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Redebeitrag von Christoph Müller, BSc  Antrag der Abgeordneten Kaufmann, MAS, Mag. Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Bauordnung 2014 (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz) geändert wird

zur 32. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 2 der 32. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 20.11.2025

Antrag des Bau-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-774/XX-2025 – NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014), Änderung (NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Müller, BSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Landeshauptfrau! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich freue mich – jetzt haben Sie meinen Namen heute schon ein paar Mal gehört – gleich als erster Redner zu diesem sehr wichtigen Tagesordnungspunkt sprechen zu dürfen. Denn Wohnen ist – das wissen wir alle – eines der aktuell wichtigsten Themen, das die Menschen beschäftigt. Es ist mit über 15 Prozent eines der größten Haushaltsposten eines durchschnittlichen Haushalts in Niederösterreich, und es ist damit ein Dauerbrenner, wenn es um die Frage geht, wie ich mir mein Leben leisten kann und ob ich mir mein Leben heute noch leisten kann. Daher ist es aus meiner Sicht umso wichtiger für uns als Politik, sich diesen Fragen zu widmen. Wohnbaupolitik kann – das habe ich letztes Mal schon gesagt – die beste Sozialpolitik, die beste Wirtschaftspolitik und die beste Klimapolitik sein. Wir haben heute die Neuerung der Bauordnung und das sogenannte "NÖ Sanierungsvereinfachungsgesetz". Hübscher Name übrigens, den ihr euch da einfallen habt lassen. Worum geht es? Sanierungen sollen einfacher werden, Verfahren sollen schneller werden, Gebäude sollen effizienter und mittelfristig energieneutral werden. Auf den ersten Blick eine gute Sache. Und ich gestehe Ihnen zu, ja, da sind sehr viele sinnvolle Änderungen und Verbesserungen drinnen. Die Umstellung von Bewilligungspflicht auf Anzeigepflicht, gerade bei kleineren Bauverfahren, das klare Bekenntnis zu digitalen Verfahren ist sehr zu begrüßen und auch diese eben Vereinfachung von Sanierungen, das ist tatsächlich etwas sehr Sinnvolles. Auf den zweiten Blick muss man allerdings sagen, ist es halt nur das Allernotwendigste. Ganz viele Bereiche da drinnen... insbesondere, wenn ich mir den § 34-Antrag genau anschaue, dann ist das die Umsetzung von EU-Richtlinien im Bereich Bauen und Wohnen. Und da muss man gerne auch in diese Richtung sagen: Gott sei Dank sind wir Teil der Europäischen Union, die hier beim Bauen, beim Wohnen, beim Sanieren das Tempo vorgibt, weil sonst hätten wir so Dinge wie Null-Emissions-Gebäude da ganz sicher nicht drinnen. (Beifall bei den NEOS.) Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich stelle mir schon die Frage, wie es sein kann, dass wir es schon wieder verabsäumt haben, eine EU-Richtlinie rechtzeitig umzusetzen? Bei aller Liebe, aber Sie schlafen beim Budget, die Zahlen rennen uns davon und jetzt schaffen Sie es nicht einmal, eine EU-Richtlinie rechtzeitig umzusetzen? Das muss schneller passieren. Außerdem haben Sie aus meiner Sicht verabsäumt, die großen Fragen im Bereich von Bauen und Wohnen anzugreifen. Baubehörde erster Instanz ist weiterhin der Bürgermeister – der gleiche Bürgermeister, der als Vorsitzender des Gemeinderats über den Flächenwidmungsplan herrscht – die Gemeinden können weiterhin eigenständig über die Flächenwidmung bestimmen. Und genau da liegt aus meiner Sicht – wir kommen später noch zur Änderung der Gemeindeordnung – ein struktureller Baufehler von Bau- und Raumordnung bei uns. Solange die Gemeinden quasi im Alleingang entscheiden können – die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – wie gebaut wird und wo gebaut wird, wenn die Flächenwidmungen dort gestaltet werden können, dann sind erstens Interessenskonflikte vorprogrammiert und dann werden weiterhin die grünen Wiesen zubetoniert. Solange Land und Bund hier keine stärker koordinierenden Rollen einnehmen, wie Ortskerne gestärkt werden können, wo und vor allem wie viel Wohnraum entstehen kann und solange es finanziell so attraktiv ist, auf die grüne Wiese Gewerbegebiete zu bauen... solange all das der Fall ist, werden die Baupreise weiterhin massiv steigen, wird Bodenversiegelung weiter massiv steigen und werden die Gemeinden noch stärker an den Ortsrändern bewohnt und nicht im Ortskern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Sanierungsvereinfachungsgesetz ist ein guter Schritt, aber bei den großen Fragen, die uns insbesondere in den nächsten Jahrzehnten noch beschäftigen werden – die Bodenversiegelung – dann werden wir dort nicht weiterkommen. Wir brauchen mehr Planung und Koordinierung, wir brauchen ein treffsicheres und breiter ausgerolltes Anreizsystem für Flächenentsiegelung und wir brauchen eine Neuordnung der Gemeindefinanzierungen. Auch das haben wir heute später noch. Eine schlanke, treffsichere Bauordnung könnte Sanierungen erleichtern, Bodenversiegelung einbremsen und Wohnen günstiger machen. Das Ziel muss es sein, dass wir Ortskerne wieder beleben, jungen Familien die Möglichkeit geben, sich in Niederösterreich etwas aufzubauen und die Bauwirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Das vorliegende Gesetz tut dies leider nur in Teilen. Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (600 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Mödling
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Christoph Müller, BSc öffnen


zur 32. Landtagssitzung
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