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Redebeitrag von Hannes Weninger  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022

zur 48. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 4 der 48. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 24.02.2022

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1918/A-1/138-2022 – NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Änderung; Gesetz über die Landesbürgerschaft, Aufhebung; NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), NÖ Landesbürgerevidenzengesetz 2019, NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG), Gesetz vom 24. Februar 1972 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für vieljährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens, NÖ Familiengesetz, NÖ Einsatzopfergesetz, NÖ Pflichtschulgesetz, NÖ Feldschutzgesetz, NÖ Seniorengesetz, NÖ Umweltschutzgesetz, Geschäftsordnung – LGO 2001 – Änderungen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es jetzt schon mehrmals gehört: Mit der heutigen Wahlrechtsreform wird endlich jahrelang praktizierter Missbrauch und Wählertourismus quer durchs Land abgestellt und im Namen der Sozialdemokratie freuen wir uns, dass damit ein wesentlicher Punkt unseres Demokratiepaketes heute wahrscheinlich sogar einstimmig beschlossen wird. Die wirkliche Sensation des heutigen Tages ist für mich aber nicht die Abschaffung des Zweitwohnsitzerwahlrechts, sondern ein Zitat vom ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger in der heutigen „Kronen Zeitung“. Ich zitiere (liest:)„Fragen des Wahlrechts sind in einer Demokratie immer sensibel.“ Klaus Schneeberger in der heutigen „Kronen Zeitung“. (Abg. Kainz: Da hat er recht.) Ja … nur, Klaus Schneeberger, demokratiepolitische Sensibilität war bisher kein Markenzeichen der ÖVP Niederösterreich (Heiterkeit bei der SPÖ.) und deshalb bin ich umso glücklicher über deine heutige Aussage in der „Kronen Zeitung“. (Beifall bei der SPÖ.) Vielleicht können wir diese sensible Phase vom Klaus Schneeberger für einen großen demokratiepolitischen Paukenschlag in Niederösterreich nützen. Wir begehen ja heuer 100 Jahre (Abg. Mag. Schneeberger: Ich bin nicht mehr lange da. – Heiterkeit bei Abg. Präs. Mag. Renner, Abg. Mag. Schneeberger und Abg. Rosenmaier.) … naja Klaus, darum … wir brauchen jetzt Motivation. Nutzen wir die Chance! Nutzen wir deine demokratiepolitische Sensibilität! Sei vielleicht ein bisschen – sagen wir so – alterswürdig … sagst, ich bringe da etwas zusammen die letzten Monate hier im Landtag und machen wir gemeinsam das, was in diesem Land wirklich demokratiepolitisch ansteht. Nutzen wir dieses Jubiläumsjahr „100 Jahre Niederösterreich“ und rufen wir einen demokratiepolitischen, niederösterreichischen Frühling aus! Klaus Schneeberger, die Österreichische Volkspartei geht Hand in Hand mit der Sozialdemokratie – und ich werde nicht viel Widerspruch hier im Haus sehen – um jene Punkte noch durchzubringen, die wir gemeinsam so viele Jahre diskutieren. Nämlich unter anderem die Abschaffung dieser Pröll-Doktrin „Name vor Partei“, die Abschaffung des nicht-amtlichen Stimmzettels, aber auch strenge Bestimmungen im Briefwahlrecht. (Beifall bei der SPÖ.) Nur ein Wort – ich habe dein Nicken, Klaus Schneeberger, wirklich wohlwollend zur Kenntnis genommen – noch zu dieser „d´Hondt-Diskussion“. Das ist jetzt eh ausführlich diskutiert worden. Also für diese Regelung – sei es in der Landesverfassung oder in der Geschäftsordnung – spricht nur ein einziges Argument. Und das Argument ist: Die ÖVP will das. Und das ist ein schwaches Argument. Also wenn die GRÜNEN das als Argument anerkennen und ein minderheitsfeindliches Berechnungssystem unterstützen, ist es die Entscheidung der GRÜNEN. Von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kann man das nicht erwarten – schon gar nicht in Hinblick auf die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir verlangen deshalb eine getrennte Abstimmung und ich sage noch einmal … die Kollegen der GRÜNEN melden sich schon zu einer tatsächlichen Berichtigung (Heiterkeit bei Abg. Schindele.) … ich frage mich wirklich: Warum spielt ihr da mit? Warum macht ihr völlig unnötig den politischen Steigbügelhalter der ÖVP? Nur weil ihr auf Bundesebene in Koalition seid? In Niederösterreich sagt die Frau GRÜNEN-Vorsitzende Krismer-Huber: „Ja da muss man trennen zwischen Opposition und Regierungstätigkeit“ und bei der erstmöglichen Gelegenheit unterschreibt sie einen ÖVP-Antrag als Mitantragsteller und konterkariert die Minderheitenrechte. Warum die GRÜNEN das machen, müssen sie selber entscheiden. Ich nehme an, dass das bereits Anbiedern einer zukünftigen Regierungszusammenarbeit auch auf niederösterreichischer Ebene ist. Aber ich sage euch eines: So wie ich die ÖVP kenne, da wird man leicht gefressen. Es ist besser, mit der ÖVP hart und herzlich zu diskutieren als sich hier anzubiedern. (Beifall bei der SPÖ.) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend bringe ich den bereits erwähnten Antrag ein. Der liegt den Fraktionen und dem Präsidium schriftlich vor (liest:)

„Antrag der Abgeordneten Weninger, Samwald, Schindele und Mag. Renner auf getrennte Abstimmung des Antrags der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Michalitsch, Helga Krismer-Huber, Kaufmann, Hauer, Schulz, Mold betreffend NÖ Wahlrechtsänderungsgesetz 2022, Ltg.-1918. Über nachstehende Punkte die dem Antrag beiliegenden Gesetzesentwurf möge getrennt abgestimmt werden.

1. Inhaltsverzeichnis

2. Artikel 15: Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001“

Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (1,1 MB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mödling
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

Detailseite von Hannes Weninger öffnen


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