Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-427/XX-2024 – Präventive Menschenrechtskontrolle 2023
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Moser, MSc(GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich ausdrücklich an dieser Stelle für die Arbeit der Volksanwaltschaft und vor allem bei den sechs Kommissionen der präventiven Menschenrechtskontrolle bedanken. Deren Arbeit ist unverzichtbar und wir sehen das bei jedem Bericht wieder. Was mir ein bisschen leid tut, ist, dass wir zeitlich so hinten nachhängen. Also jetzt ist praktisch Jahresende 24 und wir debattieren den Bericht 23. Meine Vorrednerin hat es schon gesagt: Die präventive Menschenrechtskontrolle setzt sich im Vorjahr die Schwerpunkte Schmerz, Palliativversorgung und Lebensende. Warum sind diese Themen so wichtig, vor allem dieses Thema "Schmerz"? Es geht hier wesentlich um die Schmerzerfassung und dann anschließend natürlich Behandlung. Und wenn man weiß, dass gerade Menschen, die kognitiv beeinträchtigt sind zu einem Großteil, und auch demente Herrschaften mindestens zur Hälfte den Schmerz gar nicht äußern können, also die können gar nicht sagen, was ihnen weh tut und wo es ihnen weh tut, daher sind diese Schmerzerfassungsskalen so wichtig. Und diese sind aber nicht einmal durchzuführen, sondern kontinuierlich und da mangelt es noch ein bisschen. Da wäre noch Verbesserungsbedarf. Was ich erfreulich finde: Dass in fast allen besuchten Alten- und Pflegeheimen – nämlich in 95 Prozent – neben Schmerzmedikamenten auch alternative Formen der Schmerzlinderung zur Anwendung kommen. Das ist gerade bei alten Herrschaften ganz wichtig und auch wirksam. Mit 1. Jänner 24 trat eine Änderung im Apotheken- und Suchtmittelrecht in Kraft. Das ist mir besonders wichtig, weil es aus meiner eigenen Erfahrung sehr, sehr schwierig war für die Einrichtungen die Suchtmittel zu handeln. Jetzt wird es der Pflege, den Pflege-, Palliativ- und Hospizeinrichtungen gestattet, einen von den Patientinnen und Patienten unabhängigen Vorrat von Suchtmitteln anzulegen, und sie haben dann ein bisschen einen Spielraum, wenn jemand vom Krankenhaus entlassen wird, etc., da eine durchgängige Behandlung durchzuführen. Also zur Versorgung der Bewohnerinnen ist das einfach super. Ich bin da auch ein bisschen stolz, weil ich selber da meinen ersten Antrag hier im Landtag eingebracht habe. Jetzt zum Lebensende. Die Erhebungen der Kommissionen ergaben, dass ca. bei einem Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner ein Vorsorgedialog gemacht wird. Das ist ausbaufähig, ist deshalb so wichtig, weil ja darauf dann die Behandlung, Betreuung der betroffenen Person am Lebensende fußt. Da würde ich mir wünschen, dass hier mehr gemacht wird. Was erfreulich ist: Fast in allen Einrichtungen werden zum Lebensende hin individuelle Wünsche, sofern sie noch geäußert werden können, berücksichtigt, was das Essen und so weiter betrifft, und ganz erfreulich: Dass das Setzen einer PEG-Sonde hintangehalten wird. Das war vor einigen Jahren noch ganz anders, und da bedanke ich mich bei den Einrichtungen und auch bei den Ärztinnen, die hier beteiligt sind, ganz besonders. In einem Großteil der Einrichtungen stehen auch für den Sterbeprozess Einzelzimmer zur Verfügung für die Betroffenen und die Angehörigen haben die Möglichkeit, auch zu übernachten. Was noch überarbeitet werden muss: Der nationale Präventionsmechanismus schließt die geltende Rechtslage... laut ihm schließt die geltende Rechtslage einen assistierten Suizid in Einrichtungen nicht aus, und hier wäre es noch notwendig, ein bisschen Aufklärungsarbeit zu betreiben, denn einige Häuser verweigern hier strikt. Kurz zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Hier habe ich für meinen Teil ein Déjà-vu erlebt, so wie in den letzten Jahren auch. Eigentlich Mangel wohin man schaut. Personalmangel in Krisenzentren, zu wenig Plätze in Krisenzentren, Plätze aufgrund von Personalmangel unbesetzt, Betreuungsschlüssel und Ausbildung entsprechen nicht den Anforderungen für eine Krisenabklärung. Und für Jugendliche mit Beeinträchtigung gibt es einen deutlichen Mangel an Wohnplätzen. Und die lapidare Feststellung, dass die Errichtung von zwei sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaften, die dringend gebraucht werden, geplant ist, die Umsetzung sich aber schon über Jahre dahinzieht. Na, da bin ich gespannt, wann die endlich realisiert werden. Generell regt die Volksanwaltschaft an, mehr Kinder in Pflegefamilien anstelle von Heimen unterzubringen. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass es in Niederösterreich einige Pflegefamilien gibt, die Kinder aufnehmen würden, die die Ausbildung haben, die geeignet sind und grundlos warten müssen auf Pflegekinder, obwohl offensichtlich der Bedarf ja da ist. Kurz noch zu dem Thema "Menschen mit Behinderung". Im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs im August 2023 übte der UN-Ausschuss scharfe Kritik an der mangelhaften Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Und ganz ausdrücklich zeigte er sich, sehr besorgt darüber, dass die Landesregierungen die UN-Behindertenrechtskonvention kaum beachten. Also das kann es ja wohl nicht sein, dass so ein Gremium feststellt, in Niederösterreich beachtet man die Behindertenrechtskonvention nicht. Für Menschen mit Behinderung ist es noch immer sehr schwierig, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das fängt an bei der freien Wahl des Wohnorts, bei Unterstützungsmöglichkeiten wie persönliche Assistenz, da komme ich dann heute später noch dazu. Und es ist schade, dass man sich hier nicht an dem Piloten des Bundes beteiligt. Das würde einigen Betroffenen wirklich sehr, sehr helfen. Abschließend einen großen Dank an die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen, wieder für die sehr aufschlussreichen Berichte. Und wir stimmen beiden natürlich zu. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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