Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-579/XX-2024 – NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Damit kommen wir zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes Ltg.-579, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Dinhobl, Punz u.a. betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992. Wer für den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses stimmt, ersuche ich, sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Das sind die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ und daher mit Mehrheit angenommen.
Dazu wurden zwei Resolutionsanträge eingebracht. Resolutionsantrag Nummer 2 des Abgeordneten Pfister betreffend Klatschen ist zu wenig – keine Nulllohnrunde im NÖ Landesdienst. Wir haben ja vor dem Budgetlandtag damals auch in der Präsidiale gesprochen, dass wir Anträge sehr eng an den Sachverhalt geknüpft sehen möchten. Ich habe jetzt lange – ich gebe es auch zu – Pro und Contra diskutiert, aber ich habe mich dann entschieden, diesen Antrag nicht zuzulassen, weil er zu weitgehend ist in der Spitalsärzteproblematik. (Abg. Weninger: Zur Geschäftsordnung.) Bitte sehr, zur Geschäftsordnung.
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich steht es dem Präsidenten zu, darüber zu entscheiden. Nur, einen Resolutionsantrag, der sich mit der Bezahlung der Spitalsärzte beschäftigt, nicht im Zusammenhang mit dem Spitalsärztegesetz zu sehen, bedarf schon einiger Interventionskunst des Klubobmann Danninger beim Präsidenten. Wir können das nicht akzeptieren. Ich verweise auf den § 60 unserer Geschäftsordnung, dass jeder Abgeordnete das Recht hat, Resolutionsanträge einzubringen. Und bevor sich die NEOS aufregen: Bei den öffentlich Bediensteten geht es nicht so, wie ihr seit Tagen, das versucht darzustellen, um irgendwelche Beamten in verstaubten Buden, sondern da geht es um Polizisten, da geht es um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Unruhe bei Abg. Mag. Collini und Abg. Mag. Kollermann.) im Gesundheits- und im Pflegesystem, da geht es um Lehrerinnen und Lehrer, um Mitarbeiter an Universitäten, Hochschulen etc. Herr Präsident, ich ersuche noch einmal in dich zu gehen und diesen Antrag zuzulassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Herr Klubobmann, das war zum einen weit über eine Berichtigung hinaus, aber man kann mir… (Abg. Weninger: Das war zur Geschäftsordnung.) Entschuldigung, auch zur Geschäftsordnung, weil du ja auch inhaltlich sehr stark Bezug dazu genommen jetzt in der Antwort auf die NEOS. Aber ist ja okay (Abg. Pfister: Also gehörts dazu.), geht dann auch weit über die Wortmeldung zur Geschäftsordnung hinaus. Aber man kann mir zutrauen, selbst eine Entscheidung zu treffen. Und ich habe selber gesagt, ich gebe es auch... ihr werdet es gesehen haben, ich habe mit dem Landtagsdirektor vorhin schon eng diskutiert und das war für uns so eine Fifty-fifty-Entscheidung, aber nachdem es also hier nur um die Spitalsärzte gegangen ist und du über den gesamten öffentlichen Dienst sprichst, haben wir gesagt, das ist zu weitgehend. Daher bleibe ich bei meiner Entscheidung und lasse diesen Resolutionsantrag nicht zu. (Abg. Weninger: Da können wir uns die Debatte gleich sparen.)
Damit kommen wir zum Resolutionsantrag Nummer 3 des Abgeordneten Pfister betreffend Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können nur ein erster Schritt sein. Dazu wurde ein Antrag eingebracht der Abgeordneten Kollermann, mit der Bitte, dass man über Ziffer 1 getrennt abstimmt. Wer dieser getrennten Abstimmung zustimmt, bitte ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist einstimmig angenommen. Damit kommen wir zum Resolutionsantrag eben von Abgeordneten Pfister, Zulagen für Spitalsärzte per Verordnung können ein erster Schritt sein und stimmen zuerst einmal über Ziffer 1 ab. Wer dem zustimmt, bitte ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist die Zustimmung der NEOS, der SPÖ und der GRÜNEN. Damit ist die Mehrheit nicht gegeben. Und kommen jetzt zum gesamten Resolutionsantrag, zum Hauptantrag mit allen Ziffern. Wer dem zustimmt, bitte ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das sind nur die Antragsteller. Damit ist die Mehrheit nicht gegeben.
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