Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-52/A-1/6-2023 – NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Ing. Ebner, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Gemeindearbeit ist Persönlichkeitsarbeit, Gemeindepolitik ist Persönlichkeitspolitik, und in keiner politischen Ebene ist man so nahe an den Bürgerinnen und Bürgern wie bei den Gemeinden. Das wissen Sie: Jede Entscheidung die getroffen wird in einem Gemeinderat, hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger – sei es jetzt, es geht um den Kanal, sei es jetzt, es geht um die Straßenbeleuchtung, sei es jetzt um den Kindergarten oder um die Schule. Genau deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass Gemeindewahlen auch Persönlichkeitswahlen sind und das auch bleiben. Genau deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass Persönlichkeiten wichtiger sind als Parteien und genau das leben wir bei den Gemeindewahlen, und genau das leben wir auch bei Landtagswahlen. Deswegen ist das in der Landtagswahlordnung auch so vorgesehen und auch in der Gemeinderatswahlordnung auch so vorgesehen und deswegen wollen wir das auch und werden wir das auch in Zukunft auch so belassen, weil für uns die Persönlichkeiten wichtiger sind als die Parteien bei den Gemeindewahlen. Darüber hinaus wollen wir auch was den Stimmzettel betrifft, den amtlichen Stimmzettel auch in Zukunft zu einem Personenstimmzettel auch machen, wo ebenfalls die Wahlwerberinnen und die Wahlwerber im Mittelpunkt stehen. Es geht auch heute bei dem Gesetz auch jetzt zur Änderung auch darum, dass die Stimmabgabe erleichtert werden soll und Adaptierungen an die Landtagswahlordnung und an die Nationalratswahlordnung auch erfolgen. Ja, der nichtamtliche Stimmzettel wird abgeschafft. Das stimmt. Der nichtamtliche Stimmzettel war ein Instrument, um wirklich darauf hinzuweisen, worum es bei Gemeindewahlen geht – nämlich um die Persönlichkeiten. Es sitzen da in allen Parteien Kommunalpolitiker und ein jeder von Ihnen weiß, wie wichtig es ist persönlich mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten – sei es jetzt als ehemalige Vizebürgermeisterin, sei es jetzt als Bürgermeister, sei es als Gemeinderat. Viele von uns sind kommunalpolitisch aktiv und haben auch bei Gemeindewahlen das Instrument der persönlichen Vorzugsstimmen auch genutzt. Es ist ja jetzt nicht so, dass dieser nichtamtliche Stimmzettel nur für eine Partei vorgesehen war, sondern den hat jeder nutzen können und auch ein jeder genutzt. Man weiß ja das auch vom Auszählen: Es ist auch bei den anderen Parteien ein persönlicher Stimmzettel drinnen gewesen und es hat auch bei anderen Parteien Stimmzettel gegeben, wo zwei oder drei oder vier oder fünf Personen auf dem Stimmzettel darauf aufgelistet worden sind. Aber Fakt ist: Dieser nichtamtliche Stimmzettel gehört jetzt der Geschichte an und wird durch einen Personenstimmzettel, einem amtlichen Stimmzettel, auch ersetzt werden. Hier ist es wichtig und richtig, dass alle Wahlwerberinnen und Wahlwerber aller Parteien auch auf dem amtlichen Stimmzettel aufgelistet sind – ähnlich wie bei den Landtagswahlen – weil es uns auch wichtig ist, dass auch hier betont wird, es geht um Persönlichkeiten, es geht um Personen und weniger um die Parteien. Genau deswegen ermöglichen wir auch jetzt, dass bis zu fünf Vorzugsstimmen am amtlichen Stimmzettel, am Personenstimmzettel auch vergeben werden können. Ja, Herr Kollege Hofer-Gruber, ich glaube, dass das System klarer und deutlicher wird als die Zettelwirtschaft, die Sie angesprochen haben. Sie haben von „Kaszetteln“ gesprochen – also einen Stimmzettel als „Kaszettel“ zu bezeichnen, das ist für mich schon ein bisschen befremdlich, aber wenn Sie das so sehen. Für uns war es ein Stimmzettel, ein Instrument, um demokratische Entscheidungen herbeizuführen und das passiert nicht auf einem Kaszettel, sondern das passiert auch bei uns auf einem Stimmzettel und ich bin überzeugt, dass die Stimmauszählung mit den amtlichen Stimmzetteln auch in Zukunft genauso passieren wird wie bisher. Das wird klar und deutlich sein und es wird zu eindeutigen Ergebnissen dann führen. Ich bin gerne bereit eine Wette einzugehen, dass es nicht mehr Anfechtungen gibt als weniger. Eines – und das ist uns aber schon auch noch wichtig – es gibt darüber hinaus noch weitere Anpassungen, die auch wichtig sind. Sei es jetzt, wenn es um Fristen geht, damit die Fristenläufe auch dementsprechend möglich sind, sei es jetzt darum, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auch im Wahllokal zumindest ein Wahllokal pro Gemeinde haben, das behindertengerecht, barrierefrei auch ausgeführt ist. Es soll darüber hinaus auch möglich sein, dass Wahllokale in anderen Gemeinden eingerichtet werden. Das haben wir in zwei Gemeinden auch immer wieder gehabt. Also es werden einige Adaptierungen herbeigeführt, damit die Gemeinderatswahlordnung adaptiert, angepasst wird und dass sie eines bleibt – nämlich die Gemeindewahl eine Personenwahl, eine Wahl, wo die Persönlichkeiten im Mittelpunkt stehen. Das ist mit dem neuen amtlichen Stimmzettel auch gesichert. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich