Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1701/A-1/123-2021 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag und Antrag auf getrennte Abstimmung
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Martin Schuster (ÖVP) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Udo Landbauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht – zur Geschäftsordnung
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht – zur Geschäftsordnung
- Udo Landbauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht – zur Geschäftsordnung
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Dorner abgelehnt: Zustimmung FPÖ, Abg. Ing. Huber, Ablehnung, ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Dorner einstimmig angenommen
a) Gesetzesentwurf ohne Art 2 Z 3 angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung GRÜNE
b) Namentliche Abstimmung: Gesetzesentwurf Art 2 Z 3 angenommen: Zustimmung 45 Stimmen (ÖVP, SPÖ, NEOS), Ablehnung 10 Stimmen (FPÖ, GRÜNE, Abg. Ing. Huber)
Resolutionsantrag Abg. Mag. Collini betreffend modernes Wahlrecht für Niederösterreich - endgültige Abschaffung der nichtamtlichen Stimmzettel abgelehnt: Zustimmung GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, SPÖ, FPÖ, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1701, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Hundsmüller u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 geändert werden. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Mold die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1701, Änderung der NÖ Landtagswahlordnung aus 1992 und Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung aus 1994. Durch die geplante Änderung soll unter anderem Folgendes erreicht werden: Eine Präzisierung im Zusammenhang mit der Ausstellung und Übermittlung von Wahlkarten. Sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte abgelehnt werden, so muss dies dann von der Gemeine begründet werden. Wahlkarten sollen dann auch mit Boten zugestellt werden können. Diese Boten dürfen aber nicht der Bürgermeister und nicht Mitglieder des Gemeindevorstandes sein, sondern müssen Bedienstete der Gemeinde sein. Das Unterschriftenfeld auf der Wahlkarte soll markanter gestaltet werden. Durch Markierungen des Überkuverts mit der Sprengelnummer soll das Vorsortieren der Überkuverts ermöglicht werden und in der Landtagswahlordnung soll nun auch der Barcode bzw. QR-Code zur Erfassung der Wahlkarten ermöglicht werden. Damit komme ich zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Hundsmüller, Michalitsch, Mag. Samwald, Hauer, Kaufmann, Weninger und Edlinger (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Frau Präsidentin, ich ersuche dich die Debatte einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich sehr herzlich für die Berichterstattung, ersuche die Herren oder Damen der Technik … da ist jetzt die Redezeit mitgelaufen. Da steht noch die Redezeit von 1,40. Dankesehr. Ich darf als erster Rednerin der Frau Abgeordneten Indra Collini das Wort erteilen.
Abg. Mag. Collini(NEOS): Schon wieder. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegenschaft! Sehr geehrte Damen und Herren! Aber ich kann Ihnen versichern, jetzt können wir eine „Cool Down Phase“ einleiten. Die Landtagswahlordnung ist jetzt das Thema und wir haben das gesehen … die Wahlen in Wahlzeiten von Corona. Wir haben das in Perchtoldsdorf gehabt. Wir haben das in St. Pölten gehabt. Die bringen wirklich zahlreiche Herausfordungen mit sich. Die Wahlkämpfe sind relativ fordernd. Aber was noch viel fordernder ist, sind diese Berge an Wahlkarten, die dann da waren. Es war wirklich schwer zu bewältigen, das Ganze hier abzuwickeln. Ich finde es wirklich absolut erfreulich … also Positives gibt es hier heute … absolut erfreulich und begrüßenswert, wie rasch diese „Learnings“ den Weg in eine gesetzliche Veränderung gefunden haben und dass die Briefwahl und auch das Auszählen der Stimmen so jetzt erleichtert werden. Ebenso gut, richtig und notwendig ist es, dass es künftig mehrere Möglichkeiten gibt, auch dass man hier Menschen zur Unterstützung in den Wahllokalen heranziehen kann beim Auszählen der Stimmen, weil wir wissen alle, wie fordernd das ist für die Wahlen, diese „Man- und Womenpower“ auf die Straße zu bringen, die man hier braucht. Ich hätte übrigens noch etwas mitgebracht, was das Auszählen in den Wahllokalen auch leichter machen würde, was wir machen könnten und zwar, Sie wissen schon, was kommt. Was es viel leichter machen würde ist, wenn sich diese Landesregierung endlich durchringen könnte, dass wir diese österreichweit einzigartig und wirklich unsägliche Praxis (Abg. Dr. Michalitsch: die nichtamtlichen Stimmzettel.) der nichtamtlichen Stimmzettel – ich weiß, der Herr Michalitsch hat schon darauf gewartet – wenn wir diesen nichtamtlichen Stimmzettel einfach endlich abschaffen würden. Weil wir wissen, was machen die? Die machen eine irre Zettelwirtschaft. Die machen das Auszählen mühsam. Es passieren leicht Fehler. Wir haben gesehen, dass es da Möglichkeiten zur Manipulation gibt. Ich finde es schon demokratiepolitisch auch sehr bedenklich, dass der selbstgemachte Stimmzettel zu Hause am Drucker mehr zählt als der offizielle. Es dauert zwar noch ein halbes Jahr bis Weihnachten, aber meinen Wunsch deponiere ich heute wieder: Wenn Sie das nächste Mal die Gemeinderatswahlordnung in die Hand nehmen, seien Sie doch mutig und holen Sie die Demokratie noch weiter einen Schritt ins 21. Jahrhundert und schaffen Sie diese Bastelstunde für Listenkandidatinnen endlich ab. (Beifall bei den NEOS.) Für die schnellentschlossenen Demokraten hier im Raum habe ich dieses Thema auch gleich schon in einen Wunschzettel verpackt in Form einer Resolution, die ich da gleich weitergeben darf und vorlesen darf (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, umgehend entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten, mit denen die nichtamtlichen Stimmzettel bei Gemeinderatswahlen landesweit abgeschafft werden."
Die Wählerinnen, und ich sage Ihnen, auch jene Damen und Herren, die in den Wahllokalen auszählen, die bedanken sich für eine breite Zustimmung und vielleicht wird das wirklich ein Wunsch ans Christkind, den das Christkind diesen Winter mitbringt. Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich darf nunmehr die Frau Dr. Helga Krismer-Huber mit dem Zeitpunkt 17.25 Uhr aus familiären Gründen für entschuldigt melden und darf der Frau Abgeordneten Silvia Moser von den GRÜNEN als nächster Rednerin das Wort erteilen.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bürgermeister! Hohes Haus! (Abg. Dr. Michalitsch: Landesamtsdirektor.) Ich habe mich recht gefreut als ich den Titel dieser Tagesordnung gelesen habe und habe mir gedacht: „Jö, Klubobmann Schneeberger löst sein Versprechen ein und die unselige Regelung, dass die Bürgermeister entscheiden können, wer von Zweitwohnsitzerinnen in einer Gemeinde wählen darf, wird endlich saniert.“ Aber Klubobmann Schneeberger bleibt sein Versprechen schuldig. Gehofft habe ich auch, dass endlich die persönlichen Stimmzettel abgeschafft werden. Da habe ich mich auch getäuscht. Wir unterstützen diesbezüglich gerne den Antrag der NEOS. Einige der vorgeschlagenen Änderungen der NÖ Landtagswahlordnung und NÖ Gemeinderatswahlordnung sind gut – finden auch unsere Zustimmung. Zwei Punkte finden wir jedoch heikel: Um in einer Gemeinde unter 1.000 Einwohnern kandidieren zu können, mussten bisher keine Unterstützungserklärungen vorgelegt werden. Zukünftig sollen das mindestens fünf Unterschriften sein. Wir finden, das ist alles andere als ein demokratiepolitischer Fortschritt. Wir wissen alle wie schwierig es ist, vor allem in so kleinen Gemeinden, sich als Wählerin oder gar als Kandidatin abseits von eingesessenen Parteien zu deklarieren und wie schwierig es ist, Unterstützerinnen zu finden, die sich damit ebenfalls outen. Getuschel und Gemunkel ist das Harmloseste, was diesen Menschen unterkommt. Je kleiner die Gemeinde, umso ärger. Sowohl in der Gemeinderats- als auch in der Landtagswahlordnung wird die Zustellung durch Boten ermöglicht. Die Wahlkarte muss persönlich übernommen werden und ist das nicht mögliche, erfolgt ein Aktenvermerk. Es ist aber nicht geregelt, was das heißt, wenn der Betroffene dazu nicht in der Lage ist. Unserer Meinung nach ist es einfach wichtig, dass die persönliche Übernahme bei der Zustellung durch Boten gewährleistet ist. Es ist notwendig, dass eigenhändig eigenhändig bleibt und dass hier nicht wieder eine Lücke entsteht und man nicht weiß, wo ist die Wahlkarte hingekommen und wer hat sie angenommen? Aus den zwei genannten Gründen und der fehlenden Regelungen zu den Zweitwohnsitzern können wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen und ich fordere Klubobmann Schneeberger dringend auf: Lösen Sie endlich Ihr Versprechen ein! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dieter Dorner von der FPÖ das Wort.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Landtag! Auch ich darf mich zur Änderung der Landtagswahlordnung und der Gemeinderatswahlordnung äußern. Die geplanten Änderungen sind kein großer Wurf, aber teilweise ein Schritt in die richtige Richtung und lassen Sie mich mit den positiven Punkten beginnen: Es sind einfach notwendige, redaktionelle Änderungen durchgeführt worden. Es ist eine teilweise Anpassung der Wahlordnungen an die Nationalratswahlordnung und dient damit der Vereinheitlichung und der Vereinfachung der Arbeitenden in den Wahlbehörden. Nicht zuletzt erfolgt die Zustellung von Wahlkarten nicht mehr durch Organe der Gemeinde oder darf nicht mehr durch Organe der Gemeinde erfolgen sondern ausschließlich durch Gemeindebedienstete oder per Post. Die Entgegennahme der Wahlkarten ist nur mehr dem eigentlichen Empfänger, aber nicht dem Postbevollmächtigten gestattet. Nicht zuletzt fehlt auch der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht aus medizinischen Gründen. Ein Punkt erscheint uns fraglich, den meine Vorvorrednerin als positiv genannt hat, dass ist die Möglichkeit Wahlzeugen als Hilfskräfte für die Auszählung der Stimmzettel heranzuziehen, werden angelobt, erfolgt nur nach Zustimmung der Person und unterliegt dann auch der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen einem Parteienvertreter. Das ist meines Erachtens ein bisschen eine sehr gewagte Konstruktion. Schauen wir einmal, wie das in der Praxis funktionieren wird. Einige Punkte fehlen uns in dieser Novelle. Das ist einmal, dass nur mehr amtliche Stimmzettel gestattet sind, also das Verschwinden der nichtamtlichen Stimmzettel. Was wir schon lange auf allen Ebenen fordern, ganz egal ob Gemeinderatswahl, Landtags-, Nationalrats- oder Bundespräsidentenwahl, ist das Ende der Briefwahl, in Ausnahmefällen die Möglichkeit Wahlkarten zu wählen, aber nicht per Brief und nicht zuletzt eine größere Vereinheitlichung aller Wahlbehörden, z. B. die Zahl der Beisitzer in den Gemeindewahlbehörden. Was auch noch fehlt, ist eine eindeutige Regelung für die Zweitwohnsitzinhaber. Die jetzige Regelung, dass mehr oder weniger der Bürgermeister freihändig entscheidet, entspricht nicht unserer Vorstellung einer Gemeinderatswahlordnung. Aber kommen wir zum Negativen, das wir da erkannt haben und das hat meine Vorrednerin auch schon kurz angesprochen: Das sind die Unterstützungserklärungen, die auch in Gemeinden unter 1.000 Einwohnern notwendig werden, wenn eine Liste neu kandidieren will. Ich habe in meinem Bezirk eine Gemeinde, die ich gerne als Beispiel heranziehen möchte. Bei der letzten Gemeinderatswahl hatte die Gemeinde Großhofen 98 Einwohner, davon 96 Wahlberechtigte. Entsprechend der geplanten Änderung benötigt ein Wahlwerber für eine neue Wahlliste fünf Unterstützungserklärungen. Das entspricht fast der Anzahl der Stimmen, die für ein Gemeinderatsmandat notwendig sind, weil die Wahlzahl beträgt 6,41. Das heißt, ich brauche fünf Unterstützungserklärungen, damit ich kandidieren darf und mit sieben Stimmen habe ich bereits ein Mandat errungen. Meine Damen und Herren, es ist schon ein bedeutender Unterschied, ob ich als Wähler anonym in der Wahlzelle meine Stimme für einen Kandidaten abgebe oder ob ich mit einer Unterstützungserklärung quasi öffentlich mein Bekenntnis zu einem Kandidaten oder zu einer Partei abgeben muss. Meine Damen und Herren, es gibt ja einen Grund, warum es in Österreich das geheime Wahlrecht gibt, dass ich in meiner Wahlzelle geheim wählen kann und dass ich keine Konsequenzen aus meinem Wahlverhalten befürchten muss. Es ist uns auch allen bekannt, welchen Mut es bedarf, gerade in einer kleinen Gemeinde mit einer neuen Liste gegen einen oft übermächtigen, meist schwarzen Bürgermeister anzutreten. Wenn man dann noch, wie im Beispiel Großhofen, über fünf Prozent der Wahlberechtigten für eine öffentliche Unterstützungserklärung suchen muss, wird dieses Antreten einer neuen Liste fast unmöglich. Gerade in Zeiten steigender Politikverdrossenheit und vielerorts vor anderen Desinteresses an der Politik ist die Hürde von mindestens fünf Unterstützungserklärungen für eine Neukandidatur das falsche Signal, das hier gesetzt werden soll. Das, meine Damen und Herren, ist nicht demokratisch und bedeutet einzementierte, bestehende Strukturen festzuhalten, denen wir nicht zustimmen wollen. Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Schuster, Mag. Teufel gemäß § 60 LGO 2001 ein zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger u.a. betreffend NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), Änderung; NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), Änderung, Ltg.-1701 (liest:)
„In der Antragsbegründung wird Artikel 2 - Verfassungsgesetz – Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung zu Z. 3 (§ 29 Abs. 2) lit. e wie folgt abgeändert: Die derzeitige Gesetzeslage sieht bei der für den Wahlvorschlag erforderlichen Unterstützungserklärungen eine gestaffelte Regelung vor, die ein Mindestmaß von zehn Erklärungen vorschreibt, im Übrigen aber von der Basisgröße der Anzahl der Gemeinderatsmandate nach § 19 NÖ Gemeindeordnung ausgeht. Allerdings erfordern Wahlvorschläge in Kleinstgemeinden bis zu 1.000 Einwohnern derzeit keine Unterstützungserklärung. Die neue Regelung besagt, dass Wahlvorschläge in Kleinstgemeinden unter 1.000 Einwohner nunmehr für jedes begonnene Hundert an Gemeindebevölkerung eine Unterstützungserklärung benötigen. In Gemeinden von 1.000 bis 2.000 Einwohnern sind mindestens zehn Unterstützungserklärungen erforderlich. Für Gemeinden über 2.000 Einwohner ändert sich nichts. In dem dem Antrag angeschlossenen Gesetzesentwurf wird im Artikel 2 Verfassungsgesetz – Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, Punkt 3 (§ 29 Abs. 2) lit. e wie folgt abgeändert:
e. in Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern die Unterstützung von je einem aktiv Wahlberechtigten der betreffenden Gemeinde für jedes begonnene Hundert an Gemeindeeinwohnern, in Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern die Unterstützung von mindestens zehn aktiv Wahlberechtigten der betreffenden Gemeinde, in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern die Unterstützung von soviel, als der Zahl der in den Gemeinderat zu wählenden Gemeinderatsmitglieder, entspricht und in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern die Unterstützung, als der doppelten Zahl der in den Gemeinderat zu wählenden Gemeinderatsmitglieder entspricht. Für die Einwohnergrenzen ist jeweils die am Tag der Wahlausschreibung vorausgegangene Volkszählung maßgeblich. Wahlwerber, die ihre Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag erklärt haben, werden in die Zahl eingerechnet. Jene Wahlparteien, die im zuletzt gewählten Gemeinderat vertreten waren, bedürfen keiner Unterstützungserklärungen. Gleiches gilt, wenn der Zustellungsbevollmächtigte einer Wahlpartei, die im zuletzt gewählten Gemeinderat vertreten war, der Gemeindewahlbehörde gegenüber schriftlich erklärt hat, dass diese Wahlpartei lediglich ihre Parteibezeichnung geändert hat, ansonsten aber Identität der Wahlpartei vorliegt.“
Weiters bringe ich den Antrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Schuster, Teufel gemäß § 61 Abs. 1, LGO 2001 auf getrennte Abstimmung zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger u.a. betreffend NÖ Landtagswahlordnung 1992, Änderung; NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, Änderung, Ltg.-1701 ein (liest:)
„Die Gefertigten stellen den Antrag über folgende Punkte getrennt abzustimmen: Artikel 2, Verfassungsgesetz – Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994. In dem Antrag angeschlossenen Gesetzesentwurf sollen folgende Punkte getrennt abgestimmt werden: 3. (§ 29 Abs. 2 lit. e)“
Und, meine Damen und Herren, ich spreche jetzt besonders die Abgeordneten des Sozialdemokratischen Klubs an: Die politischen Zeiten werden sich auch für die Sozialdemokratie wieder ändern. Es werden sich auch wieder sozialdemokratische Listen bilden, die in kleinen Gemeinden neu antreten wollen. Neben der demokratiepolitisch bedenklichen Hürde der mindestens fünf Unterstützungserklärungen sollten Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, auch praktische Überlegungen in Ihr Stimmverhalten einfließen lassen. Praktisch heißt in dem Fall einfach: Denken Sie daran, es den Listen oder den Kandidaten möglichst einfach zu machen, zu kandidieren. Daher ersuche ich Sie alle im Sinne der Demokratie und nicht zuletzt im Sinne der politischen Freiheit unserem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hannes Weninger von der SPÖ das Wort.
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heute vorliegenden kleinen Novelle der Landtags- und Gemeinderatswahlordnung reparieren wir aus der Erfahrung der vergangenen Wahlgänge einen Teil dessen, was dringend zu tun ist. Die Neuregelungen und Präzisierungen betreffen vor allem die Gestaltung, die Ausstellung und die Übermittlung der Wahlkarten und die Arbeitsweise der Wahlbehörden, vor allem der Wahlzeugen. Das heißt, wir beschließen heute das, weil es Sinn macht. Das große demokratiepolitische Konzept steht jedoch noch aus. Das Demokratiepaket der SPÖ Niederösterreich liegt am Tisch und die Einladungen an alle Fraktionen, darüber zu verhandeln, ist weiterhin aufrecht. Ich fasse das kurz: Wir fordern vor allem eine klare Regelung des Zweitwohnsitzerwahlrechtes, den Entfall des Grundsatzes Name vor Partei und ein Aus für den amtlichen Stimmzettel. (Abg. Dr. Michalitsch: Geh bitte!) Dementsprechend werden wir auch heute hier im Landtag so abstimmen. Übrigens bin ich der Meinung, in Niederösterreich fehlt eine Demokratiereform und ein ehrliches Miteinander. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Martin Schuster von der ÖVP das Wort.
Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Werte geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass Kollege Weninger das Aus für den nichtamtlichen Stimmzettel meinte. (Unruhe bei Abg. Weninger.) Nein, ich interpretiere dich. Ich bin gänzlich anderer Meinung, aber ich glaube, es sollte also hier fürs Protokoll richtiggestellt sein. Wir haben eine sehr pragmatische Änderung der Wahlordnung vor uns. Das haben meine Vorredner schon gesagt. Was hier geändert wird, ist aus der Praxis gelernt. Wir haben das in den letzten Wahlgängen erkannt und wollen natürlich mit dieser Änderung den Damen und Herren, die sich freiwillig in den Dienst der Demokratie stellen, die Arbeit erleichtern. Wir haben erlebt, dass gerade mit den Wahlkarten hier entsprechende Erleichterungen notwendig sind. Ich persönlich hätte da noch einen ganz großen Wunsch, den wir hier im Landtag leider nicht beschließen können, nämlich dass auch die Zustellung und vor allem die Rücksendung durch die Post auch so rechtzeitig erfolgt, dass auch wirklich alle Stimmen rechtzeitig einlangen, was vor allem auch im städtischen Bereich leider nicht immer der Fall ist. Aber generell glaube ich, dass wir, sowohl was die Zuteilung in die Sprengel … jeder, der das schon erlebt hat, vor allem auch in einer größeren Gemeinde, weiß, wie viel Zeit hier draufgeht, dass hier die Aufdrucke auf den Wahlkarten, etc. entsprechend präzisiert werden. Ich glaube, dass es sicherlich so ist, dass hier – wie schon erwähnt – eine pragmatische Lösung da ist, die kein großer demokratiepolitischer Wurf ist, aber ich glaube, ein ganz wichtiger, organisatorischer Wurf ist. Vielleicht noch ein paar Themen, weil auch meine Heimatgemeinde Perchtoldsdorf von der Frau Kollegin Collini erwähnt worden ist: Ja, es gibt Schwierigkeiten, aber ich möchte mit der „Fama“ aufräumen, das sei der nichtamtliche Stimmzettel gewesen. Da gab es ganz andere Probleme. Ich persönlich halte den nichtamtlichen Stimmzettel … das klingt sperrig – worum geht es da? Es geht um die persönlichen Stimmzettel, also um die Persönlichkeitswahl. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Element, das – egal in welcher Ebene, in den ganz kleinen Gemeinden, aber auch in größeren Kommunen – sehr wohl wertgeschätzt wird. Das funktioniert auch gut. Ich glaube, zwischen all den Hürden und den Schwierigkeiten, die die Damen und Herren in den Wahlbehörden haben, ist die Auszählung der sogenannten „nichtamtlichen“ persönlichen Stimmzettel das geringste Problem, führt im Regelfall auch zu keinen nachhaltigen Problemen – ganz im Gegenteil. Ich halte das auch, wenn wir schon heute über Demokratie gesprochen haben, demokratiepolitisch für ein gutes und sinnvolles Element. Wir haben im Übrigen, kann ich auch sagen, einen freiwilligen Verzicht auf die nichtamtlichen Stimmzettel bei einer Gemeinderatswahl in Perchtoldsdorf gehabt, hatten also einen direkten Vergleich, ob es da jetzt mehr oder weniger Probleme damit gab und kann bestätigen: Es gab nicht mehr Probleme. Das heißt also, ich glaube, dass diese persönlichen Stimmzettel auch den Charakter der Persönlichkeitswahl gerade in Niederösterreich auch entsprechend darlegen. Das ist also, glaube ich, für ein wichtiges Moment, dass wir daran festhalten. Zum Antrag der FPÖ darf ich noch festhalten: Ich persönlich, wissen Sie, komme aus einer Region, wo die Gemeindegrößen eher größer sind als die angesprochene. Trotzdem erscheint mir eine Anforderung von fünf Personen, die sozusagen eine Kandidatur unterstützen, für durchaus sinnvoll zu sein. Was passiert, ich meine, es würde natürlich eine sogenannte „Juxkandidatur“ oder ähnliches, was im Regelfall nicht passiert … wäre aber damit zu verhindern. Ich glaube, fünf Personen in einer Gemeinde zu finden, die hinter einem Kandidaten, einer Kandidatin, einer Idee, einer neuen Liste stehen, halte ich für denkbar und machbar. In dem Sinn glaube ich, dass wir heute eine gute Novelle beschließen werden, die die Arbeit erleichtern wird und bitte auch um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.