Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-617/XX-2025 – NÖ Polizeistrafgesetz, Änderung
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Dominic Hörlezeder (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Martin Antauer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kainz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS
Resolutionsantrag Abg. Hörlezeder betreffend Aufwertung der Polizeidienststellen in Niederösterreich abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Ltg.-617, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Antauer, Kainz u. a. betreffend Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Keyl die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hoher Ausschuss! Ich erstatte Bericht über den Antrag der Abgeordneten Antauer, Kainz, Bors und Dinhobl betreffend Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes. Seit 2014 besteht die Möglichkeit, Aufsichtsorgane zur Einhaltung bestimmter Verwaltungsvorschriften anzuhalten. Derzeit betrifft das den Bereich der verbotenen Bettelei und der Konsumation alkoholischer Getränke an öffentlichen Orten trotz Verbots. In gewissen Bundesländern geht diese Kompetenz etwas weiter. Deshalb soll sie nach diesem Vorbild auch in Niederösterreich erweitert werden, um Anstandsverletzungen an öffentlichen Orten oder Übertretungen von ortspolizeilichen Verordnungen zu kontrollieren. Dies wurde im Ausschuss diskutiert. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes wird genehmigt.
Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Abstimmung. Und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Nach September 2023 diskutieren wir erneut über eine Verschärfung des Polizeistrafgesetzes. Im September 2023 – Sie wissen das – ist es um illegales oder gegen illegales Campieren gegangen, hatte damals natürlich nichts mit Roma und Sinti zu tun, wurde uns zumindest im Ausschuss so verkauft. Tatsächlich war es anders. Landesrat Luisser hat das scheinbar nicht mitbekommen, aber das ist eine andere Geschichte. Und jetzt kommt schon der nächste Schritt. Gleich in der Einleitung zu diesem Geschäftsstück wird suggeriert, dass hier nur nachgehüpft wird, was in anderen Bundesländern – genannt werden Steiermark, Oberösterreich und Kärnten – längst besteht. Zu den kleinen Unterschieden komme ich noch. Jedenfalls sollen Aufsichtsorgane der Gemeinden jetzt auch bei Anstandsverletzungen an öffentlichen Orten – zum Beispiel Pöbeleien, Beleidigungen, Verspottungen oder bei Übertretungen von ortspolizeilichen Verordnungen – einschreiten können. Und Landesrat Luisser dazu hoch erfreut: "Jetzt können wir unkompliziert für mehr Sicherheit für unsere Landsleute in den Ballungsräumen sorgen und zum Beispiel gegen illegale Camper", hat er halt vergessen, dass wir das schon im September 2023 beschlossen haben, "oder", und jetzt kommts, "gegen aggressive Banden und Clans in Parks oder bei Bahnhöfen vorgehen." Wie das gehen soll? Na, zum Beispiel durch die Festnahme von Personen, die die Aufsichtsorgane bei einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten, sofern kein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einschreiten kann. Und da haben wir den kleinen, aber feinen Unterschied zu Kärnten oder zur Steiermark. Von Festnahmen steht da nämlich nichts im Gesetz. Und zwar aus gutem Grund. Glaubt denn wirklich jemand, dass ein Organ der Gemeindeaufsicht ohne Waffengewalt bei einer Schlägerei zwischen Banden oder Clans eingreifen und die Rädelsführer festnehmen kann, indem er seinen Dienstausweis zeigt und den präsumtiven Messerstechern sagt: "Ich nehme Sie jetzt fest."? Und es drängt sich natürlich die Frage auf: Was kommt dann als Nächstes? Eine Bürgerwehr? Proud Boys, die Rambo spielen? Eine Söldnertruppe? Und wie verschiebt sich das Verhältnis von Autorität zur Qualifikation dieser Halbpolizisten? Man darf gespannt sein. Wir werden diesem überschießenden Antrag aus gutem Grund jedenfalls nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Dominic Hörlezeder von den GRÜNEN.
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte gleich vorwegnehmen: Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat natürlich oberste Priorität und da möchte ich auch die berühmt-berüchtigte oder das berühmt-berüchtigte subjektive Sicherheitsbewusstsein miteinschließen. Was aber die Frage ist, ist: Wie gewährleistet man tatsächlich diese Sicherheit und Ordnung und was ist dann doch mehr Schein als Sein? Und mehr Schein als Sein, das bringt mich jetzt zu diesem blau-schwarzen Antrag zum Sicherheitspolizeigesetz, der uns da vorgelegt wird und ich sage Ihnen auch, wieso da recht wenig substanziell Schlaues dahintersteckt. Seit 2016 – haben wir gerade gehört – dürfen auf Basis des NÖ Polizeistrafgesetzes Aufsichtsorgane der Gemeinden etwa Betteleien oder Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen, wo er verboten ist, entsprechend ahnden, und zwar in Form von Verwarnungen und Bußgeldern. Jetzt komme ich aus Amstetten, einer Stadt, die sich eine Stadtpolizei leisten kann, die sich diesen Luxus einer Stadtpolizei leisten kann und das auch will, und ich weiß natürlich, wie wertvoll es ist, dass man als Gemeinde bei derartigen Missständen, bei derartigen Vergehen auch entsprechend eingreifen kann und, dass es für die Bundespolizei aufgrund mangelnder Ressourcen halt oft sehr schwierig ist, diese Dinge entsprechend zu ahnden. Nur wissen Sie, das hat einen Haken bei dieser Gesetzesänderung. Zukünftig sollen eben auch Delikte wie Lärmerregungen, Störungen des örtlichen Gemeinschaftslebens, Anstandsverletzungen, Übertretungen von ortspolizeilichen Verordnungen, die sollen ebenso geahndet werden und ich weiß nicht, ob es immer das Gescheiteste ist, dass man in solchen Fällen unbewaffnete, nicht uniformierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solche Dinge regeln lässt. Da halte ich es schon allein aus präventiver Sicht für wesentlich gescheiter, dass man da wirklich die Polizei heranzieht. Was mich aber an dieser Gesetzesänderung noch viel mehr stört und zwar, weil gerade diese Mitarbeiterinnen jetzt Kompetenzen einer Exekutive, Kompetenzen der Polizei mehr und mehr übertragen bekommen sollen: Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Jobs, die müssen volljährig, verlässlich und körperlich und geistig dafür geeignet sein. No na. Das ist eh klar. Nur wir wissen auch, wer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussucht und wer das kontrolliert. Es gibt in größeren Gemeinden, also es gibt eine Personalabteilung, es gibt einen Personalausschuss, vielleicht sind Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter in einem Gremium drinnen, die die Leute aussuchen. Die Personalabteilung prüft im Vorfeld den Leumund der jeweiligen Person. Soweit ist das alles klar. Aber ob diese Bewerberinnen und Bewerber dann tatsächlich auch psychisch in der Lage sind, diese Jobs korrekt auszuführen, das lässt sich schon wiederum nur mehr sehr oberflächlich überprüfen. Und genau das halte ich für ein Problem. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Mag. Hofer-Gruber.) Wenn wir in Amstetten einen Stadtpolizisten, einer Stadtpolizistin ausschreiben und es kommt da wer und bewirbt sich, dann weiß ich, was ich kriege. Dann hat diese Person eine entsprechende Ausbildung durchlaufen und ist auch entsprechend geschult, hat sämtliche Testungen durch und ich weiß, der oder die kann den Job auch erfüllen. Die Garantie habe ich sonst nämlich nicht und ich brauche dort Leute, die die Nerven haben, ich brauche Leute, die schwierige Situationen entsprechend gut meistern können und die vor allem, wenn es drauf ankommt, auch deeskalierend einwirken können. Weil was wir da nämlich mit Sicherheit nicht brauchen, sind so Möchtegern-Vorstadt-Rambos, bei denen es bis zur Polizei nicht gereicht hat und die dann im Auftrag und im Sinn des Bürgermeisters als deren Problemlöser oder Handlanger auftreten. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Mag. Hofer-Gruber.) Und weil ich es schon kurz angesprochen habe, das Thema Ausbildung. Es gibt keinerlei Vorgaben. Es gibt keine Mindeststandards für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bitte schön kommt mir nicht damit, dass es eine Gemeindedienstprüfung gibt. Das habe ich im Ausschuss gehört und ich halte es immer noch für einen Blödsinn, weil wir alle wissen, dass das für einen derartigen Job nicht das Kriterium sein kann. Und dann gibt es noch einen ganz anderen Aspekt. Wir wissen, 40 bis 50 Prozent der Gemeinden Niederösterreich sind mittlerweile schwer angeschlagen, budgetieren nicht mehr positiv und wir brauchen uns nichts vormachen. Die sind gezwungen strukturell zu sparen, die sind gezwungen ausgabenseitig zu sparen und wenn sie schon nicht Personal abbauen müssen, dann werden sie sich zumindest zwei-, dreimal überlegen, ob sie in zusätzliches Personal für solche Geschichten investieren wollen oder investieren werden können. Und wenn Sie jetzt der Öffentlichkeit ernsthaft verkaufen, dass sich da irgendetwas zum Besseren wendet, dass es da irgendwo in Niederösterreich sicherer wird, dann muss ich ein bisschen lachen. Aber noch einmal: Uns ist die Sicherheit ein ebenso großes Anliegen wie Ihnen allen da herinnen, da sind wir uns soweit, glaube ich, einig und, dass es für ein funktionierendes Zusammenleben einen gewissen Grad an Ordnung braucht, ist auch völlig klar – nur halt nicht so. Von 2000 – zur Erinnerung, Susanne, geh du voran, SCHWARZ-BLAU 1 (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) – bis 2014 hat man österreichweit ein Drittel – das muss man sich einmal vorstellen – ein Drittel der Polizeiposten eingestampft. Im Jahr 2014 hat man in Niederösterreich 21 der 202 Polizeiposten zugemacht. Pikantes Detail am Rande: Zuständig war damals Innenministerin und unsere heutige Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Und ich bezweifle, dass das damals die beste Idee war. Wir sind jedenfalls der Meinung, dass man keine halben Sachen machen soll, wenn es um Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht, dass man die Dinge klar benennen soll und, dass man die Karten einfach am Tisch legen soll. Das geht nur, indem man schaut: Was fehlt? Was braucht man? Und wir sagen, es fehlt eben genau an diesem engmaschigen Netz an Polizeidienstposten, Dienststellen, wie man sie früher gehabt hat, weil Polizeiarbeit soll von Profis ausgeführt werden, weil sonst wird die Qualität der Arbeit nicht die gleiche sein. (Beifall bei den GRÜNEN.) Daher stellen wir folgenden Resolutionsantrag und ich glaube ja fast, dass wir sehr viel Zustimmung kriegen müssten, wenn man sich Anträge der Vergangenheit – vor allem der FPÖ – ansieht. Folgender Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere an das Bundesministerium für Inneres heranzutreten und eine Evaluierung der Polizeiinspektionen in Niederösterreich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden dahingehend zu erwirken, dass dort, wo ein erhöhter Bedarf ausgewiesen wird, die Anzahl der Dienstposten erhöht wird oder neue Dienststellen geschaffen werden."
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten René Zonschits, SPÖ.
Abg. Zonschits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den vorliegenden Gesetzesentwurf ansieht, bekommt man ein bisschen den Eindruck, dass sich dieser mit den vergangenen Gemeinderatswahlen am vergangenen Sonntag beschäftigt und ein wenig die Handschrift der zweitgrößten Stadt dieses Landes trägt, des dortigen Bürgermeisters und Teilen der dortigen Gemeindeführung trägt. Aber trotzdem, trotz dieser Vorzeichen soll dieser vorliegende Gesetzesentwurf in erster Linie dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in unserem Land dienen und muss daher den Herausforderungen unserer Zeit auch entsprechen. Und vor allem eines nicht werden, nämlich nicht zum Spielball politischer Parteien werden, wie das in der Geschichte der Vergangenheit schon des Öfteren vorgekommen ist. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter und damit auch die Anforderungen an ein modernes und effizientes Gesetz. Die bestehenden Bestimmungen sind in vielen Bereichen veraltet und bedürfen einer Anpassung an die heutigen Gegebenheiten, besonders im Bereich der Lärmbelästigung, bei der Verletzung des öffentlichen Anstandes oder zum Beispiel bei den Bestimmungen wie Campieren außerhalb von Campingplätzen oder der Haltung von Tieren. Mit diesen Änderungen im vorliegenden Gesetz soll jetzt ein Zeichen gesetzt werden für mehr Ordnung, für mehr Sicherheit, für ein besseres Zusammenleben. Diese Novelle soll die Wirksamkeit und den Einsatz von Aufsichtsorganen verbessern, indem deren Zuständigkeit ausgebaut wird und für mehr Sicherheit in unserem Land sorgen soll. Ob diese Gesetzesänderung nun wirklich den erhofften Erfolg bringen wird, wird aber eines weisen – nämlich die Praxis und die Umsetzung in unseren Gemeinden. Dieses Gesetz orientiert sich – wie im Antragstext beschrieben – an den bewährten Modellen aus anderen Bundesländern. Deswegen werden auch wir oder unsere Fraktion diesem Gesetzesentwurf unsere Zustimmung erteilen, möchten aber dabei auf eines hinweisen: Dass die Verantwortung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung weiterhin beim Innenministerium liegt und der Innenminister oder der zukünftige Innenminister oder Innenministerin weiterhin hier in die Pflicht genommen wird, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit in unserem Land herzustellen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Damit ersuche ich auch Herrn Martin Antauer, FPÖ, zum Rednerpult als nächsten Redner.
Abg. Antauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Mit dieser Novelle setzen wir einen bedeutenden Schritt für mehr Sicherheit und auch Ordnung in Niederösterreich. Und mit der Änderung des Polizeistrafgesetzes geben wir unseren Gemeinden nicht nur neue und notwendige Durchgriffsrechte, sondern stärken auch das Vertrauen in ein sicheres und in ein lebenswertes Umfeld. Wichtig ist die Novellierung vor allem für die Ballungsräume und für die Städte unseres Bundeslandes. Und jetzt sorgen wir unbürokratisch und unkompliziert für mehr Sicherheit in Niederösterreich. Mit den neuen Regelungen können Gemeinden endlich gezielt gegen illegale Camper, gegen aggressive Banden, aber auch gegen Clans in Parks oder in Bahnhofsnähe vorgehen. Und seit 2016 dürfen die Aufsichtspersonen bei aggressivem Betteln oder öffentlichem Alkoholkonsum auch jetzt schon eingreifen. Und diese Kompetenzen werden nun entscheidend erweitert. Künftig können unsere Gemeinden nicht nur bei illegalem Campieren, Strafen verhängen und illegal abgestellte Wohnwägen beschlagnahmen, nein, sie können auch bei Ruhestörungen, Verletzungen des öffentlichen Anstandes, aber auch dem Halten von gefährlichen Tieren konsequent handeln. Das ist ein klares Signal, dass Fehlverhalten im öffentlichen Raum, nicht länger toleriert werden kann und auch nicht toleriert wird. Diese Maßnahmen sind auch eine direkte Antwort auf die Herausforderung unserer Zeit. Der ungezügelte und verantwortungslose Zuzug der letzten Jahre bringt die Polizei in manchen Ballungsräumen und in manchen Städten in Niederösterreich auch an ihre Grenzen. Und deshalb ist es wichtig, die Exekutive zu entlasten und den Gemeinden ein stärkeres Werkzeug an die Hand zu geben. Ja, mit der Novellierung können die Gemeindeaufsichtsorgane endlich dort auch einschreiten, wo es bisher schwierig war. Besonders in urbanen Gebieten mit florierenden Nachtleben zum Beispiel sind diese neuen Kompetenzen auch unverzichtbar. Sie ermöglichen unseren Gemeinden bei Fehlverhalten und Verwaltungsübertretungen direkt einzuschreiten und so Ruhe und Ordnung auch zu gewährleisten. Wesentlich für die enge Zusammenarbeit mit der Polizei ist es eben, die Kräfte zu bündeln und ein noch sichereres Niederösterreich auch zu ermöglichen. Unsere Gemeindeaufsichtsorgane werden so auch zu starken Partnern der Bevölkerung und sie können vor Ort agieren, direkte Maßnahmen ergreifen und dazu beitragen, unser Zusammenleben friedlicher, sicherer und harmonischer zu gestalten. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, wie es sich schon im Ausschuss abgezeichnet hat und auch heute bei den Reden werden die GRÜNEN und die NEOS diese Novellierung, wo es eben um die Sicherheit für Niederösterreich geht, nicht mittragen. Es ist für mich ein weiterer Beweis, dass diese Parteien in der Flower-Power-Bewegung irgendwann einmal stecken geblieben sind und die Veränderung in unserer Gesellschaft nicht wahrnehmen (Abg. Mag. Ecker, MA: Du hättest dem Kollegen Hörlezeder zuhören müssen!) oder sie ganz bewusst auch ignorieren. Es ist eine Wohltat für das Land Österreich – muss man auch sagen – dass die GRÜNEN (Abg. Dr. Krismer-Huber: Damit der Kickl aufs Pferd kommt.) unser Land nicht noch tiefer in ein Wirtschafts- und Sicherheitsdesaster führen können. (Beifall bei der FPÖ.) Und liebe GRÜNE, eines möchte ich euch schon sagen: Die Mitarbeiter der Gemeinden und die Gemeindeaufsichtsorgane, das sind mit Sicherheit keine Möchtegern-Rambos. Und diese Möchtegern-Rambos, die ihr so benennt, die sollen die Polizei unterstützen und sollen nicht mit Waffen an Banden gehen oder an Clans gehen, sondern sie sollen einfach... sie sind auf der Straße unterwegs, sie sehen die Probleme und sollen dann die Polizei rufen, die dann optimal einwirken kann. Und umso erfreulicher, dass hier in unserem Bundesland, dass wir einen Landesrat für Sicherheit, Asyl und Fremdenwesen haben in unseren Reihen, der sich seiner Verantwortung der heimischen Bevölkerung gegenüber auch voll bewusst ist und auch handelt. Denn Dr. Christoph Luisser, der die gegenständliche Gesetzesnovelle auch ganz wesentlich zu verantworten hat... und an dieser Stelle darf ich mich auch bei unserem Landesrat Dr. Christoph Luisser ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der FPÖ.) Als Freiheitliche Partei stehen wir stets im direkten Austausch mit dem Bürger und nehmen auch ihre Sorgen ernst. Und besonders das Thema Sicherheit und Mangel an Polizeipräsenz, das sind die Probleme, die uns von den Bürgern auf der Straße draußen auch geschildert werden und deshalb ist diese Novellierung des Polizeistrafgesetzes für uns ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit zu stärken und den Anforderungen der Bevölkerung auch gerecht zu werden. Wir schaffen heute die Grundlage für mehr Ruhe, für Ordnung und für Lebensqualität in Niederösterreich. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen und mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ein Zeichen für mehr Sicherheit und für mehr Zusammenhalt setzen. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Präsident Mag. Wilfing: Nochmals zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich glaube, ich habe bei meiner Wortmeldung ausdrücklich dargelegt, wo die Schwächen dieses Entwurfs liegen. Ich habe auch im Ausschuss ja gefragt, ob diese Organe, die dann – und ich zitiere nochmal den Herrn Landesrat Luisser – gegen "aggressive Banden und Clans vorgehen sollen". Nicht die Polizei rufen. Die Polizei rufen kann jeder Bürger. Die Gemeindeaufsichtsorgane sollen gegen diese aggressiven Banden und Clans vorgehen. Ich habe natürlich im Ausschuss gefragt, ob die denn bewaffnet sind und der Kollege Lobner hat flapsig gesagt: "Na, Pfeil und Bogen werden sie nicht haben." Im Übrigen hatte er keine Ahnung, ob die bewaffnet sein sollen oder nicht. Und keiner der Redner – aber der Christoph hat ja noch die Chance, das darzulegen – keiner der Redner hat mir gesagt – und ich will es einfach wissen, das ist vollkommen neutral, ich will es einfach wissen: Wie soll ein Gemeindeaufsichtsorgan in eine Messerstecherei zwischen Clans – und da sind die Messer schnell einmal heraußen, das wissen wir ja – hier vorgehen und jemanden festnehmen, wenn er nicht bewaffnet ist. Auf der anderen Seite: Wenn eh erwartet wird, dass er das nicht macht, dann brauchen wir eben nicht dieses überschießende Gesetz. Und das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass uns die Sicherheit in Niederösterreich nicht am Herzen liegt – ganz im Gehenteil. Aber eines muss ich Ihnen, Kollege Antauer, noch sagen: Wir sind nicht in der Flower-Power-Bewegung steckengeblieben, aber manche FPÖ-Abgeordnete sind in einer ganz anderen Zeit steckengeblieben. Danke. (Beifall bei den NEOS und den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Christoph Kainz, ÖVP.
Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden hier von einem Gesetz, das den Gemeinden mehr Möglichkeiten im eigenen Wirkungsbereich gibt. Und ich denke, es ist auch vielleicht ein Zufall oder auch nicht, dass wir dieses Gesetz ein paar Tage nach einer erfolgreichen Landtagswahl in Niederösterreich beschließen. (Abg. Mag. Ecker, MA: Was?) Weil wir das Wochenende auch wieder gesehen haben, dass es Menschen in den Gemeinden gibt, die Verantwortung für ihre Gemeinden übernehmen. Und wenn ich jetzt auch ein paar Monate nur zurückdenke, dann wissen wir alle – und wir sind alle stolz darauf – dass wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Gemeinden haben, die die besten Krisenmanager sind und die in Wahrheit auch wissen, was sie für ihre Gemeinde brauchen, dass die Menschen in ihrer Gemeinde das bekommen, was sie sich in der ganz, ganz oben wünschen und danach sehnen – und das ist Sicherheit. Wir reden von Sicherheit im öffentlichen Raum. Wir brauchen überhaupt darüber nicht diskutieren, dass wir dank der guten Arbeit der Bundespolizei und der Exekutive in einem der sichersten Länder der Welt leben. Und daran soll sich auch nichts ändern. Und es ist schon interessant, dass man jetzt die Diskussion im Rahmen des Polizeistrafgesetzes mit der Polizeireform von vor zehn Jahren, von vor 15 Jahren einleitet. Auch darüber können wir diskutieren, ob es Sinn macht, dass ich in jeder Gemeinde ein Wachzimmer habe, das nicht besetzt ist oder, ob ich eine moderne Struktur über dieses Land stülpe, die Polizei gut ausstatte, ihnen technische Mittel gebe, einen modernen Weg der Exekutive in Niederösterreich und in Österreich schaffe, damit die Menschen auch das subjektive Sicherheitsgefühl spüren. Und ich bin bei jedem. Ich habe das selbst erlebt, weil im Jahr 2000 auch die Gendarmeriedienststelle meiner Heimatgemeinde Pfaffstätten gesperrt wurde. Ich habe in Baden eine große Gendarmeriedienststelle nach wie vor, jetzt Polizeiinspektion. Baden hat den größten Gemeindewachkörper Österreichs. Ich habe in Traiskirchen eine große Gendarmeriedienststelle gehabt und ich habe gesagt: Ja, wenn es Strukturen gibt, dass die Menschen in Pfaffstätten – und ich kann das nur am Beispiel meiner Heimatgemeinde sagen – spüren, dass die Exekutive auch vor Ort ist, dann kann ich mir das gut vorstellen. Und daraus ist letztendlich vielleicht entstanden "GEMEINSAM.SICHER" und viele, viele andere Initiativen. Daran brauchen wir nicht rütteln, das ist eine wichtige Säule in der Sicherheitspolitik in dem Land. Aber dann wissen wir auch, dass die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungsbereich auch gewisse Aufgaben zu erfüllen haben, die nämlich darum gehen, dass sie vielleicht selber ortspolizeiliche Verordnungen erlassen. Das ist auch nicht in jeder Gemeinde gleich. Nur wenn ich eine ortspolizeiliche Verordnung erlasse, dann brauche ich auch ein Instrument und eine Struktur, die das überprüft. Und da brauche ich jetzt auch nicht die Sondereinheit Cobra, die das überprüft, sondern da brauche ich Menschen, die mit zwei Füßen im Leben stehen, die rechtliche Voraussetzungen und Grundlagen haben, die die Struktur kennen, denen man das auch zumutet. Ich glaube, jeder Bürgermeister und jeder in der Gemeinde verantwortlich in Personalfragen weiß, wie stellt er sich eine Kindergartenbetreuerin vor und wird er wissen, wie stelle ich mir einen vor, den ich in den Sicherheitsdienst einstelle. Das traue ich unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern schon zu. Da mache ich mir eh keine Sorgen. Das behandelt das Gesetz auch nicht, sondern das Gesetz behandelt, dass wir diesen ausführenden Organen jene rechtlichen Grundlagen geben, damit sie auch handeln können. Damit, wenn jemand campiert und die Gemeinde das nicht will, ich auch Strukturen habe, Instrumente habe, Mechanismen habe, dort sozusagen den Hebel auch anzusetzen. Und wenn es sich in anderen Bundesländern bewährt hat, wenn es sich auch in Niederösterreich bewährt hat und wenn wir auch wissen, dass es Städte und Gemeinden gibt, die das schon praktizieren und aus der Praxis heraus – wie aus Wiener Neustadt der Bürgermeister Schneeberger – an uns herantritt und sagt: "Bitte, da gehöre nachjustiert, da gehöre sozusagen mehr an Kompetenz noch beschlossen und auch die gesetzliche Vorausgabe geschaffen", dann mache ich das aus Überzeugung und gerne und bitte euch auch, wenn es euch um die Sicherheit in den Gemeinden geht, dann stimmt diesem Polizeistrafgesetz zu. Danke. (Beifall bei der ÖVP, Abg. Antauer und Präs. Waldhäusl.)
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