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Redebeitrag von Mag. Helmut Hofer-Gruber  Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes

zur 54. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 15 der 54. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 07.07.2022

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2189/H-18-2022 – NÖ Hundehaltegesetz, Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Das Problem bei Hunden ist oft am anderen Ende der Leine zu finden. Das wissen wir und daher finde ich das auch gut und richtig, dass sich der zuständige Landesrat Gedanken macht, was man hier verbessern kann. Ich möchte auch lobend erwähnen, dass er alle Fraktionen im Vorfeld eingeladen hat, das Thema nochmal zu diskutieren. Das ist nicht selbstverständlich in diesem Hause, könnte aber zur Selbstverständlichkeit werden. Zur Sache selbst: Ich sehe in dem Gesetzesentwurf, dass eine Maximalanzahl von fünf Hunden pro Haushalt vorgesehen ist. Im ursprünglichen Entwurf habe ich da drei Hunde gelesen. Ganz ehrlich: Wenn ich mir die Realität in den niederösterreichischen Haushalten, dann würden wahrscheinlich zwei Hunde genügen. Drei ist in Ordnung. Mit fünf erschlage ich kein Problem. Weder das „Animal Hoarding“, wo man von 20, 50, 100 reden, noch erreiche ich damit die – sage ich einmal – Problemhalter, die den Hund vielleicht nicht aus Tierliebe haben, sondern weil sie ein Problem mit ihrem eigenen Ego haben. Wenn man die Grenze von drei Hunden einziehen würde, mit Ausnahme selbstverständlich für Züchter, Hundesportler, Asyle und dergleichen, dann könnte man das Gesetz noch weiter verbessern, glaube ich. Ich habe dazu einen Antrag eingebracht und der lautet schlicht und einfach (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

§ 5 Absatz 1 lautet:

Um Gefährdungen oder Belästigungen anderer Personen hinsichtlich Lärm und Geruch über das örtlich zumutbare Maß hintanzuhalten, ist die Haltung von mehr als drei Hunden in einem Haushalt verboten.“

Ich würde Sie ersuchen, diesen Änderungsantrag mit großer Mehrheit mitzutragen. Dann noch ganz kurz zum Fachkundenachweis. Auch das ist grundsätzlich ok. Ich könnte persönlich aber auch mit einer Erleichterung für erfahrene Hundebesitzer leben. Mir persönlich schwebt da vor, dass der Tierarzt, der dann sowohl den Hundebesitzer als auch den Hund kennt und weiß, dass der Hundebesitzer oder die Hundebesitzerin mit dem Hund umgehen kann, das bestätigen könnte. Das wäre die einfachere Lösung für erfahrene Hundebesitzer. Selbstverständlich ist es gut, dass diejenigen, die sich erstmals mit dem Hundebesitz beschäftigen, das auch ordentlich tun. Dann noch etwas: Im Prinzip würde für die ganze Hundehalterei ein Gesetz für ganz Österreich genügen. Ich sehe hier absolut keinen Vorteil des Subsidiaritätsprinzips. Aber das ist eine andere Baustelle. Ich möchte nicht gleich wieder zur Sache gerufen werden. Ich möchte das nur am Rande bemerken. Wir werden dem Antrag zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (883 KB)

Zur Person

Helmut Hofer-Gruber

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Baden
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Helmut Hofer-Gruber öffnen


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