Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-427/XX-2024 – Präventive Menschenrechtskontrolle 2023
Berichterstatter
Redner
- Karin Scheele (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Franz Schnabl (SPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung zum Resolutionsantrag
- Andreas Bors (FPÖ) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 7 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Mag. Scheele betreffend 1. Medial kolportierte Schließung des Standorts Hinterbrühl (Landesklinikum Mödling) verhindern - Standortgarantie für unser Spital, 2. Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) landesweit ausbauen:
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Mag. Moser, MSc einstimmig angenommen.
a) Resolutionsantrag Punkt 1 abgelehnt: Zustimmung SPÖ, Ablehnung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS
b) Resolutionsantrag Punkt 2 abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände, wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-427, Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2023 sowie Äußerung der NÖ Landesregierung, Ltg.-491, Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2022 – 2023 sowie Äußerung der NÖ Landesregierung. Berichterstattung und Abstimmung werden getrennt erfolgen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Ist nicht der Fall, dann ersuche ich den Abgeordneten Dinhobl die Verhandlungen einzuleiten. (Zweiter Präsident Waldhäusl übernimmt den Vorsitz.)
Berichterstatter Abg. DI Dinhobl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-427, Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle. Im Jahr 2023 haben die von der Volksanwaltschaft eingesetzten Kommissionen in Niederösterreich 119 Kontrollen durchgeführt. In Bezug auf Niederösterreich zeigen sich Mängel bzw. Verschlechterung bei den Einrichtungen der Kinder-/Jugendhilfe in der Betreuung der Kinder und Jugendlichen, die einen höheren Betreuungsschlüssel und ein kleineres Gruppensetting benötigen. Positiv angemerkt wurde, dass in Niederösterreich die Errichtung von zwei sozialpsychiatrischen WGs geplant ist, deren zwei weitere folgen sollen. Allerdings ziehe sich die Umsetzung dieses Projektes bereits über mehrere Jahre, obwohl die Plätze dringend benötigt würden. Die NÖ Landesregierung ging in ihrer Stellungnahme vom 17.07.2024 ausführlich darauf ein und führte unter anderem aus, dass die Anzahl der Betreuungsplätze in Kleingruppen kontinuierlich auf 66 erhöht, womit eine Verdreifachung der Anzahl an Kleingruppenplätzen seit dem Jahre 2020 erreicht wurde. Ich komme jetzt zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Volksanwaltschaft betreffend präventive Menschenrechtskontrolle 2023 sowie die Äußerungen der NÖ Landesregierung werden zur Kenntnis genommen."
Ich berichte in weiterer Folge zur Ltg.-491, Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2022 bis 2023. In den Jahren 2022 bis 2023 wandten sich insgesamt 1.111 Niederösterreicherinnen, Niederösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, die die NÖ Landes- bzw. Gemeindeverwaltung betraf. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber den vorherigen Berichten. Inhaltlich bezogen sich die meisten Anliegen mit 278 Beschwerden auf die Bereiche Raumordnung und Baurecht, gefolgt von Eingaben zur Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt. 112 Beschwerden betrafen den Bereich Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz und Straßenpolizei. Gemeindeangelegenheiten wurden in 110 Beschwerden thematisiert. Im Berichtszeitraum 2022 bis 2023 konnten insgesamt 1.100 Prüfverfahren betreffend die niederösterreichische Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen werden. In 100 Fällen stellte man einen Missstand in der Verwaltung fest, was einen Anteil von rund 9 Prozent aller erledigten Verfahren entsprach. Ich darf auch hier den Antrag zur Kenntnis bringen (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag der Jahre 2022 bis 2023 sowie die Äußerungen der NÖ Landesregierung werden zur Kenntnis genommen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich ersuche, die Verhandlungen einzuleiten und die Abstimmungen getrennt vorzunehmen.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Karin Scheele, SPÖ.
Abg. Mag. Scheele(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Hohes Haus! Meine Fraktion – das kann ich vorwegnehmen – nimmt den Bericht der Volksanwaltschaft 2023 zur präventiven Menschenrechtskontrolle und die Anmerkungen der NÖ Landesregierung sehr gern zur Kenntnis. Man hat so das Gefühl, wenn man jährlich diesen Bericht liest oder häufig diesen Bericht liest, dass es ihn schon immer gibt. Jetzt muss man sich in Erinnerung rufen: Ein bisschen mehr als 20 Jahre ist es die Aufgabe der Volksanwaltschaft, hier auch zum Schutz der Menschenrechte aktiv zu werden, vor allem für Menschen, die in Einrichtungen bundesweit untergebracht sind, wo es auch um Freiheitsbeschränkung geht oder wo die Freiheit beschränkt werden kann. Es ist ein sehr umfassender Bericht. Der Bericht der Volksanwaltschaft umfasst die Alten- und Pflegeheime, umfasst Krankenhäuser und Psychiatrien, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe – der Herr Berichterstatter hat es schon genannt Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Justizanstalten, Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen. Und wenn man sich die Empfehlungen der Volksanwaltschaft anschaut und sich dann auch die Entwicklung bei den einzelnen Bereichen anschaut, dann merkt man, dass das eine Verbesserung ist – auch eine Verbesserung der Qualität – und dass es Sinn macht, dass wir hier diese Grundlage, die Kritik, die Empfehlungen vonseiten der Volksanwaltschaft mit Regelmäßigkeit präsentiert bekommen. Ich habe gesagt, ein Bereich, der von diesem Bericht über präventive Menschenrechtskontrolle behandelt wird, ist der Bereich Krankenhäuser und Psychiatrien. Ein Thema, das uns häufig, hier im Landtag und natürlich häufig auch bei unserer Arbeit draußen in den Institutionen mit den Menschen beschäftigt, auch das Thema Psychiatrie, psychische Erkrankungen in diesen Zeiten. Man bräuchte schnelle Hilfe, die es nicht gibt. Diesbezüglich zum Thema Krankenhäuser und Psychiatrien merkt die Volksanwaltschaft auf Seite 68 an, dass zugleich Strukturen und Ressourcen geschaffen bzw. verändert werden, um eine adäquate Betreuung von pflegebedürftigen jüngeren Menschen mit Selbstfürsorgedefiziten oder psychischen Erkrankungen sicherzustellen und Fehlplatzierungen etwa in Alten- und Pflegeheimen zu vermeiden. In diesen Zusammenhang möchte ich einen Resolutionsantrag der Abgeordneten Scheele und Weninger einbringen betreffend die medial kolportierte Schließung des Standortes Hinterbrühl verhindern und Standardgarantie für unser Spital und zweitens Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie landesweit ausbauen. Die Erläuterungen dieses Antrags beziehen sich eben genau auf diese Empfehlungen der Volksanwaltschaft bezüglich der Ressourcen und Strukturen im Bereich von Angebot bei Kinder- und Jugendpsychiatrie und auch der großen Gefahr – und das hört man von den Expertinnen und Experten draußen sehr, sehr stark – dass man alles tun muss, um zu verhindern, dass Jugendliche und Kinder in Krankenhäuser... also wo ein Angebot für Erwachsene ist. Also dass man ganz strikt darauf hinarbeiten muss hinsichtlich der Qualität, dass hier dieses Angebot für Kinder und Jugendliche beibehalten bzw. ausgebaut werden muss. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.) In diesem Sinne stelle ich daher den Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, umgehend und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere im Rahmen des NÖ Gesundheitspaktes dafür Sorge zu tragen, dass
1. der Standort Hinterbrühl des Landesklinikums Mödlings nicht geschlossen wird und somit eine Standortgarantie für den bestehenden Standort Hinterbrühl abgegeben wird sowie
2. eine Arbeitsgruppe zur Erhebung des Bedarfs für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie einzusetzen und aufbauend auf den Ergebnissen rasch zusätzliche Kapazitäten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie für unsere jungen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in ganz Niederösterreich bereitzustellen."
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und LR Königsberger-Ludwig.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann(NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Volksanwaltschaft zur Prävention der präventiven Menschenrechtskontrolle zeigt in vielfältiger Weise Bereiche auf, wo es um die Würde des Menschen geht. Ich möchte vor allem auf die Bereiche Pflege und Gesundheit eingehen. Meine Vorrednerin hat ein weiteres Feld gespannt. Ich werde mich jetzt hier auf diese beiden konzentrieren. Und zwar bei der Kontrolle der Pflegeeinrichtungen, die auch alle unangekündigt waren – wie berichtet wurde – wurde der Schwerpunkt in diesem Zeitraum auf Schmerzmanagement und Palliativpflege gelegt. Trotz einiger positiver Erfolge – und die muss man auch immer hervorheben – werden hier auch einige Schwächen und Grenzen aufgezeigt. Im Großen und Ganzen läuft es wie immer auf mangelnde Ressourcen hinaus. Es ist nicht verwunderlich, dass bei gestiegenen Anforderungen auch die Belastungsgrenzen immer wieder erreicht werden. Bei einem großen Anteil der kontrollierten Einrichtungen wurde kein strukturiertes und dokumentiertes Schmerzmanagement vorgefunden. Das ist schon etwas, was einem Sorge bereitet. Jetzt wissen wir natürlich, dass die Dokumentationspflichten, die die Pflege betreffen, von vielen als erdrückend empfunden werden. Aber da befinden wir uns in diesem Dilemma zwischen der Sicherheit aus nachvollziehbarer Dokumentation und der so wichtigen persönlichen und menschlichen Verfügbarkeit der Pflegekräfte. Das ist also tatsächlich eine große Frage der Ressourcen in den jeweiligen Einrichtungen auch. Der Bericht zeigt auch einige positive Entwicklungen auf. Das finde ich auch sehr wichtig. Letztendlich wissen wir, dass sich fast alle Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bestmöglich darum bemühen, auch einen guten Job zu machen. Und dazu gehört in der Pflege auch, für andere da zu sein. Schmerzmanagement, Palliativ Care und Vorsorgedialoge und deren flächendeckende Umsetzung bleiben eine Herausforderung, für die wir die Ressourcen schaffen müssen. Im Bereich Gesundheit wurden insbesondere im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen Mängel festgestellt. Es wird daher empfohlen – und zwar mit Nachdruck – ich zitiere hier (liest:)"...mit Nachdruck, die extramurale psychiatrische Versorgung zu verbessern." Und das ist gerade im Hinblick auf das Fehlen von Fachärztinnen für Psychiatrie natürlich eine besonders schwierige Aufgabe. Es wird aber auf die Problematik der Fehlplatzierungen von jungen, aber auch von gerontopsychiatrischen Menschen mit gravierenden Auswirkungen hingewiesen. Davon sind also insbesondere jüngere Personen, jüngere Menschen mit Behinderungen oder mit Suchtproblemen gemeint, aber eben auch ältere mit psychiatrischen Krankheitsbildern, und die sind nicht gut aufgehoben in einer Einrichtung, wo darauf nicht Rücksicht genommen werden kann. Der UN-Ausschuss stellte Österreich in der Staatenprüfung demnach auch ein schlechtes Zeugnis aus. Es wurde auch auf die fehlenden Möglichkeiten der persönlichen Assistenz hingewiesen, die die Betroffenen daran hinderten, ihren Wohnort selbstbestimmt zu wählen. Der UN-Ausschuss empfiehlt die Festlegung einer breit angelegten nationalen Deinstitutionalisierungsstrategie – also weg von den großen Institutionen – samt Zielvorgaben, Fristen und Finanzierung auf allen Ebenen – Bund, Ländern und Gemeinden – mit einer Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderung in den Prozess auch eingebunden werden. Ich könnte hier noch zahlreiche weitere Punkte anführen, aber die, die den Bericht durchgearbeitet haben, die konnten sich ein ausführliches Bild der Arbeit der Volksanwaltschaft und der geprüften Einrichtungen machen. Kurzgefasst wird die Herausforderung für die Gesellschaft immer zu den Ressourcen führen: personell, finanziell. Wenn wir aber unser Budget nicht in den Griff bekommen – und deshalb ist uns das so wichtig, darauf immer auch hinzuweisen und das dann nicht abzutun mit einem Zahlenfetischismus – wenn wir unser Budget und unsere Finanzen nicht im Griff haben, dann gibt es keine Spielräume, um so wichtige Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu können. Noch kurz zum Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag: Hier werden zahlreiche Einzelbeschwerden, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden, beschrieben. Es sind auch einige Versäumnisse in der Verwaltung dargestellt, zum Beispiel die nicht begründete Verzögerung von Verfahren. Die Vorgehensweise und oftmals daraus folgende Lösungen zeigen einmal mehr die Wichtigkeit dieser Institution auf. Wir werden beide Berichte gerne zur Kenntnis nehmen. Ganz kurz zum Resolutionsantrag von der SPÖ. Wir sind beim Punkt 2 sofort dabei, würden dem auch sofort zustimmen, denn die Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind zu gering, das ist klar. Wir haben vorhin schon auch gehört, welche Auswirkungen das haben kann. Und beim Punkt 1 sind wir sehr dafür, für die Aufrechterhaltung des Standortes. Wir haben nur mit dem Wort "Standortgarantie" aus nachvollziehbaren Gründen ein bisschen ein Problem. Aber das überlege ich mir noch bis zum Ende der Debatte dieses Tagesordnungspunktes. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Moser, MSc(GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich ausdrücklich an dieser Stelle für die Arbeit der Volksanwaltschaft und vor allem bei den sechs Kommissionen der präventiven Menschenrechtskontrolle bedanken. Deren Arbeit ist unverzichtbar und wir sehen das bei jedem Bericht wieder. Was mir ein bisschen leid tut, ist, dass wir zeitlich so hinten nachhängen. Also jetzt ist praktisch Jahresende 24 und wir debattieren den Bericht 23. Meine Vorrednerin hat es schon gesagt: Die präventive Menschenrechtskontrolle setzt sich im Vorjahr die Schwerpunkte Schmerz, Palliativversorgung und Lebensende. Warum sind diese Themen so wichtig, vor allem dieses Thema "Schmerz"? Es geht hier wesentlich um die Schmerzerfassung und dann anschließend natürlich Behandlung. Und wenn man weiß, dass gerade Menschen, die kognitiv beeinträchtigt sind zu einem Großteil, und auch demente Herrschaften mindestens zur Hälfte den Schmerz gar nicht äußern können, also die können gar nicht sagen, was ihnen weh tut und wo es ihnen weh tut, daher sind diese Schmerzerfassungsskalen so wichtig. Und diese sind aber nicht einmal durchzuführen, sondern kontinuierlich und da mangelt es noch ein bisschen. Da wäre noch Verbesserungsbedarf. Was ich erfreulich finde: Dass in fast allen besuchten Alten- und Pflegeheimen – nämlich in 95 Prozent – neben Schmerzmedikamenten auch alternative Formen der Schmerzlinderung zur Anwendung kommen. Das ist gerade bei alten Herrschaften ganz wichtig und auch wirksam. Mit 1. Jänner 24 trat eine Änderung im Apotheken- und Suchtmittelrecht in Kraft. Das ist mir besonders wichtig, weil es aus meiner eigenen Erfahrung sehr, sehr schwierig war für die Einrichtungen die Suchtmittel zu handeln. Jetzt wird es der Pflege, den Pflege-, Palliativ- und Hospizeinrichtungen gestattet, einen von den Patientinnen und Patienten unabhängigen Vorrat von Suchtmitteln anzulegen, und sie haben dann ein bisschen einen Spielraum, wenn jemand vom Krankenhaus entlassen wird, etc., da eine durchgängige Behandlung durchzuführen. Also zur Versorgung der Bewohnerinnen ist das einfach super. Ich bin da auch ein bisschen stolz, weil ich selber da meinen ersten Antrag hier im Landtag eingebracht habe. Jetzt zum Lebensende. Die Erhebungen der Kommissionen ergaben, dass ca. bei einem Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner ein Vorsorgedialog gemacht wird. Das ist ausbaufähig, ist deshalb so wichtig, weil ja darauf dann die Behandlung, Betreuung der betroffenen Person am Lebensende fußt. Da würde ich mir wünschen, dass hier mehr gemacht wird. Was erfreulich ist: Fast in allen Einrichtungen werden zum Lebensende hin individuelle Wünsche, sofern sie noch geäußert werden können, berücksichtigt, was das Essen und so weiter betrifft, und ganz erfreulich: Dass das Setzen einer PEG-Sonde hintangehalten wird. Das war vor einigen Jahren noch ganz anders, und da bedanke ich mich bei den Einrichtungen und auch bei den Ärztinnen, die hier beteiligt sind, ganz besonders. In einem Großteil der Einrichtungen stehen auch für den Sterbeprozess Einzelzimmer zur Verfügung für die Betroffenen und die Angehörigen haben die Möglichkeit, auch zu übernachten. Was noch überarbeitet werden muss: Der nationale Präventionsmechanismus schließt die geltende Rechtslage... laut ihm schließt die geltende Rechtslage einen assistierten Suizid in Einrichtungen nicht aus, und hier wäre es noch notwendig, ein bisschen Aufklärungsarbeit zu betreiben, denn einige Häuser verweigern hier strikt. Kurz zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Hier habe ich für meinen Teil ein Déjà-vu erlebt, so wie in den letzten Jahren auch. Eigentlich Mangel wohin man schaut. Personalmangel in Krisenzentren, zu wenig Plätze in Krisenzentren, Plätze aufgrund von Personalmangel unbesetzt, Betreuungsschlüssel und Ausbildung entsprechen nicht den Anforderungen für eine Krisenabklärung. Und für Jugendliche mit Beeinträchtigung gibt es einen deutlichen Mangel an Wohnplätzen. Und die lapidare Feststellung, dass die Errichtung von zwei sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaften, die dringend gebraucht werden, geplant ist, die Umsetzung sich aber schon über Jahre dahinzieht. Na, da bin ich gespannt, wann die endlich realisiert werden. Generell regt die Volksanwaltschaft an, mehr Kinder in Pflegefamilien anstelle von Heimen unterzubringen. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es in Niederösterreich einige Pflegefamilien gibt, die Kinder aufnehmen würden, die die Ausbildung haben, die geeignet sind und grundlos warten müssen auf Pflegekinder, obwohl offensichtlich der Bedarf ja da ist. Kurz noch zu dem Thema "Menschen mit Behinderung". Im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs im August 2023 übte der UN-Ausschuss scharfe Kritik an der mangelhaften Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Und ganz ausdrücklich zeigte er sich, sehr besorgt darüber, dass die Landesregierungen die UN-Behindertenrechtskonvention kaum beachten. Also das kann es ja wohl nicht sein, dass so ein Gremium feststellt, in Niederösterreich beachtet man die Behindertenrechtskonvention nicht. Für Menschen mit Behinderung ist es noch immer sehr schwierig, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das fängt an bei der freien Wahl des Wohnorts, bei Unterstützungsmöglichkeiten wie persönliche Assistenz, da komme ich dann heute später noch dazu. Und es ist schade, dass man sich hier nicht an dem Piloten des Bundes beteiligt. Das würde einigen Betroffenen wirklich sehr, sehr helfen. Abschließend einen großen Dank an die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen, wieder für die sehr aufschlussreichen Berichte. Und wir stimmen beiden natürlich zu. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Franz Schnabl, SPÖ.
Abg. Schnabl(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt eines ganz, ganz deutlich und das passt ein bisschen zur vorangegangenen Diskussion. Die Beschwerden im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung in Niederösterreich sind in der Summe um 7,7 Prozent zurückgegangen und außerdem stellt der fest insgesamt einen Rückgang der festgestellten Missstände um 43 Prozent. Das ist eigentlich ein signifikantes Zeichen dafür, dass erstens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der NÖ Gemeindeverwaltung, in den Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen, im Land gute Arbeit leisten, auch permanent dazulernen und zweitens, dass das Vertrauen in die Landes- und Gemeindeverwaltungsseiten der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher steigt. An dieser Stelle daher ein herzliches "Danke" an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landes- und Gemeindeverwaltung, die wir dringend brauchen in vielen Bereichen. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Krumböck, BA.) Ein Zweites noch ganz kurz: Es gibt natürlich die eine oder andere interessante Untersuchung in der Summe, aber Einzelfälle und auch hier hat die Politik, hat die NÖ Landesregierung mitgewirkt beizutragen, zusammen mit den politisch Verantwortlichen in den Gemeinden und Städten, dass diese Missstände abgestellt werden und dass wir aus diesen aufgezeigten Fällen auch tatsächlich lernen und uns im Umgang und den Ansprüchen der Menschen entsprechend auch weiterentwickeln und verbessern. Und daher ist es natürlich auch wichtig, dass diese Einrichtung "Volksanwaltschaft" das weiter untersucht in vielen Bereichen, weil wir wechselseitig uns verbessern können. Das ist das Ziel. Vielen Dank, wir werden zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ein weiteres Mal zu Wort gelangt die Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Moser, MSc(GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte noch kurz Stellung nehmen zum Resolutionsantrag von der SPÖ. Im Punkt 1, da können wir überhaupt nicht mit, weil unsere Politik baut nicht auf Gerüchte auf – also wir machen nicht einen Beschluss aufgrund von irgendwelchen Gerüchten. Punkt 2 können wir gerne unterstützen. Hier ist es besonders für uns wichtig, dass man das sozusagen in Einklang bringt, die stationäre Psychiatrie und den Bedarf – den psychotherapeutischen Bedarf – das einmal zusammenzuführen. Ich beantrage daher bei diesem Resolutionsantrag die beiden Punkte des Antrages – 1 und 2 – getrennt abzustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Andreas Bors, FPÖ.
Abg. Bors(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hohes Haus! Der Bericht der Volksanwaltschaft für die Jahre 2022 und 2023 liefert uns wieder einmal wertvolle Einblicke in die Herausforderungen, aber auch in die Schwachstellen unserer öffentlichen Verwaltung. Er zeigt, dass teilweise noch einiges an Arbeit vor uns liegt, um den Bürgern bei uns in Niederösterreich eben die effiziente, die transparente und die bürgernahe Verwaltung zu bieten, die unsere Landsleute auch verdienen. Im Berichtszeitraum 2022 bis 2023 haben sich mehr als 47.000 Menschen (Österreich) an die Volksanwaltschaft mit ihren Problemen eben gewandt. Für uns in Niederösterreich besonders interessant waren 1.111 Fälle – nämlich 1.111 Beschwerden – die die Landes- bzw. die Gemeindeverwaltung betrifft. Mein Vorredner, der Kollege Schnabl hat es schon angesprochen: Es sind knapp 100 Beschwerden weniger als in den Jahren davor. Das ist einmal grundsätzlich ein richtiger Schritt, aber trotzdem immer noch kein ganz gutes Signal, denn jeder Fall ist einer zu viel. Und besonders häufig ging es eben bei diesen Beschwerden um die Themen Bauordnung, Baurecht, Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt. Also das heißt, das zeigt, es sind hier noch erhebliche Verbesserungen notwendig. Und die meisten Fälle – nämlich fast ein Viertel der Beschwerden – betreffen eben den Bereich Raumordnung und auch das Problem des Baurechts. Lange Verfahren, unzureichende Informationen und die Ungleichbehandlung von Projekten wie etwa bei der Widmung von Grundstücken sind wiederkehrende Themen, die man in den Berichten von vielen Gemeinden immer wieder liest. Das heißt, hier zeigt sich meiner Meinung nach ganz klar, dass die Planungs- und Bauverfahren zügiger und transparenter durchgeführt werden müssen und auch der ein oder andere Ortskaiser in den Gemeinden eben noch lernen muss, dass nicht er die Regeln macht, sondern die Spielregeln gibt es und an die haben sich eben alle Bürgermeister und alle Gemeinden zu halten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist eben das Thema der präventiven Menschenrechtskontrolle, der einerseits in dem Hauptbericht der Volksanwaltschaft vorkommt, für den es ja aber auch einen eigenen Band, einen eigenen Bericht gibt. Und hier ist ja die Volksanwaltschaft mit ihren Kommissionen mittlerweile seit weit über zehn Jahren unterwegs und prüft eben Einrichtungen, wo Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind oder eingeschränkt werden können. Und im Jahr 2023 war die Kommission hier 505-mal im Einsatz. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr 2022. Bei uns im Bundesland Niederösterreich von den 505 Einsätzen gab es 119 und hier sind aber die Zahlen alarmierend hoch, denn hier wurden bei 64 Prozent der Kontrollen eben Defizite österreichweit aufgezeigt und das ist sicherlich kein Ruhmesblatt. Und diese festgestellten Defizite beeinträchtigen eben im besten Fall den Alltag der Betroffenen vor Ort. Im schlimmsten Fall führt das aber zu einem ganz großen Leid der Betroffenen. Und nicht überraschend betrafen viele Beanstandungen in dem Bericht die unzureichenden Personalressourcen, wie man das ja auch schon in den Berichten der letzten Jahre immer wieder gefunden hat. Ausreichend finanzielle Mittel und entsprechend qualifiziertes Personal sind eben wesentliche Faktoren bei der Schaffung menschenwürdiger Bedingungen. Und daher wiederholt die Volksanwaltschaft abermals in ihrem Bericht den Appell an die Politik, die notwendigen Ressourcen hier endlich bereitzustellen. Und diese Personalknappheit, die angesprochen ist in dem Bericht und auch in den letzten Jahren, wurde ja in ganz Österreich in allen Bundesländern festgestellt und das sowohl im öffentlichen Bereich, wie aber auch im privaten Bereich. Und diese Personalknappheit wirkt sich ja nicht nur auf die Personen dort vor Ort aus, sondern dann natürlich auf die bestehenden Mitarbeiter, denn die müssen sehr viele Überstunden leisten und das nagt natürlich dann halt auch an ihren Kapazitäten und an ihren Leistungen. Und Wien und Niederösterreich sind hier besonders betroffen, denn hier liest man im Bericht, dass gerade diese zwei Bundesländer sehr stark betroffen sind. Und teilweise muss man ja leider sogar schon von einem eklatanten Personalmangel lesen. Zum Glück gibt es aber auch Positives zu berichten, denn so wurden im Berichtsjahr 2023 viele Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge der Kommissionen aus den Jahren davor auch bereits umgesetzt. In Niederösterreich zum Beispiel seit dem Frühjahr 2023 wurden in ausgewählten Pilothäusern zusätzliche Nachtdienste implementiert und dafür eben auch neue Pflegeassistenten aufgenommen und dabei werden eben verschiedene Varianten des Modells getestet, um eine optimale Besetzung und Entlastung des Nachtdienstes zu ermöglichen und damit eben die Situation zu verbessern. Das alles führt aber natürlich nicht an den Problemen vorbei, denn wir wissen, dass spätestens bis 2030 rund 90.000 Pflegekräfte österreichweit fehlen werden, wenn nicht endlich die richtigen Schritte gesetzt werden. Und leider wird aber nach wie vor noch viel zu wenig daher unternommen in diese Richtung, obwohl die Folgen ja jetzt auch schon teilweise gravierend sind. Und die Folgen sind – wie im Bericht zu lesen – angeführt, unter anderem eben freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Im Jahr 2022 wurden 3.600 Fälle von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gemeldet und im Berichtsjahr von 2023 sind diese 3.600 Fälle mittlerweile schon auf über 5.700 Fälle von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen angestiegen. Also auch hier wahrlich kein Ruhmesblatt, das es schnellstmöglich eben zu korrigieren und zu verbessern gilt. Daher möchte ich auch noch kurz auf den Antrag der SPÖ eingehen. Ich halte genauso wenig wie die GRÜNEN jetzt für irgendwelche Gerüchte, denn ich kenne das auch nur gerüchteweise. Und andererseits... ja, einen Arbeitskreis da zu bilden... was es hier braucht, ist ein Schulterschluss. Einen gemeinsamen Schulterschluss, so wie es auch im Bericht der Volksanwaltschaft drinnen steht, nämlich ein tragfähiges Gesamtkonzept von Bund, Land und Gemeinden und nicht da quasi lapidar gefordert halt quasi bilden wir da einen Arbeitskreis, dann wird das vielleicht besser. Nein, die Volksanwaltschaft schreibt das Jahr für Jahr eigentlich in ihren Berichten drinnen, dass es hier ein Gesamtkonzept braucht, wo alle miteinander zusammenspielen müssen, und das haut leider nicht hin. Auch muss das Berufsbild der Pflege endlich attraktiver werden, ich glaube, ganz besonders für junge Menschen und das auch in einer Form von einer ordentlichen Bezahlung, denn sonst werden eben die Folgen in den kommenden Jahren noch gravierender werden als sie jetzt schon sind. Ich darf mich abschließend auch noch bei allen im Pflegebereich arbeitenden Landsleuten ganz herzlich bedanken und quasi ihnen Ihre Anerkennung von uns aussprechen, denn was dort teilweise geleistet wird und das teilweise eben unter schwersten Bedingungen, ist wirklich großartig. Ein "Dankeschön" auch an die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen für diese Berichte. Wir werden die natürlich zur Kenntnis nehmen und gerne auch zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hermann Hauer, ÖVP.
Abg. Hauer(ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich in gebotener Kürze zu den vorliegenden Berichten der Volksanwaltschaft und den Äußerungen der NÖ Landesregierung zu Wort melden. Ja, die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Einrichtung, die uns mit Anregungen, mit Hinweisen und mit Empfehlungen unterstützt und ich glaube, das ist auch wichtig für uns und es ist von Bedeutung, um daraus die Schlüsse zu ziehen und uns gleichzeitig auch weiterzuentwickeln. Und wenn man den Beleuchtungskegel zum Bericht der Volksanwaltschaften und der Kommissionen zu der präventiven Menschenrechtskontrolle intensiviert, so ist auch deutlich erkennbar, dass wir in Niederösterreich die Hinweise, die Anregungen, die Empfehlungen einfach gewissenhaft betrachten und ernsthaft beachten und das hat ja auch schon die Diskussion gezeigt. Und ich möchte heute auch die Gelegenheit nützen, um eine Wahrnehmung anzusprechen, die im Bericht auch nachzulesen ist, die erwähnt wurde, über die Gesundheitsagentur, die ja von der sozialistischen Fraktion immer wieder mit massiven, negativen Unterstellungen in Frage gestellt wird und das ist im Bericht klar mit einer positiven Wahrnehmung... spiegelt sich das wider mit den Nachtdiensten – auf der Seite 61 nachzulesen. Und ich glaube, das zeigt auch, wie wichtig das in die richtige Richtung geht und auch ich möchte die Gelegenheit nützen, um mich bei all jenen, die im Pflegebereich tätig sind... die hier tätig sind, für diese Unterstützung einfach ein tiefes und aufrichtiges "Dankeschön" zu sagen. Und ich glaube, Hohes Haus, zusammenfassend lässt sich zu dem Bericht festhalten: Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft und der Kommissionen wurden ernst genommen und es wurde auf diese auch eingegangen, und es wurden diese schlüssig mit den Stellungnahmen einfach fundiert, mit Umsetzungsschritten auch kenntlich gemacht. Und man muss sich da wirklich bedanken bei der Gesundheitsagentur, bei der Abteilung Gesundheitsrecht, bei der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen sowie der Abteilung Soziales und Generationenförderung. Sie haben sich da wirklich ganz intensiv auseinandergesetzt und dafür auch ein aufrichtiges "Dankeschön".(Beifall bei der ÖVP.) Und abschließend möchte ich kurz Bezug nehmen auf den Bericht der Volksanwaltschaft an den NÖ Landtag 2022/2023 und da möchte ich mit einem Blick zurück beginnen. Der NÖ Landtag hat auf Antrag der NÖ Landesregierung bereits 1980 für die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung des Landes die Volksanwaltschaft als zuständig erklärt, und ein Jahr zuvor wurde in der Landesverfassung durchaus ein Meilenstein der demokratischen Entwicklung Niederösterreichs den Bürgerinnen und Bürgern ein größeres Mitsprach- und Mitwirkungsrecht eingeräumt. Und unter anderem wurde das auch in der Landesverfassung dementsprechend verankert. Und ich glaube, man muss auch ein bisschen zurückblicken, um mit dem Blick nach vorne die Kraft zu schöpfen, um die Herausforderungen zu bewältigen. Das bedeutet auch, es wurde beim Amt der NÖ Landesregierung eine Beratungsstelle eingerichtet, eine moderne Bürgerserviceeinrichtung geschaffen und da möchte ich mich recht herzlich bedanken bei dem Sepp Kirbes und seinem Team von der NÖ Bürgerservice Beratungs- und Informationsstelle. Lieber Herr Hofrat, ein aufrichtiges "Dankeschön" an dein gesamtes Team. Ihr macht eine Top-Arbeit. Danke! (Beifall bei der ÖVP.) Und natürlich auch an all jene... es wurden ja in den Bezirksverwaltungsbehörden rechtskundige Bedienstete dementsprechend eingesetzt, die mit den Entgegennahmen der Beschwerden der Landesbürgerinnen und Landesbürger beauftragt sind und da darf ich jene aus meiner Heimat, aus meinem Heimatbezirk anführen, die Frau Mag. Eva Bauer von der Bezirksverwaltung Neunkirchen stellvertretend für alle, die ebenfalls hier eine sehr gute, tolle und engagierte Arbeit leisten. Und im aktuellen Bericht der Volksanwaltschaften – und das wurde ja schon angesprochen auch vom Kollegen Schnabl und Bors – ich meine, man muss schon einmal festhalten: Ein Rückgang der Beschwerden um 7,7 Prozent und der festgestellten Missstände um 43,8 Prozent. Ich glaube, das zeigt schon, dass die NÖ Landesverwaltung und die Gemeindeverwaltung in der Lage ist, Probleme zu erkennen, diese zu adressieren, und auch gleichzeitig bedeutet das auch eine Verbesserung der Verwaltungsqualität. Und ich spreche das deswegen an, weil es auch klar und deutlich zeigt, dass wir uns, dass die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sich auf die Landesverwaltung und auf die Gemeindebediensteten verlassen können. Und dafür ein aufrichtiges "Dankeschön" und ich bin überzeugt davon, dass die Sozialpartnerschaft gepflegt wird, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mit dem zuständigen Minister Kogler durchaus auch eine Einigung erzielen können für die Leistungen des öffentlichen Dienstes. Und es zeigt sich auch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin da schon beim Franz Schnabl, aber er hat etwas Wesentliches vergessen: Es zeigt sich auch klar und deutlich, dass unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine fundierte Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger leisten. Sie sind Krisenmanager, haben wir im Blick zurück gesehen, bei der Katastrophe. Sie sind Notfallmanager. Sie sind Ratgeber, tagtäglich für die Menschen vor Ort anwesend. Und sie sind alles andere als Brandstifter und Brandbeschleuniger und Zündler, wie es von einem Parteisekretär behauptet wurde. (Beifall bei der ÖVP.) Ich sage da ein aufrichtiges "Dankeschön", dass in den Gemeinden das geleistet wird für die Bürgerinnen und Bürger, was sich auch in dem Bericht widerspiegelt. Und ich glaube auch, dass die Empfehlungen, die Anregungen, die Hinweise in den vorliegenden Berichten ernst genommen wurden. Das entnimmt man aus den Äußerungen der Stellungnahmen der Landesregierung und wir werden dem Bericht unsere Zustimmung zur Kenntnisnahme geben. Nun zum Resolutionsantrag der SPÖ-Fraktion. Ich glaube, wenn ein Gesundheitspakt gestartet ist, dann sollten wir nicht die Versorgungsstruktur diskutieren und nicht den Expertinnen und Experten vorgreifen. Und zum Zweiten: Wie in vielen medizinischen Bereichen ist auch die Verfügbarkeit von medizinischem Personal im Kinder- und Jugendpsychiatrie- und Physiotherapie-Bereich besonders angespannt und damit verbunden der limitierende Faktor für die Kapazitätsplanung, und daher werden wir dem Antrag nicht unsere Zustimmung geben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.