Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-705/XX-2025 – NÖ Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hubert Keyl (FPÖ) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
- Hermann Hauer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 10 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Dr. Krismer-Huber einstimmig angenommen
a) Gesetzesentwurf Artikel 2, Punkt 1 angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS
b) Rest des Ausschussantrages angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE, Ablehnung NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Dritte Präsidentin Schmidt: Wir kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-705, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Mag. Keyl u.a. betreffend NÖ Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Edlinger, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-705, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hauer, Mag. Keyl, Edlinger und Handler betreffend Landesgesetz, mit dem ein NÖ Informationsgesetz 2025 erlassen wird, sowie eine Reihe von anderen Gesetzen mitgeändert werden. Nachdem im Bund die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen wurde, müssen auch im niederösterreichischen Landesrecht eine Reihe von Gesetzen an dieses neue Regime angepasst werden. Die neuen Regeln zielen auf eine grundsätzliche Transparenz staatlichen Handelns ab, während Geheimhaltung auf Basis einer verhältnismäßigen Interessensabwägung zur Ausnahme wird. Ich komme damit zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem ein NÖ Informationsgesetz erlassen wird sowie die NÖ Landesverfassung, das Verfassungsgesetz über die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für den Bereich der Verwaltung des Landes NÖ, das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz, die NÖ Landtagswahlordnung, die NÖ Gemeinderatswahlordnung, das NÖ Verlautbarungsgesetz, die NÖ Gemeindeordnung, das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz, das NÖ Gemeindeverbandsgesetz, das NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz, das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz, das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz, das NÖ Gleichbehandlungsgesetz, das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, die Gemeindebeamtendienstordnung, das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, das NÖ Polizeistrafgesetz, das NÖ Statistikgesetz, das NÖ Archivgesetz, das NÖ Landwirtschaftskammergesetz, das NÖ Feldschutzgesetz, das NÖ Landeskulturwachengesetz, das NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, das NÖ Umweltschutzgesetz, die Landarbeiterkammer-Wahlordnung, das NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz, das NÖ Monitoringgesetz, das NÖ Gemeinderärztegesetz, das NÖ Krankenanstaltengesetz, das NÖ Feuerwehrgesetz, das NÖ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz, das NÖ Antidiskriminierungsgesetz, das NÖ Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz, die NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung, das NÖ Landesbürgerevidenzgesetz, das NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz, das NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz, das NÖ Landarbeitsorganisationsgesetz und das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz geändert werden, wird genehmigt und
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Dritte Präsidentin Schmidt: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordnete Indra Collini.
Abg. Mag. Collini (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Informationsanpassungsgesetz klingt alles ein bisschen trocken, glaubt man auch, wenn man dem Herrn Berichterstatter zuhört, also so viele Gesetze, die hier geändert werden müssen, aber ist es gar nicht. Im Gegenteil: Es ist fast ein bisschen schade, dass wir diesen Tagesordnungspunkt so spät diskutieren, weil er doch eine sehr spannende Materie ist, und ich erzähle Ihnen da jetzt kein Geheimnis im Gegensatz zum Kollegen Danninger, der uns ja heute ein Geheimnis preisgegeben hat. Was kein Geheimnis ist, das ist, dass wir NEOS absolute Verfechterinnen von Transparenz sind und darum geht es jetzt ja in diesem Gesetz. Und ich bin felsenfest davon überzeugt und der Meinung, dass die Bürgerinnen ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie politische Entscheidungen getroffen werden, warum sie getroffen werden und auch, was sie gegebenenfalls kosten. Also es geht um Transparenz, habe ich gesagt. Transparenz ist das beste Mittel gegen Korruption, das beste Mittel gegen Freunderlwirtschaft, weil die Dinge gesehen werden. Transparenz sorgt – weil die Dinge gesehen werden – für einen sparsamen und sinnvollen Umgang mit dem hart erarbeiteten Steuergeld. Also es gibt also ganz viele Gründe, warum wir NEOS seit unserer Gründung uns für Transparenz in der Politik stark machen, warum wir uns so stark machen für eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses ebenso wie eben für die Einführung eines Rechts auf Information – ein echtes Informationsfreiheitsgesetz eben. Und genau darum gibt es auch viele gute Gründe, warum wir NEOS im vergangenen Jahr dem Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene nicht zugestimmt haben. Und auch heute werden wir der Umsetzung dieses Bundesgesetzes auf Landesebene – darum geht es ja heute – auch unsere Zustimmung nicht erteilen. Warum? Dieses Gesetz bringt nämlich keine echte Transparenz. Es ist schlichtweg eine Mogelpackung und der Name hält nicht, was es verspricht. Auf der Packung, da steht zwar "Informationsfreiheit" drauf, der Zugang zur Information, der wird jedoch weiterhin die Ausnahme bleiben und nicht die Regel sein. Auch und gerade in Niederösterreich. Warum? Eine proaktive Informationspflicht, die gilt nur für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen. Und Sie wissen, das sind in Niederösterreich einmal knapp 70, mehr als 500 Gemeinden bleiben weiterhin Dunkeldörfer. (Abg. Kainz: Gott sei Dank. Da kann man nur danke sagen, dass das so ist.) Und wenn du jetzt in Niederösterreich in einer kleinen Gemeinde wohnst, dann hast du einfach Pech gehabt. (Abg. Kainz: Das Einzige... unverständlich.) Und interessant ist auch, dass der Kollege Kainz, dass Bürgermeister sich so mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass man sieht, was da passiert. (Abg. Kainz: Ich wehre mich nicht. Ich wehre mich nicht. Kein Problem.) Das macht wirklich den Eindruck, dass man die Türen zulassen möchte (Abg. Kainz: Die können mich alle anrufen. Ich sags ihnen allen.), in den Gemeindeämtern und Politik hinter der verschlossenen Tür – à la ÖVP – einmauern möchte. Das sieht man auch an diesem Gesetz. Also: Wenn du zu Hause bist in einer Gemeinde mit unter 5.000 Einwohnerinnen, hast du die Arschkarte gezogen. Ich sage es jetzt einfach einmal ganz salopp so. (Abg. Kainz: Das weise ich zurück! Das weise ich zurück!) Genau. Weil es gibt zum Beispiel keine Information darüber, wie viele Aufträge die Gemeinde an einen bestimmten Berater vergeben hat oder an eine Agentur oder einen Anwalt? (Abg. Kainz: Auskunftsgesetz gibt es eh schon. Auskunftsgesetz gibts ja schon. – Unruhe bei Abg. Mag. Ecker, MA.) Keine Informationen welche Studien, welche Gutachten? Herr Kollege Kainz, ich glaube, du hast die Unterlagen nicht durchgelesen, weil das Auskunftsgesetz, das wird mit diesem neuen Gesetz jetzt aufgehoben. Das gibt es nicht mehr. Und auch das ist ein Problem. Bitte bleiben wir… also bei Information und Transparenz kenne ich mich aus. Das kann ich hier nur sagen. (Abg. Kainz: Ich auch.) Also: Weiterhin in kleinen Gemeinden keine Information, welche Studien, Gutachten, Umfragen zum Beispiel eine Gemeinde in Auftrag gegeben hat, geschweige denn die Ergebnisse. Keine Information, welche Verträge deine Gemeinde eingegangen ist oder ob es dazu Ausschreibungen gab oder auch keine Transparenz, nach welchen Kriterien in deiner Gemeinde Kindergartenplätze vergeben werden oder Pläne zu Straßenbauprojekten sind nur ein paar Beispiele. Blöd gelaufen für dich, wenn du in einer kleinen Gemeinde in Niederösterreich zu Hause bist. Doch das ist noch nicht alles, was das Gesetz zum Etikettenschwindel macht. Auch das Recht auf Information – wenn man ganz ehrlich hinschaut – das kann man sich einrexen. Das Recht auf Information, das kann man nämlich nirgendwo einfordern. Wenn du keine Information bekommst von deiner Gemeinde, wo gehst du dann hin? (Abg. Lobner. Komm zu mir nach Gänserndorf.) Es gibt keine Stelle, bei der du dieses Recht einfordern kannst. Darum haben wir auch immer wieder gesagt, es braucht einen unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten oder Informationsfreiheitsbeauftragte, die die Beschwerden prüft, die Verfahren anstößt und die den Bürgerinnen zur Seite steht. Was bekommen wir? Wir bekommen Zuständigkeiten, die diffus bleiben und Bürgerinnen, die sich durch den Instanzenweg dann kämpfen müssen. Das hat weder etwas mit Informationsfreiheit zu tun, noch ist es bürgerfreundlich. Das ist einfach nur abschreckend. Komme ich zum nächsten Punkt, warum das Gesetz ein Etikettenschwindel ist und Geheimhaltung wohl weiterhin die Regel bleiben wird, denn es gibt viiiiiiiiele Ausnahmen. Im Gesetz wird lang und breit erklärt, wann eine Information nicht herausgegeben werden muss oder darf und diese Regelungen sind so weit gefasst, dass sie eigentlich jede kritische Anfrage ausbremsen können. So haben wir zwar ein neues Gesetz, doch es bleibt nach wie vor vieles im Dunkeln, das eigentlich ans Licht gehört. Und auch, dass das Auskunftspflichtgesetz eben wegfällt jetzt dadurch... die Praxis wird zeigen, ob das am Ende des Tages nicht ein Nachteil ist, weil im Auskunftspflichtgesetz hat der Bürgermeister wenigstens eine Auskunft geben müssen. Jetzt reden wir nur noch von Dokumenten, die herausgegeben werden müssen. Also die Praxis wird auch das weisen, ob das nicht sogar ein Rückschritt ist in der Möglichkeit für Bürgerinnen vernünftige Antworten vom Bürgermeister oder Bürgermeisterin zu bekommen. Etikettenschwindel 3: Es gibt nach wie vor für viele Bereiche keine aktive Veröffentlichungspflicht oder was überhaupt veröffentlicht werden muss. Auch das, das bleibt sehr unverbindlich und sehr vage. Zum Beispiel gibt es kein zentrales Register, in dem ganz standardisiert veröffentlicht wird, eben welche Verträge abgeschlossen worden sind, welche Subventionen fließen oder eben welche Studien mit Steuergeld beauftragt worden sind. Es werden also keine Standards definiert, es gibt keine Fristen, es gibt keine Sanktionen. Das heißt, jede veröffentlichungspflichtige Gemeinde – da sind wir jetzt bei den 70 – die hat einen wahnsinnig großen Interpretationsspielraum, was und wie sie überhaupt veröffentlicht. Und all das... da muss ich wirklich auch da in die Reihen der ÖVP schauen... ich finde, das ist wirklich enttäuschend, dass wir in Niederösterreich hier wieder einmal oder, dass Sie in Niederösterreich hier wieder einmal den Weg des geringsten Widerstandes gegangen sind und diese Chance eben nicht genutzt haben, für mehr Transparenz zu sorgen. Und dabei wissen wir doch alle, dass Transparenz auch ein Schlüssel ist, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wiederzuerlangen. Vielleicht wäre es ja sogar eine Chance gewesen, dass man Niederösterreich zum Vorzeigebundesland macht, in anderen Bereichen. Ich sehe das ja auch so gern – siehe nur Nobelpreis – also auch da hätte man einen Schritt weitermachen können, als andere Bundesländer das tun. Und ganz ehrlich, auch der Kollege Kainz: Was kann Niederösterreich nicht, was zum Beispiel in Schweden total normal ist? Weil dort ist die Information die Regel (Unruhe bei Abg. Kainz. – Abg. Lobner: Wir sind nicht in Schweden.) und Geheimhaltung die absolute und auch klar begründete Ausnahme. Und übrigens das Recht auf Information, das steht in Schweden sogar in der Verfassung. Wir haben ja da ganz andere lustige Ideen. (Abg. Kainz: Wir leben das.) Genau, wir diskutieren lieber, ob wir lokale Sitten und Bräuche in die Verfassung schreiben. So schaut es in Niederösterreich aus. Also, anstatt die Tür aufzustoßen und Licht in alle niederösterreichischen Gemeindestuben hineinzulassen, zeigt die ÖVP wie ihren politischen Stil und das heißt einfach: Politik hinter verschlossenen Türen einzementieren. (Abg. Kainz: Offene Türen. – Abg. Lobner: So ein Blödsinn.) Fazit: Ein echter Paradigmenwechsel zur Informationsfreiheit, der hätte wirklich einen starken und einen durchsetzbaren Rahmen gebraucht. Stattdessen haben wir eine bürokratische Minimalversion, die viele Lücken offen lässt und zwar gerade dort versagt, wo Transparenz am nötigsten wäre. Deshalb ist für uns ganz klar: Dieser Entwurf, der verdient seinen Namen oder dieses Gesetz verdient den Namen nicht. Wir stimmen nicht nur für Überschriften, sondern wir kämpfen für echte Kontrolle, nämlich auch Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Und abschließend: Der Zugang zu Information ist ein Recht aller Gemeindebürgerinnen, ganz egal, ob man in einem kleinen oder in einem großen Ort in Niederösterreich zu Hause ist. (Abg. Kainz: Richtig. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. So lebe ich das auch.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Sehr geehrte Frau Kollegin Collini, ich nehme an, dass Ihnen dieses Wort, das mit "A" beginnt und mit "Karte" endet, im Hitze dieser Debatte herausgerutscht ist und ich nehme an, dass Sie das das nächste Mal nicht mehr machen werden und daher wird es keinen Ordnungsruf geben. Wir kommen zum nächsten Redner. Zu Wort gelangt die Klubobfrau Helga Krismer.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des NÖ Landtages! Erwartungsgemäß ist das Infofreiheitsgesetz eines, was nicht nur auf Bundesebene bewegt hat und zu Debatten geführt hat und ein langer Prozess zwischen den Koalitionspartnern – wie ich weiß – war. So ist es am Ende ein Kompromiss, Konsens – wie auch immer – geworden. Wenn die NEOS jetzt nicht zustimmen, dann bin ich gespannt, wie das in einer Bundesregierung mit den NEOS wird. Man bringt nicht immer alles durch. Es war ein langes Ringen und es ist in der Tat doch eine große Veränderung – ein Paradigmenwechsel – jetzt in Österreich gewesen, wenn man quasi aus der Historie der Amtsverschwiegenheit kommt, jetzt sich doch öffnen will, was Informationen betrifft und natürlich sind wir da weit weg von anderen, wie von dir genannten, Staaten. Die haben eine andere Geschichte. In Schweden ist es auch so, dass sie freiwillig impfen gegangen sind. Da ist es sozusagen generell in der Gesellschaft gegenüber dem Staat, gegenüber der Politik ein etwas anderer Geist. So, das muss man leben, das passiert nicht von heute auf morgen. Dieses Gesetz könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein und es hat eben auch die Abwehr gegeben, ob es da nicht eine Überforderung von kleinen Gemeinden gibt. Ich habe das durchaus als Kommunalpolitikerin – gebe ich zu – ich habe das durchaus nachvollziehen können. Mir ist wichtiger, dass die Dinge offensiv dargestellt werden und – da kann mir ja Helmut Hofer-Gruber auch beipflichten – in dem Bereich habe ich mich wirklich auch immer bemüht, im eigenen Wirkungsbereich, dass zum Beispiel alle Studien, die eine Gemeinde in Auftrag gibt, wenn das jetzt nicht etwas Gefährdendes ist, dass die sofort auch online gestellt werden. Also gerade im Mobilitätsbereich und dergleichen mehr, weil da gibt es interessierte Bürgerinnen und Bürger, also sollen die das auch wissen, was hier mit Steuergeldern sozusagen an Informationen von Dritten, von Expertinnen und Experten, eingeholt wurde. Wir werden dem natürlich die Zustimmung geben. Ich glaube, das ist ein guter Start in eine für die Bürgerinnen und Bürger neue Zeit. Es ist uns in Niederösterreich doch etwas passiert. Wir sind eigentlich in die Ausschüsse und in die Vorberatungen hineingegangen, dass es geheißen hat, wir wechseln sozusagen die Amtsverschwiegenheit begrifflich eben aus. Und bitte schaut euch das noch einmal genauer an: Im Artikel 2 Punkt 2, deshalb bringe ich auch diesen... ah Punkt 1 – man muss eine Brille aufsetzen – den Antrag auf getrennte Abstimmung eben ein, im Antrag Artikel 2 Punkt 1 – dass ich es jetzt noch einmal richtig sage – weil ich nicht glaube, dass das im Interesse der 56 Abgeordneten des NÖ Landtages ist. Es ist nämlich jetzt... und ich glaube fast, es ist legistisch ein Fehler passiert. Wir haben die Anfragen, die Beantwortungen durch die Landesregierung jetzt quasi auch mit dieser Geheimhaltungsverpflichtung versehen. Das hatten wir vorher nicht. Im Parlamentarischen gibt es nicht diese Amtsverschwiegenheit. Da möchte ich noch einmal die ÖVP bitten, sich das genauer anzuschauen. Vielleicht können wir das heute, wenn es echt legistisch nicht gewollt ist, reparieren, auch in Richtung der Freiheitlichen. Uns ist es selber wirklich erst nach dem Ausschuss jetzt auch aufgefallen. Wir haben das jetzt noch einmal im Detail angesehen. Das kann nicht der Ernst hier sein, dass wir das im Landtag wollen. Ich möchte auch, dass das Parlamentarische, Opposition, Parlament, Landtag und auf der anderen Seite die Landesregierung auch besser funktioniert, auch sich modernisiert. Da haben wir jetzt etwas eingebaut, dass wir uns selber ein bisschen zurückhauen. Das kann nicht der Anspruch sein von uns im Landtag, Herr Präsident, ich hoffe, das ist auch in Ihrem Sinne. Insofern ersuche ich da um diese getrennte Abstimmung, dass wir diesen Fehler heute nicht machen und ansonsten werden wir diesem Gesetz eben die Zustimmung geben, weil – wie gesagt – es ist einmal ein Anfang in die richtige Richtung. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christian Samwald.
Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Grundsätzlich kann ich mich den Ausführungen der Kollegin Krismer-Huber anschließen. Es ist wahrscheinlich kein perfektes Gesetz, aber es ist ein guter Kompromiss und immerhin diskutieren wir über diese Lösung jetzt schon über eine Dekade und wenn nach so langer Zeit eine Lösung herauskommt, glaube ich, kann man schon zufrieden sein, dass die Amtsverschwiegenheit vom Grundprinzip der Informationsfreiheit abgelöst wird. Und ich glaube, es ist auch durchaus notwendig, dass man gewisse Ausnahmen auch schafft, dass – wie gesagt – Praktiker aus der Kommunalpolitik, dass mutwillige Anfragen nicht behandelt werden müssen, glaube ich, ist es so... es gibt immer wieder auch natürlich... wie soll ich das höflich formulieren?... den ein oder anderen besorgten Bürger, der dann das halbe Rathaus beschäftigt, das kann es natürlich nicht sein (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) und ich glaube, jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß das. Und da möchte ich auch ein bisschen eine Lanze brechen, vielleicht ist es auch nicht so gemeint. Für mich ist es ein bisschen so rübergekommen, dass die NEOS die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister immer so ein bisschen ins Eck der Mauschelei rücken. Vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden, liebe Indra (Abg. Kainz: Nein, nein, das hast du schon richtig verstanden.), aber ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin stolz auf die ganzen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die gute Arbeit bei uns hier in Niederösterreich leisten (Abg. Kainz: Bravo!) und darf sagen: Wir werden diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ, Abg. Mag. Collini und der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt Abgeordneter Hubert Keyl.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Ja, sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Auch wir unterstützen natürlich die Intention des Antrags. Wir stehen für eine Kontrolle des Prozesses, des demokratischen Prozesses, der Verwaltung. Wir stehen dafür, dass Bürger einen Zugang zu Informationen bekommen. Wir unterstützen natürlich Transparenz und Kontrolle. Es ist ein guter Punkt, dass wir hier für den Bürger klargestellt haben, dass er dieses Recht auf Zugang zur Information hat, aber es ist auch heute in der Diskussion schon herausgekommen: Natürlich gibt es immer auch diese Interessensabwägung und auch der schützenswerten Informationen, die man vielleicht nicht immer herausgeben kann. Wir sehen genau das gewährleistet. Wir sehen auch diese Interessensabwägung hier gut verankert und alle Anforderungen an die Transparenz erfüllt. Ja, ein wesentlicher Punkt ist die Veröffentlichungspflicht. Die Veröffentlichungspflicht von Studien, von Beauftragungen, wenn quasi der Staat Geld in die Hand nimmt, Sachen erarbeitet, dass das hier aktiv, proaktiv veröffentlicht wird und jetzt haben wir Freiheitliche gerade im Bund bei dem angesprochenen Problemfeld der kleinen Gemeinden, die eben weniger als 5.000 Einwohner haben, die die Mehrheit in Niederösterreich darstellen, auch dieses Problem gesehen. Aber auch hier muss ich, glaube ich, kann man schon auch durchwegs herausstreichen, dass Niederösterreich auf einem guten Weg ist. Wir diskutieren dieses Problem und auch in der Wortmeldung vom Kollegen Samwald hat man ja durchaus auch berechtigt einige Punkte herausgearbeitet, gesehen, dass es oftmals natürlich auch vom Verwaltungsaufwand für so kleine Gemeinden auch gar nicht so einfach ist, ein berechtigtes Informationsbegehren hier gut abgearbeitet zu wissen. Es beansprucht einfach die Ressourcen intensiv und ich glaube, dass man hier einfach sich noch etwas Zeit nehmen muss, die Gespräche weiterführen muss. Wir haben diese Gespräche auch im Bereich der Gemeindeordnung. Ich glaube, wir haben dieses Thema... wir gehen mit diesem Thema sehr sensibel und gut um und ich sehe hier Niederösterreich auf einem wirklich guten Weg. Und dieses Gesetz, das mit 1.9. in Kraft treten wird, ist sicher ein richtiger Weg. Es ist ein Weg eben, um für den Bürger partizipieren zu können an der Verwaltung, um Transparenz, um Kontrolle, einen guten Zugang zur Verwaltung sichergestellt zu wissen und deshalb, glaube ich, kann man diesem Gesetz ganz gut, ganz gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Kollege Keyl, das Auseinanderklaffen von Worten und Taten ist bei der FPÖ nichts Neues, das überrascht mich nicht und, wenn ihr wirklich so für Transparenz seid, dann hätte ich schon erwartet, dass ihr zu Beginn der Sitzung unserem Antrag auf Debatte einer Anfragebeantwortung zugestimmt hättet. Aber nein, habt ihr nicht gemacht. Das heißt Worte und Taten klaffen hier auch wieder einmal auseinander. Ich darf die Gelegenheit auch nützen, um klarzustellen: Wir unterstellen natürlich nicht den Bürgermeistern, dass sie da irgendetwas verheimlichen wollen oder dass sie keine ordentliche Arbeit leisten. Im Gegenteil, wir sind ja auch in vielen Gemeinderäten vertreten und sehen dort, was geleistet wird, aber wir haben schon auch unsere Erfahrungen gemacht mit Information, Nichtinformation oder Desinformation, die auf Anfragen kommen. Also wo Licht ist, ist auch Schatten und wo Schatten ist, gibt es viel Licht. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Hermann Hauer.
Abg. Hauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir erörtern und diskutieren heute das NÖ Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025, ein Gesetz, das nicht nur eine Vielzahl an technischen Änderungen in unserem Landesrecht mit sich bringt, sondern auch eine inhaltliche Neuausrichtung in der Beziehung zwischen dem öffentlichen Sektor und der Bürgerinnen und Bürger. Und das hat der Herr Berichterstatter sehr treffend alles vorgetragen. Es wurde auch alles angesprochen, aber liebe Frau Kollegin Collini, ich verwehre mich dagegen, dass es zum einen eine Mogelpackung ist, sondern da bin ich bei der Klubobfrau der GRÜNEN, bei der Helga Krismer. Es ist ein Kompromiss und in Wahrheit habe ich schon ein bisschen den Eindruck, Frau Kollegin, der pinke Faden zieht sich durch, Hauptsache es gibt ein Wirbel und wenn es um nichts geht, es gibt trotzdem einen Wirbel. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass ein paar Fakten offen angesprochen gehören. Ja, dieses Gesetz wird auch für Gemeinden mehr Aufwand mit sich bringen in der Verwaltung. Ja, die Umsetzung bringt Arbeit mit sich. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird in der Praxis nicht gleich überall reibungslos verlaufen. Besonders unsere Gemeinden, die das Rückgrat unseres Landes sind, die das Rückgrat unseres Landes bilden, stehen hier vor Herausforderungen und ich glaube, dass wir hier die Verpflichtung haben, sie zu unterstützen und sie zu begleiten und zu informieren und zu sensibilisieren, und da bin ich völlig bei meinem Kollegen aus dem Bezirk Neunkirchen, dem Bürgermeister und Abgeordneten Samwald. Wir haben schon auch die Verpflichtung so zu sensibilisieren, dass nicht so manche mit Anfragen die Institutionen überfluten. Da ist nämlich niemandem geholfen, weder der Sache, weder den Mitarbeiterinnen und noch der Allgemeinheit. Und ich glaube, das ist mir auch besonders wichtig und das möchte ich heute ansprechen und unterstreichen: Die Gemeinden in Niederösterreich leisten tagtäglich eine großartige Arbeit bürgernah, effizient und verlässlich. Sie stehen für offene Kommunikation zwischen Verwaltung und der Bevölkerung so selbstverständlich wie – so glaube ich – in keinem anderen Bundesland. Und ich glaube, liebe Frau Kollegin Collini, es gibt in Niederösterreich keine dunklen Dörfer. Jede einzelne Gemeinde in Niederösterreich leistet eine gute, hervorragende Arbeit und wir können auf unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger stolz sein. (Beifall bei der ÖVP.) Das haben sie in vielen Bereichen bewiesen: Bei der Hochwasserkatastrophe, bei allen Einsätzen oder bei allen Bereichen haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das bewiesen und sie da jetzt hinzustellen als dunkle Dörfern, da würde ich mir meinen Teil denken und die würde ich bitten, einmal in sich zu gehen und einmal nachzudenken. Und liebe Kollegin Krismer-Huber, Frau Klubobfrau, zu deiner Kritik, das Anfragerecht der Abgeordneten wird nicht eingeschränkt. Und sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, dass wir heute nichts Neues schaffen. Wir setzen das Bundesverfassungsrecht im Landesrecht 1:1 um, sauber und transparent. Und wir tun das nicht aus politischem Kalkül, sondern aus rechtlicher Verpflichtung und demokratischer Überzeugung. Und liebe Frau Kollegin Collini, Transparenz darf kein Schlagwort sein, sie muss gelebt und gesetzlich verankert werden (Abg. Mag. Collini: Stimmt. – Beifall bei Abg. Mag. Collini.) und genau das tun wir mit diesem Gesetz. Danke, du bist lernfähig. Ich glaube, dass es aber auch gleichzeitig ein Verständnis braucht mit Maß und Ziel. Es ist unsere Aufgabe, so zu informieren und zu sensibilisieren, dass Information auch nicht ausgereizt wird und zweckentfremdet wird. Denn Information braucht Sachlichkeit auf beiden Seiten und ich danke daher allen, die dieses Gesetz mittragen und gleichzeitig bereit sind, die nächsten Schritte gemeinsam zu gehen. Denn Transparenz gelingt nur nicht nur durch das Gesetz alleine, liebe Frau Kollegin, sondern durch das tägliche Miteinander in unseren Gemeinden, im Bezirk und im Land. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Schmidt: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.