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Redebeitrag von Mag. Christian Samwald  Antrag der Abgeordneten Kaufmann, MAS, Mag. Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 2 der 32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-774/XX-2025 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landeshauptfrau! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Novelle zur NÖ Bauordnung respektive das NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz und ich kann mich da meinen Vorrednern nicht im Detail anschließen. Ich glaube, da ist uns wirklich etwas gelungen in einer Materie, für die Kontrolllandesrat Sven Hergovich verantwortlich zeichnet. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber und Abg. Hauer.) Und natürlich, jede gesetzliche Regelung bedarf einer gewissen Kompromissfähigkeit. Aber ich möchte vielleicht kurz auf meine Vorredner eingehen. Kollege Müller, vielleicht bin ich schon zwei, drei Tage länger als du in diesem Haus und wenn du sagst, nur das Notwendigste oder das Minimum wurde erreicht... ich war schon bei ganz anderen Bauordnungsnovellen dabei. Ich glaube, was wir diesmal erreicht haben, das kann sich auch wirklich sehen lassen (Beifall bei der SPÖ.), weil tatsächliche Vereinfachungen und ein Bürokratieaufwand, der verringert wurde, hierbei herausgekommen sind. Und gerade diese Sanierungen, diese Vereinfachung von Sanierungen sollen ja genau das – was auch der grüne Kollege gesagt hat – soll ja verhindern, dass noch mehr Boden versiegelt wird und soll die Möglichkeit geben, entsprechend auch kostengünstig zu sanieren. Weil das war ja oft das Problem, da hast du ja zig Auflagen – da werden wir heute auch noch einen Antrag diskutieren – du hast zig Auflagen, du hast zig Dinge zu erfüllen, die mitunter unter normalem finanziellem Aufwand nicht durchführbar sind. Und da möchte ich heute auch einmal... muss ich auch ganz ehrlich sagen, ich lobe nicht immer ÖVP und FPÖ von diesem Podium aus, aber da muss ich wirklich sagen, da ist uns gemeinsam etwas gelungen. Das können wir zum Vorbild nehmen, weil wirklich die Materie ordentlich diskutiert wurde und vernünftig abgehandelt wurde. Dafür danke ich auch allen Beteiligten und vor allem auch dem Team rund um Severin Nagelhofer. Herzlichen Dank hierfür. (Beifall im Hohen Hause, LH Mag. Mikl-Leitner, LR Prischl, LH-Stv. Landbauer, MA, LR Mag. Teschl-Hofmeister, LR Kasser und der Dritten Präs. Schmidt.) Und natürlich darf es immer ein bisschen mehr sein. Aber was den Entfall der Anzeigepflicht beziehungsweise die Reform der Bewilligungspflicht betrifft, kann man summa summarum sagen, sind hier schon große Vereinfachungen ermöglicht worden. Und um zum Kollegen Müller noch einmal zurückzukommen: Dass der Bürgermeister die Baubehörde erste Instanz hat, hat auch wirklich einen Sinn, weil wir sind die vor Ort, die die Sachlage kennen, die die Menschen kennen und entsprechend verantwortungsvoll auch handeln mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir auch haben. Und ich sage es nochmal von da heroben: Ich will das nicht, dass da immer auf die Bürgermeister hingehauen wird, und der Bund muss alles übernehmen. Das sehe ich völlig anders. Das ist meine Meinung. (Beifall im Hohen Hause, LH Mag. Mikl-Leitner, LR Mag. Teschl-Hofmeister, LR Kasser, LR Prischl und der Dritten Präs. Schmidt.) Wie gesagt, ich will hier nicht ins technische Detail gehen. Die Vorlage ist bekannt. Die Verwaltungsvereinfachungen habe ich schon angesprochen. Dass jetzt ein drittes Vollgeschoss beispielsweise in der Bauklasse 2 errichtet werden kann, ist natürlich auch besser und günstiger bei der Errichtung von Gebäuden. Und die Umsetzung der EU-Richtlinien, beispielsweise RED III oder SEVESO III, ist, glaube ich, insofern gut, dass wir das gleich aus einem Guss mitmachen. Denn jetzt sind wir Vorreiter, wir sind das erste Bundesland, das diese umwelttechnischen Richtlinien auch umsetzt. Und wichtig ist, dass wir nicht wieder in einem halben oder in einem Dreivierteljahr schon wieder die nächste Novelle diesbezüglich brauchen und da haben wir wirklich auch Weitsicht bewiesen, um das entsprechend auch umzusetzen. Danke auch hier nochmals an alle Beteiligten. Nichtsdestotrotz werden wir natürlich auch – die Materie ist eine sehr dynamische – weitere Schritte brauchen. Aber es war wirklich jetzt einmal ein guter Startpunkt, wo wir essenziell und inhaltlich wirklich vorangekommen sind. Es wird auch noch zu diesem Punkt ein Resolutionsantrag heute eingebracht werden, den ich grundsätzlich auch unterstützen kann, wir auch unterstützen werden, weil Theorie und Praxis sind immer zwei Paar Schuhe. Und es ist halt schon so, wenn du über 20.000 Normen hast, die du berücksichtigen musst, wird es irgendwann einmal ein bisschen kompliziert. Das ist die Tatsache. Und ich glaube auch hier vom Bund Vereinfachungen anzustreben, ist eine gute Sache und wir werden diesen Antrag auch entsprechend unterstützen. Summa summarum, glaube ich, ist es eine Novelle, die sich sehen lassen kann, mit der wir zufrieden sein können. Wir werden natürlich weiter daran arbeiten müssen, um auch das leistbare Wohnen weiter verwirklichen zu können. Wir brauchen natürlich auch wieder Anschübe, was die Wohnbauförderungen auch beim Neubau betrifft. Was die Sanierung betrifft, sind wir ganz gut unterwegs. Aber ich will es immer wieder gesagt haben und darauf hingewiesen haben, dass wir hier zusätzliche Mittel auch brauchen werden, um das leistbare Wohnen weiterhin in diesem Umfang zu schaffen, wie wir es schon früher getan haben. Bevor ich zum Ende komme, darf ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Es geht hier lediglich um redaktionelle Anpassungen. Und ich darf hier gleich zum Antrag kommen. Der lautet wie folgt:

"1. In der Änderungsanordnung 26 lautet § 17 Z 20 der Klammerausdruck "(wie zum Beispiel Fernleitungen, Leitungsrohre, Kontrollkammern, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Antennenanlagen)".

2. In der Änderungsanordnung 29 lautet § 33 Absatz 2:

"(2) die Baubehörde hat für die Prüfberichte für Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Klimaanlagen gemäß § 32 Absatz 3 ein unabhängiges Kontrollsystem einzurichten.

3. In der Änderungsanordnung 45 wird in § 44 Absatz 3 das Zitat "Absatz 3" durch das Zitat "Absatz 2" ersetzt und 

4. in der Änderungsanordnung 55 wird im § 70 Absatz 25 die Wortfolge "29. Mai 2025" durch die Wortfolge "29. Mai 2026" ersetzt."

Das sind kleinere Änderungen, die wir noch durchführen müssen. Aber im Großen und Ganzen können wir sagen, wir sind stolz, dass wir dabei sein durften bei dieser Novelle. Und ich glaube, wir haben diesen Zweck erfüllt, ein Fundament zu schaffen, auf dem wir weiterarbeiten können. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ, LH Mag. Mikl-Leitner und der Dritten Präs. Schmidt.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (600 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Neunkirchen
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

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zur 32. Landtagssitzung
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