Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1701/A-1/123-2021 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bürgermeister! Hohes Haus! (Abg. Dr. Michalitsch: Landesamtsdirektor.) Ich habe mich recht gefreut als ich den Titel dieser Tagesordnung gelesen habe und habe mir gedacht: „Jö, Klubobmann Schneeberger löst sein Versprechen ein und die unselige Regelung, dass die Bürgermeister entscheiden können, wer von Zweitwohnsitzerinnen in einer Gemeinde wählen darf, wird endlich saniert.“ Aber Klubobmann Schneeberger bleibt sein Versprechen schuldig. Gehofft habe ich auch, dass endlich die persönlichen Stimmzettel abgeschafft werden. Da habe ich mich auch getäuscht. Wir unterstützen diesbezüglich gerne den Antrag der NEOS. Einige der vorgeschlagenen Änderungen der NÖ Landtagswahlordnung und NÖ Gemeinderatswahlordnung sind gut – finden auch unsere Zustimmung. Zwei Punkte finden wir jedoch heikel: Um in einer Gemeinde unter 1.000 Einwohnern kandidieren zu können, mussten bisher keine Unterstützungserklärungen vorgelegt werden. Zukünftig sollen das mindestens fünf Unterschriften sein. Wir finden, das ist alles andere als ein demokratiepolitischer Fortschritt. Wir wissen alle wie schwierig es ist, vor allem in so kleinen Gemeinden, sich als Wählerin oder gar als Kandidatin abseits von eingesessenen Parteien zu deklarieren und wie schwierig es ist, Unterstützerinnen zu finden, die sich damit ebenfalls outen. Getuschel und Gemunkel ist das Harmloseste, was diesen Menschen unterkommt. Je kleiner die Gemeinde, umso ärger. Sowohl in der Gemeinderats- als auch in der Landtagswahlordnung wird die Zustellung durch Boten ermöglicht. Die Wahlkarte muss persönlich übernommen werden und ist das nicht mögliche, erfolgt ein Aktenvermerk. Es ist aber nicht geregelt, was das heißt, wenn der Betroffene dazu nicht in der Lage ist. Unserer Meinung nach ist es einfach wichtig, dass die persönliche Übernahme bei der Zustellung durch Boten gewährleistet ist. Es ist notwendig, dass eigenhändig eigenhändig bleibt und dass hier nicht wieder eine Lücke entsteht und man nicht weiß, wo ist die Wahlkarte hingekommen und wer hat sie angenommen? Aus den zwei genannten Gründen und der fehlenden Regelungen zu den Zweitwohnsitzern können wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen und ich fordere Klubobmann Schneeberger dringend auf: Lösen Sie endlich Ihr Versprechen ein! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.