Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-705/XX-2025 – NÖ Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Collini (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Informationsanpassungsgesetz klingt alles ein bisschen trocken, glaubt man auch, wenn man dem Herrn Berichterstatter zuhört, also so viele Gesetze, die hier geändert werden müssen, aber ist es gar nicht. Im Gegenteil: Es ist fast ein bisschen schade, dass wir diesen Tagesordnungspunkt so spät diskutieren, weil er doch eine sehr spannende Materie ist, und ich erzähle Ihnen da jetzt kein Geheimnis im Gegensatz zum Kollegen Danninger, der uns ja heute ein Geheimnis preisgegeben hat. Was kein Geheimnis ist, das ist, dass wir NEOS absolute Verfechterinnen von Transparenz sind und darum geht es jetzt ja in diesem Gesetz. Und ich bin felsenfest davon überzeugt und der Meinung, dass die Bürgerinnen ein Recht darauf haben, zu erfahren, wie politische Entscheidungen getroffen werden, warum sie getroffen werden und auch, was sie gegebenenfalls kosten. Also es geht um Transparenz, habe ich gesagt. Transparenz ist das beste Mittel gegen Korruption, das beste Mittel gegen Freunderlwirtschaft, weil die Dinge gesehen werden. Transparenz sorgt – weil die Dinge gesehen werden – für einen sparsamen und sinnvollen Umgang mit dem hart erarbeiteten Steuergeld. Also es gibt also ganz viele Gründe, warum wir NEOS seit unserer Gründung uns für Transparenz in der Politik stark machen, warum wir uns so stark machen für eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses ebenso wie eben für die Einführung eines Rechts auf Information – ein echtes Informationsfreiheitsgesetz eben. Und genau darum gibt es auch viele gute Gründe, warum wir NEOS im vergangenen Jahr dem Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene nicht zugestimmt haben. Und auch heute werden wir der Umsetzung dieses Bundesgesetzes auf Landesebene – darum geht es ja heute – auch unsere Zustimmung nicht erteilen. Warum? Dieses Gesetz bringt nämlich keine echte Transparenz. Es ist schlichtweg eine Mogelpackung und der Name hält nicht, was es verspricht. Auf der Packung, da steht zwar "Informationsfreiheit" drauf, der Zugang zur Information, der wird jedoch weiterhin die Ausnahme bleiben und nicht die Regel sein. Auch und gerade in Niederösterreich. Warum? Eine proaktive Informationspflicht, die gilt nur für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen. Und Sie wissen, das sind in Niederösterreich einmal knapp 70, mehr als 500 Gemeinden bleiben weiterhin Dunkeldörfer. (Abg. Kainz: Gott sei Dank. Da kann man nur danke sagen, dass das so ist.) Und wenn du jetzt in Niederösterreich in einer kleinen Gemeinde wohnst, dann hast du einfach Pech gehabt. (Abg. Kainz: Das Einzige... unverständlich.) Und interessant ist auch, dass der Kollege Kainz, dass Bürgermeister sich so mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass man sieht, was da passiert. (Abg. Kainz: Ich wehre mich nicht. Ich wehre mich nicht. Kein Problem.) Das macht wirklich den Eindruck, dass man die Türen zulassen möchte (Abg. Kainz: Die können mich alle anrufen. Ich sags ihnen allen.), in den Gemeindeämtern und Politik hinter der verschlossenen Tür – à la ÖVP – einmauern möchte. Das sieht man auch an diesem Gesetz. Also: Wenn du zu Hause bist in einer Gemeinde mit unter 5.000 Einwohnerinnen, hast du die Arschkarte gezogen. Ich sage es jetzt einfach einmal ganz salopp so. (Abg. Kainz: Das weise ich zurück! Das weise ich zurück!) Genau. Weil es gibt zum Beispiel keine Information darüber, wie viele Aufträge die Gemeinde an einen bestimmten Berater vergeben hat oder an eine Agentur oder einen Anwalt? (Abg. Kainz: Auskunftsgesetz gibt es eh schon. Auskunftsgesetz gibts ja schon. – Unruhe bei Abg. Mag. Ecker, MA.) Keine Informationen welche Studien, welche Gutachten? Herr Kollege Kainz, ich glaube, du hast die Unterlagen nicht durchgelesen, weil das Auskunftsgesetz, das wird mit diesem neuen Gesetz jetzt aufgehoben. Das gibt es nicht mehr. Und auch das ist ein Problem. Bitte bleiben wir… also bei Information und Transparenz kenne ich mich aus. Das kann ich hier nur sagen. (Abg. Kainz: Ich auch.) Also: Weiterhin in kleinen Gemeinden keine Information, welche Studien, Gutachten, Umfragen zum Beispiel eine Gemeinde in Auftrag gegeben hat, geschweige denn die Ergebnisse. Keine Information, welche Verträge deine Gemeinde eingegangen ist oder ob es dazu Ausschreibungen gab oder auch keine Transparenz, nach welchen Kriterien in deiner Gemeinde Kindergartenplätze vergeben werden oder Pläne zu Straßenbauprojekten sind nur ein paar Beispiele. Blöd gelaufen für dich, wenn du in einer kleinen Gemeinde in Niederösterreich zu Hause bist. Doch das ist noch nicht alles, was das Gesetz zum Etikettenschwindel macht. Auch das Recht auf Information – wenn man ganz ehrlich hinschaut – das kann man sich einrexen. Das Recht auf Information, das kann man nämlich nirgendwo einfordern. Wenn du keine Information bekommst von deiner Gemeinde, wo gehst du dann hin? (Abg. Lobner. Komm zu mir nach Gänserndorf.) Es gibt keine Stelle, bei der du dieses Recht einfordern kannst. Darum haben wir auch immer wieder gesagt, es braucht einen unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten oder Informationsfreiheitsbeauftragte, die die Beschwerden prüft, die Verfahren anstößt und die den Bürgerinnen zur Seite steht. Was bekommen wir? Wir bekommen Zuständigkeiten, die diffus bleiben und Bürgerinnen, die sich durch den Instanzenweg dann kämpfen müssen. Das hat weder etwas mit Informationsfreiheit zu tun, noch ist es bürgerfreundlich. Das ist einfach nur abschreckend. Komme ich zum nächsten Punkt, warum das Gesetz ein Etikettenschwindel ist und Geheimhaltung wohl weiterhin die Regel bleiben wird, denn es gibt viiiiiiiiele Ausnahmen. Im Gesetz wird lang und breit erklärt, wann eine Information nicht herausgegeben werden muss oder darf und diese Regelungen sind so weit gefasst, dass sie eigentlich jede kritische Anfrage ausbremsen können. So haben wir zwar ein neues Gesetz, doch es bleibt nach wie vor vieles im Dunkeln, das eigentlich ans Licht gehört. Und auch, dass das Auskunftspflichtgesetz eben wegfällt jetzt dadurch... die Praxis wird zeigen, ob das am Ende des Tages nicht ein Nachteil ist, weil im Auskunftspflichtgesetz hat der Bürgermeister wenigstens eine Auskunft geben müssen. Jetzt reden wir nur noch von Dokumenten, die herausgegeben werden müssen. Also die Praxis wird auch das weisen, ob das nicht sogar ein Rückschritt ist in der Möglichkeit für Bürgerinnen vernünftige Antworten vom Bürgermeister oder Bürgermeisterin zu bekommen. Etikettenschwindel 3: Es gibt nach wie vor für viele Bereiche keine aktive Veröffentlichungspflicht oder was überhaupt veröffentlicht werden muss. Auch das, das bleibt sehr unverbindlich und sehr vage. Zum Beispiel gibt es kein zentrales Register, in dem ganz standardisiert veröffentlicht wird, eben welche Verträge abgeschlossen worden sind, welche Subventionen fließen oder eben welche Studien mit Steuergeld beauftragt worden sind. Es werden also keine Standards definiert, es gibt keine Fristen, es gibt keine Sanktionen. Das heißt, jede veröffentlichungspflichtige Gemeinde – da sind wir jetzt bei den 70 – die hat einen wahnsinnig großen Interpretationsspielraum, was und wie sie überhaupt veröffentlicht. Und all das... da muss ich wirklich auch da in die Reihen der ÖVP schauen... ich finde, das ist wirklich enttäuschend, dass wir in Niederösterreich hier wieder einmal oder, dass Sie in Niederösterreich hier wieder einmal den Weg des geringsten Widerstandes gegangen sind und diese Chance eben nicht genutzt haben, für mehr Transparenz zu sorgen. Und dabei wissen wir doch alle, dass Transparenz auch ein Schlüssel ist, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wiederzuerlangen. Vielleicht wäre es ja sogar eine Chance gewesen, dass man Niederösterreich zum Vorzeigebundesland macht, in anderen Bereichen. Ich sehe das ja auch so gern – siehe nur Nobelpreis – also auch da hätte man einen Schritt weitermachen können, als andere Bundesländer das tun. Und ganz ehrlich, auch der Kollege Kainz: Was kann Niederösterreich nicht, was zum Beispiel in Schweden total normal ist? Weil dort ist die Information die Regel (Unruhe bei Abg. Kainz. – Abg. Lobner: Wir sind nicht in Schweden.) und Geheimhaltung die absolute und auch klar begründete Ausnahme. Und übrigens das Recht auf Information, das steht in Schweden sogar in der Verfassung. Wir haben ja da ganz andere lustige Ideen. (Abg. Kainz: Wir leben das.) Genau, wir diskutieren lieber, ob wir lokale Sitten und Bräuche in die Verfassung schreiben. So schaut es in Niederösterreich aus. Also, anstatt die Tür aufzustoßen und Licht in alle niederösterreichischen Gemeindestuben hineinzulassen, zeigt die ÖVP wie ihren politischen Stil und das heißt einfach: Politik hinter verschlossenen Türen einzementieren. (Abg. Kainz: Offene Türen. – Abg. Lobner: So ein Blödsinn.) Fazit: Ein echter Paradigmenwechsel zur Informationsfreiheit, der hätte wirklich einen starken und einen durchsetzbaren Rahmen gebraucht. Stattdessen haben wir eine bürokratische Minimalversion, die viele Lücken offen lässt und zwar gerade dort versagt, wo Transparenz am nötigsten wäre. Deshalb ist für uns ganz klar: Dieser Entwurf, der verdient seinen Namen oder dieses Gesetz verdient den Namen nicht. Wir stimmen nicht nur für Überschriften, sondern wir kämpfen für echte Kontrolle, nämlich auch Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Und abschließend: Der Zugang zu Information ist ein Recht aller Gemeindebürgerinnen, ganz egal, ob man in einem kleinen oder in einem großen Ort in Niederösterreich zu Hause ist. (Abg. Kainz: Richtig. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. So lebe ich das auch.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich