Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1701/A-1/123-2021 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet darauf. Wir kommen daher zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-1701, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Hundsmüller u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 geändert werden. Ich weise darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Gesetzesentwurf um Verfassungsgesetze handelt. Deren Beschluss erfordert die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Vesna Schuster und Mag. Teufel vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Abänderungsantrag der FPÖ die Zustimmung geben will, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. (Nach Abstimmung:) Das ist mit den Stimmen der FPÖ und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Dann liegt uns ein Antrag vor auf getrennte Abstimmung über den Art. 2 Z. 3 § 29 Abs. 2 lit. e, Gemeinderatswahlordnung. Wer diesem Antrag auf getrennte Abstimmung seine Zustimmung erteilen will, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. (Nach Abstimmung:) Das ist die einstimmige Zustimmung, dass wir getrennt abstimmen. Wir kommen nun zur Abstimmung über Art. 2 Z. 3 § 29 Abs. 2 lit. e, Gemeinderatswahlordnung. Wer diesem Tagesordnungspunkt zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. (Nach Abstimmung:) Das ist mit den Abgeordneten der ÖVP und der NEOS … keine Zweidrittelmehrheit. (Unruhe im Hohen Hause.) Das ist der getrennte Punkt, der beantragt wurde, zur Abstimmung. Wir haben vorher abgestimmt, ob wir ihn zulassen und jetzt stimmen wir darüber ab, ob wir diesem Antrag auf getrennte Abstimmung, diesen Punkt abstimmen. (Unruhe im Hohen Hause.) Ich muss an dieser Stelle feststellen … (Abg. Landbauer, MA: Es ist abgestimmt! – Abg. Mag. Schneeberger: Nein, es ist bei der Abstimmung eine Frage gestellt worden, Herr Kollege.) Also um alle Unklarheiten zu beseitigen: Es sind jetzt die Abgeordneten der Sozialdemokratischen Fraktion auch aufgestanden und somit ist die Zweidrittelmehrheit gegeben. (Abg. Königsberger: Die sind alle gesessen schon wieder. – Unruhe im Hohen Hause.) Ich habe das durchgezählt. Das sind die nötigen 38 Mandatarinnen, die wir für eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Ich bitte nun jene Mitglieder des Hauses, welche für den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses stimmen wollen, sich vom Platz zu erheben. Für den Hauptantrag. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Der Hauptantrag ist mit den NEOS, mit der FPÖ, mit dem fraktionslosen Abgeordneten, mit den Sozialdemokraten, der ÖVP, bis auf die Stimmen der GRÜNEN mit Mehrheit angenommen. Ich stelle fest, dass der Antrag mit Gesetzesentwurf mit verfassungsmäßig vorgesehenem Quorum beschlossen wurde. Es liegt dazu noch ein Resolutionsantrag (Abg. Landbauer, MA: Zur Geschäftsordnung!) … ja Geschäftsordnung … Bevor ich dem Herrn Klubobmann Landbauer das Wort erteile, möchte ich noch über den Resolutionsantrag der Frau Abgeordneten Collini abstimmen lassen. Wer diesem Resolutionsantrag die Zustimmung geben möchte, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. (Nach Abstimmung:) Dieser Antrag findet mit den Stimmen der NEOS und der GRÜNEN keine Mehrheit und nun darf ich dem Herrn Klubobmann Landbauer zur Geschäftsordnung das Wort erteilen.
Abg. Landbauer, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Bei aller Kollegialität und Nachsicht, aber wenn wir uns als Landtag auch nur einigermaßen ernst nehmen und die Herren Präsidenten vor mir sollten das auch wissen, dann nehmen wir Abstimmungsergebnisse zur Kenntnis. Die Abgeordneten der SPÖ, mit Ausnahme des Herrn Klubobmanns sind nicht einmal nach Nachfrage aufgestanden. Selbst da sind sie sitzengeblieben. (Abg. Schindele: Wir sind gestanden.) Also verlange ich bitte die Abhaltung einer Präsidiale, um zu klären, welche Stimmen hier wirklich abgegeben wurden, weil ein bisschen ernst nehmen sollten wir das Prozedere, das wir hier abhalten müssen, schon und erst recht, wenn es um Verfassungsbestimmungen geht, weil sonst können wir den ganzen Zinober so und so bleiben lassen. Dann können wir aufhören und einen Spaßverein gründen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich erteile zur Geschäftsordnung dem Herrn Abgeordneten Weninger noch das Wort.
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Klubobmann Landbauer, dass wir aufhören können, das sehe ich nicht so, weil das würde ein Ende der Demokratie bedeuten. Was jetzt … (Abg. Ing. Mag. Teufel: Wenn ihr nicht wisst, wann ihr aufstehen müsst!) … aber es ist ein Unterschied, ja? Ob ich da herinnen diskutiere, auch über eine Geschäftsordnung debattiere oder ob ich rausgehe und sage: „Hören wir gleich auf.“ Ich glaub, ihr habt es eh gerne, wenn wir gleich aufhören täten. Das ist aber nicht die Meinung der Mehrheit dieses Hauses, Herr Kollege Klubobmann Landbauer. (Unruhe bei der FPÖ. – Beifall bei der ÖVP und SPÖ.) Meines Erachtens hat die Frau Präsidentin in diesem unruhigen Abstimmungsprozess zuerst dem Ansinnen der FPÖ auf getrennte Abstimmung abstimmen lassen. Dem haben wir alle zugestimmt. Dann hat sie darüber abstimmen lassen, ob wir dem Teil zustimmen, den die FPÖ getrennt abgestimmt haben wollte. Dem hat die SPÖ nicht zugestimmt, weil man einen gemeinsamen Antrag eingebracht hat. Und dann – trotz des provozierten Tumults – ist der gesamte Hauptantrag abgestimmt worden und der hat eine Zweidrittelmehrheit gehabt. Ich ersuche euch wirklich dieses Haus da nicht durch Unruhe oder sonst irgendetwas zu desavouieren. (Abg. Landbauer, MA: Das ist absurd. – Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, um keine Zweifel aufkommen zu lassen, ordne ich hiermit nach § 66 Abs. 1 eine namentliche Abstimmung an. Zur Vorbereitung der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten. Ich bitte Sie allerdings im Raum zu bleiben, es wird nicht so lange dauern.
(Unterbrechung der Sitzung von 17.56 Uhr bis 18.04 Uhr.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Geschätzte Damen und Herren! Ich darf die Sitzung wieder aufnehmen und mich sehr herzlich für die Disziplin bei Ihnen bedanken. Zur Klarstellung möchte ich noch den § 66 (1) vorlesen (liest:)
„Die Abstimmung findet gewöhnlich durch Aufstehen, gegebenenfalls nach Anweisung des Vorsitzenden durch Heben der Hand oder Sitzenbleiben statt, sie kann jedoch auch elektronisch erfolgen. Der Vorsitzende kann jedoch, wenn ihm das Ergebnis der Abstimmung zweifelhaft erscheint, die namentliche Abstimmung anordnen.“
Aufgrund von Zweifel im Abstimmungsergebnis ordne ich gemäß diesem § 66 Abs. 1 eine namentliche Abstimmung über Art. 2 Z. 3 an, soweit sie § 29 Abs. 2 lit. e der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 betrifft. Ich ersuche die Schriftführerinnen und Schriftführer den Namensaufruf vorzunehmen und die Damen und Herren Abgeordneten nach Aufruf die Stimmzettel abzugeben. (Nach Verteilung der Stimmzettel.)
Ich wiederhole: Aufgrund von Zweifel im Abstimmungsergebnis ordne ich gemäß § 66 Abs. 1 eine namentliche Abstimmung über Art. 2 Z. 3 an, soweit sie § 29 Abs. 2 lit. e, NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 betrifft. Ich bitte die Schriftführer um Aufnahme ihrer Tätigkeit.
Schriftführer Abg. Ing. Schulz(ÖVP): Ina Aigner, Josef Balber, Indra Collini, Franz Dinhobl, Dieter Dorner, Bernhard Ebner, Georg Ecker, Josef Edlinger, Anton Erber, Christian Gepp, Margit Göll.
Schriftführerin Abg. Vesna Schuster(FPÖ): Kurt Hackl, Jürgen Handler, Hermann Hauer, Bernhard Heinreichsberger, Michaela Hinterholzer, Helmut Hofer-Gruber, Richard Hogl, Martin Huber, Reinhard Hundsmüller, Christoph Kainz, Gerhard Karner.
Schriftführer Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Anton Kasser, Christoph Kaufmann, Edith Kollermann, Erich Königsberger, Udo Landbauer, René Lobner, Jürgen Maier, Martin Michalitsch, Franz Mold, Karl Moser.
Schriftführerin Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Silvia Moser, René Pfister, Gerhard Razborcan, Karin Renner, Franz Rennhofer, Alfredo Rosenmaier, Christian Samwald, Karin Scheele, Kathrin Schindele, Doris Schmidl, Elvira Schmidt.
Schriftführerin Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Klaus Schneeberger, Gerhard Schödinger, Manfred Schulz, Martin Schuster, Vesna Schuster, Kerstin Suchan-Mayr, Reinhard Teufel, Waltraud Ungersböck, Hannes Weninger, Josef Wiesinger, Karl Wilfing, Rainer Windholz. (Nach Abgabe der Stimmzettel:)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich ersuche die Stimmenauszählung vorzunehmen. Danke. (Nach Auszählung der Stimmen:) Geschätzte Damen und Herren, die Auszählung ist somit erfolgt und uns liegt das Abstimmungsergebnis vor. Abgegeben wurden 55 Stimmzettel, davon lauten auf „Ja“ 45, auf „Nein“ 10. Somit ist die verfassungsrechtliche Quorumszahl erfüllt. Mit 45 gegen 10 Stimmen ist dieser Antrag angenommen.
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