Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2189/H-18-2022 – NÖ Hundehaltegesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Geschätztes Kollegium! Im Ansatz ist das neue Gesetz in Ordnung. Änderungen, wie die Erhöhung der Haftpflichtversicherung und Informationen an neue Hundebesitzerinnen vor Anschaffung eines Hundes sind zu begrüßen. Aber gerade, weil Hunde auch Familienmitglieder sind, ist hier mit sehr großer Sensibilität vonseiten des Gesetzgebers vorzugehen. Die Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt ist auch ein bisschen willkürlich und unabhängig von der Größe und Art sowie Haltungsbedingungen der Hunde gewählt und dient unserer Meinung nach einzig und allein der Handhabung für unsere Gemeinden, ein „Animal Hoarding“ zu vermeiden. Dabei ist für mich aber auch relevant, wie eins, zwei, drei, vier oder mehr Hunde gehalten werden. Die Anzahl der Hunde sagt ja nichts über die Art der Haltung. Hier müssen auch unsere Amtstierärzte gestärkt werden, bei Verdacht auf nicht tierschutzgerechter Haltung diese Plätze rasch zu kontrollieren und auch ein Tierhalteverbot auszusprechen. Aber Hundehalterinnen, die seit vielen Jahren Hunde vorbildlich und ohne Vorfälle halten, werden ab 1. Juni 2023 irgendwie schikaniert. Sie dürfen dann trotz meist jahrelanger Erfahrung und großer Tierliebe auch noch einen Sachkundenachweis erbringen, obwohl sie nachweislich ordentliche Hundehalterinnen sind. (Abg. Dr. Michalitsch: Das schadet nichts.) Ich habe in meiner Familie selbst eine Hündin, Lotti. (Abg. Dr. Michalitsch: Ich habe den Poldi.) Wir lieben sie heiß und sie wird bestens hundgerecht betreut und versorgt. Im jahrelangen Zusammenleben mit einem Hund macht man Erfahrungen, die niemals in einem Kurs vermittelt werden können oder anders gesagt: Ich komme mir da ein bisschen gefrotzelt vor, wenn ich nach vielen Jahren Hundehaltung einen 3-Stunden-Kurs darüber absolvieren müsste. Die Gemeinden wissen ganz genau, wo es Probleme gibt, ob da Hundesteuer bezahlt wird und welche Personen auffällig sind. Da müssen ordentliche Tierfreunde nicht zusätzlich belangt werden. Daher fordern wir mittels Abänderungsantrag, das „Wiener Modell“. Der § 4 Abs. 4 wird folgendermaßen ergänzt (liest:)
Personen, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können, benötigen keinen Sachkundenachweis gemäß Abs. 4. Als Nachweis der ordentlichen Haltung gilt die Entrichtung der Hundeabgabe der letzten Jahre.
Diese Regelung hat sich in Wien sehr bewährt und ich ersuche um eure Zustimmung. Dankesehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.