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Tagesordnungspunkt 2  Antrag der Abgeordneten Kaufmann, MAS, Mag. Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-774/XX-2025 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz)

Berichterstatter

  1. Florian Krumböck (ÖVP) Tagesordnungspunkt 2 Video und SitzungsberichtFlorian Krumböck, BA (ÖVP)

Redner

gemeinsam mit TOP 3)
  1. Christoph Müller (NEOS) Tagesordnungspunkt 2 Video und SitzungsberichtChristoph Müller, BSc (NEOS)
  2. Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 2 Video und SitzungsberichtDominic Hörlezeder (GRÜNE)
  3. Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 2 Video und SitzungsberichtMag. Christian Samwald (SPÖ) – mit Abänderungsantrag
  4. Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 2 Video und SitzungsberichtMag. Hubert Keyl (FPÖ)
  5. Christoph Kaufmann (ÖVP) Tagesordnungspunkt 2 Video und SitzungsberichtChristoph Kaufmann, MAS (ÖVP) – mit Resolutionsantrag

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 2 Video und Sitzungsbericht

Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE

Resolutionsantrag Abg. Kaufmann, MAS betreffend Erleichterung bei technischen Vorschriften schaffen - Anpassungen im Normenwesen und Zivilrecht zur Reduktion des Haftungsrisikos angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Präsident Mag. Wilfing:  Damit gehen wir in die Tagesordnung und beim nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln:

Ltg.-774, Antrag der Abgeordneten Kaufmann, Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird und Ltg.-774-1, Antrag gemäß § 34 Landtagsgeschäftsordnung mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Zonschits, Kaufmann und Keyl betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 geändert wird (Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Erlassung von Begleitbestimmungen zur Gigabit-Infrastrukturverordnung sowie Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und Anpassung zur SEVESO-III-Richtlinie). Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Ist nicht der Fall. Damit ersuche ich Herrn Abgeordneten Krumböck, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Krumböck, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Bericht erstatten über die Ltg.-774, Antrag des Bau-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann, Keyl, Krumböck und Dorner betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 geändert wird, das NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz. Das Gesetz hat zum Ziel, Bauen und Sanierung leistbarer und einfacher zu machen. Die umfangreichen Unterlagen liegen Ihnen vor.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) wird in der im Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Ich darf dich, Herr Präsident, um Debatte und Abstimmung dazu ersuchen.

Präsident Mag. Wilfing: Hast du jetzt beide berichtet?

Berichterstatter Abg. Krumböck, BA (ÖVP): Stimmt. Ich habe den zweiten Antrag auch noch gleich da. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der zweite Antrag, 774-1, über den Antrag gemäß § 34 Landtagsgeschäftsordnung 2001 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Zonschits, Kaufmann, Keyl betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 geändert wird (Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, Umsetzung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie, Erlassung von Begleitbestimmungen zur Gigabit-Infrastrukturverordnung sowie Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und Anpassung zur SEVESO-III-Richtlinie).

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 geändert wird, wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."

Und damit darf ich auch um Einleitung der Debatte und anschließende Abstimmung bitten.

Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Christoph Müller von den NEOS.

Abg. Müller, BSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Landeshauptfrau! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich freue mich – jetzt haben Sie meinen Namen heute schon ein paar Mal gehört – gleich als erster Redner zu diesem sehr wichtigen Tagesordnungspunkt sprechen zu dürfen. Denn Wohnen ist – das wissen wir alle – eines der aktuell wichtigsten Themen, das die Menschen beschäftigt. Es ist mit über 15 Prozent eines der größten Haushaltsposten eines durchschnittlichen Haushalts in Niederösterreich, und es ist damit ein Dauerbrenner, wenn es um die Frage geht, wie ich mir mein Leben leisten kann und ob ich mir mein Leben heute noch leisten kann. Daher ist es aus meiner Sicht umso wichtiger für uns als Politik, sich diesen Fragen zu widmen. Wohnbaupolitik kann – das habe ich letztes Mal schon gesagt – die beste Sozialpolitik, die beste Wirtschaftspolitik und die beste Klimapolitik sein. Wir haben heute die Neuerung der Bauordnung und das sogenannte "NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz". Hübscher Name übrigens, den ihr euch da einfallen habt lassen. Worum geht es? Sanierungen sollen einfacher werden, Verfahren sollen schneller werden, Gebäude sollen effizienter und mittelfristig energieneutral werden. Auf den ersten Blick eine gute Sache. Und ich gestehe Ihnen zu, ja, da sind sehr viele sinnvolle Änderungen und Verbesserungen drinnen. Die Umstellung von Bewilligungspflicht auf Anzeigepflicht, gerade bei kleineren Bauverfahren, das klare Bekenntnis zu digitalen Verfahren ist sehr zu begrüßen und auch diese eben Vereinfachung von Sanierungen, das ist tatsächlich etwas sehr Sinnvolles. Auf den zweiten Blick muss man allerdings sagen, ist es halt nur das Allernotwendigste. Ganz viele Bereiche da drinnen... insbesondere, wenn ich mir den § 34-Antrag genau anschaue, dann ist das die Umsetzung von EU-Richtlinien im Bereich Bauen und Wohnen. Und da muss man gerne auch in diese Richtung sagen: Gott sei Dank sind wir Teil der Europäischen Union, die hier beim Bauen, beim Wohnen, beim Sanieren das Tempo vorgibt, weil sonst hätten wir so Dinge wie Null-Emissions-Gebäude da ganz sicher nicht drinnen. (Beifall bei den NEOS.) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle mir schon die Frage, wie es sein kann, dass wir es schon wieder verabsäumt haben, eine EU-Richtlinie rechtzeitig umzusetzen? Bei aller Liebe, aber Sie schlafen beim Budget, die Zahlen rennen uns davon und jetzt schaffen Sie es nicht einmal, eine EU-Richtlinie rechtzeitig umzusetzen? Das muss schneller passieren. Außerdem haben Sie aus meiner Sicht verabsäumt, die großen Fragen im Bereich von Bauen und Wohnen anzugreifen. Baubehörde erster Instanz ist weiterhin der Bürgermeister – der gleiche Bürgermeister, der als Vorsitzender des Gemeinderats über den Flächenwidmungsplan herrscht – die Gemeinden können weiterhin eigenständig über die Flächenwidmung bestimmen. Und genau da liegt aus meiner Sicht – wir kommen später noch zur Änderung der Gemeindeordnung – ein struktureller Baufehler von Bau- und Raumordnung bei uns. Solange die Gemeinden quasi im Alleingang entscheiden können – die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – wie gebaut wird und wo gebaut wird, wenn die Flächenwidmungen dort gestaltet werden können, dann sind erstens Interessenskonflikte vorprogrammiert und dann werden weiterhin die grünen Wiesen zubetoniert. Solange Land und Bund hier keine stärker koordinierenden Rollen einnehmen, wie Ortskerne gestärkt werden können, wo und vor allem wie viel Wohnraum entstehen kann und solange es finanziell so attraktiv ist, auf die grüne Wiese Gewerbegebiete zu bauen... solange all das der Fall ist, werden die Baupreise weiterhin massiv steigen, wird Bodenversiegelung weiter massiv steigen und werden die Gemeinden noch stärker an den Ortsrändern bewohnt und nicht im Ortskern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sanierungsvereinfachungsgesetz ist ein guter Schritt, aber bei den großen Fragen, die uns insbesondere in den nächsten Jahrzehnten noch beschäftigen werden – die Bodenversiegelung – dann werden wir dort nicht weiterkommen. Wir brauchen mehr Planung und Koordinierung, wir brauchen ein treffsicheres und breiter ausgerolltes Anreizsystem für Flächenentsiegelung und wir brauchen eine Neuordnung der Gemeindefinanzierungen. Auch das haben wir heute später noch. Eine schlanke, treffsichere Bauordnung könnte Sanierungen erleichtern, Bodenversiegelung einbremsen und Wohnen günstiger machen. Das Ziel muss es sein, dass wir Ortskerne wieder beleben, jungen Familien die Möglichkeit geben, sich in Niederösterreich etwas aufzubauen und die Bauwirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Das vorliegende Gesetz tut dies leider nur in Teilen. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gelangt der Abgeordnete Dominic Hörlezeder von den GRÜNEN.

Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landeshauptfrau! Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Es geht da heute um eine sehr grundlegende Änderung der NÖ Bauordnung unter dem Titel Sanierungsvereinfachungsgesetz und eine scheinbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden und... die den Gemeinden Entlastung bringen soll. Das Ziel einer zeitgemäßen Bauordnung – also die Vereinfachung von Sanierungen und die Schaffung leistbaren Wohnraums – ist natürlich grundsätzlich richtig und jedenfalls zu begrüßen. Aber die uns heute vorliegende Novelle, die bleibt deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Statt echter Erleichterungen führt sie zu neuen Unsicherheiten und zu neuen Belastungen für Gemeinden und Eigentümerinnen und Eigentümer. Und wenn dieses Haus heute eine so wesentliche Gesetzesänderung beschließt, dann sollte sie dem Anspruch von Klarheit, Verlässlichkeit und von wirklicher Entlastung auch gerecht werden. Das Sanierungsvereinfachungsgesetz in seiner derzeitigen Fassung tut das aus meiner Sicht nicht. Für eine zukunftsfähige Lösung braucht es mehr, viel mehr. Eine enge Abstimmung mit den Gemeinden, weniger Bürokratie und eine gezielte Unterstützung für die Sanierung und Nutzung bestehender Wohnräume. Nur so werden aus diesen wohlklingenden Versprechen auch konkrete Verbesserungen für die Menschen in Niederösterreich. Und so zeichnen beispielsweise zahlreiche Stellungnahmen verschiedener Gemeinden ein recht deutliches Bild. Durch die Umstellung auf ein bescheidmäßiges Verfahren ist nämlich mit erheblich erhöhtem Verwaltungsaufwand zu rechnen. Insbesondere die Einbindung zusätzlicher Parteien – beispielsweise der Miteigentümer – führt ganz einfach zu komplexeren Abläufen, führt zu mehr Bescheiden und damit zu deutlich mehr Berufungsverfahren. Das bedeutet also keineswegs eine Entlastung, sondern eine real spürbare Mehrbelastung für unsere ohnehin schon überforderten oder teilweise überforderten Gemeindeverwaltungen. Kurzum: Da sind jetzt dann Bescheide notwendig, wo vorher einfach eine Bauanzeige zur Kenntnis genommen werden musste. Und ein aus meiner Sicht sehr gravierender Punkt wurde von der Wirtschaftskammer NÖ eingebracht. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie eine Vereinfachung vorliegen soll, wenn vor Beginn eines Vorhabens auf einen Bescheid gewartet werden muss, der bis zu drei Monate lang dauern kann, was vorher dann eben teilweise gar nicht notwendig war, weil eine Bauanzeige ausgereicht hat. Das ist weder bürgerfreundlich, noch ist es wirtschaftlich sinnvoll. Gerade in Zeiten der hohen Inflation kann ein Unternehmen über diese Dauer dann nur ganz schwer die Preiszusagen machen. Eine rasche Planung ist dann ganz einfach sehr schwierig. Und das ist weder bürgerfreundlich, noch wirtschaftlich sinnvoll. Da wird klar am Bedarf vorbeireglementiert und eben nicht vereinfacht. Besonders kritisch ist auch der Vorstoß im Bereich der Sanierung und Nachverdichtung. Die sicherheits- und qualitätsrelevanten Anforderungen, etwa zur Barrierefreiheit, die sollen im Sinne einer Kostenersparnis aufgeweicht werden. Da wird ausgerechnet bei der Zugänglichkeit, die für ältere Menschen, die für Familien, die für Menschen mit Beeinträchtigung sehr, sehr zentral ist, künftig ein geringerer Standard angelegt. Und das mag zwar kurzfristig Kosten sparen, verschärft aber mittel- und langfristig soziale Probleme und schränkt Inklusion und Teilhabe ganz massiv ein. Und jede Verschlechterung muss zwar laut Gesetz von Fachleuten als "nicht wesentlich" eingestuft werden, aber diese Schwelle, die ist halt letztendlich trotzdem sehr subjektiv und sie birgt halt die Gefahr einer qualitativen Entwertung unserer Wohn- und Lebensräume. Jetzt hat man die Novelle, was Sanierung und Nachverdichtung betrifft, nach der Auflagefrist noch einmal abgeändert. Und wer jetzt die Hoffnung hatte, dass man sich da der Kritik der Expertinnen und Experten gestellt hat und sich diese zu Herzen genommen hat und sich noch einmal anschaut, dass man da etwas Gescheites zusammenbringt, der wird natürlich enttäuscht. Waren vorher im § 48a noch die Beispiele für sicherheitsrelevante Anforderungen drinnen, dann hat man sich in der Letztfassung dafür entschieden, auch diese wieder rauszunehmen. Am Ende ist es sehr, sehr schwammig geworden und unterm Strich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Herabnivellierung von Sicherheitsstandards und von Standards zum Schutz für Menschen mit Beeinträchtigung. Und das halte ich halt persönlich für absolut entbehrlich und im Grunde frage ich mich ganz ehrlich, wofür das überhaupt nötig war. (Beifall bei den GRÜNEN.) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, ich habe meine Rede heute sehr bewusst sachlich gehalten, weil man ganz klar sieht, dass diese teilweise erschütternde inhaltliche Kritik ja nicht gerade von grünen Vorfeldorganisationen kommt. Die Kritik kommt aus ÖVP-geführten Gemeinden, die kommt von der Wirtschaftskammer NÖ, die kommt von der Kammer für Ziviltechnikerinnen und -ingenieurinnen und die kommt vom Sozialministerium. Und das war jetzt nur ein kleiner Auszug an kritischen Stellungnahmen, die eingegangen sind. Aus unserer Sicht ist jedenfalls klar, dass man diese Stellungnahmen, die jeweils von den Expertinnen und Experten in ihren Bereichen kommen, unbedingt hätte ernst nehmen müssen. Und daher sagen wir: "Zurück zum Start". In der aktuellen Form ist eine Änderung der Bauordnung aus unserer Sicht so klar abzulehnen. Wir tragen Verantwortung für gemeindenahe Verwaltung, für sozial gerechtes und inklusives Bauen und Wohnen und auch dafür, dass man der Wirtschaft keine Prügel vor die Füße knallt, gerade in Zeiten steigender Inflation und sehr hohen Arbeitslosenzahlen. Am Ende geht es nicht um Paragrafen oder um politische Schlagzeilen, sondern es geht um die Lebensrealitäten der Menschen in unserem Land. Es geht um leistbares, um barrierefreies Wohnen, es geht um funktionierende Gemeinden und Strukturen und es geht um Planungssicherheit für Betriebe. Wenn wir Bauverfahren wirklich vereinfachen wollen, dann müssen wir sie verständlicher, schneller und fairer machen und eben nicht teilweise komplizierter und unberechenbarer. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Christian Samwald, SPÖ.

Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landeshauptfrau! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Novelle zur NÖ Bauordnung respektive das NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz und ich kann mich da meinen Vorrednern nicht im Detail anschließen. Ich glaube, da ist uns wirklich etwas gelungen in einer Materie, für die Kontrolllandesrat Sven Hergovich verantwortlich zeichnet. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber und Abg. Hauer.) Und natürlich, jede gesetzliche Regelung bedarf einer gewissen Kompromissfähigkeit. Aber ich möchte vielleicht kurz auf meine Vorredner eingehen. Kollege Müller, vielleicht bin ich schon zwei, drei Tage länger als du in diesem Haus und wenn du sagst, nur das Notwendigste oder das Minimum wurde erreicht... ich war schon bei ganz anderen Bauordnungsnovellen dabei. Ich glaube, was wir diesmal erreicht haben, das kann sich auch wirklich sehen lassen (Beifall bei der SPÖ.), weil tatsächliche Vereinfachungen und ein Bürokratieaufwand, der verringert wurde, hierbei herausgekommen sind. Und gerade diese Sanierungen, diese Vereinfachung von Sanierungen sollen ja genau das – was auch der grüne Kollege gesagt hat – soll ja verhindern, dass noch mehr Boden versiegelt wird und soll die Möglichkeit geben, entsprechend auch kostengünstig zu sanieren. Weil das war ja oft das Problem, da hast du ja zig Auflagen – da werden wir heute auch noch einen Antrag diskutieren – du hast zig Auflagen, du hast zig Dinge zu erfüllen, die mitunter unter normalem finanziellem Aufwand nicht durchführbar sind. Und da möchte ich heute auch einmal... muss ich auch ganz ehrlich sagen, ich lobe nicht immer ÖVP und FPÖ von diesem Podium aus, aber da muss ich wirklich sagen, da ist uns gemeinsam etwas gelungen. Das können wir zum Vorbild nehmen, weil wirklich die Materie ordentlich diskutiert wurde und vernünftig abgehandelt wurde. Dafür danke ich auch allen Beteiligten und vor allem auch dem Team rund um Severin Nagelhofer. Herzlichen Dank hierfür. (Beifall im Hohen Hause, LH Mag. Mikl-Leitner, LR Prischl, LH-Stv. Landbauer, MA, LR Mag. Teschl-Hofmeister, LR Kasser und der Dritten Präs. Schmidt.) Und natürlich darf es immer ein bisschen mehr sein. Aber was den Entfall der Anzeigepflicht beziehungsweise die Reform der Bewilligungspflicht betrifft, kann man summa summarum sagen, sind hier schon große Vereinfachungen ermöglicht worden. Und um zum Kollegen Müller noch einmal zurückzukommen: Dass der Bürgermeister die Baubehörde erste Instanz hat, hat auch wirklich einen Sinn, weil wir sind die vor Ort, die die Sachlage kennen, die die Menschen kennen und entsprechend verantwortungsvoll auch handeln mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir auch haben. Und ich sage es nochmal von da heroben: Ich will das nicht, dass da immer auf die Bürgermeister hingehauen wird, und der Bund muss alles übernehmen. Das sehe ich völlig anders. Das ist meine Meinung. (Beifall im Hohen Hause, LH Mag. Mikl-Leitner, LR Mag. Teschl-Hofmeister, LR Kasser, LR Prischl und der Dritten Präs. Schmidt.) Wie gesagt, ich will hier nicht ins technische Detail gehen. Die Vorlage ist bekannt. Die Verwaltungsvereinfachungen habe ich schon angesprochen. Dass jetzt ein drittes Vollgeschoss beispielsweise in der Bauklasse 2 errichtet werden kann, ist natürlich auch besser und günstiger bei der Errichtung von Gebäuden. Und die Umsetzung der EU-Richtlinien, beispielsweise RED III oder SEVESO III, ist, glaube ich, insofern gut, dass wir das gleich aus einem Guss mitmachen. Denn jetzt sind wir Vorreiter, wir sind das erste Bundesland, das diese umwelttechnischen Richtlinien auch umsetzt. Und wichtig ist, dass wir nicht wieder in einem halben oder in einem Dreivierteljahr schon wieder die nächste Novelle diesbezüglich brauchen und da haben wir wirklich auch Weitsicht bewiesen, um das entsprechend auch umzusetzen. Danke auch hier nochmals an alle Beteiligten. Nichtsdestotrotz werden wir natürlich auch – die Materie ist eine sehr dynamische – weitere Schritte brauchen. Aber es war wirklich jetzt einmal ein guter Startpunkt, wo wir essenziell und inhaltlich wirklich vorangekommen sind. Es wird auch noch zu diesem Punkt ein Resolutionsantrag heute eingebracht werden, den ich grundsätzlich auch unterstützen kann, wir auch unterstützen werden, weil Theorie und Praxis sind immer zwei Paar Schuhe. Und es ist halt schon so, wenn du über 20.000 Normen hast, die du berücksichtigen musst, wird es irgendwann einmal ein bisschen kompliziert. Das ist die Tatsache. Und ich glaube auch hier vom Bund Vereinfachungen anzustreben, ist eine gute Sache und wir werden diesen Antrag auch entsprechend unterstützen. Summa summarum, glaube ich, ist es eine Novelle, die sich sehen lassen kann, mit der wir zufrieden sein können. Wir werden natürlich weiter daran arbeiten müssen, um auch das leistbare Wohnen weiter verwirklichen zu können. Wir brauchen natürlich auch wieder Anschübe, was die Wohnbauförderungen auch beim Neubau betrifft. Was die Sanierung betrifft, sind wir ganz gut unterwegs. Aber ich will es immer wieder gesagt haben und darauf hingewiesen haben, dass wir hier zusätzliche Mittel auch brauchen werden, um das leistbare Wohnen weiterhin in diesem Umfang zu schaffen, wie wir es schon früher getan haben. Bevor ich zum Ende komme, darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Es geht hier lediglich um redaktionelle Anpassungen. Und ich darf hier gleich zum Antrag kommen. Der lautet wie folgt:

"1. In der Änderungsanordnung 26 lautet § 17 Z 20 der Klammerausdruck "(wie zum Beispiel Fernleitungen, Leitungsrohre, Kontrollkammern, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Antennenanlagen)".

2. In der Änderungsanordnung 29 lautet § 33 Absatz 2:

"(2) die Baubehörde hat für die Prüfberichte für Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen gemäß § 32 Absatz 3 ein unabhängiges Kontrollsystem einzurichten.

3. In der Änderungsanordnung 45 wird in § 44 Absatz 3 das Zitat "Absatz 3" durch das Zitat "Absatz 2" ersetzt und 

4. in der Änderungsanordnung 55 wird im § 70 Absatz 25 die Wortfolge "29. Mai 2025" durch die Wortfolge "29. Mai 2026" ersetzt."

Das sind kleinere Änderungen, die wir noch durchführen müssen. Aber im Großen und Ganzen können wir sagen, wir sind stolz, dass wir dabei sein durften bei dieser Novelle. Und ich glaube, wir haben diesen Zweck erfüllt, ein Fundament zu schaffen, auf dem wir weiterarbeiten können. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, LH Mag. Mikl-Leitner und der Dritten Präs. Schmidt.)

Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Hubert Keyl, FPÖ.

Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir heute die Novelle der Bauordnung betrachten, hier diskutieren, dann sprechen wir über Erleichterungen. Erleichterungen, die unseren Niederösterreichern zugutekommen, die die Häuslbauer, die Eigentümer, die Gemeinden entlasten und aber auch die Ortskerne beleben. Und ich glaube, ein ganz, ganz wichtiger Punkt ist, dass durch diese Initiative die Wirtschaft gestärkt wird. Und ich glaube, in Zeiten wie diesen sind solche Impulse ganz wichtig. Und ich glaube, wir können alle gemeinsam stolz sein, dass wir diese Schritte setzen. (Beifall bei der FPÖ und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um Erleichterungen bei technischen Vorschriften. Es geht um notwendige Anpassungen, damit das Bauen und das Sanieren endlich einfacher, schneller und leistbarer werden. Deswegen begrüßen auch wir Freiheitliche diesen Antrag, weil es in die richtige Richtung geht. Bürokratie abbauen, Sanierungen erleichtern, Kosten reduzieren. Ja, wenn die NEOS jetzt aber da hier herausgehen, und der Kollege Müller sagt... er geißelt einerseits, dass wir die EU-Richtlinien zu spät umsetzen oder so, dann ist es ein bisschen eine Themenverfehlung, weil genau daher kommen ja diese überbordenden Normen. Genau daher kommt ja auch diese Normenflut. Und ich glaube, das, was wir brauchen, und ich glaube, da können wir uns ruhig Zeit nehmen, dass wir uns die Sachen alle genau anschauen, und wirklich nicht überschießend hier ein Bürokratiemonster, das aus Brüssel kommt, aufbauen. Wir brauchen mehr Praxisnähe, weniger Normenflut. (Beifall bei der FPÖ, LR Antauer, LH-Stv. Landbauer, MA und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Und wenn wir einen Häuslbauer... wenn wir uns in diese Rolle eines Häuslbauers versetzen – und viele von uns haben einmal gebaut oder saniert – dann ist ja das quasi nicht mehr stemmbar als Privater. Du bist mit ca. 20.000 baurechtlichen Normen konfrontiert. Und wer hat denn da einen Überblick? Wer kommt denn hier damit – mit dieser Flut – klar? Wir haben hier eine Überregulierung. Wir müssen die Sanierungen einfacher machen. Und ich bin sehr froh, dass wir das heute tun. (Beifall bei der FPÖ, LH-Stv. Landbauer, MA und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.) Und gleichzeitig – und das hat auch der Kollege Samwald richtig gesagt – wir sind noch nicht am Ziel. Solange... und einen Punkt mag ich noch herausgreifen: Es sind auch oft die zivilrechtlichen Haftungen. Und da bringen wir ja heute den Resolutionsantrag ein für all jene, die mit hohen Haftungsrisiken konfrontiert sind. Ich glaube, das ist ein notwendiger Appell an die Bundesregierung, hier einzugreifen. Das betrifft einerseits natürlich Planer, Baumeister, Statiker, aber natürlich im Endeffekt – und das ist ja immer so – den Häuslbauer. Und was wird dann passieren? Natürlich wird dann jeder, der professionell hier tätig ist, das Übermaß annehmen in diesem ganzen Vorhaben. Für uns gilt: Technische Normen, insbesondere im privaten Bereich, müssen als Richtschnur gelten, aber wir dürfen keine Überregulierung aufbauen. Und ein Blick ins Ausland zeigt ja, dass es auch geht. In der Bundesrepublik Deutschland werden andere im privaten Bereich, Gebäudetypen, diskutiert, die gleichzeitig Innovation, Vereinfachung, aber auch Leistbarkeit – und das ist ja auch ein wichtiger Anspruch, den unsere Politik hat – Leistbarkeit für unsere Häuslbauer, Leistbarkeit für unsere Niederösterreicher hier zu schaffen und zu verbessern. Trotz der positiven Grundausrichtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir natürlich einige Punkte auch nicht berücksichtigt gesehen. Im Begutachtungsverfahren haben viele Bürger, haben wir uns auch eingebracht, hat sich der Freiheitliche Gemeindevertreterverband eingebracht. Danke, lieber Dieter Dorner, auch dafür, für diese Initiative von dir. Und was ist da herausgekommen? Und da bin ich ein bisschen anders als der Kollege Hörlezeder. Der Kollege Hörlezeder hat sich hingestellt heute hier und hat gesagt: "Aus einer Verantwortung lehnen wir alles ab." Das ist ein bisschen... man stellt sich ins Schmolleckerl, man sagt: "Naja, das mache ich... da machen wir jetzt nicht mit, weil wir nicht alles kriegen." Ja, wir haben auch einige Punkte, die wir gern anders gesehen hätten. Wir hätten gern gesehen, dass eine klare Definition der Gartenhütte kommt. Das mag jetzt irgendwie witzig klingen, aber ich glaube, das ist genau... das sind die Herausforderungen. Die Leute haben hier etwas errichtet... "Bin ich hier auf der sicheren Seite?" Ich glaube, da hätte sich auch der Gesetzgeber in diesem Bereich noch ein bisschen bewegen können. Insgesamt – und da schließe ich abermals am Kollegen Samwald an – haben wir natürlich hier auch einen guten Prozess gemeinsam gehabt und es ist sicher ein gutes Beispiel für die konstruktive Arbeit im Land NÖ, im Landtag, und dafür möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken. Aber zum Beispiel ein weiterer Punkt ist das Thema der Fassadensanierung. Ich glaube, gerade bei Fassadensanierung sind wir dabei, bei einem Thema. Ich kann Kosten reduzieren, ich kann hier auch zu einer Verschönerung des Ortsbildes beitragen, was wir ja auch alle wollen, und ich glaube, hier braucht es auch ein Weniger. Ich glaube, da könnte man auch den Mut haben, eine Fassadensanierung bewilligungs- und meldefrei zu machen. Das, glaube ich, stärkt unser Ortsbild, da sind noch bürokratische Hürden und an denen müssen wir oder werden wir in Zukunft noch arbeiten. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir unterstützen natürlich den Antrag, wir stehen auch hinter dem Resolutionsantrag an die Bundesregierung, die eben aufgefordert wird, endlich Klarheit zu schaffen. Ich glaube, die Zukunft muss weiter so gestaltet sein. Wir müssen noch praxisnäher werden. Wir brauchen eine Entbürokratisierung. Wir brauchen Klarheit statt Normenchaos und ich glaube, dann wird das Land NÖ auch weiter das Land der Eigentümer bleiben. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ, LR Antauer, LH-Stv. Landbauer, MA, LH Mag. Mikl-Leitner, LH-Stv. Dr. Pernkopf und dem Zweiten Präs. Waldhäusl.)

Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung erteile ich dem Abgeordneten Christoph Kaufmann, ÖVP.

Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Landeshauptfrau! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich möchte zum Beginn meiner Rede vor allem einmal ein Danke sagen und ein Danke voranstellen. Ein Danke für die bereits mehrfach angesprochenen über hundert Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu diesem Gesetzesentwurf. Privatpersonen, Interessensvertretungen, Unternehmen – sie haben unzählige Rückmeldungen und ganz viele wertvolle Inputs geliefert, damit wir heute einen Beschluss herbeiführen können, der die NÖ Bauordnung zu einer der modernsten in ganz Österreich macht. Und viele dieser Inputs sind eingeflossen in dieses NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz. Mit dem NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz setzen wir einen wichtigen Schritt, damit neuer Wohnraum preiswert entstehen kann und wir vor allem auch die Ortskerne stärken und den Flächenverbrauch reduzieren können. Wir machen Bauen und Sanieren für alle Landsleute günstiger und einfacher. Bisher unmögliche Projekte wie etwa lange Jahre leerstehende Objekte im Stadtzentrum, die wirtschaftlich kaum oder gar nicht sanierbar waren, können jetzt revitalisiert werden, zum Beispiel durch die nachträgliche Errichtung von weiteren Wohnungen in bisher nicht ausgebauten Dachböden. Mehr Möglichkeiten bei der Bebauung des Bauwichs, um Grundstücke besser auszunützen oder die Wiedererrichtung von Bauwerken in den gleichen Ausmaßen wie der Bestand. Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, dass Bauen wieder einfacher, preiswerter und schneller möglich ist. Ich darf ein Beispiel bringen: Wenn wir zum Beispiel ein bestehendes Einfamilienhaus in zwei Wohneinheiten – eine im Erdgeschoss, die andere im Obergeschoss – aufteilen wollen und das Obergeschoss derzeit durch eine Treppe mit einer Breite von, sagen wir einmal, 80 Zentimetern erreichbar ist, dann haben wir tatsächlich ein Problem. Denn der Stand der Technik – wurde bereits angesprochen – schreibt eine Mindestbreite von 90 Zentimetern vor und durch die Teilung müsste die bis dahin einwandfrei benutzbare Treppe entsprechend umgebaut werden. Wir wollen nun erreichen, dass die bloße Teilung des Einfamilienhauses keine wesentliche Verschlechterung des Sicherheitsstandards im Bestand darstellt und eine Bewilligung auch ohne diesen teuren und diesen komplizierten Umbau entsprechend erteilt werden kann. Und sowohl der Kollege Samwald als auch der Kollege Keyl haben es bereits angesprochen: Dieser Stand der Technik... das birgt tatsächlich viele Probleme in der Praxis. Du hast gesagt, Theorie und Praxis klaffen hier weit auseinander und deswegen bringen wir auch gemeinsam – Kollege Keyl und ich – einen entsprechenden Resolutionsantrag ein zu diesem Thema "Stand der Technik". Resolutionsantrag der Abgeordneten Kaufmann und Keyl betreffend Erleichterung bei technischen Vorschriften schaffen – Anpassungen im Normenwesen und Zivilrecht zur Reduktion des Haftungsrisikos. Worum geht es genau? Zentral ist die neue Bestimmung des § 48a der NÖ Bauordnung, die ja heute vorliegt, welche im Rahmen von Sanierungen Abweichungen von den geltenden bautechnischen Bestimmungen erlaubt, denn diese sind es, die Sanieren oft teuer machen. Es gibt derzeit bereits – Kollege hat es angesprochen – über 20.000 Normen im Baubereich und es kommen pro Monat mehrere hundert hinzu oder werden auch wieder abgeändert und durch diese ständig wechselnde Anzahl technischer Normvorschriften ist es nahezu unmöglich, einen Überblick zu bewahren. Und neben den notwendigen Anpassungen in der NÖ Bauordnung braucht es daher auch wesentliche Anpassungen und Vereinfachungen im Zivilrecht, denn selbst wenn Abweichungen von den technischen Normen baurechtlich ja zulässig sind, werden sie aufgrund privatrechtlicher Haftungen als risikobehaftet gesehen. Entscheidend ist daher, dass wir wieder zum ursprünglichen Sinn und Zweck von Normen zurückkehren. Technische Normen können und sollen uns als Orientierungshilfe eines möglichen Weges zur Erreichung des Schutzziels dienen, keinesfalls aber gesetzesgleich und universal den Stand der Technik definieren. Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, Erleichterungen und Vereinfachungen im Zivilrecht zu prüfen, um insbesondere ein Abgehen von den technischen Normvorschriften – unter Beachtung der Schutzziele – leichter zu ermöglichen, um damit Bauen und Sanieren einfacher und günstiger zu machen."

Soweit zum heute noch eingebrachten Resolutionsantrag, ja, und zurück zum Sanierungsvereinfachungsgesetz. Ich denke, mit dieser Novelle schaffen wir auch eine deutliche Erleichterung für die oft kleinen lokalen Betriebe, die bestehende Gebäude weiterentwickeln oder auch anders nützen möchten. Wesentlich einfacher und kostenschonender werden Nachnutzung und Ausbauten von Gebäuden, deren ursprüngliche Bewilligung vor dem 1. Februar 2015 erteilt wurde – ob es sich um eine Nutzungsänderung, etwa wenn aus einem Lager ein Büro wird oder auch um eine Aufstockung handelt, bei der ein Gebäude um ein zusätzliches Geschoss mit Büroräumlichkeiten erweitert wird. Für Bereiche wie Belichtung oder Schallschutz gibt es nun spürbare Erleichterungen. Umfangreiche und teure baurechtliche Anpassungen können dadurch entfallen. Was meinen wir damit? Auch hier wieder gerne ein Beispiel aus der Praxis: Ein bestehendes Bürogebäude soll umgebaut und zusätzliche Büros in Räumen, die bisher als Abstellräume genutzt wurden, eingebaut werden. Dazu sollen Trennwände eingezogen werden, der Boden neu verlegt werden. So weit, so einfach. Wenn aber die Fenster in den Räumen allerdings in den Jahren 2000, im Jahr 2000 eingebaut wurden, entsprechen sie heute nicht mehr den gültigen Schalldämmungen von Außenbauteilen und müssten daher ebenfalls, obwohl noch voll funktionsfähig, gänzlich erneuert werden. Da der Schallschutz bei der Sanierung nun unbeachtlich ist, kann eine Bewilligung auch ohne den Fenstertausch erteilt werden. Das spart Zeit, Geld und vor allem auch wertvolle Ressourcen. Und zusätzlich fällt auch die Pflicht weg, neue Kfz-Stellplätze zu errichten, sofern die ursprüngliche Baubewilligung des Gebäudes mindestens 20 Jahre zurückliegt. Denn gerade dieser Punkt ist sehr oft eine gewaltige Hürde für einen Umbau oder eine neue Nutzung einer Erdgeschossfläche. Ich darf hier auf meine Heimatstadt verweisen. Hier liegt die sogenannte "Stellplatz-Ausgleichsabgabe" derzeit bei knapp 43.000 Euro pro nicht errichtbarem Stellplatz für Kfz. Wenn ein Bauwerber nun aufgrund von Adaptionen und Nutzungsänderungen zum Beispiel zwei neue Stellplätze vorgeschrieben bekommt, wird meist jedes geplante Projekt unfinanzierbar und das Erdgeschoss bleibt schlichtweg unbespielt, das Ortszentrum unbelebt und der Leerstand manifestiert sich. Im Fokus der gesamten Vorlage liegt die Vereinfachung und das Zurückstutzen von überbordenden Bestimmungen. Solange der Bedarf an Wohnraum in unserem Bundesland weiter ansteigt, solange ist es auch unsere Verantwortung, für günstigen und leistbaren Wohnraum zu sorgen. Und dabei geht es nicht nur um neu gebauten Wohnbau, sondern vor allem auch um den vorhandenen Bestand. Daher ist dieses Sanierungsvereinfachungsgesetz ein so wichtiger Schritt, nicht nur ein ökonomischer, sondern auch ein ökologischer Schritt, damit wir unser Ziel für eine nachhaltige Entwicklung Niederösterreichs erreichen können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen, die sich bei dieser so wichtigen, aber vor allem auch sehr komplexen Gesetzesmaterie eingebracht haben. Ich denke, wir haben eine sehr gute Vorlage zusammengebracht, auch wenn wir hier sicherlich noch nicht am Ende aller Diskussionen angelangt sind. In der Praxis wird sich zeigen, ob unser Wunsch nach einer Bauordnung mit Hausverstand jetzt auch in Erfüllung geht. Aber einen ersten großen, wichtigen Schritt dazu haben wir jedenfalls geleistet. Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP, LH-Stv. Dr. Pernkopf, LR Mag. Teschl-Hofmeister und LR Kasser.)

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