Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-617/XX-2025 – NÖ Polizeistrafgesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Hörlezeder (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte gleich vorwegnehmen: Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat natürlich oberste Priorität und da möchte ich auch die berühmt-berüchtigte oder das berühmt-berüchtigte subjektive Sicherheitsbewusstsein miteinschließen. Was aber die Frage ist, ist: Wie gewährleistet man tatsächlich diese Sicherheit und Ordnung und was ist dann doch mehr Schein als Sein? Und mehr Schein als Sein, das bringt mich jetzt zu diesem blau-schwarzen Antrag zum Sicherheitspolizeigesetz, der uns da vorgelegt wird und ich sage Ihnen auch, wieso da recht wenig substanziell Schlaues dahintersteckt. Seit 2016 – haben wir gerade gehört – dürfen auf Basis des NÖ Polizeistrafgesetzes Aufsichtsorgane der Gemeinden etwa Betteleien oder Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen, wo er verboten ist, entsprechend ahnden, und zwar in Form von Verwarnungen und Bußgeldern. Jetzt komme ich aus Amstetten, einer Stadt, die sich eine Stadtpolizei leisten kann, die sich diesen Luxus einer Stadtpolizei leisten kann und das auch will, und ich weiß natürlich, wie wertvoll es ist, dass man als Gemeinde bei derartigen Missständen, bei derartigen Vergehen auch entsprechend eingreifen kann und, dass es für die Bundespolizei aufgrund mangelnder Ressourcen halt oft sehr schwierig ist, diese Dinge entsprechend zu ahnden. Nur wissen Sie, das hat einen Haken bei dieser Gesetzesänderung. Zukünftig sollen eben auch Delikte wie Lärmerregungen, Störungen des örtlichen Gemeinschaftslebens, Anstandsverletzungen, Übertretungen von ortspolizeilichen Verordnungen, die sollen ebenso geahndet werden und ich weiß nicht, ob es immer das Gescheiteste ist, dass man in solchen Fällen unbewaffnete, nicht uniformierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solche Dinge regeln lässt. Da halte ich es schon allein aus präventiver Sicht für wesentlich gescheiter, dass man da wirklich die Polizei heranzieht. Was mich aber an dieser Gesetzesänderung noch viel mehr stört und zwar, weil gerade diese Mitarbeiterinnen jetzt Kompetenzen einer Exekutive, Kompetenzen der Polizei mehr und mehr übertragen bekommen sollen: Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Jobs, die müssen volljährig, verlässlich und körperlich und geistig dafür geeignet sein. No na. Das ist eh klar. Nur wir wissen auch, wer die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussucht und wer das kontrolliert. Es gibt in größeren Gemeinden, also es gibt eine Personalabteilung, es gibt einen Personalausschuss, vielleicht sind Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter in einem Gremium drinnen, die die Leute aussuchen. Die Personalabteilung prüft im Vorfeld den Leumund der jeweiligen Person. Soweit ist das alles klar. Aber ob diese Bewerberinnen und Bewerber dann tatsächlich auch psychisch in der Lage sind, diese Jobs korrekt auszuführen, das lässt sich schon wiederum nur mehr sehr oberflächlich überprüfen. Und genau das halte ich für ein Problem. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Mag. Hofer-Gruber.) Wenn wir in Amstetten einen Stadtpolizisten, einer Stadtpolizistin ausschreiben und es kommt da wer und bewirbt sich, dann weiß ich, was ich kriege. Dann hat diese Person eine entsprechende Ausbildung durchlaufen und ist auch entsprechend geschult, hat sämtliche Testungen durch und ich weiß, der oder die kann den Job auch erfüllen. Die Garantie habe ich sonst nämlich nicht und ich brauche dort Leute, die die Nerven haben, ich brauche Leute, die schwierige Situationen entsprechend gut meistern können und die vor allem, wenn es drauf ankommt, auch deeskalierend einwirken können. Weil was wir da nämlich mit Sicherheit nicht brauchen, sind so Möchtegern-Vorstadt-Rambos, bei denen es bis zur Polizei nicht gereicht hat und die dann im Auftrag und im Sinn des Bürgermeisters als deren Problemlöser oder Handlanger auftreten. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Mag. Hofer-Gruber.) Und weil ich es schon kurz angesprochen habe, das Thema Ausbildung. Es gibt keinerlei Vorgaben. Es gibt keine Mindeststandards für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bitte schön kommt mir nicht damit, dass es eine Gemeindedienstprüfung gibt. Das habe ich im Ausschuss gehört und ich halte es immer noch für einen Blödsinn, weil wir alle wissen, dass das für einen derartigen Job nicht das Kriterium sein kann. Und dann gibt es noch einen ganz anderen Aspekt. Wir wissen, 40 bis 50 Prozent der Gemeinden Niederösterreich sind mittlerweile schwer angeschlagen, budgetieren nicht mehr positiv und wir brauchen uns nichts vormachen. Die sind gezwungen strukturell zu sparen, die sind gezwungen ausgabenseitig zu sparen und wenn sie schon nicht Personal abbauen müssen, dann werden sie sich zumindest zwei-, dreimal überlegen, ob sie in zusätzliches Personal für solche Geschichten investieren wollen oder investieren werden können. Und wenn Sie jetzt der Öffentlichkeit ernsthaft verkaufen, dass sich da irgendetwas zum Besseren wendet, dass es da irgendwo in Niederösterreich sicherer wird, dann muss ich ein bisschen lachen. Aber noch einmal: Uns ist die Sicherheit ein ebenso großes Anliegen wie Ihnen allen da herinnen, da sind wir uns soweit, glaube ich, einig und, dass es für ein funktionierendes Zusammenleben einen gewissen Grad an Ordnung braucht, ist auch völlig klar – nur halt nicht so. Von 2000 – zur Erinnerung, Susanne, geh du voran, SCHWARZ-BLAU 1 (Heiterkeit bei Abg. Dr. Krismer-Huber.) – bis 2014 hat man österreichweit ein Drittel – das muss man sich einmal vorstellen – ein Drittel der Polizeiposten eingestampft. Im Jahr 2014 hat man in Niederösterreich 21 der 202 Polizeiposten zugemacht. Pikantes Detail am Rande: Zuständig war damals Innenministerin und unsere heutige Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Und ich bezweifle, dass das damals die beste Idee war. Wir sind jedenfalls der Meinung, dass man keine halben Sachen machen soll, wenn es um Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht, dass man die Dinge klar benennen soll und, dass man die Karten einfach am Tisch legen soll. Das geht nur, indem man schaut: Was fehlt? Was braucht man? Und wir sagen, es fehlt eben genau an diesem engmaschigen Netz an Polizeidienstposten, Dienststellen, wie man sie früher gehabt hat, weil Polizeiarbeit soll von Profis ausgeführt werden, weil sonst wird die Qualität der Arbeit nicht die gleiche sein. (Beifall bei den GRÜNEN.) Daher stellen wir folgenden Resolutionsantrag und ich glaube ja fast, dass wir sehr viel Zustimmung kriegen müssten, wenn man sich Anträge der Vergangenheit – vor allem der FPÖ – ansieht. Folgender Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere an das Bundesministerium für Inneres heranzutreten und eine Evaluierung der Polizeiinspektionen in Niederösterreich in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden dahingehend zu erwirken, dass dort, wo ein erhöhter Bedarf ausgewiesen wird, die Anzahl der Dienstposten erhöht wird oder neue Dienststellen geschaffen werden."
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

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- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- Grüner Klub im NÖ Landtag
- Wahlpartei:
- Die Grünen