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Redebeitrag von Christoph Kaufmann, MAS  Antrag der Abgeordneten Kaufmann, MAS, Mag. Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 2 der 32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-774/XX-2025 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Landeshauptfrau! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich möchte zum Beginn meiner Rede vor allem einmal ein Danke sagen und ein Danke voranstellen. Ein Danke für die bereits mehrfach angesprochenen über hundert Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu diesem Gesetzesentwurf. Privatpersonen, Interessensvertretungen, Unternehmen – sie haben unzählige Rückmeldungen und ganz viele wertvolle Inputs geliefert, damit wir heute einen Beschluss herbeiführen können, der die NÖ Bauordnung zu einer der modernsten in ganz Österreich macht. Und viele dieser Inputs sind eingeflossen in dieses NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz. Mit dem NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz setzen wir einen wichtigen Schritt, damit neuer Wohnraum preiswert entstehen kann und wir vor allem auch die Ortskerne stärken und den Flächenverbrauch reduzieren können. Wir machen Bauen und Sanieren für alle Landsleute günstiger und einfacher. Bisher unmögliche Projekte wie etwa lange Jahre leerstehende Objekte im Stadtzentrum, die wirtschaftlich kaum oder gar nicht sanierbar waren, können jetzt revitalisiert werden, zum Beispiel durch die nachträgliche Errichtung von weiteren Wohnungen in bisher nicht ausgebauten Dachböden. Mehr Möglichkeiten bei der Bebauung des Bauwichs, um Grundstücke besser auszunützen oder die Wiedererrichtung von Bauwerken in den gleichen Ausmaßen wie der Bestand. Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, dass Bauen wieder einfacher, preiswerter und schneller möglich ist. Ich darf ein Beispiel bringen: Wenn wir zum Beispiel ein bestehendes Einfamilienhaus in zwei Wohneinheiten – eine im Erdgeschoss, die andere im Obergeschoss – aufteilen wollen und das Obergeschoss derzeit durch eine Treppe mit einer Breite von, sagen wir einmal, 80 Zentimetern erreichbar ist, dann haben wir tatsächlich ein Problem. Denn der Stand der Technik – wurde bereits angesprochen – schreibt eine Mindestbreite von 90 Zentimetern vor und durch die Teilung müsste die bis dahin einwandfrei benutzbare Treppe entsprechend umgebaut werden. Wir wollen nun erreichen, dass die bloße Teilung des Einfamilienhauses keine wesentliche Verschlechterung des Sicherheitsstandards im Bestand darstellt und eine Bewilligung auch ohne diesen teuren und diesen komplizierten Umbau entsprechend erteilt werden kann. Und sowohl der Kollege Samwald als auch der Kollege Keyl haben es bereits angesprochen: Dieser Stand der Technik... das birgt tatsächlich viele Probleme in der Praxis. Du hast gesagt, Theorie und Praxis klaffen hier weit auseinander und deswegen bringen wir auch gemeinsam – Kollege Keyl und ich – einen entsprechenden Resolutionsantrag ein zu diesem Thema "Stand der Technik". Resolutionsantrag der Abgeordneten Kaufmann und Keyl betreffend Erleichterung bei technischen Vorschriften schaffen – Anpassungen im Normenwesen und Zivilrecht zur Reduktion des Haftungsrisikos. Worum geht es genau? Zentral ist die neue Bestimmung des § 48a der NÖ Bauordnung, die ja heute vorliegt, welche im Rahmen von Sanierungen Abweichungen von den geltenden bautechnischen Bestimmungen erlaubt, denn diese sind es, die Sanieren oft teuer machen. Es gibt derzeit bereits – Kollege hat es angesprochen – über 20.000 Normen im Baubereich und es kommen pro Monat mehrere hundert hinzu oder werden auch wieder abgeändert und durch diese ständig wechselnde Anzahl technischer Normvorschriften ist es nahezu unmöglich, einen Überblick zu bewahren. Und neben den notwendigen Anpassungen in der NÖ Bauordnung braucht es daher auch wesentliche Anpassungen und Vereinfachungen im Zivilrecht, denn selbst wenn Abweichungen von den technischen Normen baurechtlich ja zulässig sind, werden sie aufgrund privatrechtlicher Haftungen als risikobehaftet gesehen. Entscheidend ist daher, dass wir wieder zum ursprünglichen Sinn und Zweck von Normen zurückkehren. Technische Normen können und sollen uns als Orientierungshilfe eines möglichen Weges zur Erreichung des Schutzziels dienen, keinesfalls aber gesetzesgleich und universal den Stand der Technik definieren. Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag.

"Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, Erleichterungen und Vereinfachungen im Zivilrecht zu prüfen, um insbesondere ein Abgehen von den technischen Normvorschriften – unter Beachtung der Schutzziele – leichter zu ermöglichen, um damit Bauen und Sanieren einfacher und günstiger zu machen."

Soweit zum heute noch eingebrachten Resolutionsantrag, ja, und zurück zum Sanierungsvereinfachungsgesetz. Ich denke, mit dieser Novelle schaffen wir auch eine deutliche Erleichterung für die oft kleinen lokalen Betriebe, die bestehende Gebäude weiterentwickeln oder auch anders nützen möchten. Wesentlich einfacher und kostenschonender werden Nachnutzung und Ausbauten von Gebäuden, deren ursprüngliche Bewilligung vor dem 1. Februar 2015 erteilt wurde – ob es sich um eine Nutzungsänderung, etwa wenn aus einem Lager ein Büro wird oder auch um eine Aufstockung handelt, bei der ein Gebäude um ein zusätzliches Geschoss mit Büroräumlichkeiten erweitert wird. Für Bereiche wie Belichtung oder Schallschutz gibt es nun spürbare Erleichterungen. Umfangreiche und teure baurechtliche Anpassungen können dadurch entfallen. Was meinen wir damit? Auch hier wieder gerne ein Beispiel aus der Praxis: Ein bestehendes Bürogebäude soll umgebaut und zusätzliche Büros in Räumen, die bisher als Abstellräume genutzt wurden, eingebaut werden. Dazu sollen Trennwände eingezogen werden, der Boden neu verlegt werden. So weit, so einfach. Wenn aber die Fenster in den Räumen allerdings in den Jahren 2000, im Jahr 2000 eingebaut wurden, entsprechen sie heute nicht mehr den gültigen Schalldämmungen von Außenbauteilen und müssten daher ebenfalls, obwohl noch voll funktionsfähig, gänzlich erneuert werden. Da der Schallschutz bei der Sanierung nun unbeachtlich ist, kann eine Bewilligung auch ohne den Fenstertausch erteilt werden. Das spart Zeit, Geld und vor allem auch wertvolle Ressourcen. Und zusätzlich fällt auch die Pflicht weg, neue Kfz-Stellplätze zu errichten, sofern die ursprüngliche Baubewilligung des Gebäudes mindestens 20 Jahre zurückliegt. Denn gerade dieser Punkt ist sehr oft eine gewaltige Hürde für einen Umbau oder eine neue Nutzung einer Erdgeschossfläche. Ich darf hier auf meine Heimatstadt verweisen. Hier liegt die sogenannte "Stellplatz-Ausgleichsabgabe" derzeit bei knapp 43.000 Euro pro nicht errichtbarem Stellplatz für Kfz. Wenn ein Bauwerber nun aufgrund von Adaptionen und Nutzungsänderungen zum Beispiel zwei neue Stellplätze vorgeschrieben bekommt, wird meist jedes geplante Projekt unfinanzierbar und das Erdgeschoss bleibt schlichtweg unbespielt, das Ortszentrum unbelebt und der Leerstand manifestiert sich. Im Fokus der gesamten Vorlage liegt die Vereinfachung und das Zurückstutzen von überbordenden Bestimmungen. Solange der Bedarf an Wohnraum in unserem Bundesland weiter ansteigt, solange ist es auch unsere Verantwortung, für günstigen und leistbaren Wohnraum zu sorgen. Und dabei geht es nicht nur um neu gebauten Wohnbau, sondern vor allem auch um den vorhandenen Bestand. Daher ist dieses Sanierungsvereinfachungsgesetz ein so wichtiger Schritt, nicht nur ein ökonomischer, sondern auch ein ökologischer Schritt, damit wir unser Ziel für eine nachhaltige Entwicklung Niederösterreichs erreichen können. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen, die sich bei dieser so wichtigen, aber vor allem auch sehr komplexen Gesetzesmaterie eingebracht haben. Ich denke, wir haben eine sehr gute Vorlage zusammengebracht, auch wenn wir hier sicherlich noch nicht am Ende aller Diskussionen angelangt sind. In der Praxis wird sich zeigen, ob unser Wunsch nach einer Bauordnung mit Hausverstand jetzt auch in Erfüllung geht. Aber einen ersten großen, wichtigen Schritt dazu haben wir jedenfalls geleistet. Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP, LH-Stv. Dr. Pernkopf, LR Mag. Teschl-Hofmeister und LR Kasser.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (600 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Tulln
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

Detailseite von Christoph Kaufmann, MAS öffnen


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