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Redebeitrag von Dominic Hörlezeder  Antrag der Abgeordneten Kaufmann, MAS, Mag. Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 2 der 32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-774/XX-2025 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landeshauptfrau! Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Es geht da heute um eine sehr grundlegende Änderung der NÖ Bauordnung unter dem Titel Sanierungsvereinfachungsgesetz und eine scheinbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinden und... die den Gemeinden Entlastung bringen soll. Das Ziel einer zeitgemäßen Bauordnung – also die Vereinfachung von Sanierungen und die Schaffung leistbaren Wohnraums – ist natürlich grundsätzlich richtig und jedenfalls zu begrüßen. Aber die uns heute vorliegende Novelle, die bleibt deutlich hinter diesem Anspruch zurück. Statt echter Erleichterungen führt sie zu neuen Unsicherheiten und zu neuen Belastungen für Gemeinden und Eigentümerinnen und Eigentümer. Und wenn dieses Haus heute eine so wesentliche Gesetzesänderung beschließt, dann sollte sie dem Anspruch von Klarheit, Verlässlichkeit und von wirklicher Entlastung auch gerecht werden. Das Sanierungsvereinfachungsgesetz in seiner derzeitigen Fassung tut das aus meiner Sicht nicht. Für eine zukunftsfähige Lösung braucht es mehr, viel mehr. Eine enge Abstimmung mit den Gemeinden, weniger Bürokratie und eine gezielte Unterstützung für die Sanierung und Nutzung bestehender Wohnräume. Nur so werden aus diesen wohlklingenden Versprechen auch konkrete Verbesserungen für die Menschen in Niederösterreich. Und so zeichnen beispielsweise zahlreiche Stellungnahmen verschiedener Gemeinden ein recht deutliches Bild. Durch die Umstellung auf ein bescheidmäßiges Verfahren ist nämlich mit erheblich erhöhtem Verwaltungsaufwand zu rechnen. Insbesondere die Einbindung zusätzlicher Parteien – beispielsweise der Miteigentümer – führt ganz einfach zu komplexeren Abläufen, führt zu mehr Bescheiden und damit zu deutlich mehr Berufungsverfahren. Das bedeutet also keineswegs eine Entlastung, sondern eine real spürbare Mehrbelastung für unsere ohnehin schon überforderten oder teilweise überforderten Gemeindeverwaltungen. Kurzum: Da sind jetzt dann Bescheide notwendig, wo vorher einfach eine Bauanzeige zur Kenntnis genommen werden musste. Und ein aus meiner Sicht sehr gravierender Punkt wurde von der Wirtschaftskammer NÖ eingebracht. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie eine Vereinfachung vorliegen soll, wenn vor Beginn eines Vorhabens auf einen Bescheid gewartet werden muss, der bis zu drei Monate lang dauern kann, was vorher dann eben teilweise gar nicht notwendig war, weil eine Bauanzeige ausgereicht hat. Das ist weder bürgerfreundlich, noch ist es wirtschaftlich sinnvoll. Gerade in Zeiten der hohen Inflation kann ein Unternehmen über diese Dauer dann nur ganz schwer die Preiszusagen machen. Eine rasche Planung ist dann ganz einfach sehr schwierig. Und das ist weder bürgerfreundlich, noch wirtschaftlich sinnvoll. Da wird klar am Bedarf vorbeireglementiert und eben nicht vereinfacht. Besonders kritisch ist auch der Vorstoß im Bereich der Sanierung und Nachverdichtung. Die sicherheits- und qualitätsrelevanten Anforderungen, etwa zur Barrierefreiheit, die sollen im Sinne einer Kostenersparnis aufgeweicht werden. Da wird ausgerechnet bei der Zugänglichkeit, die für ältere Menschen, die für Familien, die für Menschen mit Beeinträchtigung sehr, sehr zentral ist, künftig ein geringerer Standard angelegt. Und das mag zwar kurzfristig Kosten sparen, verschärft aber mittel- und langfristig soziale Probleme und schränkt Inklusion und Teilhabe ganz massiv ein. Und jede Verschlechterung muss zwar laut Gesetz von Fachleuten als "nicht wesentlich" eingestuft werden, aber diese Schwelle, die ist halt letztendlich trotzdem sehr subjektiv und sie birgt halt die Gefahr einer qualitativen Entwertung unserer Wohn- und Lebensräume. Jetzt hat man die Novelle, was Sanierung und Nachverdichtung betrifft, nach der Auflagefrist noch einmal abgeändert. Und wer jetzt die Hoffnung hatte, dass man sich da der Kritik der Expertinnen und Experten gestellt hat und sich diese zu Herzen genommen hat und sich noch einmal anschaut, dass man da etwas Gescheites zusammenbringt, der wird natürlich enttäuscht. Waren vorher im § 48a noch die Beispiele für sicherheitsrelevante Anforderungen drinnen, dann hat man sich in der Letztfassung dafür entschieden, auch diese wieder rauszunehmen. Am Ende ist es sehr, sehr schwammig geworden und unterm Strich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Herabnivellierung von Sicherheitsstandards und von Standards zum Schutz für Menschen mit Beeinträchtigung. Und das halte ich halt persönlich für absolut entbehrlich und im Grunde frage ich mich ganz ehrlich, wofür das überhaupt nötig war. (Beifall bei den GRÜNEN.) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, ich habe meine Rede heute sehr bewusst sachlich gehalten, weil man ganz klar sieht, dass diese teilweise erschütternde inhaltliche Kritik ja nicht gerade von grünen Vorfeldorganisationen kommt. Die Kritik kommt aus ÖVP-geführten Gemeinden, die kommt von der Wirtschaftskammer NÖ, die kommt von der Kammer für Ziviltechnikerinnen und -ingenieurinnen und die kommt vom Sozialministerium. Und das war jetzt nur ein kleiner Auszug an kritischen Stellungnahmen, die eingegangen sind. Aus unserer Sicht ist jedenfalls klar, dass man diese Stellungnahmen, die jeweils von den Expertinnen und Experten in ihren Bereichen kommen, unbedingt hätte ernst nehmen müssen. Und daher sagen wir: "Zurück zum Start". In der aktuellen Form ist eine Änderung der Bauordnung aus unserer Sicht so klar abzulehnen. Wir tragen Verantwortung für gemeindenahe Verwaltung, für sozial gerechtes und inklusives Bauen und Wohnen und auch dafür, dass man der Wirtschaft keine Prügel vor die Füße knallt, gerade in Zeiten steigender Inflation und sehr hohen Arbeitslosenzahlen. Am Ende geht es nicht um Paragrafen oder um politische Schlagzeilen, sondern es geht um die Lebensrealitäten der Menschen in unserem Land. Es geht um leistbares, um barrierefreies Wohnen, es geht um funktionierende Gemeinden und Strukturen und es geht um Planungssicherheit für Betriebe. Wenn wir Bauverfahren wirklich vereinfachen wollen, dann müssen wir sie verständlicher, schneller und fairer machen und eben nicht teilweise komplizierter und unberechenbarer. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (600 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Amstetten
Klub/Fraktion:
Grüner Klub im NÖ Landtag
Wahlpartei:
Die Grünen

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zur 32. Landtagssitzung
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