Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1918/A-1/138-2022 – NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Änderung; Gesetz über die Landesbürgerschaft, Aufhebung; NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019, NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG), Gesetz vom 24. Februar 1972 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, NÖ Familiengesetz, NÖ Einsatzopfergesetz, NÖ Pflichtschulgesetz, NÖ Feldschutzgesetz, NÖ Seniorengesetz, NÖ Umweltschutzgesetz, Geschäftsordnung – LGO 2001 – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Karin Renner (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Martin Michalitsch (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Hannes Weninger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Weninger einstimmig angenommen
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Dorner einstimmig angenommen
a) Inhaltsverzeichnis des Gesetzesentwurfes angenommen: Zustimmung ÖVP, GRÜNE, NEOS, Ablehnung SPÖ, FPÖ
b) Artikel 15 des Gesetzesentwurfes angenommen: Zustimmung ÖVP, GRÜNE, Ablehnung SPÖ, FPÖ, NEOS
c) Rest des Gesetzesentwurfes einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1918, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger, Krismer-Huber u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 geändert wird sowie das Gesetz über die Landesbürgerschaft aufgehoben sowie die NÖ Landtagswahlordnung 1992, die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, das NÖ Landesbürgerevidenzgesetz 2019, die NÖ Gemeindeordnung 1973, das Stadtrechtsorganisationsgesetz, das Gesetz vom 24. Februar 1972 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Rettungs- und Feuerwehrwesens, das NÖ Familiengesetz, das NÖ Einsatzopfergesetz, das NÖ Pflichtschulgesetz, das NÖ Feldschutzgesetz, das NÖ Seniorengesetz, das NÖ Umweltschutzgesetz und die Geschäftsordnung unserer Landtagsgeschäftsordnung 2001 geändert werden (NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022). Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Schuster die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum gegenständlichen Antrag, der das wesentliche Element in sich hat, dass das NÖ Landtags- und Gemeinderatswahlrecht dahin geändert wird, dass es zukünftig ausschließlich die Berechtigung an den Hauptwohnsitz geknüpft werden soll. Bisher verwendete das NÖ Landesrecht vor allem in der NÖ Landesverfassung 1979 und in den Wahlrechten den Begriff des „ordentlichen Wohnsitzes“. Der Begriff „ordentlicher Wohnsitz“ soll ab dem 1. Juni 2022 durch den Begriff „Hauptwohnsitz“ in der jeweils entsprechend grammatikalischen Form ersetzt werden. Weiters soll gemäß eines Abänderungsantrages klargestellt werden, dass bei der Ergebnisermittlung von Verhältniswahlen im NÖ Landtag, sofern nicht anders bestimmt, das d´Hondtsche Wahlverfahren angewendet wird. Aufgrund dieser Klarstellung in der Landtagsgeschäftsordnung 2001 ist für eine Änderung des Artikels 35 der Landesverfassung 1979 nicht erforderlich. Ich darf den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Michalitsch u.a. mit dem die NÖ Landesverfassung 1979 geändert wird sowie das Gesetz über die Landesbürgerschaft aufgehoben wird sowie die NÖ Landtagswahlordnung 1992 die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019, die NÖ Gemeindeordnung 1973, das Stadtrechtsorganisationsgesetz, das Gesetz vom 24. Februar 1972 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, das NÖ Familiengesetz, das NÖ Einsatzopfergesetz, das NÖ Pflichtschulgesetz, das Feldschutzgesetz, das NÖ Seniorengesetz und das NÖ Umweltschutzgesetz geändert werden (NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022) einbringen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend die oben genannten Gesetzesmaterie soll genehmigt werden.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung dieser Gesetzesmaterie.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in die Debatte ein und als Erster zu Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir doktern am Wahlrecht herum. Tatsächlich gäbe es da viel zu reformieren. Was heute herauskommt ist keine Reform, sondern ein „Reförmchen“. Aber immerhin wird Klarheit beim Wahlrecht für Zweitwohnsitzer geschaffen. Das ist etwas, was wir NEOS immer gefordert haben. Aber man muss dazu sagen: Auch dieses „Reförmchen“ kommt offenbar nur deshalb, weil in Wien das flächendeckende Parkpickerl eingeführt wird. Das ist eine etwas sonderbare Junktimierung und entsprechend hilflos hat auch der Erklärungsversuch von Klubobmann Schneeberger gewirkt, der da irgendetwas von schlechtem Gewissen geredet hat, das irgendwem eingeredet … ich habe mir das gar nicht so genau durchgelesen. Aber wir wissen jetzt, wie in Niederösterreich wichtige Entscheidungen getroffen werden. Das ist schade, weil das Wahlrecht ist eigentlich eine wichtige Materie und man hätte sich jahrelang, meine Damen und Herren, seriös mit der Sache auseinandersetzen können. Aber vielleicht liegt das daran, dass das große „Miteinander“, das da immer wieder so beschworen wird, nicht so super funktioniert, solange man politische Mitbewerber – vielleicht auch den Koalitionspartner, also demokratisch legitimierte Amtsträger – als „rotes Gsindl“ bezeichnet. Das zeigt auf, dass man in Wirklichkeit vielleicht gar nicht so eng zusammenarbeiten will. Aber es gäbe tatsächlich viel zu reformieren, zu verbessern, zum Teil auch abzuschaffen. Ich will jetzt die klare Regelung für die Zweitwohnsitzer nicht schlechtreden, weil nach der unsäglichen Vorgangsweise von 2017, wo der Bürgermeister quasi beurteilt: „Aha, ja … der betätigt sich da bei irgendwelchen Vereinen oder so etwas. Der darf wählen. Der macht das nicht, der darf nicht wählen.“ … also das ist natürlich eine klare Verbesserung, weil verschlechtern konnte man das ja nicht mehr. Es ist alles besser als die Willkür mit der hier Tür und Tor geöffnet wurden. Aber im Wahlrecht gibt es natürlich noch viel mehr zu ändern. Es ist vieles, was da nicht berücksichtigt wurde, was auf der Strecke geblieben ist. Allen voran die nicht-amtlichen Stimmzettel der Gemeinderatswahlen. Schön, dass der Klubobmann Schneeberger gerade hereingekommen ist, weil die Abschaffung dieser nicht-amtlichen Stimmzettel, dieses demokratiepolitischen Anachronismus, den es ja nur hier in Niederösterreich gibt, wird ja von der ÖVP blockiert und zwar vom Herrn Klubobmann Schneeberger mit den Worten „Na da müssen wir etwas Adäquates finden.“ Bitte meine Damen und Herren, etwas „Adäquates“ zu den nicht-amtlichen Stimmzetteln finden … das muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen. Mich würde interessieren, wie er es den OSZE-Beobachtern, die wahrscheinlich immer öfter nach Österreich kommen, während Österreich im Demokratieindex immer weiter absinkt, … wie er das erklärt, dass amtliche Stimmzettel nichts Adäquates sind. Aber ich glaube, in Wirklichkeit meint er ja: Ohne diese nicht-amtlichen Stimmzettel können wir nicht mehr in die Alters- und Pflegeheime gehen und die „Kaszetteln“ verteilen und dann sagen: „Brauchst nur das abgeben, dann ist die Geschichte erledigt.“ Also weg mit den nicht-amtlichen Stimmzetteln! Hören wir auf, unsere Wähler zu analphabetisieren! Unsere Wähler können lesen und schreiben. Auch das niederösterreichische Unikat „Name schlägt Partei“ – das gibt es bei Gemeinderats- und bei Landtagswahlen – entmündigt die Wähler. Meine Damen und Herren, Wähler und Wählerinnen werden schon wissen, was sie tun in der Wahlzelle. Sie können eine Partei ankreuzen und einem Mitglied dieser Partei, einem Kandidaten dieser Partei eine Vorzugsstimme geben, wenn sie das denn wollen. Bitte weg mit diesem „Pröll-Erbe“. Was fehlt noch für ein modernes Wahlrecht? Man könnte seriös über Bürgermeisterdirektwahlen reden. Wir könnten das Wahlrecht für EU-Bürger in Niederösterreich, die in Niederösterreich leben, verbessern. Für die geht auf Landesebene gar nichts und auf Gemeinderatsebene dürfen sie zwar wählen, aber sie dürfen sich nicht passiv in den Gemeinde- oder Ortsvorstand wählen lassen – vom Bürgermeister ganz zu sprechen. Das ist für EU-Bürger, die oft sehr lange hier leben, die in Vereinen engagiert sind, die ihre Kinder da in die Schule schicken und die teure Steuer zahlen, zu wenig. Abschließend muss ich noch darauf hinweisen, dass auch Niederösterreich, vertreten hier im Landtag, auch ein demokratiepolitisches Entwicklungsland ist: Anträge und Aktuelle Stunden erst ab Klubstärke und diese Klubstärke sind – wie wir wissen – vier Abgeordnete, Ausschluss kleiner Fraktionen aus der Präsidiale, Praxis der Anfragebeantwortungen – schon oft thematisiert, Ausschüsse, die als Pflichtübung abgehalten werden, usw., usw. Also da gäbe es viel zu tun. Stattdessen wird von der ÖVP der Beton angerührt und das d´Hondtsche System der Auszählung einzementiert. Und jeder, der sich näher mit diesem System beschäftigt, weiß, dass es dort durch systematische Abrundungen zur Benachteiligung von kleineren Parteien und Fraktionen kommt. Aber ich kann Sie beruhigen, meine Damen und Herren von der ÖVP, dieser Trick wird Ihnen die Absolute nicht retten. Diese Allmachtsrealität – von Allmachtsphantasie kann man leider bei Ihnen nicht sprechen – wird zu Ende gehen und zwar egal, wann die Wahl ist. Die Ankündigung von Ihnen, dass die Wahlen nicht vorverlegt werden, das ist wahrscheinlich genauso viel wert, wie das vor fünf Jahren. Da haben Sie es auch gesagt und sie sind vorverlegt worden. Aber eines ist klar: Die ÖVP wird nach der Wahl einen echten Koalitionspartner brauchen. Und wir werden bei der Abstimmung sehen, wer sich hier da schon in Stellung bringt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Ich denke, wir müssen einmal ein paar Jahre zurückgehen, um zu verstehen, warum der NÖ Landtag mit einer Gesetzesvorlage wie dieser heute und hier so gestrandet ist. Vor vielen Jahren war es gang und gäbe nach Gemeinderatswahlen und auch nach Landtagswahlen, dass sich vor allem ÖVP und SPÖ Funktionärinnen und Funktionäre gegenseitig beschuldigt haben, irgendwo jemanden angemeldet zu haben. In Häusern hat es plötzlich zehn Anmeldungen gegeben. In irgendeinem Schuppen im Waldviertel hat es, glaube ich, Nationalräte gegeben. Also es hat sehr sonderbare Behausungen gegeben von Menschen, die in Niederösterreich zu Wahlen zugelassen sind. In einer kleinen Gemeinde macht das dann schon etwas aus, ob 30, 40 Personen wo gemeldet sind oder nicht gemeldet sind. Nach langem Ringen und Einsicht der ÖVP und der Sozialdemokraten ist es dann gelungen, vor einigen Jahren eine Reform zu machen und die ÖVP hatte das Ansinnen, dass es nach Kriterien möglich ist, zu sagen, ob wer einen Zweitwohnsitz in der Form hat, dass es begründet ist, dass man da irgendwie teilnimmt. Wir haben in diesem Gesetzwerdungsprozess damals wirklich darauf hingewiesen, dass das ein sehr schwieriges Unterfangen sein wird, dass das sehr lückenhaft sein wird, dass das nicht befriedigend sein wird, dass auch wieder getrickst werden kann und am Ende des Tages der Herr Bürgermeister oder die Frau Bürgermeisterin in der fast misslichen Lage sind, alleine entscheiden zu müssen, wer ist wahlberechtigt und wer nicht. Das ist einem modernen demokratischen Prozess einfach nicht angemessen. In der Form haben wir aber die letzte Landtagswahl gemeinsam bestritten und wir haben uns das daher als GRÜNE sehr gut angesehen. Ich kann Sie beruhigen, ich hätte mir das auch sehr gut angesehen, weil es die erste Wahl unter diesen Vorzeichen war, auch wenn wir doppelt so viele Mandate hätten – bevor ein blöder Zwischenruf kommt – weil es hier um ein ganz ernstes wichtiges Instrument geht – nämlich: Wer darf bei einer Wahl mitentscheiden? Das muss lupenrein sein. Und das war es nicht. Spät aber doch gibt es jetzt diesen Gesetzesvorschlag, der klar ist: Wer einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, darf zur Wahl gehen. Eine Klarheit wie wir sie eigentlich in allen anderen Bundesländern haben, nur eben im Niederösterreich nicht. Auch aus einem jetzt, glaube ich, historischen Selbstbewusstsein heraus – 100 Jahre nach der Trennung von Wien. Auch wenn Wien für viele Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher Studienplatz ist oder einmal für längere Zeit in einer Lebensphase auch der Raum ist, wo man eben lebt, ist es doch so, dass viele nach Niederösterreich auch gerne wieder zurückkommen und daher dieses – quasi – „Lasso“ auch nicht braucht. Die Menschen sind mobiler geworden und entscheiden sich aber dann ganz klar, wo sie zu Hause sein möchten. Ich habe gerade letzte Woche einen Journalisten getroffen – ich bin eigentlich davon ausgegangen, der hat einen Zweitwohnsitz in Niederösterreich als wir darüber geplaudert haben. Und er hat dann zu mir gesagt: „Nein, Frau Krismer, ich weiß um den Finanzausgleich und selbstverständlich habe ich mich entschieden in Niederösterreich meinen Hauptwohnsitz zu haben und nicht in Wien.“ Das ist eben nicht bei allen der Fall. In dem Sinne: Klare Verhältnisse beim Wahlrecht. Sicherheit für den Wahlentscheid und vor allem Sicherheit – und das ist, glaube ich, das Um und Auf – bei den Wählerinnen und Wählern, dass sie quasi alle gleichberechtigt Zugang zu einer Wahl haben. Eben daher – und das war der ausschlaggebende Grund, warum die GRÜNEN den Antrag von Anbeginn mitunterstützt haben. Ich sehe es nicht so kritisch wie mein Vorredner was d´Hondt betrifft. Man hat sich in Österreich historisch zu diesem wahlarithmetischen Verfahren bekannt. Es hat jedes Wahlverfahren Tücken. Es wird aber angewandt. Es wird angewandt bei der Verteilung der Sitze im Gemeindevorstand, respektive Stadtrat. Es wird angewandt hier im Landtag. Es wird auch angewandt im Nationalrat. Es wird eigentlich überall angewandt. Im Bundesrat ist es nicht möglich. So ist das, was gemacht wird und Praxis ist und es ist gut – es hat ein Gericht darauf hingewiesen, dass es eben nicht festgelegt ist, aber das heißt ja nicht, dass es illegal ist. Aber jetzt würde es sozusagen legalisiert werden. Und ja, ich verstehe das gerade von der Sozialdemokratie nicht. Sie wissen, dass ich den Proporz ohnehin nicht leiden kann. Da, glaube ich, bin ich amtsbekannt dafür. Es ist, wie es ist. Wer eine gewisse Wählerinnen-, Wählerschaft hinter sich hat, wird einen Proporzsessel erringen. Ich glaube nur, dass die Zustände einer Proporzregierung in der Tat nicht mehr das geeignete Gremium sein kann, um in einem echten Miteinander oder auch alleine, weil dann wären das einfach alles ÖVP-Regierungsmitglieder, dann wäre es auch einfacher zu sehen: Wer ist Regierung? Wer ist Opposition? Also ich kann Ihnen nur sagen als klare Opposition in diesem Land: So manches Verhalten der Freiheitlichen Partei und der Sozialdemokraten ist mir zutiefst zuwider: Den einen Tag den Oppositionshut aufzusetzen und einen Tag den Regierungshut aufzusetzen, wie es einen behagt, ist keine Haltung. (Beifall bei den GRÜNEN. – Unruhe bei Abg. Rosenmaier.) Und sie sind aber systemimmanent dazu getrieben. Das ist es ja gerade und daher sollten wir auch hier Klarheit in Niederösterreich schaffen: Wer regiert? Wer ist in Opposition? „Checks and Balances“ in einer modernen Demokratie. In meiner Welt, in meinem Niederösterreich, lechzen die Wählerinnen und Wähler genau nach dieser Klarheit. (Heiterkeit bei Abg. Rosenmaier, Abg. Schindele und Abg. Weninger.) Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wollen vor allem auch eines wieder haben, und das ist mehr Vertrauen in die Politik. Ich glaube jetzt, dass von Gemeindeebene weg das Vertrauen ganz gut ist. Der Landtag … also jetzt die großen Spekulations- oder sonstigen Skandale … also jetzt so Personen haben wir ja Gott sei Dank nicht, also quasi so etwas wie ein Ibiza-Skandal hatten wir nicht in Niederösterreich. Aber dennoch leiden wir ja alle darunter. Insofern sind wir auch alle in den jeweiligen Gremien angehalten für Transparenz zu sorgen. Ich bin sehr froh, dass es den GRÜNEN gelungen ist mit der ÖVP ein wirklich gutes neues Transparenz-Parteiengesetz vorzulegen und jetzt muss der nächste Schritt kommen, dass auch Niederösterreich mehr Transparenz in das Parteienförderungsgesetz hineinbringt und umso erstaunter bin ich, dass wieder einmal geschlossen ÖVP, SPÖ und die Freiheitlichen heute nicht dem Transparenzantrag der GRÜNEN die Zustimmung geben könnten. Jetzt gibt es ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird hier schon an einer Änderung des Parteienförderungsgesetzes gearbeitet in Niederösterreich oder sie wollen das wirklich nicht – so wie der Teufel das Weihwasser – was ich ja eigentlich aufgrund der Diskussionen, die derzeit noch immer die Zeitungen füllen, nicht glauben kann. Daher: Ich bin bereit, treffe mich gerne mit jeder und jedem über eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes in Niederösterreich um mit ihnen zu reden. Da ist mehr drinnen. Da ist mehr Transparenz drinnen. Da ist auch drinnen, dass wir in Niederösterreich – auch die ÖVP – mit weitaus weniger Gelder einen Landtagswahlkampf schlagen können. Ich darf in Erinnerung rufen: 6,65 Millionen Euro hat der letzte Landtagswahlkampf gekostet. Da waren Sie übern Durst mit 650.000 Euro. Also ich glaube, man kann das auch viel angemessener machen und dennoch die Menschen überzeugen. Ein letzter Punkt, der mich heute auch etwas gewundert hat war, dass ich von Bürgermeistern der ÖVP angerufen werde, dass sie es gut finden, dass jemand aus der Deckung geht mit einem konkreten Vorschlag zur Abgabe – zu einer Zweitwohnsitzerabgabe, im Sinne einer Freizeitwohnsitzabgabe, wie man es in westlichen Bundesländern kennt mit einer, finde ich, sehr verwaltungsvereinfachten Vorgehensweise. Denn ich habe kein Interesse, dass unsere Gemeinden einen großen Aufwand haben. Das ist einfach abzuwickeln. Sie wissen, dass gerade die Gemeinden im Wiener Umland in der Tat eine enorme Infrastrukturbelastung haben. Die Begehrlichkeiten gerade im Kultur- und Freizeitbereich sind natürlich von Menschen, die eher die Freizeit in der Gemeinde verbringen, noch einmal größer und das sollte auch in irgendeiner Form abgebildet werden. Dennoch müssten wir trachten, dass wir mit diesem Stadt-Land-Gefälle Menschen, die im ländlichen Raum – im Waldviertel in einer Gemeinde, im Weinviertel – sich dort auch einbringen, das Haus vielleicht hergerichtet haben, dass die nicht über Gebühr sozusagen bestraft werden, sondern auch weiterhin und das auch verstehen, dass sie hier etwas in Form einer Abgabe beitragen, damit es der Gemeinde noch besser geht, die sie so schätzen, warum sie ja den Zweitwohnsitz dort haben. Kurzum: Manche Dinge dauern einfach sehr, sehr lange in Niederösterreich. Man muss als Opposition am Ball bleiben. Man muss darauf hinweisen, wo es nicht funktioniert. Insofern, finde ich, ist das ein sehr guter Tag heute, dass es gelungen ist, hier Klarheit zu haben, was den Zugang zu Wahlen betrifft, dass Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern dieses Recht primär zusteht. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Hoher Landtag! Ich darf mich eingangs auf die Rede der Abgeordneten Krismer-Huber beziehen, die da gesagt hat: „Einige Parteien in diesem Haus sind sowohl Opposition als auch Regierungsparteien.“ Naja, wenn ich mir die Rede von der Frau Abgeordneten Krismer-Huber angeschaut habe, dann ist sie auch Opposition und Regierungspartei. Im Bund Regierungspartei und da Opposition. Interessanterweise ist sie aber für die Beibehaltung des d´Hondtschen Systems zur Ermittlung der Mitglieder der Landesregierung. Das scheint mir gerade für eine kleine Partei seltsam zu sein und gerade für eine Partei, die ja seit Jahrzehnten immer für Demokratie und Gleichberechtigung usw. gearbeitet hat oder das auf jeden Fall medial verkauft hat … dass sie für das d´Hondtsche System ist, das ja wirklich mehrheitenfördernd ist und die Minderheiten zum Teil krass benachrichtigt. (Abg. Ing. Ebner, MSc: Benachteiligt, oder?) … benachteiligt, entschuldige. Trotz allem ist das heute eine historische Stunde meines Erachtens, weil auch in Niederösterreich die Demokratie entsprechend dem Grundsatz „One man, one vote“ gestaltet wird. Nachdem sich die Mehrheitspartei in diesem Hohen Haus jahrelang gegen diesen Schritt zu einer gerechteren Demokratie gewehrt hat, ist es jetzt endlich so weit. Ich möchte nur erinnern: Wir haben schon mehrmals den Antrag eingebracht, das Wahlrecht nur für Hauptwohnsitzer in Niederösterreich auch auf Kommunal- und Landesebene festzustellen. Vorbei sind dann ab 1. Juni auch die Zeiten, in denen der Bürgermeister nach Gutdünken entscheiden kann, welcher Zweitwohnsitzer in seiner Gemeinde das Wahlrecht wahrnehmen darf. Vorbei die Zeiten, in denen gar nicht anwesende osteuropäische Erntehelfer per Briefwahl Gemeinderat- oder Landtag mitbestimmen dürfen. Kurz: Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Niederösterreich. Und: Steter Tropfen höhlt den Stein – das habe ich an dieser Stelle schon ein paar Mal gesagt – vielleicht schaffen wir es ja auch in absehbarer Zeit die nicht-amtlichen Stimmzettel abzuschaffen. Aber jetzt möchte ich noch zur Anwendung des d´Hondtschen Systems zur Ermittlung des Landesrats stellen … für die einzelnen Wahlparteien … ein bisschen eingehen und ich darf zu Beginn aus dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 8.10.2020 im Fall Groß Gerungs zitieren (liest:)„Aufgrund der soeben aufgezeigten Verstöße gegen das gleiche Wahlrecht und die Grundsätze der Verhältniswahl bewirkt das d´Hondtsche System gegenständlich nicht nur eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Wahl, sondern erscheint dieses System zumindest bei Wahlen, bei denen wenige Mandate zu vergeben sind“ – wie z. B. bei Gemeindevorstandswahlen oder Wahlen betreffend Ausschüsse – „entgegen der bisherigen Rechtssprechung des VfGH verfassungsrechtlich bedenklich.“ Der VfGH sagt in seinem Urteil, dass die Anwendung des d´Hondtschen Systems bei Wahlen, bei denen nur wenige Mandate zu vergeben sind, dass das verfassungsrechtlich bedenklich ist. Bei der Wahl der Landesräte handelt es sich genau um so eine Wahl, in der wenige Mandate zu vergeben sind und die Anwendung des d´Hondtschen Verfahrens zu einer massiven Verzerrung des Wählerwillens führt und die Landesratsstellen nicht nach dem Verhältnis vergeben werden, sondern die Mehrheitsparteien werden bevorzugt. Als ein Beispiel, wie krass sich das auswirkt, sei Waidhofen an der Ybbs genannt. Die ÖVP hat dort bei den Gemeinderatswahlen knapp über 40 % der Stimmen erhalten, soll aber aufgrund der Anwendung des d´Hondtschen Systems 50 % der Stadtratssitze bekommen. Das entspricht offensichtlich nicht dem Willen des Wählers. Daher stellen wir folgenden Antrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Vesna Schuster, Teufel gemäß § 61, Landtagsgeschäftsordnung auf getrennte Abstimmung zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landesverfassung und weitere Gesetze geändert werden sollen, Ltg.-1918. Die Gefertigten stellen den Antrag über folgenden Punkt getrennt abzustimmen (liest:)
„Die Gefertigten stellen den Antrag über folgenden Punkt getrennt abzustimmen:
In dem Ausschussantrag angeschlossenen Gesetzestext soll folgende Norm getrennt abgestimmt werden:
Artikel 15
Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001“
(Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Hannes Weninger, SPÖ, das Wort.
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es jetzt schon mehrmals gehört: Mit der heutigen Wahlrechtsreform wird endlich jahrelang praktizierter Missbrauch und Wählertourismus quer durchs Land abgestellt und im Namen der Sozialdemokratie freuen wir uns, dass damit ein wesentlicher Punkt unseres Demokratiepaketes heute wahrscheinlich sogar einstimmig beschlossen wird. Die wirkliche Sensation des heutigen Tages ist für mich aber nicht die Abschaffung des Zweitwohnsitzerwahlrechts, sondern ein Zitat vom ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger in der heutigen „Kronen Zeitung“. Ich zitiere (liest:)„Fragen des Wahlrechts sind in einer Demokratie immer sensibel.“ Klaus Schneeberger in der heutigen „Kronen Zeitung“. (Abg. Kainz: Da hat er recht.) Ja … nur, Klaus Schneeberger, demokratiepolitische Sensibilität war bisher kein Markenzeichen der ÖVP Niederösterreich (Heiterkeit bei der SPÖ.) und deshalb bin ich umso glücklicher über deine heutige Aussage in der „Kronen Zeitung“. (Beifall bei der SPÖ.) Vielleicht können wir diese sensible Phase vom Klaus Schneeberger für einen großen demokratiepolitischen Paukenschlag in Niederösterreich nützen. Wir begehen ja heuer 100 Jahre (Abg. Mag. Schneeberger: Ich bin nicht mehr lange da. – Heiterkeit bei Abg. Präs. Mag. Renner, Abg. Mag. Schneeberger und Abg. Rosenmaier.) … naja Klaus, darum … wir brauchen jetzt Motivation. Nutzen wir die Chance! Nutzen wir deine demokratiepolitische Sensibilität! Sei vielleicht ein bisschen – sagen wir so – alterswürdig … sagst, ich bringe da etwas zusammen die letzten Monate hier im Landtag und machen wir gemeinsam das, was in diesem Land wirklich demokratiepolitisch ansteht. Nutzen wir dieses Jubiläumsjahr „100 Jahre Niederösterreich“ und rufen wir einen demokratiepolitischen, niederösterreichischen Frühling aus! Klaus Schneeberger, die Österreichische Volkspartei geht Hand in Hand mit der Sozialdemokratie – und ich werde nicht viel Widerspruch hier im Haus sehen – um jene Punkte noch durchzubringen, die wir gemeinsam so viele Jahre diskutieren. Nämlich unter anderem die Abschaffung dieser Pröll-Doktrin „Name vor Partei“, die Abschaffung des nicht-amtlichen Stimmzettels, aber auch strenge Bestimmungen im Briefwahlrecht. (Beifall bei der SPÖ.) Nur ein Wort – ich habe dein Nicken, Klaus Schneeberger, wirklich wohlwollend zur Kenntnis genommen – noch zu dieser „d´Hondt-Diskussion“. Das ist jetzt eh ausführlich diskutiert worden. Also für diese Regelung – sei es in der Landesverfassung oder in der Geschäftsordnung – spricht nur ein einziges Argument. Und das Argument ist: Die ÖVP will das. Und das ist ein schwaches Argument. Also wenn die GRÜNEN das als Argument anerkennen und ein minderheitsfeindliches Berechnungssystem unterstützen, ist es die Entscheidung der GRÜNEN. Von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kann man das nicht erwarten – schon gar nicht in Hinblick auf die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verlangen deshalb eine getrennte Abstimmung und ich sage noch einmal … die Kollegen der GRÜNEN melden sich schon zu einer tatsächlichen Berichtigung (Heiterkeit bei Abg. Schindele.) … ich frage mich wirklich: Warum spielt ihr da mit? Warum macht ihr völlig unnötig den politischen Steigbügelhalter der ÖVP? Nur weil ihr auf Bundesebene in Koalition seid? In Niederösterreich sagt die Frau GRÜNEN-Vorsitzende Krismer-Huber: „Ja da muss man trennen zwischen Opposition und Regierungstätigkeit“ und bei der erstmöglichen Gelegenheit unterschreibt sie einen ÖVP-Antrag als Mitantragsteller und konterkariert die Minderheitenrechte. Warum die GRÜNEN das machen, müssen sie selber entscheiden. Ich nehme an, dass das bereits Anbiedern einer zukünftigen Regierungszusammenarbeit auch auf niederösterreichischer Ebene ist. Aber ich sage euch eines: So wie ich die ÖVP kenne, da wird man leicht gefressen. Es ist besser, mit der ÖVP hart und herzlich zu diskutieren als sich hier anzubiedern. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend bringe ich den bereits erwähnten Antrag ein. Der liegt den Fraktionen und dem Präsidium schriftlich vor (liest:)
„Antrag der Abgeordneten Weninger, Samwald, Schindele und Mag. Renner auf getrennte Abstimmung des Antrags der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Michalitsch, Helga Krismer-Huber, Kaufmann, Hauer, Schulz, Mold betreffend NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022, Ltg.-1918. Über nachstehende Punkte die dem Antrag beiliegenden Gesetzesentwurf möge getrennt abgestimmt werden.
1. Inhaltsverzeichnis
2. Artikel 15: Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001“
Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Neuerlich zu Wort gemeldet hat sich die Frau Abgeordnete Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weninger, also über Minderheitenrechte können wir gern reden, ja? Wenn ich mich an die letzten Verhandlungen erinnere zur Geschäftsordnungsnovelle … können wir schon noch einmal reden, wer da zurückgezuckt hat bei jedem, was für die Minderheitenrechte wichtig gewesen wäre. Es sind einige im Raum, die sich noch daran erinnern können. Ich habe z. B. darauf hingewiesen, dass wir eine Änderung brauchen, denn es kann ganz komische Wahlergebnisse geben – nämlich genauso eines, wie wir jetzt in Niederösterreich vorfinden. Wo in einem Rechnungshof-Ausschuss in der Tat nur noch – nur noch! – die Regierungsmitglieder drinnen sitzen und sich selber die Kontrolle machen. Auf all das wurde hingewiesen! (Abg. Weninger: Das ist nicht in dem Haus.) Und es scheitert in Niederösterreich dann immer am letzten Abdrücker an der Sozialdemokratie, (Abg. Weninger: Und am Schluss unterschreibt dann die ÖVP.) weil ihr klammert euch an eure Regierungssitze, dass es schon peinlich ist. Es ist schon peinlich, was ihr aufführt! (Abg. Weninger: Kandidiert gleich gemeinsam! – Beifall bei den GRÜNEN.) Daher können wir alles gerne noch einmal anschauen. Dann reden wir jetzt halt auch Tacheles, warum ihr da nicht dabei seid. Können wir gerne machen, Herr Kollege Weninger. (Abg. Rosenmaier: Für was du alles gekämpft hast und was du da erzählst … ich schäme mich für dich!) Ihr glaubt nämlich, dass ihr ganz schlau seid. Das, was in Groß Gerungs passiert ist (Abg. Rosenmaier: Wenn ich einmal so werde wie sie, dann erschlagt mich! – Heiterkeit bei der FPÖ und SPÖ.) … jetzt muss ich zählen … 573 weniger Statutarstädte, was weiß ich jetzt … 568 Gemeinden haben gewählt im 20er Jahr. In keiner Gemeinde war es ein Problem, dass sie sich den Gemeindevorstand mit d´Hondt ausrechnen. Nur in Groß Gerungs war ein Problem. Und dann hat man gesagt: „Ah, das steht ja nicht drinnen. Aha … das muss jetzt anders ausgerechnet werden. Das muss jetzt freundlicher sein für die Sozialdemokratie.“ Und die Sozialdemokratie ist ja nur nicht bereit, das was wir tun seit Jahrzehnten jetzt so ins Gesetz hineinzubringen, weil zum Schluss gibt es vielleicht doch nach der Wahl eine kleine Hintertür. (Abg. Präs. Mag. Renner: Geh, geh, geh.) Und das zeigt ja wieder, dass ihr … ihr sitzt in euren Proporzfauteuils drinnen. Es ist echt elendig mittlerweile zum Anschauen. (Unruhe bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) Ich hätte wahrscheinlich als die Einzige hier überhaupt kein Problem, wenn da nur SCHWARZE auf der Regierungsbank sitzen, weil die sind eh die, die das Land lenken. Die haben ja auch die absolute Mehrheit. Wo ist das Problem? Wo ist das Problem? Wenn die Sozialdemokratie heute schon so Angst hat, dass sie kein Koalitionspartner für irgendwen im Raum sind, dann macht einmal einen kleinen Workshop, wenn ihr jetzt schon dort seid. (Abg. Ing. Mag. Teufel: So wie im Bund bei euch.) Ich denke an sehr viel … aber nicht wie es dann weitergeht, weil wir haben eh wieder irgendeine komische Proporzregierung. Es wird Zustände geben wie in Oberösterreich. (Unruhe bei Abg. Mag. Scheele.) Da sitzt wieder jemand dabei am Tisch und ist eben nicht Koalitionspartner, hat wieder irgendwie – ich weiß es nicht – Veranstaltungsgesetz oder so, ja? … einen Rudi Anschober hat man halt ausgebremst, weil es war halt dann gerade die Krise als er „Asyl“ hatte und hat halt keinen Stacheldraht gebaut wie der Herr Waldhäusl, sondern eine gute Migrationspolitik gemacht. (Unruhe bei der FPÖ.) Insofern … so leicht zu durchschauen wie die Sozialdemokratie tickt … zusammengefasst: Redet ihr mir nicht über Minderheitenrechte in Niederösterreich! Ihr seid nur dick da, wenn es um den Machterhalt geht und eure Proporzsessel. (Unruhe bei der SPÖ. – Abg. Mag. Scheele: Maulkorbvergeberin! - Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als weitere Rednerin wurde die Dritte Präsidentin Karin Renner, SPÖ, genannt.
Abg. Präs. Mag. Renner (SPÖ): Geschätzter Präsident! Werte Damen und Herren! Drei Dinge, die jetzt gesagt werden müssen, sonst platze ich nahezu. Zum Ersten ist das Wort „Proporzfauteuil“ zurückzuweisen. Der Proporz ist eine geniale Idee gewesen, die unter Jörg Haider miesgemacht wurde, weil er im Verhältnis den Wählerwillen darstellt. Punkt eins. (Beifall bei der SPÖ.) Punkt zwei ist irgendwie da das Wort „elendig“ und „Rechnungshof-Ausschuss“ und „keine Mitglieder der Opposition“ dabei vorgekommen. Auch diesen Vorwurf weise ich vehement zurück. Es wird eine hervorragende Arbeit geleistet vom Rechnungshof und wir als Mitglieder des Rechnungshof-Ausschusses bemühen uns auch sehr diese zu unterstützen – nämlich alle Fraktionen, die im Rechnungshof-Ausschuss vertreten sind. (Beifall bei der SPÖ.) Und zum Dritten: Von Moral und Anstand, die ja beim letzten Mal bei der Nationalratswahl zur Wahl gestanden ist von einer Partei, die sich über Anstand wählen lässt und dann zuschaut, wie kleine Kinder abgeholt werden und außer Landes gebracht werden, brauche ich nichts mehr dazusagen – richtet sich von selbst. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenmaier: Das ist der Sachverhalt, liebe GRÜNE.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Martin Michalitsch, ÖVP.
Abg. Dr. Michalitsch(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Diskussionen über das Wahlrecht finden öfter statt. Beschlussfassungen nicht allzu oft und das ist auch gut so, weil das Wahlrecht natürlich eine Basis unserer Demokratie ist und gerade in diesem Jubiläumsjahr „100 Jahre Niederösterreich“ glaube ich, ist es auch gut, sich daran zu erinnern, dass das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen in Niederösterreich erst mit der Republik gekommen ist 1918 und daher keine so lang, jahrhundertelange Selbstverständlichkeit ist als wie wir sie heute empfinden. Wir haben heuer 30 Jahre Jubiläum „Persönlichkeitswahlrecht“ in Niederösterreich. Ich hatte das Privileg da bei der Entwicklung dabei zu sein. Vorher war es ein Listenwahlrecht. Jetzt gibt es ein Persönlichkeitswahlrecht. Die Bindung von Abgeordneten und Wählern ist wesentlich verstärkt worden und das ist auch ein modernes Wahlrecht, das auch für den guten Weg in Niederösterreich durchaus ganz ursächlich ist. Heut geht es um das Zweitwohnsitzerwahlrecht. Hier zeichnet sich ja ein ganz großer Konsens über alle Parteigrenzen hinweg ab. Was wir natürlich sagen müssen – wir haben auch entsprechende Reaktionen gehabt: dass das Zweitwohnsitzerwahlrecht natürlich nicht eine Erfindung der Volkspartei war, sondern dass das Zweitwohnsitzerwahlrecht auch historisch betrachtet eine Berechtigung hatte, weil es eben in Niederösterreich die Winter-Sommer-Pendler gibt. Gerade in meiner Region im Wienerwald gibt es Leute, die verbringen den Winter in der Stadt und sehr engagiert und eingebunden den Sommer am Land in einer schönen Wienerwaldgemeinde. Es gibt die Wochenpendler, die untertags unter der Woche in Wien sind und am Wochenende im Waldviertel und sich dort einbringen. Also es gibt schon Gründe, die auch dafür sprechen Persönlichkeiten, die sich irgendwo engagieren, auch einzubinden. Die Konsequenz des heutigen Beschlusses ist natürlich, dass wenn ich in Bruck an der Leitha wohne und mich abmelde nach Wien, verliere ich das Wahlrecht. Verfassungsrechtlich festgeschrieben – Ausländerwahlrecht: Ich gehe nach Pressburg, nach Bratislava, wohne dort, kann ich zehn Jahre noch wählen. Also Dinge, die durchaus auch diskutiert werden können. Das Problem des Zweitwohnsitzerwahlrechts ist ja nur, dass es zwischen der ganz klaren Verankerung in irgendeiner Gemeinde und dem was manche Leute sich dann rosinenartig herauspicken eben ganz schwierig ist, das rechtlich korrekt festzuhalten. Das Parkpickerl ist ja nur der letzte Punkt, der hier schlagend geworden ist, wo man sieht – und ich kenne das ja aus meiner Heimatgemeinde – Leute, die 99,5 % der Nächte in meiner Heimatgemeinde Eichgraben verbringen, die melden sich auf einmal um, nur weil sie in Wien einen Parkplatz brauchen. Ehrlich gesagt, das kann es auch nicht sein. Gerade diese Flexibilität und Mobilität, die an den Tag gelegt wird, ist auch eine Veranlassung, dass die ganze Festlegung – das müssen wir ja rechtlich ordentlich machen – auch immer schwieriger wird und wurde und was in der Vergangenheit ganz klar war, ist eben jetzt schwieriger und daher haben wir … also ist es durchaus nicht so absurd gewesen, wie es von manchen Vorrednern dargestellt wurde, sondern hat einfach eine richtige und berechtigte Begründung und hat auch einen Wert gehabt. Aber Dinge ändern sich und daher ist heute so ein Wendepunkt da in unserer Wahlrechtsentwicklung im Land NÖ. Für mich und für uns ganz maßgeblich sind natürlich die Gemeindevertreterverbände, Gemeindebund und der SPÖ-Gemeindevertreterverband, die sich gemeinsam mit dem Thema befasst haben, an den Landtag herangetreten sind, an die Klubobleute. Es gab Verhandlungen und damit ist heute dieses Ergebnis hier, das eben auf die geänderten Verhältnisse Rechnung nimmt und auch eine Klarheit im Vollzug ermöglicht. Daher kommen wir heute diesem Wunsch der Gemeinden nach. Wir berücksichtigen die Änderungen und wir sorgen für eine leicht vollziehbare Regelung – ein Entwurf von historischer Bedeutung zur rechten Zeit. (Beifall bei der ÖVP.) Und weil jetzt über den d´Hondt so geredet wurde als wäre das eine Erfindung der Volkspartei Niederösterreich. Der d´Hondt ist – und da muss ich der Kollegin Krismer-Huber beipflichten – in Österreich ein tragendes System der Feststellung von Verhältnissen. Das ist bei der Nationalratswahlordnung so. Das ist bei der Landtagswahlordnung so. Das ist bei der Wahl der Landesregierung seit 1945 so gewesen. Das ist in allen Bundesländern, die einen Proporz haben, sprich Wien und Oberösterreich, der Fall. Ganz klar, wenn man wissen will, wie ist das zu besetzen, ist es der d´Hondt und das Verfassungserkenntnis Groß Gerungs sagt, dass die Unsicherheit dort nicht war, den d´Hondt anzuwenden, sondern die Unsicherheit war, dass es nicht ausdrücklich im Gesetz drinnen gestanden ist. Es gibt natürlich andere Verhältniswahlrechtssysteme auch und der Verfassungsgerichtshof hat verlangt, dass das klar genannt wird und das haben wir auch getan mit Antrag oder Gesetzesbeschluss vom 19. November 2020 mit einem gemeinsamen Änderungsantrag. Damals war die Sozialdemokratie noch dabei. Antragstellung ganz klar: So wie es war, so sollte es auch festgeschrieben werden. Andere Systeme haben eben den Nachteil, dass sie zu „Patt“ oder „Los“ führen. Wenn ich da gleiche Koeffizienten habe, dann kann ich in die Situation kommen, dass ich das Los werfen muss, wer den fünften oder sechsten kriegt und das wollen wir nicht. Die edle Sozialdemokratie, Herr Landeshauptfrau-Stellvertreter Schnabl, deine Unterschrift und die des Klubobmanns waren im Arbeitsübereinkommen ganz transparent festgehalten für den d´Hondt. Ihr habt das im Klub auch so beschlossen. Dann kam ein Artikel im „Standard“, der hat die Dinge falsch dargestellt. Der wurde korrigiert. Ihr habt aber nur die erste Fassung gelesen, nicht die zweite. Also ein bisschen mehr Stand- und Prinzipienfestigkeit bei der Sozialdemokratie wäre in diesen Dingen durchaus wünschenswert. (Beifall bei der ÖVP.) Zum Proporz: Das Thema „Proporz“ ist natürlich eine legitime Frage, die man diskutieren kann. Welches System ist gescheiter, um hier die Exekutivarbeit in der Landesregierung festzustellen? Es gab ja einmal einen Vorstoß auch von uns, das zu ändern. Mittlerweile haben sich, glaube ich – also für mich jedenfalls – die gesellschaftlichen Verhältnisse so verändert, dass sehr viele eine Polarisierung spüren, eine Spaltung spüren. Also ehrlich gesagt: Ich persönlich finde das gut, dass in der Landesregierung, meiner Landesregierung als Landesbürger, nicht nur die, die ich natürlich besonders schätze, die ÖVPler drinnen sitzen, sondern dass es auch eine maßgebliche gesellschaftliche Kraft wie die Sozialdemokratie gibt, die da vorinformiert ist bei den Exekutivdingen, mit denen man reden muss. Auch die Freiheitlichen … ich meine, man mag den Landesrat Waldhäusl mögen oder nicht, das mag einem gefallen oder nicht, aber es ist eine relativ große Fraktion hier, die auch einen Rückhalt in der Bevölkerung hat, ob einem das gefällt oder nicht und dass die in der Landesregierung vertreten ist und hier auch eine Gemeinsamkeit, das finde ich durchaus in Ordnung. Also ich finde, gerade in Zeiten wie diesen, wo es schwierig ist, ist ein Miteinander in der Landesregierung etwas ganz Wertvolles. (Beifall bei der ÖVP.) Tja, und was die Weiterentwicklung unserer Demokratie betrifft … ist ja auch mein Ressort ... ich bin ja der Chef des Verfassungs-Ausschusses. Da haben wir wirklich einiges zusammengebracht (Abg. Razborcan: Der Chef nicht. – Unruhe bei der FPÖ.) und einiges durchaus im Sinn der Bürger. Wenn man …(Unruhe bei der SPÖ.) … ihr werdet ja auch mit der Bevölkerung reden, so wie wir das tun: Also die Begeisterung für Parteien ist aus meiner Sicht weniger groß als die Begeisterung für einzelne Persönlichkeiten. Jeder von uns, so wie ich meine Kolleginnen und Kollegen kenne, aber auch euch, werden wahrscheinlich viele Menschen haben, die euch als Person schätzen, aber mit eurer Partei vielleicht nichts zu tun haben wollen. Daher ist der Grundsatz „Name vor Partei“ wirklich etwas, wo wir weiter sind als die anderen. Da geht es nicht um die Partei. Es gibt Persönlichkeitswahlrecht. (Unruhe bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) Du kannst einen Menschen wählen. Also das ist eine Errungenschaft, ein Fortschrittt und auf den sind wir eigentlich stolz. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte an dieser Stelle allen Gewählten danken. Wahlrecht, ich meine Demokratie, ist keine Selbstverständlichkeit. Gerade an einem Tag wie diesem, wo einer in einem großen Land der Erde sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt, da einfach einmarschiert und einen gewählten Staat einfach überfällt, muss man eigentlich sagen, dass wir gerade auch aufgerufen sind, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen und auch Rede zu führen, wo wir das Miteinander betonen und dem anderen nicht ständig schlechte Gedanken und Missfallen unterstellen, dass er nur nachdenkt, wie er es am Schlechtesten macht, (Heiterkeit bei Abg. Mag. Scheele, Abg. Razborcan und Abg. Rosenmaier.) sondern wir haben ein Ziel und das Ziel ist unser Land und unsere Gemeinden voranzubringen und den vielen Gewählten, egal welcher Fraktion, wird viel zu wenig oft gedankt. Ich möchte das heute hier tun: den Gemeinderäten, den Abgeordneten aller Fraktionen – ich glaube, wir bemühen uns alle und das gehört auch einmal gesagt. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Bitte. – Beifall bei der ÖVP.) Vielleicht – ich meine, Verhandlungen bringen es ja immer mit sich, dass man gemeinsame Lösungen finden muss und die werden auch gefunden. Also ich möchte doch aus einem gewissen … nein, Nostalgie ist der falsche Ausdruck … aber dem sensiblen Klubobmann Schneeberger auch speziell danken für die Dinge, die er immer wieder zusammengebracht hat (Heiterkeit bei Abg. Mag. Schneeberger.) für die Demokratie in Niederösterreich. (Beifall bei der ÖVP.) So ist der heutige Tag wirklich ein guter Tag für die Demokratie. Es ist ein Beschluss im Zeichen des Miteinanders zwischen Land und Gemeinden, auch zwischen den Parteien hier im Landtag und das Wahlrecht als Basis der Demokratie trägt jetzt eine neue klare Basis für unser Bundesland Niederösterreich und darüber können wir uns freuen. Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich der Abgeordnete Hannes Weninger, SPÖ, zu Wort gemeldet.
Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Abgeordnete Krismer-Huber und der Herr Abgeordnete Michalitsch haben mehr oder weniger zusammenfassend behauptet, d´Hondt ist gut, d´Hondt gibt es schon immer, d´Hondt gibt es überall und deshalb muss alles so bleiben. Ich berichtige tatsächlich: Nur weil es etwas schon immer gibt und oft gibt, muss es nicht immer so bleiben, sonst würde sich Politik ad absurdum führen und verweise als Beleg darauf, dass z. B. in der Bundesrepublik Deutschland in den letzen 20 Jahren – der Verfassungsexperte Michalitsch wird das sicher wissen – das d´Hondt-System abgelöst wurde, zuerst durch das Hare-Niemeyer-Verfahren und einige Jahre später durch das Sainte-Lague-Verfahren, weil man in Deutschland halt draufgekommen ist, dass es Berechnungsverfahren, politikwissenschaftliche, statistische Methoden gibt, die besser abbildbar sind. (Abg. Ing. Ebner, MSc: Das kann man nicht vergleichen.) Kollege Ebner, dir wünsche ich einen Teil der Sensibilität von deinem Klubobmann Klaus Schneeberger. Herzlichen Dank. (Abg. Edlinger: Was war da jetzt berichtigt? – Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Nur für das Protokoll: Das war ein Debattenbeitrag, keine tatsächliche Berichtigung. (Beifall bei der ÖVP. – Unruhe bei der ÖVP und SPÖ. – Abg. Weninger: Das war tatsächlich.)
Die Rednerliste ist erschöpft … (Unruhe bei der SPÖ.) … war aber in Ordnung. Er hat sich ja zu Wort melden können … Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet.
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