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Redebeitrag von Mag. Helmut Hofer-Gruber  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Antauer, Kainz u.a. betreffend Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes

zur 23. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 4 der 23. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 30.01.2025

Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-617/XX-2025 – NÖ Polizeistrafgesetz, Änderung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Nach September 2023 diskutieren wir erneut über eine Verschärfung des Polizeistrafgesetzes. Im September 2023 – Sie wissen das – ist es um illegales oder gegen illegales Campieren gegangen, hatte damals natürlich nichts mit Roma und Sinti zu tun, wurde uns zumindest im Ausschuss so verkauft. Tatsächlich war es anders. Landesrat Luisser hat das scheinbar nicht mitbekommen, aber das ist eine andere Geschichte. Und jetzt kommt schon der nächste Schritt. Gleich in der Einleitung zu diesem Geschäftsstück wird suggeriert, dass hier nur nachgehüpft wird, was in anderen Bundesländern – genannt werden Steiermark, Oberösterreich und Kärnten – längst besteht. Zu den kleinen Unterschieden komme ich noch. Jedenfalls sollen Aufsichtsorgane der Gemeinden jetzt auch bei Anstandsverletzungen an öffentlichen Orten – zum Beispiel Pöbeleien, Beleidigungen, Verspottungen oder bei Übertretungen von ortspolizeilichen Verordnungen – einschreiten können. Und Landesrat Luisser dazu hoch erfreut: "Jetzt können wir unkompliziert für mehr Sicherheit für unsere Landsleute in den Ballungsräumen sorgen und zum Beispiel gegen illegale Camper", hat er halt vergessen, dass wir das schon im September 2023 beschlossen haben, "oder", und jetzt kommts, "gegen aggressive Banden und Clans in Parks oder bei Bahnhöfen vorgehen." Wie das gehen soll? Na, zum Beispiel durch die Festnahme von Personen, die die Aufsichtsorgane bei einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten, sofern kein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einschreiten kann. Und da haben wir den kleinen, aber feinen Unterschied zu Kärnten oder zur Steiermark. Von Festnahmen steht da nämlich nichts im Gesetz. Und zwar aus gutem Grund. Glaubt denn wirklich jemand, dass ein Organ der Gemeindeaufsicht ohne Waffengewalt bei einer Schlägerei zwischen Banden oder Clans eingreifen und die Rädelsführer festnehmen kann, indem er seinen Dienstausweis zeigt und den präsumtiven Messerstechern sagt: "Ich nehme Sie jetzt fest."? Und es drängt sich natürlich die Frage auf: Was kommt dann als Nächstes? Eine Bürgerwehr? Proud Boys, die Rambo spielen? Eine Söldnertruppe? Und wie verschiebt sich das Verhältnis von Autorität zur Qualifikation dieser Halbpolizisten? Man darf gespannt sein. Wir werden diesem überschießenden Antrag aus gutem Grund jedenfalls nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (1.022 KB)

Zur Person

Helmut Hofer-Gruber

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Baden
Klub/Fraktion:
Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
Wahlpartei:
NEOS – Das Neue Niederösterreich

Detailseite von Mag. Helmut Hofer-Gruber öffnen


zur 23. Landtagssitzung
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