Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2189/H-18-2022 – NÖ Hundehaltegesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Landesrat! Ich darf mit einem Zitat beginnen (liest:)„Dem Hunde, wenn er gut gezogen, wird selbst ein weiser Mann gewogen.“ Ist leider nicht von mir ... von einem gewissen Goethe ... könnte aber von mir sein. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ist schon gut, ist schon gut. Ich möchte zu Beginn auf den Kollegen Windholz eingehen. Ich kann deine Kritik hier nicht nachvollziehen, weil eben im § 4, in diesem Hundehaltegesetz sehr wohl geregelt ist, was diese Sachkunde alles beinhaltet – nämlich die Information durch den Tierarzt, die Information durch eine fachkundige Person und auch mit den ganzen Wissenspunkten, welche vorgetragen werden sollen, über welche die Hundehalter informiert werden sollen ... auch das ist dezidiert dort genau angeführt. Bei dieser Novelle jetzt ist es ja nicht um die Listenhunde gegangen, sondern es ist darum gegangen, das NÖ Hundehaltegesetz zu verbessern, zu modernisieren, größtmöglichste Sicherheit zu schaffen – nämlich für den Hundehalter, für die Bevölkerung und schlussendlich auch für unsere Hunde. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist unserem Landesrat Gottfried Waldhäusl mit Bravour gelungen. Schon bei der Veröffentlichung der Änderungen gab es großes Lob und breite Zustimmung von sehr vielen Experten. Die meisten werden es ja wissen: Ich bin selber seit rund 35 Jahren in der Kynologie tätig als internationaler Formwertrichter des ÖKV und der FCI für Rottweiler, Dobermann und Deutsche Boxer, als internationaler Leistungsrichter für Begleitschutz und Gebrauchshunde und ich habe in dieser Funktion rund 20.000 Hunde rund um unseren Globus beurteilen dürfen, Fachvorträge gehalten. Ich habe dabei vor allem eines festgestellt: Der Wissensstand, die Erkenntnisse über den Hund als auch über die Haltung von Hunden ist natürlich einem ständigen Wandel unterworfen – die Beurteilung des Wesens, das Erkennen einer Triebsituation, die Ernährung, die Ausbildung. Wurden früher Hunde mehr oder weniger mit starkem Zwang „abgerichtet“ hat man da noch gesagt, so werden sie heute durch Motivation und Triebstimulierung ausgebildet, um das gewünschte Verhalten des Tieres zu erreichen. Genau deswegen ist es nämlich wichtig und richtig, dass Hundehalter bei der Anschaffung eines Hundes in einer Sachkunde darüber gut und ausreichend informiert werden. Welcher Hund passt zu mir? Welche Wesenseigenschaften prägen die verschiedenen Rassen? Wie schaut eine artgerechte Haltung aus? Wie schaut die Ausbildung aus? Wie die Ernährung? Wie erkenne ich Krankheiten? Welche Prägungsphasen, welche Sozialisierungsphasen gibt es und in welchem Alter? Diese Information ist wie gesagt sehr wichtig und richtig. Ein kleines Beispiel: Der kleine putzige Rottweiler, der mit acht Wochen sechs Kilo hat, wiegt dann in einem Jahr rund 50 bis 60 Kilo und da sollte man schon Bescheid über dieses Tier wissen. Diese und viele andere Fakten sollen die Hundehalter eben unbedingt vor Anschaffung eines Haustieres auch wissen. Aber auch, Frau Kollegin Moser von den GRÜNEN, für erfahrene Hundebesitzer bleibt das Rad der Zeit nicht stehen und auch hier ist es wichtig, sich mit den neuesten Erkenntnissen zu beschäftigen. Wenn Sie sagen, Sie würden sich da verarscht fühlen. Ich würde mich da nicht verarscht fühlen, weil erfahrene Hundebesitzer mit einem 17 Jahre alten Dackel, der sich 17 Jahre nicht informiert hat über neue Erkenntnisse – ich glaube, dem wird es wirklich auch guttun, auch wieder über die neuen Sachen informiert zu werden. Ein weiterer richtiger Schritt ist auch die Beschränkung auf diese fünf Hunde pro Haushalt. „Animal Hoarding“ ist ja in der letzten Zeit ein immer größer werdendes Problem geworden. Natürlich gibt es hier die entsprechenden Ausnahmen – wir haben es eh schon gehört – für Züchter und dergleichen, da diese auch von ihren Verbänden ohnehin ständig auf die artgerechte Haltung kontrolliert werden. Auch die Versicherungspflicht mit der Mindestsumme von rund 700.000 Euro für Personen- und Sachschäden ist für mich ein Meilenstein und er schützt beide Seiten – nämlich den Hundehalter als auch etwaige Geschädigte. Man darf ja nur daran denken, wenn sich ein Hund losreißt und in ein Auto läuft, dann kann der Schaden schon eine beträchtliche Höhe erreichen. Aber natürlich dient hier wiederum der Sachkundenachweis dazu, solche möglichst zu vermeiden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Haus wird ja oft über die Vorreiterrolle Niederösterreichs gesprochen und sie wird immer so gepriesen. Mit diesen Änderungen zum Hundehaltegesetz sind wir nun tatsächlich Vorreiter und ich darf unserem Landesrat Gottfried Waldhäusl zu dieser gelungenen Anpassung des Gesetzes gratulieren. Ich darf mich auch den vielen Expertenmeinungen anschließen, dass wir heute ein modernes, ein nachhaltiges und vor allem die Sicherheit für Mensch und Tier erhöhendes Hundehaltegesetz beschließen werden. Der Bund kann sich ja gerne anhängen, wenn wir einheitliches wollen – was nicht schlecht wäre. In diesem Sinne ersuche ich Sie um breite Zustimmung. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Erber, MBA.)
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