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  5. Tagesordnungspunkt 9
  6. Redebeitrag von Martin Schuster

Redebeitrag von Martin Schuster  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Hundsmüller u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) geändert werden

zur 41. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 9 der 41. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 01.07.2021

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1701/A-1/123-2021 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Werte geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass Kollege Weninger das Aus für den nichtamtlichen Stimmzettel meinte. (Unruhe bei Abg. Weninger.) Nein, ich interpretiere dich. Ich bin gänzlich anderer Meinung, aber ich glaube, es sollte also hier fürs Protokoll richtiggestellt sein. Wir haben eine sehr pragmatische Änderung der Wahlordnung vor uns. Das haben meine Vorredner schon gesagt. Was hier geändert wird, ist aus der Praxis gelernt. Wir haben das in den letzten Wahlgängen erkannt und wollen natürlich mit dieser Änderung den Damen und Herren, die sich freiwillig in den Dienst der Demokratie stellen, die Arbeit erleichtern. Wir haben erlebt, dass gerade mit den Wahlkarten hier entsprechende Erleichterungen notwendig sind. Ich persönlich hätte da noch einen ganz großen Wunsch, den wir hier im Landtag leider nicht beschließen können, nämlich dass auch die Zustellung und vor allem die Rücksendung durch die Post auch so rechtzeitig erfolgt, dass auch wirklich alle Stimmen rechtzeitig einlangen, was vor allem auch im städtischen Bereich leider nicht immer der Fall ist. Aber generell glaube ich, dass wir, sowohl was die Zuteilung in die Sprengel … jeder, der das schon erlebt hat, vor allem auch in einer größeren Gemeinde, weiß, wie viel Zeit hier draufgeht, dass hier die Aufdrucke auf den Wahlkarten, etc. entsprechend präzisiert werden. Ich glaube, dass es sicherlich so ist, dass hier – wie schon erwähnt – eine pragmatische Lösung da ist, die kein großer demokratiepolitischer Wurf ist, aber ich glaube, ein ganz wichtiger, organisatorischer Wurf ist. Vielleicht noch ein paar Themen, weil auch meine Heimatgemeinde Perchtoldsdorf von der Frau Kollegin Collini erwähnt worden ist: Ja, es gibt Schwierigkeiten, aber ich möchte mit der „Fama“ aufräumen, das sei der nichtamtliche Stimmzettel gewesen. Da gab es ganz andere Probleme. Ich persönlich halte den nichtamtlichen Stimmzettel … das klingt sperrig – worum geht es da? Es geht um die persönlichen Stimmzettel, also um die Persönlichkeitswahl. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Element, das – egal in welcher Ebene, in den ganz kleinen Gemeinden, aber auch in größeren Kommunen – sehr wohl wertgeschätzt wird. Das funktioniert auch gut. Ich glaube, zwischen all den Hürden und den Schwierigkeiten, die die Damen und Herren in den Wahlbehörden haben, ist die Auszählung der sogenannten „nichtamtlichen“ persönlichen Stimmzettel das geringste Problem, führt im Regelfall auch zu keinen nachhaltigen Problemen – ganz im Gegenteil. Ich halte das auch, wenn wir schon heute über Demokratie gesprochen haben, demokratiepolitisch für ein gutes und sinnvolles Element. Wir haben im Übrigen, kann ich auch sagen, einen freiwilligen Verzicht auf die nichtamtlichen Stimmzettel bei einer Gemeinderatswahl in Perchtoldsdorf gehabt, hatten also einen direkten Vergleich, ob es da jetzt mehr oder weniger Probleme damit gab und kann bestätigen: Es gab nicht mehr Probleme. Das heißt also, ich glaube, dass diese persönlichen Stimmzettel auch den Charakter der Persönlichkeitswahl gerade in Niederösterreich auch entsprechend darlegen. Das ist also, glaube ich, für ein wichtiges Moment, dass wir daran festhalten. Zum Antrag der FPÖ darf ich noch festhalten: Ich persönlich, wissen Sie, komme aus einer Region, wo die Gemeindegrößen eher größer sind als die angesprochene. Trotzdem erscheint mir eine Anforderung von fünf Personen, die sozusagen eine Kandidatur unterstützen, für durchaus sinnvoll zu sein. Was passiert, ich meine, es würde natürlich eine sogenannte „Juxkandidatur“ oder ähnliches, was im Regelfall nicht passiert … wäre aber damit zu verhindern. Ich glaube, fünf Personen in einer Gemeinde zu finden, die hinter einem Kandidaten, einer Kandidatin, einer Idee, einer neuen Liste stehen, halte ich für denkbar und machbar. In dem Sinn glaube ich, dass wir heute eine gute Novelle beschließen werden, die die Arbeit erleichtern wird und bitte auch um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (881 KB)

Zur Person

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