Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-52/A-1/6-2023 – NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Geschätzte Frau Präsidentin! Wertes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Ich spreche jetzt zu unserem Antrag für ein attraktives Gehaltsschema und möchte mit einer bildlichen Darstellung beginnen. Und zwar: Eine mittelgroße Stadt in Niederösterreich sucht leitendes Personal für die Bauabteilung. Vorzugsweise einen Tiefbautechniker mit mehrjähriger Berufserfahrung, er soll für den Straßenbau, für den Kanalbau und für die Wartung derselben zuständig sein. Solche Erfordernisse sind keine Seltenheit und nichts Außergewöhnliches in Gemeinden und Städten. Es kommt zur Ausschreibung. Zwei Kandidatinnen haben sich beworben. In der Branche zieht es ja bekanntlich die meisten ohnehin – also die Technikerinnen – in die Privatwirtschaft. Viele, grad jüngere Semester, versuchen ihr Glück eher bei großen Firmen, die international tätig sind. Da lockt das Ausland ebenso wie die gute Bezahlung und die meistens weitaus besseren Aufstiegschancen als im öffentlichen Dienst. Die beiden Bewerberinnen werden zum Hearing geladen. Sie kriegen ihre Chance sich zu präsentieren. Bei einem der beiden stellt sich während des Bewerbungsgesprächs heraus, dass es an der Qualifikation mangelt. Der Kandidat gibt insgesamt kein so gutes Bild ab. Es gibt Lücken im Lebenslauf und die geforderte Berufserfahrung ist auch nicht gegeben. Die Kommission kommt schließlich zum Schluss: Der ist eigentlich nicht so der „Burner“. Kandidatin Nummer 2 ... die überzeugt vollends. Sie besticht durch gutes Auftreten. Sie „handlt“ die Befragung bravourös, glänzt durch Fachwissen, hat eine mehrjährige berufliche Tätigkeit gehabt, wo sie sich dieses Fachwissen aneignen konnte. So weit, so gut. Das Gespräch geht in die finale Phase und sie wird nach der Gehaltsvorstellung gefragt. Nachdem die Dame die Gehaltsvorstellung geäußert hat, hat man betretende Stille im Raum. Jetzt kommt der Moment, den, glaube ich, einige von uns aus der Gemeinde gut kennen: Man erklärt ihr die mögliche Einstufung. Man sagt ihr, die vorgesehene Entlohnungsgruppe, die Entlohnungsstufe inklusive der maximal möglichen anrechenbaren Vorzeiten. Das Gespräch ist dann schnell vorbei und Achtung: Die Dame wurde nie wieder gesehen. Jetzt „Spoiler Alarm“: Der wesentlich schlechtere Bewerber erhält den Job. Aber auch nicht zu den normalen Bedingungen, weil auch er stellt hohe Gehaltsansprüche und letztlich bekommt er einen Sondervertrag – weil es eh schon pressiert, weil sich die Arbeit in der Abteilung schon stapelt und weil wir jetzt dringend wen brauchen und weil wir die Befürchtung haben, dass wir sonst gar keinen mehr kriegen. Solche und ähnliche Situationen haben wir aktuell in niederösterreichischen Gemeinden. Die haben wir, das wissen wir alle und wir sollten da dringend gegensteuern. Weil was passiert mittelfristig, wenn wir das nicht machen? Wenn man nicht versucht, dieses Personalproblem entsprechend zu lösen? Die Attraktivität der Gemeinden als Dienstgeber wird abnehmen und über kurz oder lang wird so Know-how verloren gehen und man wird einfach kein entsprechend ausgebildetes Personal mehr kriegen, geschweige denn junge Leute dazu motivieren können in den öffentlichen Dienst zu gehen. Außerdem, was diese Vorgehensweise mit Sonderverträgen, die so oft passiert, betrifft: Das demotiviert das bestehende Personal. Es kommt dann oft dazu, dass Menschen, die schon Jahre, Jahrzehnte in der Gemeinde tätig sind, unterm Strich weniger verdienen als der, der neu beginnt und das ist nicht gut. Jetzt zur guten Nachricht: Man kann da relativ unkompliziert gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen und man braucht auch das „Radl“ nicht neu erfinden. Vor 16 Jahren hat das Land NÖ genau diese Problematik gut und richtig erkannt und hat im Landesdienst ein neues Dienstrecht eingeführt verbunden mit einem neuen Gehaltsschema. Das hat zur Folge, dass es wesentlich höhere Einstiegsgehälter gibt und der öffentliche Dienst, der Landesdienst, dadurch wesentlich attraktiver geworden ist. Man sollte diese Attraktivität auch künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinden nicht vorenthalten. Davon profitiert jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter. Davon profitieren die Gemeinden, man steigert die Qualität der Dienstleistung, man steigert letztendlich das Wohlbefinden der Bevölkerung. Bereits bestehendes Personal – das haben wir eh eingangs schon festgestellt – dem soll es natürlich freigestellt werden, ob sie in dieses sogenannte, ich nenne es einmal „neues Dienstrecht“ wechseln wollen oder nicht. Es darf natürlich zu keinen Benachteiligungen kommen. Eine gerechte Entlohnung für Gemeindebedienstete und klare Regelungen sind ein wichtiger Schritt für einen fairen und motivierten öffentlichen Dienst – auch in Zukunft. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Grüner Klub im NÖ Landtag
- Wahlpartei:
- Die Grünen