Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1918/A-1/138-2022 – NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Änderung; Gesetz über die Landesbürgerschaft, Aufhebung; NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019, NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG), Gesetz vom 24. Februar 1972 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, NÖ Familiengesetz, NÖ Einsatzopfergesetz, NÖ Pflichtschulgesetz, NÖ Feldschutzgesetz, NÖ Seniorengesetz, NÖ Umweltschutzgesetz, Geschäftsordnung – LGO 2001 – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Die Rednerliste ist erschöpft … (Unruhe bei der SPÖ.) … war aber in Ordnung. Er hat sich ja zu Wort melden können … Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Er verzichtet. Wir kommen daher zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes. Bitte um Konzentration, weil jetzt geht es doch um einige wichtige Vorbemerkungen. Zum Einen einmal: Wir stimmen ab über die Ltg.-1918, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schneeberger, Krismer-Huber u.a. betreffend dem NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022. Ich weise gleich zu Beginn darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesentwurf Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen enthält und daher entsprechende Quoren benötigt. Deren Beschluss erfordert die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten – ist anwesend – und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Das sind, nachdem wir jetzt 51 sind, 34. Nur um die Zahlen gleich zu Beginn festgestellt zu haben. Dazu liegen zwei Anträge auf getrennte Abstimmung vor. Bevor ich diese zulasse, muss ich ja darüber abstimmen. Ich lasse daher zuerst über den Antrag der SPÖ, weil er weiterfassend ist, abstimmen – nämlich die Punkte „Inhaltsverzeichnis“ und „Artikel 15“ herauszunehmen. Wer diesem Antrag der SPÖ zustimmt, bitte ich sich vom Platz zu erheben – also dass getrennt abgestimmt wird. (Nach Abstimmung:) Das ist einstimmig. Ich muss jetzt trotzdem auch über die FPÖ abstimmen. Wer zustimmt, dass wir den Antrag der FPÖ getrennt abstimmen, ersuche ich sich vom Platz zu erheben, um die Zustimmung zu geben. (Nach Abstimmung:) Ebenfalls einstimmig angenommen. Jetzt würde ich folgendes vorschlagen: Nachdem ja „Artikel 15“ in beiden vorkommt, lasse ich zuerst über den Antrag der SPÖ zum Inhaltsverzeichnis abstimmen, alleine, weil das, glaube ich, Sinn macht und dann über beide Anträge zu Artikel 15, weil es ja keinen Sinn macht, dass ich das beides hintereinander abstimme. Das heißt, wir würden damit anfangen, dass wir zuerst über das Inhaltsverzeichnis des Gesetzesentwurfes abstimmen und ersuche die Mitglieder des Hauses, welche dafürstimmen – das ist übrigens keine Verfassungsbestimmung, das braucht nur eine einfache Mehrheit – sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist mit Mehrheit angenommen, weil eben ÖVP, SPÖ und NEOS dafür stimmen. Dann lasse ich über den (Unruhe im Hohen Hause.) … und GRÜNE. Die GRÜNEN sind aufgestanden. (Unruhe bei der SPÖ.) Entschuldigung, nein. ÖVP, GRÜNE und NEOS. Das war ein Irrtum. Entschuldigung. Dann lasse ich über den Artikel 15 des vorliegenden Gesetzesentwurfes abstimmen. Wer dafür ist, bitte ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung:) Das ist die ÖVP und die GRÜNEN und damit ebenfalls die Mehrheit. Und nun ersuche ich die Mitglieder des Hauses, welche für den restlichen Teil – und das sind jetzt die Verfassungsbestimmungen und eben alle anderen Teile – stimmen wollen und die Zustimmung geben, sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Das ist einstimmig angenommen und daher wurden alle Quoren erfüllt und es wurde auch verfassungsmäßig erforderlich beschlossen.
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