Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1701/A-1/123-2021 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Landbauer, MA (FPÖ): Ich mache das nicht, um da irgendjemanden im Haus zu ärgern. Nur: Wenn wir uns rechtliche Normen geben – und da zählt auch dieses rote Büchlein dazu – dann erwarte ich mir auch, dass das eingehalten wird. Abgesehen davon, dass die Abstimmung vorher eindeutig war, auch wenn es nicht bewusst war von der SPÖ, das glaube ich euch schon, aber es war eindeutig, dass die SPÖ nicht gestanden ist. Sei es drum, es ist, das stimmt, nach § 66 (1) auch zulässig und ist eine subjektive Beurteilung, was zweifelhaft ist. Also passt das alles. Was nicht zweifelhaft ist, ist die Tatsache, dass bei der Erstabstimmung die Kollegen Samwald und Razborcan nicht teilgenommen haben an der Abstimmung und damit diese namentliche Abstimmung ungültig. Ich bitte beim § 66 (1) auch die Fußnote oder die Anmerkung mitzulesen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.