andere Anforderungen, die sowohl an die politischer Ebene als auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Gemeinden gestellt werden. Ich glaube, da sind einige wichtige Faktoren auch heute schon zur Sprache gekommen. Ich darf vielleicht ganz konkret auf einige – ich sage jetzt einmal – aus meiner Sicht bemerkenswerte Aussagen, die in der Diskussion getroffen wurden, zu sprechen kommen. Der von mir sehr geschätzte Herr Kollege Hofer-Gruber von den NEOS hat also kritisiert Planlosigkeit. Also ich glaube, gerade wenn wir das genau verfolgen: Das Gegenteil ist der Fall. Du hast also einen Satz gesagt, der mir sehr in Erinnerung ist. Die Vizebürgermeisteranzahl, der zweite und dritte Vizebürgermeister sind rein parteipolitisch besetzt. Ja, eh, aber das ist klar, weil es sind politische Funktionen, die gewählt werden (Unruhe bei Abg. Mag. Hofer-Gruber.) und natürlich werden die auch parteipolitisch besetzt. Ich glaube sehr wohl, dass das dort und da auch wichtige Funktionen sind. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde und manchmal auch von Wahl zu Wahl unterschiedlich zu betrachten. Dass das so ist, zeigt auch das Beispiel der Stadtgemeinde Klosterneuburg, wo die NEOS in Koalition mit der Volkspartei sind und dort offensichtlich auch aus gutem Grund den Beschluss mitgetragen haben und gefasst haben, dass dort der Gemeindevorstand auf 14 Mitglieder erhöht wird, weil es offensichtlich auch eine sinnvolle Maßnahme – ohne es im Detail zu kennen – in Klosterneuburg getragen wurde. Das heißt also, die NEOS haben dort auch einen Beschluss mitgetragen, der dem nicht ganz entspricht, was du heute hier kritisiert hast. Grundsätzlich glaube ich, dass wir hier eine gute Lösung haben. Zu den GRÜNEN darf ich vielleicht sagen: Da wurde die Behauptung aufgestellt die Regelung für Statutarstädte, lieber Herr Kollege Hörlezeder, sei jetzt eine „Lex Schneeberger“. Also ich darf einmal nur kundtun: Jeder der den Herrn ausgeschiedenen Klubobmann und Bürgermeister Schneeberger kennt weiß: Also wenn es eine Antriebsfeder für seine politische Tätigkeit nicht ist, dann war es die finanzielle Komponente. Also das weiß jeder, der mit ihm zusammengearbeitet hat und arbeiten darf. Die Stadtgemeinde Wiener Neustadt ist heute weit unter den heute schon möglichen Höchstgrenzen und wird das auch zukünftig so beibehalten. Das heißt, hier von einer „Lex Schneeberger“ zu sprechen, ist völlig verfehlt. Es sind z. B. auch hier in St. Pölten – ist auch eine Statutarstadt – man könnte genauso gut von einer „Lex Stadler“ sprechen. Auch das ist nicht der Fall, sondern es sind Möglichkeiten, die dann in den jeweiligen Städten ergriffen werden oder eben auch nicht. In Wiener Neustadt wird es nicht so sein. Vielleicht auch noch abschließend: Es sind sehr viele, sehr gute Vorschläge gekommen auch was die Gehaltsschemata betrifft für Gemeindebedienstete in der Zukunft. Ich glaube, wir sollten hier wirklich die Profis arbeiten lassen – nämlich die Personalvertretung, die Sozialpartner, die Vertreter der Städte und Gemeinden, um da einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten. Viel Richtiges ist heute schon gesagt worden: Die Anforderungen für Gemeindebedienstete sind ganz anders geworden. Wir müssen uns vieles überlegen, wie wir zukünftig zu den besten Köpfen in den Gemeinden kommen. Aber ich glaube, es ist gut, dass wir das nicht heute hier – weil das wäre nämlich ein Schnellschuss – hier im Landtag besprechen, sondern dass wir zuerst abwarten, was hier an Vorschlägen kommt. Vieles von dem, was auch von den GRÜNEN vorgeschlagen worden ist, ist sicherlich denkbar. Ich glaube aber, man wird hier die entsprechenden Verhandlungen abwarten. In dem Sinn, glaube ich, dass wir heute gute und zukunftsweisende Beschlüsse fassen und danke für die Aufmerksamkeit. (Heiterkeit bei den GRÜNEN. – Beifall bei der ÖVP.)
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