Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2189/H-18-2022 – NÖ Hundehaltegesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Hoher Landtag! In der im Jahr 2020 durchgeführten Studie „Mensch und Hund wissen, wie´s geht“ wurde von einem Expertengremium hinsichtlich der Fragestellung, wie Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen durch die Hundehaltung weiter vermieden werden kann, Vorschläge erarbeitet, die in dieser Novellierung eingearbeitet wurde. Durch die vorliegende Novelle sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden. Als Maßnahmen dafür sind unter anderem vorgesehen: Meldepflicht für alle Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde, verpflichtender Sachkundenachweis für Halterinnen und Halter von Hunden vor Annahme einer erstmaligen Hundehaltung. Bisher war dieser Nachweis nur für Listenhunde zwingend erforderlich. Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – dies ist bei der Anmeldung des Hundes vorzuweisen. Für auffällige Hunde ist das Vorliegen gewisser Voraussetzungen nochmals der Nachweis der erforderlichen, erweiterten Sachkunde zu erbringen. Obergrenze zur Haltung von Hunden in einem Haushalt – maximal fünf Hunde – mit Ausnahmen, wurde heute schon erwähnt. Bisher gab es diese Obergrenze im Gesetz nicht. Ausspruch eines Hundehalteverbotes, wenn die Obergrenze überschritten wird, sowie Adaptierungen der Verwaltungsstrafbestände und Schaffung von Übergangsbestimmungen. Diese Bestimmungen treten grundsätzlich mit 1. Juni 23 in Kraft. Hunde, die vor dem 1. Juni 23 gehalten wurden, sind bei der Gemeinde nicht zu melden, daher auch kein Nachweis der allgemeinen Sachkunde. Für Hunde, die vor dem 1. Juni 23 gehalten wurden, ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 25 der Gemeinde zu melden. Die Beschränkung der Anzahl des Haltens von Hunden gilt nicht für jene Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 23 gehalten werden. Den Sachkundenachweis gibt es aktuell in sechs Bundesländern. In Wien wurde dieser 2018 mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ und den GRÜNEN beschlossen. In Oberösterreich wurde der allgemeine Sachkundenachweis für alle Hunde 2021 einstimmig – ÖVP, FPÖ, SPÖ und GRÜNE – beschlossen. Im Burgenland wurde der allgemeine Sachkundenachweis für alle Hunde 2019 mit den Stimmen der SPÖ und FPÖ beschlossen. Bei der Obergrenze ist festzuhalten, dass im Burgenland eine – vier Hunde pro Haushalt – festgelegt wurde, Stimmen der SPÖ und der FPÖ dafür. Zum Abänderungsantrag der SPÖ zu § 2 und 3 wurde schon im Ausschuss mitgeteilt, dass dies nicht Thema dieser Novelle ist. Im Sinne von weiteren Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung und unzumutbaren Belästigungen bei der Hundehaltung darf ich Sie ersuchen, dieser Novellierung des Gesetzes zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich