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Tagesordnungspunkt 7  Antrag der Abgeordneten Mag. Ecker, MA u.a. betreffend Nahversorgung gehört ins Zentrum – NÖ Raumordnung muss lebendige Zentren sichern und Böden schützen

zur 33. Landtagssitzung

Zusammenfassung

33. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 18.12.2025

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-850/XX-2025 – Nahversorgung gehört ins Zentrum – NÖ Raumordnung muss lebendige Zentren sichern und Böden schützen

Berichterstatter

  1. Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtDominic Hörlezeder (GRÜNE)

Redner

  1. Christoph Müller (NEOS) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtChristoph Müller, BSc (NEOS)
  2. Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtMag. Georg Ecker, MA (GRÜNE)
  3. Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtMag. Christian Samwald (SPÖ)
  4. Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtDieter Dorner (FPÖ)
  5. Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtDr. Helga Krismer-Huber (GRÜNE)
  6. Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtDieter Dorner (FPÖ)
  7. Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und SitzungsberichtChristoph Kaufmann, MAS (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht

Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-850, Antrag der Abgeordneten Mag. Ecker betreffend Nahversorgung gehört ins Zentrum – NÖ Raumordnung muss lebendige Zentren sichern und Böden schützen. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hörlezeder, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Zahl 850 einem Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Mag. Ecker u.a. betreffend Nahversorgung gehört ins Zentrum – NÖ Raumordnung muss lebendige Zentren sichern und Boden schützen. Unser Antrag fordert eine Reform der NÖ Raumordnung, um Bodenversiegelung zu stoppen und Ortskerne zu stärken, indem der Bau von Supermärkten auf der grünen Wiese unterbunden wird. Künftig sollen Neubauten primär im Kerngebiet entstehen. Ausnahmen am Ortsrand werden nur bei mehrgeschossiger Nutzung zulässig. Ergänzend sieht der Plan eine Doppelnutzungspflicht für Parkplätze, zum Beispiel durch Photovoltaik vor, die Möglichkeit einer Leerstandsabgabe durch die Gemeinden sowie eine gezielte Förderung von Investitionen im Zentrum. Der Antrag lautet:

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Der Antrag wird abgelehnt."

Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung. Danke.

Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Christoph Müller, NEOS.

Abg. Müller, BSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Hoher Landtag! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben einen Antrag von den GRÜNEN vorliegen, der, wie so oft, wenn er von den GRÜNEN kommt, in der Analyse gar nicht so falsch ist. Ja, wir versiegeln viel zu viele Flächen an den Rändern unserer Orte. Ja, im Ergebnis gehen die Menschen dann eben nicht im Ortszentrum einkaufen, sondern in den Betriebsgebieten, die außerhalb liegen. Und ja, das führt zu einem immer stärkeren Leerstand und zu einem Aussterben unserer Ortskerne. Und ja, auch da bin ich bei den Kollegen und Kolleginnen der GRÜNEN grundsätzlich dabei: Viel zu oft sind Supermärkte singulär Einkaufsflächen und werden nicht mehrfach genutzt, zum Beispiel mit Wohnraum, einem Ärztezentrum oder einer Kinderbetreuungseinrichtung am selben Gelände. Eine Idee, die übrigens in Salzburg von unserer NEOS-Landesrätin zum ersten Mal umgesetzt wurde. Bis daher also grundsätzlich Zustimmung. Das Problem: Die Antwort der GRÜNEN, die Lösung der GRÜNEN sind neue Verbote und neue Steuern. Ganz ehrlich, da können wir nicht mit. Wenn wir das Problem der stärker sterbenden Ortszentren, immer mehr Betriebsgebiete an den Ortsrändern in die Hand nehmen wollen, dann brauchen wir nicht neue Steuern und neue Abgaben als singuläre Maßnahme und ein neues Verbot, was euch gerade letzte Woche eingefallen ist, sondern wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen. Es darf nicht finanziell attraktiv sein für die Beteiligten, dass ein Betriebsgebiet oder ein Supermarkt auf der grünen Wiese entsteht, anstatt ihn im Ortszentrum anzusiedeln. Sanierungen sind weiterhin viel zu teuer und zu komplex. Das macht es oft günstiger, den Supermarkt dann auf die grüne Wiese zu stellen. Ich sage da nur "Ortsbildschutz" und "Denkmalschutz". Und viel zu oft haben Gemeinden weiterhin keine Strategie, keine Idee, keinen Zentrumsmanager, wie sie ihre Ortskerne stärken wollen. Für uns NEOS ist klar, lebendige Ortskerne sind Orte, in denen man gut und gerne lebt, in denen man sich auch gut und gerne aufhält. Und um das zu erreichen, brauchen wir keine neuen Abgaben, keine Leerstandsabgaben, keine Verbote, sondern Anreize für die Gemeinden gegen Bodenversiegelung, klare Strategien in den Ortszentren und strukturelle Reformen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Georg Ecker, GRÜNE.

Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lebendige Zentren statt sterbender Ortskerne. Sollte man meinen, das ist ein "No Brainer" und allgemeine Zustimmung hier herinnen. Nicht wenige haben das im Gemeinderatswahlkampf letztes Jahr getrommelt, dass das ja eigentlich sinnvoll wäre, wenn man Geschäfte im Ortszentrum hat, im Stadtzentrum hat und nicht alles am Stadtrand. Ich glaube, auf die Vorteile muss man nicht näher eingehen. Die sind sonnenklar. Wir sparen einerseits die ganz, ganz wichtige Ressource Boden. Es wird weniger unnötiger Verkehr produziert, wenn ich zu Fuß ins Geschäft gehen kann, einmal, und nicht immer mit dem Auto hinfahren muss. Und ich finde, man lebt einfach gerne in einer Gemeinde, die lebendig ist, die ein lebendiges Zentrum hat. Nur die Politik der Volkspartei, vor allem in den letzten Jahrzehnten, erzählt da eine andere Geschichte. Kaum eine Kleinstadt gibt es in Niederösterreich, die kein sogenanntes "Fachmarktzentrum" am Stadtrand oder am Ortsrand hat. Fast alle Gemeinden in Niederösterreich haben derzeit große Probleme mit Leerständen in ihren Zentren. Und mittlerweile sind es nicht nur mehr Leerstände im Zentrum, mittlerweile haben wir die Leerstände sogar bei den Gewerbeflächen an den Ortsrändern zu verzeichnen. Und jetzt kommt eine neue Entwicklung ins Spiel und der Kollege von den NEOS hat sich die Beispiele offenbar nicht genau angeschaut, die ich da gebracht habe. Eine Gemeinde wie Guntersdorf wird jetzt keinen Zentrumsmanager bestellen können. Das ist vielleicht in Perchtoldsdorf leistbar, im Wiener Umland. Aber wenn wir aufs Land hinausgehen, in den ländlichen Regionen, reden wir einfach heute von Gemeindegrößen, wo ein Zentrumsmanager wahrscheinlich nicht leistbar sein wird. Daher reden wir hier von zwei Paar Schuhen, und daher ist es so wichtig, dass wir auch in die ländlichen Regionen schauen. Und da gibt es eben diese neue Entwicklung, dass gerade dort jetzt... also die Städte, die Kleinstädte sind schon zugebaut worden mit diesen Fachmarktzentren und jetzt geht das weiter in den kleineren Gemeinden. In Gemeinden wie Guntersdorf, wo gerade der neue Billa eröffnet worden ist, wieder genauso, wie man sich das nicht vorstellen will: die Schuhschachtel am früher fruchtbaren Acker, davor ein riesengroßer Parkplatz. Und was noch dazu kommt, dort gibt es einen Bäcker. Ein anderes Beispiel ist Sitzendorf an der Schmida, auch kein Ort, der sich einen Zentrumsmanager leisten können wird. Sitzendorf an der Schmida, ein Ort – ich war vor kurzem dort – ein Bäcker, ein Fleischer, ein Greißler. Strukturen, gewachsene Strukturen über viele Jahrzehnte, die heute funktionieren, wo die Leute auf kurzem Weg einkaufen gehen können, regional versorgt werden. Und genau diese Strukturen werden zerstört, wenn ich den Supermarkt am Ortsrand weiterhin genehmige und noch fördere. Und die Grundstücksspekulanten sind die, die daran verdienen. Die Leute, die dort leben, sind in der Regel Verlierer, weil ihnen Angebot genommen wird, weil sie nicht mehr den regionalen Bäcker zur Verfügung haben, nicht mehr den Fleischer zur Verfügung haben, weil zum Spar können sie ohnehin, da müssen sie nicht am Ortsrand fahren, den gibt es eh in der nächsten Gemeinde. Grundstücksspekulanten profitieren, die Bürgermeister sehen das super, da sind wir auch bei den Kosten, die der Kollege angesprochen hat. Ja, es ist halt einfach leider billiger, am Ortsrand eine neue Schuhschachtel hinzustellen. Und es wird auch billiger bleiben, wenn ich weniger strenge Ortsbildregeln habe. Es ist einfach billiger, profitabler, für die Supermarktbetreiber das am Ortsrand hinzustellen. Und solange das möglich ist, Kollege von den NEOS, wird das so sein, dass die Supermarktbetreiber das machen. Und wir sehen das ja landauf, landab, dass sie es machen. Wir sehen das in Guntersdorf, in Sitzendorf, in Peygarten, heute erst draufgekommen in Bad Fischau-Brunn, ein ähnliches Projekt, wo wieder an den Ortsrand, an den Gemeinderand hingebaut wird. Und wir können das nur über Regulierung lösen, weil es wird immer billiger sein, das zu machen, Herr Kollege Müller von den NEOS. Und wie geht SCHWARZ-BLAU in Niederösterreich damit um? Also noch gibt es ja die Gelegenheit, unserem Antrag zuzustimmen und die Landesregierung hier aufzufordern, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu machen. Nach der Ausschussdebatte und der Ablehnung im Ausschuss gehe ich davon aus, dass das nicht passieren wird. Ihr fahrt – und das muss man leider auch hier anmerken – mit den schwarz-blauen Betonmischern weiter durchs Land. Es wird weiter zubetoniert, es wird weiter genau dort zubetoniert, wo wir grüne Wiesen haben, wo wir fruchtbare Äcker haben, die wir für unsere Zukunft brauchen. (hält einen Spielzeug-Betonmischer hoch. – Abg. Ing. Mag. Teufel: Der ist ja unten rot.) Und der rote Unterbau – danke, dass Sie es ansprechen – der rote Unterbau ist auch gut, weil auch wenn die SPÖ vielleicht heute für unseren ein Antrag ist, ist natürlich auch ein roter Bürgermeister wieder dabei, der genau dasselbe macht, wie die schwarzen Bürgermeister in der Gemeinde Pernersdorf und dort ebenfalls das unterstützt, dass am Ortsrand zubetoniert wird. Und die Raumordnung in Niederösterreich – ich habe das beim Hochwasserschutz schon hier mehrmals eingebracht – das gilt auch für die Supermärkte. Das ist Schweizer Käse. Da hat man sich vor ein paar Jahren hergestellt, hat versucht, hier Dinge in eine Richtung zu lenken, die wir von den Überschriften her ja unterstützen konnten, eben, dass das nicht mehr so leicht geht. Nur die Realität zeigt uns, und so wie die Ausnahmen gemacht wurden, das zeigt uns, dass weiterhin zubetoniert wird, dass weiterhin auf der grünen Wiese zubetoniert wird, dass weiterhin statt fruchtbarer Äcker versiegelte Parkplätze unsere Orte säumen und die Bürgermeister eben wieder machen können, was sie wollen und keine so nötigen Regeln aufgestellt werden, damit eben sowas nicht mehr passiert. Jeder Quadratmeter, sehr geehrte Damen und Herren, jeder Quadratmeter Boden ist kostbar. Und wir müssen hier die Supermärkte drängen, von solchen Projekten auf der grünen Wiese ohne Zusatznutzen Abstand zu nehmen. Wir müssen sie auch dazu bringen, über neue Lösungen nachzudenken. Es gibt schon Einzelbeispiele, wo das funktioniert. Wenn man nach Vorarlberg schaut, ist es gang und gäbe, dass Supermärkte mit Wohnungen überbaut werden. Und das müssen wir auch in Niederösterreich endlich hinkriegen, dass die Supermärkte gar nicht die Wahl haben, wieder allein den Boden zu versiegeln, sondern endlich diese Doppelnutzung forcieren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir müssen den Altbestand im Ortskern besser nutzbar machen. Wir müssen schauen, dass die Spekulation mit den Leerständen endlich aufhört, eben durch die Möglichkeit einer Leerstandsabgabe. Die Gemeinden müssen das ja nicht nutzen, wenn es so umgesetzt wird, wie wir das wollen. Die Ablehnung, sehr geehrte Damen und Herren von SCHWARZ-BLAU, bedeutet, dass man es begrüßt, dass weiter am Ortsrand betoniert wird, dass weiterhin die Zentren sterben, nicht nur jetzt von den Kleinstädten, sondern auch zunehmend von den kleineren Orten. Sehr geehrte Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck, wenn schon heute nicht die Zustimmung erfolgt, zu unserem ursprünglichen Antrag. Machen Sie Druck auf die Landesregierung! Ich bin mir sicher, grundsätzlich sehen das einige hier herinnen – ähnlich wie wir – dass es ein Ende haben muss, dass wir die fruchtbaren Äcker zubetonieren und dass wir bessere Lösungen für die Nahversorgung finden. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald, SPÖ.

Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Auch ich darf seitens des Sozialdemokratischen Klubs heute einige Worte zum grünen Antrag verlieren und ein bisschen auf die Forderungen eingehen. Die Raumordnung ist natürlich eine dynamische Materie, wo man sehr viel regeln kann. Das ist gar keine Frage. Und ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir natürlich selbstredend für die Stärkung von Ortszentren sind und natürlich gegen die Versiegelung sind. Aber man muss natürlich auch ein bisschen ins Detail sehen. Und ich sehe diesen Antrag als Diskussionsgrundlage. Jetzt kann man darüber diskutieren, soll es eine Soll- oder eine Kann-Bestimmung sein? Es wird ja auch in Punkt B hier herausgearbeitet, dass unter gewissen Voraussetzungen auch am Ortsrand solche Supermärkte gebaut werden können. Weil in manchen Ortschaften wird das vielleicht auch nicht anders möglich sein. Das muss man individuell natürlich auch betrachten. Das ist ja gar keine Frage. Man muss hier auch Anreize schaffen. Nur natürlich, dass man jetzt sagt: "Der Bürgermeister baut persönlich absichtlich an jeden Ortsrand", also das weise ich natürlich zurück, weil natürlich jede Bürgermeisterin und Bürgermeister hier erpicht sind und natürlich alles daransetzen, dass natürlich die Ortskerne gestärkt werden. Das ist keine Frage. Aber natürlich kann man mit uns über diverseste Möglichkeiten diskutieren. Nur muss man dann auch rechtlich betreffend die Bauordnung beziehungsweise den Formen "Habe ich ein Baurecht? Habe ich Eigentum?"... diese Fachmarktzentren sind jetzt momentan nur möglich unter Bauklasse 1. Also da müsste man noch tiefer in die Materie natürlich eindringen und darüber diskutieren, diese Rahmenbedingungen genau auszugestalten. Wie gesagt, ich sehe das als Diskussionsgrundlage und wir verwehren uns da wie auch in anderen Punkten natürlich nicht. Das ist jetzt einmal für mich eine Grundlagenforderung. Muss man sich da natürlich auch im Detail anschauen. Die nächste Forderung, die Ausweitung und Umgestaltung des Impulsprogramms "Nah versorgt", ja, warum nicht? Ich glaube, alles, was hilft, hier die Nahversorger besser auszustatten, ist natürlich ein guter Ansatz. Es gibt ja schon auch – das muss man auch ganz ehrlich zugestehen – diverse Impulsprogramme seitens des Landes NÖ. Ich habe mir das ein bisschen angeschaut: 41 Ansuchen gab es zu diesen Nahversorger Investitionen. Es gibt auch Investitionen für Neugründungen "Zu Gast in Niederösterreich" und so weiter. Ich glaube, dass wir grundsätzlich nicht schlecht aufgestellt sind, aber natürlich jede Verbesserung ist zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Dr. Krismer-Huber.) Und betreffend der Leerstandsabgabe, ich glaube, ich brauche Sie nicht daran erinnern, dass es mittlerweile, glaube ich, schon fast eine jahrzehntelange Forderung der Sozialdemokratie ist... ist auch in unserem "Niederösterreich-Plan" festgeschrieben, um hier ein Werkzeug zu schaffen, um hier gegensteuern zu können. Das betrifft nicht nur gewerbliche Gebäude, sondern auch Wohngebäude und ich glaube, dass hier durchaus ein richtiger Ansatz geschaffen wird. Und für diejenigen, die schon etwas länger dabei sind, hier in diesem Haus, so wie ich: Es hat ja schon Diskussionen gegeben. Erwin Pröll war noch Landeshauptmann, da war man sich schon ganz nahe, dass man zu einer Leerstandsabgabe kommt. Die wurde aus diversesten Gründen dann aber doch wieder schubladiert. Das heißt, der Ansatz kann so falsch nicht sein, und ich bin überzeugt davon, dass hier die Diskussion wirklich angeregt werden sollte, auch in Richtung der ÖVP. Denn voriges Jahr hat der Bund auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Länder diese Leerstandsabgabe einführen können. Und wenn es Wien schafft und die Steiermark, kann es natürlich für Niederösterreich auch nicht schlecht sein. Und daher meine Forderung, diese Leerstandsabgabe auch einzuführen. (Beifall bei der SPÖ, Abg. Dr. Krismer-Huber und der Dritten Präs. Schmidt.) Im Zuge dessen, dass ich diesen Antrag als solide Diskussionsgrundlage sehe, werden wir diesem Antrag heute auch zustimmen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und der Dritten Präs. Schmidt.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.

Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Prinzipiell teilen wir die Intentionen dieses grünen Antrages aus dem einfachen Grund: Bodenschutz ist Heimatschutz. Boden ist eine knappe Ressource, Versiegelung ist ein Problem und lebendige Ortskerne sind die Seele einer Gemeinde. Aber genau deshalb gibt es im jetzig geltenden Raumordnungsgesetz bereits klare Leitplanken, die Bauen auf der grünen Wiese einschränken und die Innenentwicklung der Orte stärken. Der vorliegende Antrag schießt daher über das Ziel hinaus und er ist – und das ist mir das Wichtigste – ein Eingriff in die Gemeindeautonomie. Und sehr geehrter Herr Abgeordneter Ecker, Sie sagen immer, der Bürgermeister macht und der Bürgermeister tut. Wenn mich meine Kenntnisse der Gemeindeordnung und des Raumordnungsgesetzes nicht ganz verlassen, dann ist der Gemeinderat das verantwortliche Organ als Kollektivorgan und nicht der Bürgermeister als Person. Ihr Antrag verlangt eine Gesetzesnovelle, wonach Supermärkte im Sinne des § 18 Absatz 2 Raumordnungsgesetz künftig grundsätzlich nur noch im Bauland-Kerngebiet zulässig sein sollen. Das klingt auf den ersten Blick nicht schlecht, ist aber in der Praxis zu starr und verkennt, dass das Raumordnungsrecht bereits heute differenziert steuert und den Gemeinden bewusst Spielräume lässt. Erstens: Das Gesetz schreibt schon heute Innenentwicklung vor Außenentwicklung vor. Bei der Erstellung von Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplan ist nach § 18 Absatz 2 Ziffer 1 der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung der Vorrang einzuräumen, und es sind Strategien für effiziente Infrastrukturnutzungen zu entwickeln. Zusätzlich ist nach § 14 Absatz 2 Ziffer 2 die Erstwidmung vom Bauland nur bei dokumentiertem Bedarf zulässig unter Berücksichtigung der bestehenden Widmungsreserven, die wiederum – siehe § 14 Absatz 2 Ziffer 3 – verlangen, dass bei Baulandwidmungen Maßnahmen zur Baulandmobilisierung gemäß § 17 durchgeführt werden. Zweitens: Das Gesetz hat bereits Instrumente gegen spekulatives Hinauswidmen. § 17 Absatz 1 verpflichtet Gemeinden bei Erstwidmungen von Bauland durch geeignete Maßnahmen eine rasche Bebauung sicherzustellen, etwa durch Befristung oder Verträge. § 17 Absatz 2 ermöglicht dafür konkret eine Befristung von bis zu sieben Jahren samt Folgewidmung, wenn nicht begonnen wird zu bauen. Das ist bereits ein scharfes Instrument, um Baulandreserven zu aktivieren und unnötige neue Widmungen auf der grünen Wiese zu vermeiden. Drittens: Für Handelsbetriebe gibt es bereits detaillierte Standort- und Flächenregelungen. Der § 18 Absatz 1 ermöglicht in Zentrumszonen die Widmung "Handelseinrichtungen ohne Verkaufsflächenbeschränkung", also genau dort, wo Ihr Antrag hinwill, aber über örtliche Planung. Und außerhalb solcher Zonen regelt § 18 Absatz 2 sehr konkret, wann bis zu 750 Quadratmeter Verkaufsfläche für zentrumsrelevante Waren zulässig sind. Außerhalb dieser Bereiche darf die Verkaufsfläche für zentrumsrelevante Waren gemäß § 18 Absatz 3 80 Quadratmeter nicht übersteigen. Der § 18 Absatz 4 verhindert zudem Umgehungen über Einheiten, indem er die Verkaufsflächen in baulichen oder organisatorischen Einheiten zusammenrechnet. Es ist bereits eine klare Einschränkung gegen großflächige Handelsstandorte auf der grünen Wiese. Eine pauschale Verlagerung "nur mehr Kerngebiet" wäre hingegen ein grober Raster, das die Situation in kleinen Gemeinden und Ortslagen unter Umständen nicht abbildet. Viertens: Auch bei den Stellplätzen gibt es bereits Lenkung, aber mit Augenmaß. Der § 18 Absatz 7 begrenzt ebenerdige Stellplätze und verlangt für weitere Stellplätze Lösungen im Bauwerk, am Dach oder unter PV-Anlagen. Der Antrag will darüber hinaus ausnahmslos sämtliche Stellplätze in eine doppelte Nutzung zwingen. Das ist überschießend, weil es örtliche Gegebenheiten, Baukörper, Statik, Ortsbildkosten, Verkehrsanbindung ignoriert und Projekte verteuert. Im Ergebnis kann das die Richtung von Nahversorgungseinheiten sogar erschweren. Und damit bin ich bei dem Punkt, der mir am wichtigsten ist, bei der Gemeindeautonomie. Das NÖ Raumordnungsgesetz stellt klar, dass die Gemeinden ihre Aufgabe nach diesem Gesetz mit wenigen Ausnahmen im eigenen Wirkungsbereich besorgen – siehe § 49 NÖ Raumordnungsgesetz. Gerade die Abwägung Ortskern stärken, Versorgung sichern, Verkehr managen, Flächen sparen ist eine klassische örtliche Entscheidung. Der Antrag nimmt den Gemeinden mit pauschalen Verboten und Bauvorgaben diese Entscheidung, diese Abwägungsmöglichkeiten ab. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Nicht, weil uns Bodenschutz oder Ortskern egal wären, sondern weil der Antrag überschießend ist, Gemeindeautonomie beschneidet und an mehreren Stellen bereits vorhandene wirksame Bestimmungen ignoriert. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Frau Helga Krismer von den GRÜNEN.

Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Debattenbeitrag vom Kollegen Dorner reizt mich, jetzt doch noch einmal hier ans Rednerpult zu gehen. Der Kollege hat ganz groß jetzt in den Raum gestellt, das sei ein Angriff auf die Autonomie der Gemeinden. Die Autonomie der Gemeinden würde ich schon ganz gern durchgehen mit SCHWARZ-BLAU im Land, mit dieser Bundesregierung. Denn was im Moment passiert, ist massiv in diese Autonomie einerseits einzugreifen, auf der anderen Seite es aber nicht zu ermöglichen, dass man Instrumente hat, um wieder einmal einen Schritt vorwärts zu machen, sprich auch Einnahmen zu lukrieren. Es wird nicht über vermögensbezogene Steuern gesprochen. Die ÖVP ist nicht bereit, über die Grundsteuer zu reden. In Niederösterreich ist der Interessentenbeitrag abgeschafft worden. Wir haben hier im Landtag, und zwar ihr – SCHWARZ-BLAU – eine Bauordnung beschlossen, die – die Bauordnung ist quasi der Bürgermeister, die Behörde und sonst niemand – greift voll in die Autonomie ein. Na no na ned. Und dazu habt ihr noch so einen Blödsinn gemacht, dass die Bürgermeister jetzt draufkommen, dass eure Deregulierung eine totale Überregulierung ist und ihnen mehr Kopfzerbrechen bereitet. Dritter Punkt ist: SCHWARZ-BLAU bis heute verweigert sich jeder Debatte über eine ernste Zweitwohnsitzabgabe plus eine Leerstandsabgabe. Das sind die Einnahmen, die wir brauchen. Das Argument der ÖVP ist, es ist aufgrund der Finanzverfassung nicht möglich. Ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer hindert uns denn daran, bei diesen vielen Resolutionen, die hier an den Bund gestellt werden, auch eine zu stellen, dass wir eine gesetzliche Änderung in dem Bereich brauchen, dass die Gemeinden das Recht haben und die Möglichkeit, auf Basis ihrer Gemeindeautonomie eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen, wenn sie wollten. Die GRÜNEN haben nie gesagt, die Gemeinden müssen das machen. Es soll der Gemeinderat einer Gemeinde entscheiden dürfen, ob er es macht – und ihr verwehrt ihnen jedes Instrument dieser Einnahme aus Sturheit und überhaupt nicht, in keinster Weise, bereit zu sein, das Problem irgendwie auch einmal genau zu beleuchten. Und der nächste Punkt ist, soweit zur Autonomie der Gemeinden: Eine überschießende Autonomie haben wir, Herr Kollege, bei der Raumordnung. Wer bringt denn im Alleingang eine Umwidmung ins Laufen? Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Wie oft bin ich da mit einem Antrag gestanden, Abänderung des NÖ Raumordnungsgesetzes, es bedarf eines Grundsatzbeschlusses, ob man eine Auflage überhaupt machen sollte – weil das kostet natürlich Geld für einen Planer – so wie in Oberösterreich: keine Mehrheit in diesem Hohen Haus. Also da gibt es sehr viele Punkte. Also man kann ja viel debattieren. Aber in Zeiten wie diesen, die Autonomie der Gemeinden ist sowas von untergraben mittlerweile. Und ihr seid hier genau wieder mit dabei, dass diese Autonomie ausgehöhlt wird. Sie haben keinen Spielraum mehr und wir geben Ihnen keine Instrumente. Und jetzt... ja man kann applaudieren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Der Herr Kollege hat das Bedürfnis zu applaudieren. Wir lassen ihn applaudieren. Niemand an seinen... (Beifall bei einem Abgeordneten der ÖVP.) Danke, Herr Kollege. Es können ruhig noch mehrere, wenn sie ein Grundbedürfnis haben, das auch hier äußern. So, und jetzt zum Eigentlichen, wenn es um die Gewerbeflächen geht. Jetzt wissen wir doch mittlerweile, und Gott sei Dank gibt es ja auch KI und mehrere Instrumente, die uns ja zeigen und sagen, wie viele Brachen wir im Gewerbeflächenbereich haben. Ja also, wer hindert uns daran, dass wir uns das genau anschauen, wie wir das in Schwung bringen? Niemand, außer eure Mehrheit, die nicht bereit ist, konstruktiv Dinge anzugehen. Und ich kann mich noch gut erinnern: Die Freiheitlichen waren – ich habe jetzt leider nicht nachschauen können, aber ich weiß es und ich weiß aber nicht mehr wer – sogar ihr habt einmal gesagt, das ist doch gar nicht so blöd. Wir müssen uns diese Mehrfachnutzungen ehrlich anschauen. Weil wenn es dort im Westen, Vorarlberg, Tirol, überall dort geht, wo wenig Siedlungsfläche ist, dass es dort möglich ist, auch bei einer Feuerwehr oben noch Wohnungen draufzumachen, wenn es möglich ist, bei einem Supermarkt zumindest für ein „Junges Wohnen“ draufzumachen – ich glaube auch nicht, dass man über einem Supermarkt Jahrzehnte leben möchte – aber es wäre die Möglichkeit, Jungen einen Wohnraum günstig einmal bereitzustellen, wenn man das erste Mal von zu Hause wegkommt. Und jetzt ganz etwas Praktisches: Dieses In-die-Tasche Hineinlügen von SCHWARZ-BLAU, das lasse ich einfach nicht mehr zu. Wir haben in Guntersdorf einen neuen Supermarkt. Wir haben in Peygarten, Sitzendorf an der Schmida, Bad Fischau... das sind alleine von denen wir wissen, Projekte, die lauten: Supermarkt draußen auf der grünen Wiese am Gemeinderand... und sich dann herzustellen und zu sagen, wir haben das tollste Raumordnungsgesetz. Na, das sind vielleicht ein paar Fehler der Vergangenheit gewesen, aber wir sind geläutert, nein, das passiert nicht mehr... nein, das Wort darf ich jetzt nicht sagen. „Unsinn“ darf ich sagen wahrscheinlich. Ja, das andere hätte nicht gepasst. Unsinn ist das. Das entspricht nicht unserer gesetzlichen Grundlage. Wenn ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin das so möchte, dann wird er es noch immer probieren und hat noch immer zu wenig Auflagen. Und das hat nichts mit der Autonomie der Gemeinden zu tun, Kollege Dorner, sondern das hat mit einem sorgsamen Umgang der Flächen in Niederösterreich zu tun. Flächen, die wir brauchen, damit wir Flächen haben, die einfach Wasser aufnehmen, die uns helfen im Sommer und wo alle, die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen, das ist wirklich das Gescheiteste für das Land: Sorgsame Raumplanung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Frau Klubobfrau, ich ersuche auch Sie das Wort "Blödsinn" im Zusammenhang... (Abg. Dr. Krismer-Huber: Unsinn!) nein, vorher war "Blödsinn", ich habe genau zugehört, und zwar in Bezug auf Personen von zwei Parteien. War genau das Wort "Blödsinn" dabei. Ich habe bei "Schwachsinn" den Klubobmann ersucht und ich ersuche auch Sie, "Blödsinn" nicht im Zusammenhang mit Abgeordneten zu verwenden. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ist richtig, danke.) Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.

Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Klubobfrau! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Klubobfrau hat den Vertretern der schwarz-blauen Koalition in Niederösterreich vorgeworfen, Sie würden sich in die Tasche lügen. Sehr geehrte Frau Klubobfrau, wisst ihr, was ihr GRÜNE wollt? Ihr wollt nicht in die Tasche lügen, sondern das ist das, was ihr in der Vergangenheit gemacht habt und in der Zukunft offensichtlich noch viel stärker machen wollt mit diesem Vorschlag: Ihr wollt den Menschen in die Tasche greifen. Von Ihnen höre ich immer nur, Abgabe dort, Abgabe da, das dürfen wir nicht, das dürfen wir nicht, das dürfen wir nicht. Ihr seid genau die Verbotspartei, als die wir euch immer bezeichnen. Ihr wollt wieder etwas einschränken und ihr wollt wieder eine Abgabe. Sei es eine Leerstandsabgabe, sei es eine Zweitwohnsitzabgabe. Wir leben in einem Land, das eine der höchsten Abgabenquoten in ganz Europa hat. Und was wollen Sie? Sie wollen noch mehr Abgaben. Und weil Sie gesagt haben, die Gemeindeautonomie ist eingeschränkt. Ich habe das Ihren Worten entnommen, dass Sie meinen, aufgrund des fehlenden finanziellen Spielraums, den die Gemeinden haben. Ja, warum haben denn die Gemeinden diesen fehlenden Spielraum? Kann es daran liegen, dass der Finanzminister zu wenig Geld einnimmt? Weil wir während der Corona-Jahre und folgend die Wirtschaft ruiniert haben und daher der Steuerschilling, der Steuereuro nicht mehr so rollt. Deswegen haben die Gemeinden zu wenig Geld. Und daran seid ihr mitverantwortlich. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Krismer-Huber: Das Virus und der Wolf.) Werfen Sie nicht anderen Ihre verfehlte Politik vor! (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christoph Kaufmann, ÖVP.

Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kommt ja doch noch Fahrt in die heutige Debatte. Ja, ich habe ja schon im Ausschuss ein bisschen meine Bedenken zum vorliegenden Antrag kundgetan und möchte das jetzt auch noch kurz in aller Sachlichkeit und Ruhe erläutern. Weil wenn wir über die Zukunft von Gemeinden sprechen, dann geht es ja nicht nur um Bauflächen und Widmungen. Es geht ja vor allem – und das kommt natürlich in allen Wortmeldungen ja durch – tatsächlich um die Lebensqualität, um die Versorgungssicherheit und um die Frage, wie wir wirtschaftliche Entwicklung und soziale Gerechtigkeit schlussendlich miteinander verbinden. Weil jetzt die GRÜNEN mit ihrem Antrag ein generelles Verbot von Handelsbetrieben an den Randlagen unserer Gemeinden fordern, dann scheint das ja auf den ersten Blick eine einfache, ja fast schon logische Lösung zu sein. (Abg. Mag. Ecker, MA: Es geht um zentrumrelevante Waren.) Wir wollen die Ortskerne stärken, wir wollen das Zentrum beleben und dabei auch noch wertvolle Böden schützen. Nur so einfach und pauschal wird das nicht funktionieren, denn ein Verbot, mit den im Antrag geforderten Auflagen, hätte aus unserer Sicht schon auch gravierende Nachteile. Zunächst einmal die Tatsache, dass die wirtschaftliche Vielfalt durchaus auch verloren gehen würde. Großflächige Handelsformen, und wir haben zwar immer diesen Supermarkt im Fokus, aber es gibt ja auch andere großflächige Handelsformen. Möbelhäuser, Modehäuser, Gartencenter, Autohändler, aber eben auch Lebensmittelmärkte, lassen sich im Zentrum oft gar nicht sinnvoll unterbringen. Und ich habe mir das im Antrag angeführte... diese angeführte Gemeinde Guntersdorf, einmal auch am Plan angesehen und ich frage mich tatsächlich, wo man denn hier tatsächlich auch eine Verkaufsfläche von, ich glaube, es waren 640 Quadratmeter, die tatsächlich nur Verkaufsfläche – ohne Lager, ohne Parkplätze – hier errichtet worden sind, wo man die in so einem Zentrum überhaupt unterbringen soll, ohne vorhandene historische Strukturen zu vernichten, wegzureißen, und um viel Geld und damit wohl am Ende des Tages auch unwirtschaftlich neu zu errichten? Das wird wohl niemand machen und das Ergebnis wird sein, dass es keinen Nahversorger in dieser Gemeinde gibt und damit mehr motorisierter Individualverkehr dorthin entsteht, wo das Angebot vorhanden ist. Und das halte ich jetzt auch nicht für wirklich erstrebenswert, sondern eher für weltfremd. Und ich habe das Gefühl, die GRÜNEN träumen hier ein bisschen von einer städtischen Entwicklung, wie wir sie halt in grünen Bobo-Bezirken in Wien miterleben. Das ist zwar schön für Wien, aber ich halte das für ein Flächenbundesland wie Niederösterreich (Abg. Dr. Krismer-Huber: Wir haben wenigstens einen Plan.) nicht für alles anwendbar. Ich denke auch, dass ein pauschales Verbot als durchaus unverhältnismäßiger Eingriff in die Gewerbefreiheit gesehen werden muss. Und wir brauchen Lösungen, die rechtlich Bestand haben und zugleich auch praktikabel sind für unsere Gemeinden. Und darum plädiere ich auch für eine kluge Steuerung statt eines starren Verbots und wir sollten auch weiterhin klar unterscheiden. Ja, kleinteiliger Einzelhandel gehört ins Zentrum, wo er das Leben belebt, selbstverständlich. Aber großflächige und spezialisierte Betriebe können in Randlagen auch durchaus sinnvoll sein, vorausgesetzt die Verkehrsanbindung stimmt und die Flächen sind geeignet. Und da vertraue ich schon auf die fachliche Beurteilung einer jeden Gemeinde und natürlich auch der Aufsichtsbehörde, die ja hier auch eine entsprechende Prüfung vornehmen muss. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit einer vorausschauenden Planung schaffen wir eine Balance. Wir stärken unsere Ortskerne, ohne die Peripherie zu schwächen. Wir sichern die Nahversorgung, ohne die Vielfalt zu opfern, und wir halten unsere Gemeinden attraktiv, für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie auch für Betriebe. Lassen Sie uns also nicht auf solche Verbote setzen, sondern auf eine intelligente Planung, denn nur so entstehen auch weiterhin Gemeinden, die lebendig, gerecht und auch zukunftsfähig bleiben. Und die Werkzeuge dafür haben wir im ROG und die aktuellen Zahlen des Flächenmonitorings der ÖROK – der Österreichischen Raumordnungskonferenz – zeigen ja auch eine klare positive Tendenz. Die aktuellen Auswertungen von 2022 bis 2025 zeigen, dass in Österreich die Flächeninanspruchnahme auf rund 6,5 Hektar Flächeninanspruchnahme pro Tag gesunken ist. Und darüber hat sich die Flächeninanspruchnahme von der Bevölkerungsentwicklung entkoppelt. Das heißt, das Bevölkerungswachstum übersteigt das Wachstum der in Anspruch genommenen Fläche. Wir sehen also, dass die vielen Maßnahmen – wie auch vom Kollegen Dorner sehr ausführlich in seiner Rede dargestellt, die wir bereits haben – dass diese vielen Maßnahmen greifen und gerade in den letzten Jahren sehr viele Städte und Gemeinden sehr, sehr sorgsam mit dem wertvollen Gut Boden umgegangen sind und auch weiterhin umgehen werden, ohne dabei die notwendige Versorgungssicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gefährden. Unser Fazit aus diesem Antrag lautet daher, dass wir das hier beantragte Verbot für untauglich halten, zu starr und weit am Ziel vorbeischießend und wir werden diesen Antrag daher aus diesen Gründen noch ablehnen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.

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