Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2189/H-18-2022 – NÖ Hundehaltegesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Silvia Moser (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Ina Aigner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
- Rainer Windholz (SPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
- Erich Königsberger (FPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
- Gottfried Waldhäusl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 15 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Mag. Hofer-Gruber - Unterstützung abgelehnt
Abänderungsantrag Abg. Mag. Silvia Moser, MSc - Unterstützung abgelehnt
Abänderungsantrag Abg. Windholz, MSc abgelehnt: Zustimmung SPÖ, Ablehnung ÖVP, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-2189, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes und ich darf den Herrn Abgeordneten Handler bitten, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-2189, zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes. Durch die vorliegende Novelle sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden. Als Maßnahmen dafür sind vorgesehen: Meldepflicht für alle Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde, verpflichtende Information für Halterinnen und Halter von Hunden ohne erhöhtem Gefährdungspotenzial vor der Aufnahme einer erstmaligen Hundehaltung und Ausstellung einer Bestätigung – der NÖ Hundepass, Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, Normierung, dass für auffällige Hunde gemäß § 3 bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen nochmals der Nachweis der erforderlichen, erweiterten Sachkunde erbracht werden muss, Festlegung einer Obergrenze zur Haltung von Hunden in einem Haushalt, Ausweitung des Ausspruches eines Hundehalteverbots bei allen Hunden, wenn die Obergrenze zur Haltung von Hunden überschritten wird, Adaptierung der Verwaltungsstrafbestände, Rechtsbereinigung z. B., Aktualisierung von Verweisen auf Bundesgesetze und die Schaffung von Übergangsbestimmungen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Frau Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließender Abstimmung.
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung und darf die Debatte eröffnen und als erstem Redner dem Herrn Abgeordneten Helmut Hofer-Gruber von den NEOS das Wort erteilen.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Das Problem bei Hunden ist oft am anderen Ende der Leine zu finden. Das wissen wir und daher finde ich das auch gut und richtig, dass sich der zuständige Landesrat Gedanken macht, was man hier verbessern kann. Ich möchte auch lobend erwähnen, dass er alle Fraktionen im Vorfeld eingeladen hat, das Thema nochmal zu diskutieren. Das ist nicht selbstverständlich in diesem Hause, könnte aber zur Selbstverständlichkeit werden. Zur Sache selbst: Ich sehe in dem Gesetzesentwurf, dass eine Maximalanzahl von fünf Hunden pro Haushalt vorgesehen ist. Im ursprünglichen Entwurf habe ich da drei Hunde gelesen. Ganz ehrlich: Wenn ich mir die Realität in den niederösterreichischen Haushalten, dann würden wahrscheinlich zwei Hunde genügen. Drei ist in Ordnung. Mit fünf erschlage ich kein Problem. Weder das „Animal Hoarding“, wo man von 20, 50, 100 reden, noch erreiche ich damit die – sage ich einmal – Problemhalter, die den Hund vielleicht nicht aus Tierliebe haben, sondern weil sie ein Problem mit ihrem eigenen Ego haben. Wenn man die Grenze von drei Hunden einziehen würde, mit Ausnahme selbstverständlich für Züchter, Hundesportler, Asyle und dergleichen, dann könnte man das Gesetz noch weiter verbessern, glaube ich. Ich habe dazu einen Antrag eingebracht und der lautet schlicht und einfach (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
§ 5 Absatz 1 lautet:
Um Gefährdungen oder Belästigungen anderer Personen hinsichtlich Lärm und Geruch über das örtlich zumutbare Maß hintanzuhalten, ist die Haltung von mehr als drei Hunden in einem Haushalt verboten.“
Ich würde Sie ersuchen, diesen Änderungsantrag mit großer Mehrheit mitzutragen. Dann noch ganz kurz zum Fachkundenachweis. Auch das ist grundsätzlich ok. Ich könnte persönlich aber auch mit einer Erleichterung für erfahrene Hundebesitzer leben. Mir persönlich schwebt da vor, dass der Tierarzt, der dann sowohl den Hundebesitzer als auch den Hund kennt und weiß, dass der Hundebesitzer oder die Hundebesitzerin mit dem Hund umgehen kann, das bestätigen könnte. Das wäre die einfachere Lösung für erfahrene Hundebesitzer. Selbstverständlich ist es gut, dass diejenigen, die sich erstmals mit dem Hundebesitz beschäftigen, das auch ordentlich tun. Dann noch etwas: Im Prinzip würde für die ganze Hundehalterei ein Gesetz für ganz Österreich genügen. Ich sehe hier absolut keinen Vorteil des Subsidiaritätsprinzips. Aber das ist eine andere Baustelle. Ich möchte nicht gleich wieder zur Sache gerufen werden. Ich möchte das nur am Rande bemerken. Wir werden dem Antrag zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Ich darf der Frau Abgeordneten Silvia Moser von den GRÜNEN das Wort erteilen.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Geschätztes Kollegium! Im Ansatz ist das neue Gesetz in Ordnung. Änderungen, wie die Erhöhung der Haftpflichtversicherung und Informationen an neue Hundebesitzerinnen vor Anschaffung eines Hundes sind zu begrüßen. Aber gerade, weil Hunde auch Familienmitglieder sind, ist hier mit sehr großer Sensibilität vonseiten des Gesetzgebers vorzugehen. Die Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt ist auch ein bisschen willkürlich und unabhängig von der Größe und Art sowie Haltungsbedingungen der Hunde gewählt und dient unserer Meinung nach einzig und allein der Handhabung für unsere Gemeinden, ein „Animal Hoarding“ zu vermeiden. Dabei ist für mich aber auch relevant, wie eins, zwei, drei, vier oder mehr Hunde gehalten werden. Die Anzahl der Hunde sagt ja nichts über die Art der Haltung. Hier müssen auch unsere Amtstierärzte gestärkt werden, bei Verdacht auf nicht tierschutzgerechter Haltung diese Plätze rasch zu kontrollieren und auch ein Tierhalteverbot auszusprechen. Aber Hundehalterinnen, die seit vielen Jahren Hunde vorbildlich und ohne Vorfälle halten, werden ab 1. Juni 2023 irgendwie schikaniert. Sie dürfen dann trotz meist jahrelanger Erfahrung und großer Tierliebe auch noch einen Sachkundenachweis erbringen, obwohl sie nachweislich ordentliche Hundehalterinnen sind. (Abg. Dr. Michalitsch: Das schadet nichts.) Ich habe in meiner Familie selbst eine Hündin, Lotti. (Abg. Dr. Michalitsch: Ich habe den Poldi.) Wir lieben sie heiß und sie wird bestens hundgerecht betreut und versorgt. Im jahrelangen Zusammenleben mit einem Hund macht man Erfahrungen, die niemals in einem Kurs vermittelt werden können oder anders gesagt: Ich komme mir da ein bisschen gefrotzelt vor, wenn ich nach vielen Jahren Hundehaltung einen 3-Stunden-Kurs darüber absolvieren müsste. Die Gemeinden wissen ganz genau, wo es Probleme gibt, ob da Hundesteuer bezahlt wird und welche Personen auffällig sind. Da müssen ordentliche Tierfreunde nicht zusätzlich belangt werden. Daher fordern wir mittels Abänderungsantrag, das „Wiener Modell“. Der § 4 Abs. 4 wird folgendermaßen ergänzt (liest:)
Personen, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können, benötigen keinen Sachkundenachweis gemäß Abs. 4. Als Nachweis der ordentlichen Haltung gilt die Entrichtung der Hundeabgabe der letzten Jahre.
Diese Regelung hat sich in Wien sehr bewährt und ich ersuche um eure Zustimmung. Dankesehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Rednerin erteile ich der Frau Abgeordneten Ina Aigner von der FPÖ das Wort.
Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Landesrat! Hoher Landtag! Wir beschließen heute die Änderung des Hundehaltegesetzes und das ist auch notwendig. Künftig wird es einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle neuen Hundehalter geben. Insgesamt müssen drei Stunden absolviert werden. Zwei davon bei einem Experten und eine Stunde beim Tierarzt. Das Ziel soll sein, dass alle drei Stunden möglichst an einem Termin absolviert werden können. Die Absolvierung wird durch den NÖ Hundepass bestätigt, der bei der Anmeldung des Hundes auf der Gemeinde vorgelegt werden muss. Dadurch soll verhindert werden, dass Hunde unüberlegt angeschafft werden und nach kurzer Zeit im Tierheim landen. Für auffällige Hunde muss nochmals der Nachweis einer erweiterten Sachkunde erbracht werden. Die Dauer hierfür liegt bei 10 Stunden. Die zweite wesentliche Änderung ist eine verpflichtende, einheitliche Haftpflichtversicherung für alle Hunde. Die Mindestversicherungssumme hierbei beträgt 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden. Momentan ist zwar bei allen gängigen Haushaltsversicherungen ein Hund inkludiert, jedoch variiert die Versicherungssumme gelegentlich. Der Nachweis einer gültigen ausreichenden Versicherung ist ebenfalls bei der Anmeldung des Hundes auf der Gemeinde vorzulegen. Die Grenze für fünf Hunde pro Haushalt, angelehnt an das oberösterreichische Modell, wo allerdings nur vier Hunde erlaubt sind, erklärt sich mit dem Beispiel, Herr Abgeordneter Hofer-Gruber – der ist jetzt leider nicht anwesend – wenn jemand mit z. B. drei Hunden jemanden kennenlernt auf der Hundewiese, der oder die vielleicht auch zwei Hunde besitzt, dann wäre es bei der Höchstgrenze von drei oder vier Hunden notwendig, einen oder vielleicht zwei Hunde sogar im Tierheim abgeben zu müssen. Für Tierheime, Gnadenhöfe, Züchter, Ausbildner, Jagdhunde gelten diese Regeln natürlich nicht. Ebenfalls gibt es Ausnahmen bei ausreichend großen Liegenschaften und wenn andere Personen weder gefährdet, noch durch Geruch oder Geräusch belästigt werden. Begründen lässt sich dieser Teil mit dem leider häufigen Zustand des „Animal Hoardings“. Bürgermeister sind oft verzweifelt, weil sie einfach viel zu wenig Handhabe haben. Meldungen an die BH, den Amtstierarzt gehen oft ins Leere, weil es eben bis dato keine Obergrenzen gibt. Diese Bestimmungen treten mit 1. Juni 2023 in Kraft. Durch diese Änderungen wird künftig das viel gepriesene „Miteinander“ auch in der Hundewelt gelebt. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Rainer Windholz von der SPÖ das Wort.
Abg. Windholz, MSc(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Mitglied der Landesregierung! Hohes Haus! Es gibt mehrere Gründe, warum meine Fraktion dem Hundehaltegesetz nicht zustimmen wird. Die Sachkunde soll per Verordnung geregelt werden. Da weiß heute noch niemand, was da künftig drinnen stehen wird. Es wird auch nicht darauf eingegangen, wer schulen darf. Die einzigen kommissionell geprüften Hundetrainer sind die tierschutzqualifizierten Hundetrainer mit Gütesiegel gemäß der Bundesverordnung. Wien, Oberösterreich und Tirol verweisen immer auf diese Personen, da ein Hundetrainer grundsätzlich keinen Befähigungsnachweis braucht und somit auch Laien Hundehalter schulen. Wir vermissen auch eine Anlehnung an die bereits gut und bestehende Sachkundevorschriften wie z. B. jene aus Wien. So hat jedes Bundesland seine eigenen Ideen auf Kosten der Hundehalterinnen. Ein bundeseinheitlicher Ansatz fehlt hier völlig zur Gänze. Es hat wirklich den Anschein, es diene nur zur Geldmacherei. Da ist der Vergleich erlaubt und nahe, würde man sagen: Bei jedem neu angemeldeten Kfz ist auch der Führerschein neu zu machen. Da bin ich ganz der Meinung von der Initiative „Pro-Hund“ und dem „Tierschutzdachverband 2.0“. Aber es betrifft auch unsere Gemeinden, die über diese Änderung im Hundehaltegesetz nicht glücklich sein werden. Der Mehraufwand für die Gemeinden ist unserer Ansicht nach inakzeptabel. So wird der verwaltungstechnische Mehraufwand mit der Änderung des Hundehaltegesetzes den Gemeinden zugeschoben. Das möchten wir als SPÖ Niederösterreich einfach nicht mittragen, wenn dieser Mehraufwand nicht auch dementsprechend abgegolten wird. Unsere Gemeinden, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sind ohnehin schon belastet genug und ich kenne keinen Bürgermeister, keine Bürgermeisterin, die die Entscheidung freiwillig treffen möchte, ob jemand auf seinem Grundstück fünf oder mehr Hunde halten darf. Denn sollte etwas passieren, trägt die Bürgermeisterin, der Bürgermeister dann auch immer letztendlich die Verantwortung dafür. Neben diesem Aspekt sind es aber auch noch zwei weitere Aspekte, die uns als SPÖ-Fraktion an einer Zustimmung hindern. In einem Abänderungsantrag sprechen wir uns auch für die Abschaffung der sogenannten „Listenhunde“ aus. Entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen werden hierbei willkürlich Hunderassen als gefährlich eingestuft, was natürlich auch strengere gesetzlichere Regelungen nach sich zieht. Letzter Kritikpunkt an diesem Gesetz: Das Hundehaltegesetz gehört bundeseinheitlich geregelt, um für bundeseinheitliche Standards und für klare Verhältnisse in Österreich zu sorgen. Ich bringe daher – wie angekündigt – folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Windholz, Samwald, Weninger und Wiesinger gemäß § 60 LGO zur Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes ein. Der dem Antrag beiliegende Gesetzesentwurf wird dahingehend abgeändert, sodass er wie folgt zu lauten hat (liest:)
„1. § 2 entfällt.
2. in § 4:
- Abs. 1 entfallen die Worte „gemäß § 2“
- Abs. 2 entfallen die Worte „gemäß § 2 und § 3“
- Abs. 3 entfallen die Worte „§ 2 und § 3“
- Abs. 4 entfallen die Worte „gemäß § 2“
3. in § 5 Abs. 1 entfallen die Worte „gemäß § 2 und“
4. in § 6:
- Abs. 1 entfallen im Einleitungssatz die Worte „gemäß § 2 und § 3“
- Abs. 1 entfallen in Zi. 6. die Worte „§ 2 und“
- Abs. 2 entfallen die Worte „§ 2 und § 3“
5. in § 7:
- lautet der Einleitungssatz „Die Bestimmungen der §§ 3 bis 6 finden keine Anwendung:“
- Zi. 3. lautet: „für ausgebildete Assistenz- und Therapiebegleithunde im Sinne des § 39a des Bundesbehindertengesetzes sowie Jagdhunde“
6. in § 8 Abs. 4 entfallen die Worte „§ 2 und“
7. in § 10 Abs. 1 Zi. 4, 5 und 6 entfallen jeweils die Worte „§ 2“ und abschließend
8. in § 13 Abs. 2 entfallen die Worte „gemäß § 2“
Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner erteile ich dem Herrn Abgeordneten Christian Gepp von der ÖVP das Wort.
Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Hoher Landtag! In der im Jahr 2020 durchgeführten Studie „Mensch und Hund wissen, wie´s geht“ wurde von einem Expertengremium hinsichtlich der Fragestellung, wie Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen durch die Hundehaltung weiter vermieden werden kann, Vorschläge erarbeitet, die in dieser Novellierung eingearbeitet wurde. Durch die vorliegende Novelle sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden. Als Maßnahmen dafür sind unter anderem vorgesehen: Meldepflicht für alle Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde, verpflichtender Sachkundenachweis für Halterinnen und Halter von Hunden vor Annahme einer erstmaligen Hundehaltung. Bisher war dieser Nachweis nur für Listenhunde zwingend erforderlich. Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – dies ist bei der Anmeldung des Hundes vorzuweisen. Für auffällige Hunde ist das Vorliegen gewisser Voraussetzungen nochmals der Nachweis der erforderlichen, erweiterten Sachkunde zu erbringen. Obergrenze zur Haltung von Hunden in einem Haushalt – maximal fünf Hunde – mit Ausnahmen, wurde heute schon erwähnt. Bisher gab es diese Obergrenze im Gesetz nicht. Ausspruch eines Hundehalteverbotes, wenn die Obergrenze überschritten wird, sowie Adaptierungen der Verwaltungsstrafbestände und Schaffung von Übergangsbestimmungen. Diese Bestimmungen treten grundsätzlich mit 1. Juni 23 in Kraft. Hunde, die vor dem 1. Juni 23 gehalten wurden, sind bei der Gemeinde nicht zu melden, daher auch kein Nachweis der allgemeinen Sachkunde. Für Hunde, die vor dem 1. Juni 23 gehalten wurden, ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 25 der Gemeinde zu melden. Die Beschränkung der Anzahl des Haltens von Hunden gilt nicht für jene Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 23 gehalten werden. Den Sachkundenachweis gibt es aktuell in sechs Bundesländern. In Wien wurde dieser 2018 mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und den GRÜNEN beschlossen. In Oberösterreich wurde der allgemeine Sachkundenachweis für alle Hunde 2021 einstimmig – ÖVP, FPÖ, SPÖ und GRÜNE – beschlossen. Im Burgenland wurde der allgemeine Sachkundenachweis für alle Hunde 2019 mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ beschlossen. Bei der Obergrenze ist festzuhalten, dass im Burgenland eine – vier Hunde pro Haushalt – festgelegt wurde, Stimmen der SPÖ und der FPÖ dafür. Zum Abänderungsantrag der SPÖ zu § 2 und 3 wurde schon im Ausschuss mitgeteilt, dass dies nicht Thema dieser Novelle ist. Im Sinne von weiteren Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung und unzumutbaren Belästigungen bei der Hundehaltung darf ich Sie ersuchen, dieser Novellierung des Gesetzes zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächstem Redner darf ich dem Herrn Abgeordneten Erich Königsberger von der FPÖ das Wort erteilen.
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Ich darf mit einem Zitat beginnen (liest:)„Dem Hunde, wenn er gut gezogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen.“ Ist leider nicht von mir ... von einem gewissen Goethe ... könnte aber von mir sein. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ist schon gut, ist schon gut. Ich möchte zu Beginn auf den Kollegen Windholz eingehen. Ich kann deine Kritik hier nicht nachvollziehen, weil eben im § 4, in diesem Hundehaltegesetz sehr wohl geregelt ist, was diese Sachkunde alles beinhaltet – nämlich die Information durch den Tierarzt, die Information durch eine fachkundige Person und auch mit den ganzen Wissenspunkten, welche vorgetragen werden sollen, über welche die Hundehalter informiert werden sollen ... auch das ist dezidiert dort genau angeführt. Bei dieser Novelle jetzt ist es ja nicht um die Listenhunde gegangen, sondern es ist darum gegangen, das NÖ Hundehaltegesetz zu verbessern, zu modernisieren, größtmöglichste Sicherheit zu schaffen – nämlich für den Hundehalter, für die Bevölkerung und schlussendlich auch für unsere Hunde. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist unserem Landesrat Gottfried Waldhäusl mit Bravour gelungen. Schon bei der Veröffentlichung der Änderungen gab es großes Lob und breite Zustimmung von sehr vielen Experten. Die meisten werden es ja wissen: Ich bin selber seit rund 35 Jahren in der Kynologie tätig als internationaler Formwertrichter des ÖKV und der FCI für Rottweiler, Dobermann und Deutsche Boxer, als internationaler Leistungsrichter für Begleitschutz und Gebrauchshunde und ich habe in dieser Funktion rund 20.000 Hunde rund um unseren Globus beurteilen dürfen, Fachvorträge gehalten. Ich habe dabei vor allem eines festgestellt: Der Wissensstand, die Erkenntnisse über den Hund als auch über die Haltung von Hunden ist natürlich einem ständigen Wandel unterworfen – die Beurteilung des Wesens, das Erkennen einer Triebsituation, die Ernährung, die Ausbildung. Wurden früher Hunde mehr oder weniger mit starkem Zwang „abgerichtet“ hat man da noch gesagt, so werden sie heute durch Motivation und Triebstimulierung ausgebildet, um das gewünschte Verhalten des Tieres zu erreichen. Genau deswegen ist es nämlich wichtig und richtig, dass Hundehalter bei der Anschaffung eines Hundes in einer Sachkunde darüber gut und ausreichend informiert werden. Welcher Hund passt zu mir? Welche Wesenseigenschaften prägen die verschiedenen Rassen? Wie schaut eine artgerechte Haltung aus? Wie schaut die Ausbildung aus? Wie die Ernährung? Wie erkenne ich Krankheiten? Welche Prägungsphasen, welche Sozialisierungsphasen gibt es und in welchem Alter? Diese Information ist wie gesagt sehr wichtig und richtig. Ein kleines Beispiel: Der kleine putzige Rottweiler, der mit acht Wochen sechs Kilo hat, wiegt dann in einem Jahr rund 50 bis 60 Kilo und da sollte man schon Bescheid über dieses Tier wissen. Diese und viele andere Fakten sollen die Hundehalter eben unbedingt vor Anschaffung eines Haustieres auch wissen. Aber auch, Frau Kollegin Moser von den GRÜNEN, für erfahrene Hundebesitzer bleibt das Rad der Zeit nicht stehen und auch hier ist es wichtig, sich mit den neuesten Erkenntnissen zu beschäftigen. Wenn Sie sagen, Sie würden sich da verarscht fühlen. Ich würde mich da nicht verarscht fühlen, weil erfahrene Hundebesitzer mit einem 17 Jahre alten Dackel, der sich 17 Jahre nicht informiert hat über neue Erkenntnisse – ich glaube, dem wird es wirklich auch guttun, auch wieder über die neuen Sachen informiert zu werden. Ein weiterer richtiger Schritt ist auch die Beschränkung auf diese fünf Hunde pro Haushalt. „Animal Hoarding“ ist ja in der letzten Zeit ein immer größer werdendes Problem geworden. Natürlich gibt es hier die entsprechenden Ausnahmen – wir haben es eh schon gehört – für Züchter und dergleichen, da diese auch von ihren Verbänden ohnehin ständig auf die artgerechte Haltung kontrolliert werden. Auch die Versicherungspflicht mit der Mindestsumme von rund 700.000 Euro für Personen- und Sachschäden ist für mich ein Meilenstein und er schützt beide Seiten – nämlich den Hundehalter als auch etwaige Geschädigte. Man darf ja nur daran denken, wenn sich ein Hund losreißt und in ein Auto läuft, dann kann der Schaden schon eine beträchtliche Höhe erreichen. Aber natürlich dient hier wiederum der Sachkundenachweis dazu, solche möglichst zu vermeiden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Haus wird ja oft über die Vorreiterrolle Niederösterreichs gesprochen und sie wird immer so gepriesen. Mit diesen Änderungen zum Hundehaltegesetz sind wir nun tatsächlich Vorreiter und ich darf unserem Landesrat Gottfried Waldhäusl zu dieser gelungenen Anpassung des Gesetzes gratulieren. Ich darf mich auch den vielen Expertenmeinungen anschließen, dass wir heute ein modernes, ein nachhaltiges und vor allem die Sicherheit für Mensch und Tier erhöhendes Hundehaltegesetz beschließen werden. Der Bund kann sich ja gerne anhängen, wenn wir einheitliches wollen – was nicht schlecht wäre. In diesem Sinne ersuche ich Sie um breite Zustimmung. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Erber, MBA.)
Dritte Präsidentin Mag. Renner: Als nächster Redner hat sich der Herr Landesrat Gottfried Waldhäusl zu Wort gemeldet und ich erteile es ihm somit.
Landesrat Waldhäusl(FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auch „Danke“ zu sagen. „Danke“ für die gemeinsame Aufbereitung und wenn ich sage „gemeinsam“, dann denke ich zurück, dass wir hier in diesem Landtag Teil 1 dieser Novelle ja gemeinsam sogar einstimmig beschlossen haben. Warum war das damals notwendig? Ich möchte es nur in Erinnerung rufen. Wir hatten eine starke Zunahme an Vorfällen an Bissverletzungen und es war notwendig hier etwas zu tun. Damals war es sehr schwer und trotzdem war es einstimmig. Ich erinnere: Leine, Maulkorb ... eine schwierige Diskussion. Aber bereits dieser erste Teil hat dazu geführt, dass wir Gott sei Dank diese Bissverletzungen, diese Vorfälle enorm nach unten drücken konnten, weil auch die Eigenverantwortung letztendlich Platz gefunden hat und da müssen wir uns alle eigentlich bei der Bevölkerung bedanken, bei den Hundehaltern, bei den Hundebesitzern und auch bei jenen, die keine Hunde haben, weil es gemeinsam gelungen ist, hier in Eigenverantwortung zu versuchen, dass weniger passiert. Und jetzt der Abschluss: Mehr Qualität, mehr Sicherheit, aber auch mehr Tierschutz und ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig. Wir sind in diesem Bereich wirklich Vorreiter, neben Oberösterreich, in ganz Österreich und da können wirklich alle anderen Bundesländer voller Neid sagen: „Den Niederösterreichern ist hier etwas gelungen.“ Ja, diese Sachkunde wird dazu beitragen, dass künftig die Hundehalter noch besser ausgebildet sind und dass der Tierschutz auch seinen Stellenwert hat. Weil heute gesagt wurde, na wer wird das dann machen? Jeder, der bisher die erweiterte Sachkunde vermitteln hat dürfen, wird auch künftig das tun dürfen. Es wird hier keine Monopolstellung in Niederösterreich künftig geben. Und auch die Frage der Bürgermeister: Ich hatte viele Gespräche mit Bürgermeistern und vor allem auch mit vielen Bürgermeistern aus der SPÖ und die waren alle froh, dass es hier genau in diesem Bereich zu einer Änderung kommt. Wie ich mit dem Ganzen in die Regierung gegangen bin, habe ich mit dem Vorsitzenden der SPÖ, mit dem Schnabl, noch gesprochen: Wie schaut es aus? Er hat gesagt: „Frei Landtag.“ Aber er sagte, dass er keine Einwände erwarte. Ich habe kein Problem damit, wenn die SPÖ sich nicht einig ist, aber es zeigt einmal: Der Vorsitzende erwartet sich keine Einwände und heute wird von den ROTEN der Fraktion das hingestellt, als wäre das etwas, das nicht gut ist. Ein bisschen mehr Kommunikation im eigenen Bereich ist oft ganz gut. Wir haben es getan. Ich habe gesagt, mir ist wichtig, dass alle Fraktionen eingebunden sind, denn das Wichtigste ist: Wenn wir die Bissverletzungen noch ein bisschen nach unten bringen, dann haben wir das, was wir wollen. Es wird daher auch von mir heute eine klare Ansage geben: Wir werden bereits im Herbst mit dieser Verordnung beginnen, wieder gemeinsam mit den Experten, denn die Meinung der Experten ist mir sehr wichtig gewesen. Darum haben wir auch in der Begutachtung drei Hunde als Höchstzahl gehabt – war auch mein Wunsch, sage ich ganz ehrlich – aber in der Demokratie, in der Politik ist es so und von über 70 Begutachtungen war dann eben der Wunsch auf fünf. Ich habe gesagt, ich habe kein Problem damit und wir haben uns dann deswegen auf diese Zahl auch geeinigt, weil die Experten auch berücksichtigt werden sollen. Daher auch ein großes „Dankeschön“ an alle: an den österreichischen Kynologenverband, an alle Experten, die hier eingebunden waren, an die Fachabteilung und ich möchte euch abschließend noch etwas sagen, was, glaube ich, auch wichtig ist, dass das jeder heute im Landtag auch wieder mit nach Hause nimmt: Das heute mit dieser Beschlussfassung ist ein Schritt wieder in die richtige Richtung. Aber wir müssen noch viel mehr tun. Ein Bereich, der von mir eingeleitet wurde, den ich jetzt auch wieder verlängert habe, mit Mitteln, die ihr im Budget zur Verfügung stellt, ist „Tierschutz macht Schule“, weil es mir ganz wichtig ist, dass für all die Maßnahmen, die heute hier beschlossen werden, dass wir zusätzlich Kinder darauf schulen, wie sie im Umgang mit den Hunden auch tatsächlich lernfähig mithelfen. Daher haben wir dieses Projekt „Tierschutz macht Schule“ fortgesetzt. Es wird in vielen Volksschulen auch jetzt und nächstes Jahr viele, viele Klassen geben, die hier zu „Wuffzacks“ ausgebildet werden. Weil ich glaube, da sind wir uns alle einig: Je mehr Kinder erfahren, umso besser ist es. Es ist in Wirklichkeit so wie im Umweltbereich: Wenn Kinder in der Schule etwas erfahren und lernen, dann setzen sie es daheim um, weil sie den Erwachsenen, den Eltern dann schon ein bisschen sagen: „Bitte hier in diesem Bereich mithelfen.“ Daher abschließend ein herzliches „Dankeschön“ und vor allem all jenen, die heute „Ja“ zu mehr Qualität, „Ja“ zu mehr Sicherheit und „Ja“ zu mehr Tierschutz sagen. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.