Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-579/XX-2024 – NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), Änderung
Berichterstatter
Redner
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsanträgen
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung zum Resolutionsantrag
- Franz Dinhobl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 6 Video und Sitzungsbericht – zur Geschäftsordnung
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS
Resolutionsantrag Abg. Pfister betreffend klatschen ist zu wenig - keine Nulllohnrunde im NÖ Landesdienst! nicht zugelassen.
Resolutionsantrag Abg. Pfister betreffend Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können nur ein erster Schritt sein:
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Mag. Kollermann einstimmig angenommen.
a) Resolutionsantrag Ziffer 1 abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
b) Rest des Resolutionsantrages abgelehnt: Zustimmung SPÖ, Ablehnung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Ltg.-579, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dinhobl, Punz u.a. betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hauer, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hauer(ÖVP): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-579, einen Antrag der Abgeordneten Dinhobl, Punz u.a. samt Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes. Ziel der gegenständlichen Novelle ist die legistische Umsetzung nachstehender Maßnahmen aus einem mit der Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ, der GÖD Gesundheitsgewerkschaft NÖ und dem Zentralbetriebsrat der NÖ Gesundheits- und Pflegezentren ausverhandelten Gesamtpaketes:
1. Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die Personalangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieder der NÖ Landesgesundheitsagentur zur Steuerung und Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes und um eine rasche und flexible Möglichkeit für situationsangepasste Zuwendungen für Spitalsärztinnen und -ärzte zu schaffen.
2. Die Weitergewährung des Umstellungszuschlages für die Jahre 2024 und 2025. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten und ich komme daher zur Antragstellung (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort kommt die Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Während sie zum Rednerpult schreitet, darf ich die Schülerinnen und Schüler der Volksschule Gablitz als Zuhörerinnen recht herzlich begrüßen. (Beifall im Hohen Hause.)
Abg. Mag. Kollermann(NEOS): Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im niederösterreichischen Gesundheitswesen brennt der Hut. Ineffiziente Strukturänderungen wie die Schaffung der Landesgesundheitsagentur und Placeboforderungen vor diversen Wahlen haben von längst notwendigen Reformen abgelenkt. Und jetzt haben wir ein Problem. Soweit ist das einmal die Kurzfassung. Aber kommen wir zur Ausgangslage. ÖVP und FPÖ-Mandatarinnen haben einen Initiativantrag auf Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes gestellt. Im Grunde geht es darum, die LGA-Führung zu ermächtigen, finanzielle Abgeltungen an eine bestimmte Gruppe des ärztlichen Personals zu leisten. Tatsächlich muss man im Werben um die besten Kräfte natürlich auch wettbewerbsfähig sein. Man muss aber auch bedenken, welche föderale Dynamik damit in Gang gesetzt wird. Das Burgenland hat das Feilschen ja eröffnet, aber gerade zwischen Wien und Niederösterreich ist die Vergleichbarkeit aus naheliegenden Gründen – naheliegend in mehrfacher Wortgleichheit – besonders wichtig. Nun hat man sich entschlossen, dem oberen Segment der Ärztinnen und Ärzte eine Prämie zu zahlen, wenn sie von Teilzeit auf Vollzeit wechseln bzw. wenn sie sich in Vollzeit befinden. Die Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung betrifft das nämlich nicht. Wenn jetzt jemand denkt, na gut, diese Azubis sollen mal fertig studieren und dann wird man schon sehen, der irrt gewaltig. Denn wir reden hier von ausgebildeten Medizinern und Medizinerinnen, von Turnus- und Assistenzärztinnen und -ärzten, ohne die die Aufrechterhaltung der Systeme gar nicht möglich ist, gemeinsam natürlich auch mit dem nichtmedizinischen Personal. Aber die Ziele und Schlussfolgerungen, die Landesrat Schleritzko – hat schon genug gehabt vom ersten Tagesordnungspunkt, glaube ich – die er in den Medien präsentiert hat, die müssen gerade den jungen Ärztinnen und Ärzten wie ein Hohn vorkommen. Die Wertschätzung der harten Arbeit wird dort genannt. Anreize für unsere jungen Ärztinnen und Ärzte – Vorsicht, das war kein Vertippsler oder was – Anreize für unsere jungen Ärztinnen und Ärzte – die sind nämlich alle schon Oberärztinnen – und Teilzeit in Vollzeit umzuwandeln, was natürlich nur dann möglich ist für viele Gruppen, für viele Ärztinnen und Ärzte, wenn auch ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Die Wertschätzung der harten Arbeit haben wir hoffentlich für alle Ärztinnen und Ärzte sowie für das nichtmedizinische Personal in unseren Kliniken. Die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen ist sicher unabdingbar, um die niederösterreichischen Kliniken attraktiv zu machen oder zu halten. Und zwar, wie geht das? Mit einer guten Ausbildungsqualität, mit angemessener Bezahlung und natürlich auch mit transparenten Strukturen? Die ÖVP hat in den letzten Jahrzehnten gelernt, dass man Probleme mit Geld bewerben muss, dann kommt man schon wieder bis zur nächsten Wahl. Und die FPÖ hat da sehr schnell nachgelernt. Probleme muss man aber lösen und nicht zuschütten, sonst tauchen sie nämlich immer wieder und wieder auf. Und wenn ich an den Tagesordnungspunkt des Nachtragsvoranschlags, den wir gerade diskutiert haben, erinnern darf: Diese Regierung hat die Finanzen des Landes nicht im Griff. Wenn man per Verordnung jetzt die Landesgesundheitsagentur die Gehälter willkürlich anpassen lässt, dann befeuert das diesen Kontrollverlust. Denn wir wissen natürlich alle, wo diese Abgänge dann landen werden – nämlich wieder im Budget. Ist ja ganz logisch. Wir müssen das Gesundheitspersonal – und zwar das gesamte – angemessen bezahlen und wir könnten es auch. Wenn wir endlich die Doppelgleisigkeiten in der Finanzierung abschaffen, mit einer optimalen Patientensteuerung, mit einer klaren Strategie für Prävention und Versorgung, dann wäre das alles möglich. Und das wäre eine echte Wertschätzung, meine Damen und Herren, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Wertschätzung und Dank, den ich an dieser Stelle auch gerne allen Ärztinnen und Ärzten – und zwar wirklich allen – und dem Pflegepersonal in unseren Kliniken aussprechen möchte. Dem vorliegenden Antrag können wir aus den genannten Gründen so nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Dominik Hörlezeder von den GRÜNEN.
Abg. Hörlezeder(GRÜNE): Geschätzter Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Dieser schwarz-blaue Antrag betreffend die Änderung des Spitalsärztegesetzes, der mag auf den ersten Blick durchaus als Maßnahme zur Attraktivierung des Spitalsärztegesetzes erscheinen. Aber bei genauerer Betrachtung offenbart er sich als ein Instrument das Tür und Tor für Ungleichbehandlung und für Willkür öffnet. Und ich sage Ihnen auch, warum. Der erste Punkt des Antrags, nämlich die Schaffung einer Verordnungsermächtigung für das in der Landesgesundheitsagentur für Personal zuständige Vorstandsmitglied ist besonders problematisch. Diese Ermächtigung ermöglicht es diesem Vorstandsmitglied situationsangepasste Zuwendungen für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte festzulegen. Das klingt vielleicht nach einer flexiblen Lösung, um diesen Spitalärztedienst attraktiver zu gestalten, aber was heißt das konkret? Zunächst einmal führt diese Regelung zur Willkür in der Personalpolitik. Ohne klare, transparente und für alle geltende Kriterien kann der Vorstand beliebige Zuwendungen an beliebige Personen oder Personengruppen vergeben. Und was heißt das? Gibt es dann eh nur mehr Sonderverträge für alle Fachärztinnen, für alle Fachärzte? Ist das der Weg, den Sie für öffentlich Bedienstete tatsächlich beschreiten wollen? Ich sage Ihnen eines: Das öffnet Tür und Tor für Diskriminierung. Nämlich deshalb, weil nicht alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleiche Chancen auf diese Zuwendungen haben. Und da geht es gar nicht so sehr um die verschiedenen Berufsgruppen, sondern da geht es um etwas, an das man vielleicht im ersten Moment gar nicht denkt. Da geht es um eine mögliche Benachteiligung von Frauen. Denn Sie befeuern damit genau das, was es im öffentlichen Dienst zumindest bisher nicht so drastisch gibt wie in der Privatwirtschaft – nämlich den Gender-Pay-Gap. Weil wir wissen doch alle, dass sich Männer leichter tun, mehr zu verlangen, und wir wissen alle, dass sich Männer leichter tun, von Männern mehr zu kriegen. Und es ist völlig unverständlich, wie eine solche Regelung mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Fairness in Einklang gebracht werden kann. Was glauben Sie, wie erfreut der Portier sein wird, der die ganze Nacht ein Auge auf die Zufahrt der Notaufnahme hat, dass er keinen Cent extra kriegt? Was glauben Sie, wie sehr sich die Pflegeperson freuen wird, die die ganze Nacht über sich um die Patientinnen und Patienten kümmert, aber dafür eben keinen Cent extra kriegt? Wer 200 Euro extra für den Nachtdienst kriegen soll, sind nämlich die Ärztinnen und Ärzte. Meine Damen und Herren, finden Sie den Fehler! Aber schauen Sie bitte genau. Und nicht, dass ich es den Ärztinnen und Ärzten nicht vergönnt wäre, aber bitte erklären Sie mir, wieso Sie es den anderen Berufsgruppen in den Spitälern weniger vergönnt sind, wieso die weniger wert sind, wieso der Portier weniger wert ist, wieso die Pflegeperson weniger wert ist? Und – Annahme – 1.000 Euro zusätzlich für Fachärztinnen und Fachärzte, die bereit sind, Vollzeit zu arbeiten, da drängt sich schon die Frage auf, hat sich irgendwer Gedanken gemacht, was eben mit den Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung ist? Diejenigen, die in 5, 10, 15 Jahren die tragenden Säulen dieses leider sehr kranken Spitalswesens sein sollen, sein müssen, die schauen durch die Finger. Und bitte, was ist das für ein Signal? Und zu den Maßnahmen einmal ganz grundsätzlich: Ziel soll es ja sein, den Mangel an Ärztinnen und Ärzten auszugleichen, indem man die vorhandenen in die Vollzeit bringt. Aber wenn Sie sich in der Früh in den Spiegel schauen und sich die Geschichte selbst erzählen, wenn Sie sich selber erzählen, dass ein Arzt oder eine Ärztin, wenn sie 1.000 Euro mehr kriegt, dafür die private Ordi hintanstellt, dann fangen Sie mir bitte nicht zum Lachen an. Und einen Punkt habe ich noch und den formuliere ich einmal ganz vorsichtig als Frage: Wohin soll das alles führen? Mir ist schon klar, dass wir uns aufgrund des Ärzte- und des allgemeinen Personalmangels im Gesundheitsbereich in einer außerordentlich schwierigen Konkurrenzsituation befinden. Und es ist natürlich problematisch, wenn der burgenländische Landeshauptmann Doskozil die Fachärztinnen und Fachärzte mit Einstiegsgehältern ab 140.000 Euro anlockt und diese uns abwirbt. Aber glauben Sie wirklich, dass es gescheit ist und, dass es die gescheiteste Antwort ist, dass Niederösterreich scheibchenweise versucht, das zu überbieten, dass wir uns auf Dauer gegenseitig hochlizitieren? Es werden für die aktuell angedachten Maßnahmen Kosten von etwa 25 Millionen Euro pro Jahr angenommen. Aber was glauben Sie, wie das weitergeht? Wohin soll das führen? Was macht dann Oberösterreich? Was macht die Steiermark? Was machen die anderen Bundesländer? Sie sind dabei, die Büchse der Pandora zu öffnen und die kriegen Sie nimmer zu. Ich sage Ihnen eines: Wenn die Länder es nicht schaffen, eine gemeinsame Lösung im Sinne aller zu erzielen und die Gehälter endlich einander anpassen, dann schaden sie sich einfach am laufenden Band selbst. Dann booten sie sich in einer Tour gegeneinander aus. Und bei allem Respekt – aber das ist nicht mein Verständnis von Politik. Irgendwer muss endlich damit anfangen, über den Tellerrand zu blicken. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Mag. Kollermann.) Und wo wir schon beim Tellerrand sind: Gehen wir es doch bitte gemeinsam an und reformieren wir das Spitalswesen, weil die Zeit, die drängt. Wir brauchen ganz, ganz dringend tiefgreifende strukturelle Änderungen, weil sonst kollabiert dieses System. Und dafür bieten wir einmal mehr unsere Zusammenarbeit an. Da geht es um die Zukunft unseres Landes. Da geht es um die Zukunft einer guten Gesundheitsversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und was wir da nicht brauchen und was wir da dringend hintanhalten sollten, ist Parteistrategie, sind billige Anpasstaktiken und gerade diesen anrüchigen Populismus, den sollten wir in der Schublade lassen. Und schon gar nicht brauchen wir irgendeinen selbsternannten Möchtegern-Kontrolllandesrat. Wir brauchen konstruktive Kräfte, die bereit sind, in der Sache Verbesserungen zu erwirken. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister(SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon einige Dinge angeführt. Ich möchte nur noch ein paar Dinge hier auch ergänzen. Nämlich, seit Jahren fordern die Landesgesundheitsreferenten in ihren Tagungen und auch als Ideen daraus hier seit Jahren, dass es ein bundeseinheitliches System geben soll für die Entlohnung der Ärztinnen und Ärzte und nicht länderspezifische Spitalsärztegesetze, wo nämlich genau das, was auch mein Vorredner gesagt hat, die Wettbewerbsfähigkeit oder einfach dann das gegenseitige Abwerben hier massiven Druck auf unser gesamtes System in dem Fall fordert. Hier gibt es ganz klare Vorschläge, die hier von den Landesgesundheitsreferenten auch in der Vergangenheit bereits gemacht wurden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Änderung des Spitalsärztegesetzes kann für uns nur ein erster Schritt sein. Und wir wären nicht die Sozialdemokratie, wenn wir nicht auch gleich einen Lösungsansatz und auch Vorschläge in dem Fall einbringen. Nämlich, da komme ich gleich zu meinem ersten Resolutionsantrag. Nämlich, dass die Grundlage des Spitalsärztegesetzes da schon eine gute ist, dass es hier einige Dinge gibt, die hier für Verbesserungen sorgen. Aber ich komme zu meinem ersten Resolutionsantrag und der betrifft natürlich auch, nämlich auch das bereits angesprochene "keine Nulllohnrunden im Landesdienst" und natürlich in weiterer Folge hier auch bei den Kolleginnen und Kollegen im gesamten Gesundheitsbereich. (Beifall bei der SPÖ.) Die Herausforderungen in den letzten Jahren, insbesondere durch die Gesundheitskrise, den Krieg in der Ukraine, die hohen Energiepreise, die hohe Inflation und so weiter – ich glaube, das brauche ich nicht anführen – haben gezeigt, wie unverzichtbar der öffentliche Dienst und der große Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, trotz der steigenden Belastung hier auch war und nach wie vor ist. Hohe Pensionierungswellen und der Personalmangel, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind uns mittlerweile allen nur zu gut bekannt. Die traditionellen Verhandlungen hier auf Bundesebene zur Gehaltsanpassung für den öffentlichen Dienst wurden zuletzt – trotz mehrfacher Aufforderung der Gewerkschaften GÖD und Younion – seitens des zuständigen Ministeriums über Monate verweigert. Es steht hier – und ihr habt das alle gelesen in den letzten Tagen – auch eine Nulllohnrunde, also de facto ein realer Einkommensverlust für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, vor allem auf Bundesebene und auch in den Ländern im Raum. Warum ist das so? Ihr wisst das ganz genau. Traditionell folgt auch in Niederösterreich oder traditionell folgen wir in Niederösterreich auch dem Bundesabschluss als Ergebnis eines sozialpartnerschaftlichen Miteinanders, was auch zur Stärkung der Sozialpartnerschaft beigetragen hat in der Vergangenheit. Und da auch mein Appell: Nämlich, auch gemeinsam hat auch der ÖAAB in seiner Aussendung festgehalten, dass die Sanierung des Budgetdefizits nicht auf dem Rücken der Bediensteten des öffentlichen Dienstes ausgetragen werden darf und dass jenen Menschen, die tagtäglich ihre Leistung in der Verwaltung, in der Bildung, in der Sicherheit, im Gesundheitswesen, in der Infrastruktur erbringen, auch die entsprechende Anerkennung zuteilwerden. Daher stelle ich hier... (Beifall bei der SPÖ.) ...ich hoffe, ihr habt auch zugehört, die Kollegen der ÖVP, das ist die ÖAAB-Aussendung gewesen. Nur, dass ihr es dann eh... Bernhard, ich würde mich dann freuen auch, dass du dann deine Hand hebst oder dass du zumindest aufstehst. Also, ich stelle daher den Antrag (liest:)
„1. Umgehend an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, die am 18.11. aufgenommenen Gehaltsverhandlungen mit der Gewerkschaft rasch mit einer angemessenen Gehaltsanpassung für den öffentlichen Dienst für 2025, welche zumindest der Höhe der Inflation entspricht, zu einem Abschluss zu bringen sowie
2. falls die unter Punkt 1 angeführten Verhandlungen zu keinem oder einem Ergebnis unter der aktuellen Inflation führen, umgehend mit der Landespersonalvertretung in Verhandlungen zu treten und eine Gehaltsanpassung für 2025 zu vereinbaren, welche jedenfalls eine Abgeltung der Inflation für alle Landesbediensteten zum Inhalt hat sowie dieses Ergebnis dem Landtag unverzüglich der Behandlung zuzuleiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.“(Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte nur festhalten, genau das fordert die Personalvertretung des ÖAABs ebenso. Ich komme zu meinem zweiten Resolutionsantrag, nämlich auch das bereits Ausgeführte, die Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können nur – wie gesagt – schon ein erster Schritt sein. Die vorliegende Gesetzesvorlage ist ein wichtiger Schritt, jedoch können die Zulagen für Spitalsärzte – welche leider nicht für Assistenzärztinnen und -ärzte und die übrigen Bediensteten im Spitals- und Pflegebereich gelten – eine nachhaltige Gehaltsanpassung für alle Berufsgruppen im Gesundheitsbereich sowie im gesamten öffentlichen Dienst nicht ersetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dass gerade jene ärztliche Gruppe von der vorliegenden Verbesserung ausgeschlossen wird, die einen großen Teil der systemerhaltenden Tätigkeit in unseren Krankenhäusern übernehmen, nämlich die Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung, ist aus unserer Sicht höchst problematisch. Darüber hinaus ist auch das nichtärztliche Personal davon ausgeschlossen, welches abseits der Medizin unverzichtbare und wesentliche Aufgaben wie Pflege, Therapien, Reinigung etc. verrichtet. Insbesondere die Pflege leistet hier körperliche und geistige Schwerarbeit und wir haben heute auch schon die Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Sozialwirtschaft Österreich hier gehabt, die uns sehr, sehr viele Beispiele aus ihrer täglichen Erfahrung geschildert haben. Wir haben im Sinne dazu, dass auch Schwerarbeit hier angewendet werden wird, im Landtag dieses Jahr am 20. Juni eine Resolution gemeinschaftlich beschlossen, welche genau auch hier diese Anerkennung zum Inhalt hat, liebe Kollegen. Dass all diese erforderlichen Verbesserungen für die Bediensteten Geld kostet, ist uns natürlich klar. Auch das Geld in Niederösterreich ist knapp. Schließlich wird in dieser Sitzung oder haben wir ebenso ein Nachtragsbudget beschlossen, welches das Defizit aufgrund der schwierigen Hochwasserkatastrophe weiter erhöht. Nun hat sich seit der Gründung der Landesgesundheitsagentur aber gezeigt, dass hier enorme Geldmengen zum Teil unnötigerweise verbraucht werden. Es hat auch unser Landesrechnungshof in seinem Bericht zur Gründung der LGA darauf hingewiesen, dass die Verwaltungskosten dadurch massiv gestiegen sind und gegenüber der Landeskliniken-Holding davor ein jährlicher Mehraufwand von rund 30 Millionen entstanden ist. Es ist daher schlicht und ergreifend unerträglich, dass auf Engpässe im Personalbereich nicht mit Rekrutierungsoffensiven, sondern mit der Schließung von Abteilungen und der Schaffung eines dritten Vorstandspostens reagiert wird. Um zu gewährleisten, dass die budgetären Mittel des Landes dementsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit verwendet werden, sollte eine Wiedereingliederung der NÖ Landesgesundheitsagentur in die Landesverwaltung rasch in die Wege geleitet werden. Damit würden wir uns hier – wie auch der Rechnungshof schon vorgeschlagen – rund 30 Millionen Euro pro Jahr freimachen, welche in Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Personals fließen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Abschließend möchte ich noch auf die Situation der Gemeinden hinweisen... weil auf die Situation der Gemeinden, welche derzeit mit erheblichen finanziellen Herausforderungen zu kämpfen haben. Wenn man zum Beispiel hier die kommunale Daseinsvorsorge durch die Gemeinden nicht zum Zusammenstürzen bringen möchte, braucht es mehr Mittel von Bund und Land und wir wären nicht die Sozialdemokratie, wenn wir nicht hier auch Lösungsvorschläge hätten und haben. Eine Möglichkeit, etwas Druck von unseren Gemeinden zu nehmen, besteht darin, die Krankenanstaltenumlage, welche in Niederösterreich die höchste pro Kopf ist mit 283 Euro österreichweit, erheblich zu senken. Schließlich beträgt genau diese Krankenanstaltenumlage zum Beispiel im Burgenland plus 27 Euro pro Kopf und im Nachbarbundesland, der Steiermark, wurden sogar gänzlich auf die Einhebung der Krankenanstaltenumlage verzichtet. Daher stelle ich meinen zweiten Resolutionsantrag (liest:)
"Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert,
1. rasch eine Regierungsvorlage zu erstellen und dem Landtag zuzuleiten, welche für alle Landesbediensteten im Gesundheitswesen, insbesondere in der NÖ Landesgesundheitsagentur erhebliche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen (Dienstplantreue, Personaloffensive etc.) und in der Entlohnung (z. B. Erhöhung des Grundentgeltes auf marktkonformes Niveau) bringt, zum Inhalt hat;
2. eine unabhängige Kommission unter Beiziehung der Landesrechnungshofdirektorin einzusetzen, welche entsprechend der Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und vor allem Zweckmäßigkeit die Rückübertragung der Aufgaben der NÖ Landesgesundheitsagentur an das Land in die Wege leiten soll;
3. mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere im Rahmen des NÖ Gesundheitspakts, dafür zu Sorge zu tragen, dass keine Akutversorgungseinrichtungen in den NÖ Landeskliniken geschlossen werden und keine medizinischen Leistungseinschränkungen vorgenommen werden und somit eine Standortgarantie für die bestehenden Akutspitäler abgegeben wird."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben hier die Möglichkeit, heute hier richtungsentscheidende Beschlüsse mitzutragen, indem Sie unsere Resolutionen unterstützen und gemeinsam für ein funktionierendes, gut qualifiziertes und vor allem auch ein sicheres Gesundheitssystem in Niederösterreich sorgen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrat! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992. Also diese Änderungen bringen wesentliche Verbesserungen zur Sicherstellung einer effizienten und flexiblen Organisation des Dienstbetriebs in den NÖ Landes- und Universitätskliniken. Besonders hervorzuheben ist die neu geschaffene Verordnungsermächtigung für das zuständige Vorstandsmitglied der NÖ Landesgesundheitsagentur, die eine rasche und situationsangepasste Steuerung ermöglicht. Dadurch können gezielte Zuwendungen für Spitalsärzte gewährt werden, was die Attraktivität des Dienstes erhöht, ohne die Berechnung anderer Leistungen wie Überstunden oder Sonderzahlungen zu beeinflussen. Zudem wird die Weitergewährung des Umstellungszuschlags für 2024 und 2025 rechtlich abgesichert, was die finanzielle Stabilität der betroffenen Ärzte unterstützt und ergänzend wird die Gesetzeslücke im Bereich des Schadensersatzanspruchs geschlossen, was die Rechte der Bediensteten stärkt. Und insgesamt tragen diese Änderungen zu einer verbesserten Personalsituation und einer nachhaltig stabilen Gesundheitsversorgung in Niederösterreich bei. Und die Einbindung aller relevanten Sozialpartner wie der Ärztekammer NÖ, der Gewerkschaft NÖ und des Zentralbetriebsrats der NÖ Gesundheits- und Pflegezentren ist entscheidend, um faire und transparente Arbeitsbedingungen für Spitalsärzte zu gewährleisten und bei der Einführung flexibler situationsangepasster Zuwendungen ist die Beteiligung des Betriebsrats unerlässlich, um hier Willkür und Ungleichbehandlung zu vermeiden. Ebenfalls müssen diese Verordnungen, die auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassen werden, die Zustimmung des Aufsichtsrats erhalten. Und wir stehen natürlich als Land NÖ auch in einem ständigen Wettbewerb mit den umliegenden Bundesländern, aber auch mit privaten Betreibern. Und neben laufenden Projekten zur Dienstplanstabilität und dem lebensphasenorientierten Arbeiten ist es auch wichtig, finanziell attraktiv zu werden. Und dieses Gesamtpaket stellt sicher, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Interessen der Beschäftigten stehen und zur langfristigen Bindung von Spitalsärzten in Niederösterreich beitragen. Ich möchte hier auch noch ganz kurz auf die beiden Resolutionsanträge der SPÖ eingehen. Zum einen, die Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können nur ein erster Schritt sein zu diesem Resolutionsantrag. Ja, da steht auch im Wortlaut drin (liest:)"Die vorliegende Gesetzesvorlage ist ein wichtiger Schritt... eine längst überfällige Maßnahme gesetzt, ohne die die LGA wohl bald nicht mehr wettbewerbsfähig gewesen wäre." Ja, das ist richtig, aber man muss auch aufpassen bei diesen ganzen Gehaltsverhandlungen, Anpassungen und so weiter, weil es nicht nur im Gesundheitsbereich öffentlich Bedienstete gibt, sondern auch viele andere Bereiche wie Straßendienst und so weiter, dass hier nicht eine Ungleichbehandlung und ein interner Wettbewerb passiert, wer jetzt mehr Geld bekommt und hier vielleicht gegenseitig das Personal abgezogen wird. Wo ich bei Ihnen bin, ist ja, dass da Gehaltsanpassungen... und auch in Zukunft zu überlegen ist, gerade im öffentlichen Bereich, dass ich auch mit der Privatwirtschaft wieder konkurrenzfähig werde. Das ist mir klar und deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen und zum zweiten Resolutionsantrag nur ganz kurz: Ja, dass die Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gefordert hat, dass die Bediensteten im öffentlichen Dienst eine Nulllohnrunde bekommen sollen oder da eigentlich nichts kriegen... ja, der öffentliche Dienst ist nicht dafür da, dass hier das Budgetdefizit ausgeglichen wird, beziehungsweise man kann da nicht die öffentlichen Bediensteten mit Füßen treten. Und auch in den Bund, Ländern und Gemeinden befinden sich rund 370.000 Beschäftigte, davon sind 150.000 alleine in den Ländern beschäftigt und hier muss schon eine Änderung passieren, dass hier die Gehaltsanpassung bei allen gleich gilt, weil sonst wieder ein Konkurrenzkampf passiert von Bund, Ländern und Gemeinden und das, glaube ich, ist nicht im Interesse der öffentlichen Bediensteten. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Präsident Mag. Wilfing: Nochmals zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann(NEOS): Ja, danke Herr Präsident! Ich wollte noch einmal kurz Stellung nehmen zu den Resolutionsanträgen. Zum Resolutionsantrag von der Nulllohnrunde muss man sagen: Das ist hier heute nicht der Zeitpunkt, dass wir die Gehaltsverhandlungen des öffentlichen Diensts im Landesdienst debattieren und von Sparen im System weit entfernt. Also es ist einfach der falsche Zeitpunkt. Das gehört ordentlich dort diskutiert, wenn das auf der Tagesordnung steht. Zum Resolutionsantrag Zulagen für Spitalsärzte: Ich habe das in meinem Redebeitrag ohnehin auch schon ausgeführt, dass da hier wirklich eine nicht akzeptable Vorlage vorliegt. Wir würden eurem Antrag der Ziffer 1 zustimmen. Bei der Ziffer 2 – LGA – das ist ein Riesenthema, das gehört aber meiner Meinung nach auch gesondert diskutiert und gesondert in dieser Neustrukturierung, die ja angekündigt worden ist von der Landesregierung. Das würde ich gerne abwarten. Ebenso würde ich jetzt nicht Standortgarantien einfordern. Es geht uns immer um die Aufrechterhaltung der Versorgung, aber nicht um ein Haus oder um diesen Standort. Aber die Aufrechterhaltung der Versorgung auf alle Fälle. Deshalb möchte ich jetzt den Resolutionsantrag einbringen. (Ein Signal ertönt. Abg. Kainz: Entschuldigung, die Feuerwehr.) Aha, der Kollege Kainz hat... alles gut. Ich stelle also nur... den Resolutionsantrag bringe ich ein zum Antrag des Abgeordneten Pfister zum Antrag der Abgeordneten Dinhobl u.a. betreffend Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können nur ein erster Schritt sein. Die Gefertigte stellt den Antrag über folgende Ziffer getrennt abzustimmen: Ziffer 1. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Franz Dinhobl, ÖVP.
Abg. DI Dinhobl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Geschätzte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Hoher Landtag! Der Gesundheitspakt 2040+ muss in mehreren Facetten gesehen werden. Der muss im intramuralen Bereich gesehen werden, im niedergelassenen Bereich, also im extramuralen Bereich. Das heißt, dieser Gesundheitspakt muss in vielen Bereichen gesehen werden und heute haben wir das Spitalsärztegesetz hier auf der Tagesordnung, weil wir auch unterschiedlich Antworten finden müssen, um das Gesundheitssystem zukunftsfit und auf hoher Qualität halten zu können. Im Bereich der Oberärztinnen und Oberärzte sehen wir, dass wir im Bereich der Vollzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Handlungsbedarf haben. Vollzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ermöglichen, einen besseren Dienstplan zu erstellen, weil wir elastischer sind im Zusammenhang mit der Dienstplanerstellung. Wir sehen, dass wir im Bereich der Nachtdienste Herausforderungen haben. Auch hier wird eine Antwort gegeben in diesem Spitalärztegesetz, dass wir die Nachtdienste im Bereich der Oberärztinnen und Oberärzte zukünftig mehr honorieren. Und meine sehr geehrten Damen und Herren, immer wenn ein Gesetz beschlossen wird und einer Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergruppe etwas mehr bezahlt wird, kommt sofort der Vorwurf "Ungleichbehandlung“, denen wird etwas gegeben, der anderen Gruppe wird nichts gegeben. Wir haben in den letzten Jahren gerade im Bereich der Pflege wesentliche Änderungen beschlossen und das ist ein Volumen von ca. 69 Millionen Euro jährlich, das hier zukünftig auch im Bereich der Pflege den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben wird. Heute sind es die Oberärztinnen und Oberärzte. Die Ausbildungsärzte, ja, hier sind wir im Ausbildungsprogramm drinnen. Ich glaube aber, wenn die dann in weiterer Folge auch Mitarbeiterinnen im Spital bleiben, werden sie auch in den Genuss dieser Möglichkeiten kommen. Wir haben derzeit 445 Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Landesgesundheitsagentur, um 500 mehr als vor zehn Jahren und hier sehen wir, dass der Mitarbeiterstand hier wesentlich aufgestockt wurde, aber wir müssen auch Schwerpunkte setzen, weil die Teilzeit immer mehr um sich greift, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer mehr Teilzeitarbeitskräfte sind und deswegen müssen wir die Vollzeitkräfte hier stützen und hier versuchen, diese auch im System zu halten. Auch ist ein Teil dieses Gesetzes so, dass wir Karrieremodelle anbieten können, einen Funktionsoberarzt, geschäftsführender Oberarzt oder leitender Oberarzt. Manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen vielleicht keine leitende Funktion übernehmen. Dieses Gesetz oder die Möglichkeit in diesem Gesetz sieht vor, dass wir hier Karrierestufen einführen. Auch das ist etwas, was eine Neuerung und eine Verbesserung des Systems bieten. Ja, in Niederösterreich müssen wir das System gesamtheitlich denken. Das Gesundheitssystem ist gesamtheitlich zu denken und deswegen auch dieser Gesundheitspakt, der hier von allen in der Landesregierung vertretenen Fraktionen hier einheitlich und gemeinsam beschlossen wurde, dass wir den niedergelassenen Bereich und den Spitalsbereich, den intramuralen Bereich hier besser vernetzen. Und eines muss man auch dazu sagen: Ja, und dazu stehen wir auch, dass es auch eine Aufgabe ist, den niedergelassenen Bereich in diesem Gesundheitspakt hier besser zu verankern. Es ist auch nicht einzusehen, dass im niedergelassenen Bereich keine Wochenenddienste mehr durchgeführt werden, nur mehr auf freiwilliger Basis. Es wird Aufgabe der Ärztekammer sein und der Gesundheitskasse hier eine Möglichkeit zu bieten, dass auch zukünftig an Samstag, Sonn- und Feiertagen hier die Möglichkeit geboten wird, zu niedergelassenen Ärzten, zu Allgemeinmedizinern zu gehen, weil dadurch enorm viel an Leistung vom Krankenhaus, von den Kliniken abgefangen wird und natürlich der niedergelassene Bereich niederschwelliger und kostengünstiger geführt werden kann. Hier müssen sich alle Stakeholder, die hier im Gesundheitssystem vertreten sind und Verantwortung tragen, auch natürlich die Frage stellen: Ist es nicht auch unsere Aufgabe hier Versorgungssicherheit und Planungssicherheit zu bieten? Auch die Frage der Patientensteuerung ist hier heute schon angesprochen worden. Auch das muss Teil dieses Gesundheitspaktes sein. Von 1450 bis zu den Universitätskliniken müssen unsere Patientinnen und Patienten gesteuert werden, um hier die beste medizinische Versorgung erhalten zu können. Auch das ist etwas, was zukünftig immer mehr im Bereich dieses Gesundheitspaktes abgebildet werden muss. Ja, es ist auch die Frage immer wieder angesprochen worden, die Standortgarantie. Ich glaube, wir müssen dahin kommen, dass die Qualitätsgarantie etwas ist, was uns besonders in Zukunft herausfordern wird. Ein guter Freund von mir – manche im Haus werden ihn vielleicht sogar kennen – hatte vorige Woche einen Herzinfarkt. Die Rettungskette hat gut funktioniert. Er ist sofort ins Krankenhaus nach St. Pölten eingeliefert worden mit dem Notarztwagen, weil der Hubschrauber nicht fliegen konnte. Ein Herzkatheter wurde gesetzt und dieser Mensch konnte innerhalb von einer Woche das Krankenhaus wieder verlassen, wäre er im nächsten Krankenhaus eingeliefert worden, wir wüssten nicht, ob er noch am Leben wäre, weil die medizinisch qualitätsvolle Betreuung hier nicht gegeben ist. Deswegen ist es wichtig, dass wir im Gesundheitspakt diese Rettungskette eben so schärfen, dass ein Patient, eine Patientin, wenn ein schwerer Fall eintritt, sofort in jenes Klinikum eingeliefert werden kann, wo auch dann tatsächlich behandelt werden kann. Ein wesentlicher Punkt, der auch zukünftig die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern absichern wird, ist die Feiertagsregelung, die neu geregelt wird, sodass die Feiertagsregelung, die Feiertagsstunden zur Normalarbeitszeit hinzugerechnet werden und es ist für Teilzeitkräfte sinnvoll, dass sie Feiertage auch Dienst machen und hier die Versorgungssicherheit gewährleisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass mit diesem Spitalsärztegesetz ein Mosaikstein zur Verbesserung des Gesundheitssystems hier gesetzt werden kann und gesetzt werden wird. Selbstverständlich werden hier weitere folgen und ich freue mich, dass dieser Tagesordnungspunkt mehrheitlich zumindest angenommen wird, weil er eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitssystems bietet. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.