Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-573/XX-2024 – NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Rene Zonschits (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Otto Auer (ÖVP) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, Ablehnung GRÜNE, NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Wir kommen nun zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-573, ein Antrag mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Mold und Dorner betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Gepp die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Gepp, MSc(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-573, Antrag des Kommunal-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mold, Dorner, Kaufmann, Handler, Lobner und Schnabel betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden. Immer wieder sind die Gemeinden mit Infrastrukturvorhaben und Projekten konfrontiert, die großen Einfluss auf die lokale Bevölkerung haben – beispielsweise bei der Richtung von Windrädern oder Gewerbegebieten. Im Zuge größerer Vorhaben ist es bereits jetzt üblich, dass von Unternehmen in Kooperation mit den jeweiligen Gemeinden Maßnahmen gesetzt werden, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität in den Gemeinden beitragen oder allfällige nachteilige Auswirkungen abmildern sollen. Durch die gegenständliche Novelle soll eine klare gesetzliche Zuständigkeit für den Gemeinderat geschaffen werden, solche Verträge zur Verbesserung der Lebensqualität oder zur Abmilderung nachteiliger Auswirkungen mit Unternehmen abschließen zu können. Darüber hinaus sollen einige legistische Anpassungen vorgenommen werden, die sich in der praktischen Umsetzung als notwendig erwiesen haben. Ich darf folgenden Antrag stellen (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Gemeindeordnung 1973 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Durchführung der Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt Helmut Hofer-Gruber, NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die NÖ Gemeindeordnung heißt mit Langtitel nicht zufällig "NÖ Gemeindeordnung 1973". Seit 1973 ist viel Zeit vergangen. Das Internet und moderne Kommunikationsmittel haben unseren Alltag verändert und die politischen Verhältnisse in Niederösterreich sind nicht mehr die, unter denen die Gemeindeordnung seinerzeit erlassen wurde. Ja, sie wurde auch immer wieder geändert, aktualisiert, angepasst. Aber ehrlich gesagt, so richtig in die heutige Zeit passt sie nicht mehr. Ein Erneuerungsschub täte gut, aber wer soll den gestalten? Die Antwort: Am besten wir alle. Das ist auch der Grund, warum wir heute zu Beginn der Sitzung vorgeschlagen haben, eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten, die die Gemeindeordnung ins 21. Jahrhundert bringt. Wurde aber leider abgelehnt von ÖVP, SPÖ und der FPÖ. Man sieht, wo im Saal die Erneuerer sitzen. Denn statt über Peanuts zu entscheiden, wie das der heutige Antrag vorsieht, sehen wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit ganz andere Punkte, über die wir reden sollten. Minderheitenrechte, funktionierende Prüfungsausschüsse, zeitgemäße Einberufungsfristen, elektronische Unterlagen und natürlich auch Sparen im System. Wenn wir schon 573 Gemeinden haben, davon nur ganz wenige größere, dann brauchen wir jedenfalls nicht mehr Stadträte und Gemeindevorstände als eine Stadt wie Graz. Und reine Versorgungsposten auch nicht. Ich rede hier von zweiten und dritten Vizebürgermeisterinnen. Was meine ich damit, ohne zu sehr ins Detail zu gehen? Ich fange einmal bei Einberufungsfristen oder Zurverfügungstellung von Unterlagen an. Wenn wir wollen, dass sich Gemeindebürgerinnen, die mitten im Leben stehen, für Politik interessieren, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass sich auch Menschen, die zum Beispiel in der Privatwirtschaft arbeiten, politisch engagieren können. Dazu gehört Planbarkeit und der Zugang zu Unterlagen außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamts – mit einem Wort ein elektronischer Zugang zu allen Unterlagen. Haben Sie schon einmal versucht, einen 90-seitigen Erläuterungsbericht zu einer Änderung im Raumordnungsplan am Gemeindeamt durchzuackern und sich dazu vielleicht Notizen zu machen? Haben Sie schon einmal einen Voranschlag, der mehrere hundert Seiten umfasst, auf dieselbe Art gelesen und dann auch verstanden? Können Sie sich vorstellen, dass Sie das auch noch innerhalb einer vom Bürgermeister nach Gutdünken festgelegten Frist von fünf Tagen bewerkstelligen – neben beruflichen und familiären Pflichten? Wohl nicht. Oder die Stärkung von Minderheiten: Demokratie lebt unter anderem von Vielfalt und Kontrolle und nicht vom Drüberfahren der Mehrheit über alle Vorschläge der Minderheit. Daher: Prüfungsausschuss ohne Regierungsmehrheit und eine Möglichkeit der geheimen Abstimmung im Gemeinderat, um einzelne Gemeinderäte den Klauen des Klubzwangs zu entreißen. Und natürlich müssen wir auch versuchen, im System zu sparen. Zweite und dritte Vizebürgermeisterinnen, die ausschließlich aus parteipolitischem Postenschacher herausberufen werden (Abg. Mag. Zeidler-Beck: Ihr habt eigene Posten erfunden, Herr Gemeinderat-Stellvertreter!), eine überbordende Zahl von Stadträten, deren Ressorts oft nur am Papier bestehen – all das brauchen wir nicht und wir sollten es daher abschaffen. Sie sehen also, es gibt wichtigere Themen als die, die heute behandelt werden, wie die Klarstellung von Zuständigkeiten und die Korrektur eines Verweises. Unsere Hand bleibt ausgestreckt. Vielleicht kommt ja außer uns und den GRÜNEN noch wer auf die Idee, dass eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einen größeren Wurf zusammenbringen würde als das Klein-Klein der letzten Jahre. Dennoch werden wir dem vorliegenden Antrag natürlich zustimmen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Klubobfrau Helga Krismer von den GRÜNEN.
Abg. Dr. Krismer-Huber(GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Gemeindeordnung ist für den politischen Alltag in Niederösterreich, für unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte eine der ganz zentralen Grundlagen wie wir uns das in den Gemeinden ausmachen dürfen, wer, wie und wo kann jemand partizipieren? Ganz ehrlich: Ich habe gehofft, wenn eine Novelle der Gemeindeordnung ins Haus kommt und die ÖVP nicht mehr ihre absolute Mehrheit mit sich selber hat, sondern mit einem Partner, dass dann eine Novelle mit mehr Substanz kommt. Was hier vorliegt, ist eine Novelle, die offensichtlich in einem sehr, sehr bescheidenen, ganz, ganz fuzikleinen Bereich eine Einigkeit zwischen ÖVP und den Freiheitlichen hervorgebracht hat. Wenn wir uns die Tagesordnung der heutigen Sitzung anschauen, dann kommt man zum Schluss: Also viel bringt ihr nicht zusammen. Und auch das mit der Gemeindeordnung hat halt sehr wenig Substanz und auf das möchte ich jetzt eingehen. Der Punkt, dass wir jetzt eigens beschließen mögen, dass, wenn es um Windkraft geht, um andere Projekte, der Gemeinderat befugt ist, Verträge zu beschließen.... also da herinnen sitzen viele Bürgermeister... Bürgermeisterin haben wir keine... viele Bürgermeister (Abg. Weninger: Oja!), ...ah genau, haben wir ja eine, super, unsere Quotenbürgermeisterin, super, ja, Entschuldigung, Entschuldigung... (Abg. Weninger: Das ist eine gute Bürgermeisterin! – Unruhe bei Abg. Weninger.) ...ist sie auch, ist sie auch, finde ich gut, ich entschuldige mich auch, dass ich… (Unruhe bei Abg. Weninger.) ...wer hat eigentlich dich gefragt und nach deinem Kommentar jetzt sich herbeigesehnt? Ich würde einfach den Mund halten. (Unruhe bei der SPÖ.) Es freut mich und es tut mir leid (Unruhe bei der SPÖ.), es tut mir leid, dass ich dich übersehen habe, weil es eine große Freude ist, dass wir Bürgermeisterinnen in diesem Haus haben. Aber er fühlt sich immer so gleich angegriffen, der Herr von den ROTEN. Er schreit auch in der Regel nur heraus, liebe Zuhörende, steht selten hier, aber er ist ein quasi Herausplärrer der ersten Garnitur. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Beifall bei den GRÜNEN und der ÖVP.) Um wieder zur Sache zu kommen, was diese Verträge betrifft: Ich wollte eigentlich sagen, dass unsere Bürgermeisterinnen und die Bürgermeister und auch alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte so firm sind, dass sie wissen, was eine gute politische Praxis im Gemeinderat ist und das gibt das Regelwerk jetzt schon her. Die Verträge hat ganz einfach der Gemeinderat zu beschließen. Also ich weiß nicht, auf was ihr euch da – BLAU und SCHWARZ – großartig geeinigt habt? Das ist bereits jetzt Praxis. Zweiter Punkt ist: Die Förderungen für Breitbandinitiativen sind nicht genehmigungspflichtig. Auch das ist bereits in der Gemeindeordnung geregelt. Jetzt habt ihr euch wahrscheinlich in stundenlangen Verhandlungen darauf geeinigt, dass man das herauslöst und einen eigenen Literapunkt macht. Gratuliere! Bombenleistung! Also auch keine News. Was schon eine Neuigkeit ist, ist das Aufweichen und Auflockern der Einladung für den Gemeinderat. Also das hätte ich nicht geglaubt, dass die Freiheitlichen dem stattgeben. Das ist auch nicht euer Stil bis jetzt gewesen. Ihr habt eure Gemeinderätinnen in der Regel in Opposition in Niederösterreich, wie wir auch die mehreren, und ich weiß, wie so manche Bürgermeister – in dem Fall sind es meistens Männer – einladen. Das geht fünf Tage davor hinaus, ein paar Punkte, da gibt es keine Anträge, keine Sachverhalte, muss nicht sein, könnt ihr euch zusammenklauben, könnt ihr einen Amtsleiter fragen... (Unruhe bei der ÖVP.) ...dann ist es bei dir nicht so. Aber es ist in der Regel so. Wenn jetzt noch dazukommt, dass nicht ordentlich eingeladen wird, und der brave kleine Gemeinderat oder Gemeinderätin das irgendwie spitzgekriegt hat, dass Gemeinderatssitzung ist, auf die Gemeinde geht, dort sitzt, dann heißt es – wie es ja sonst auch in Gesetzen ist – durch seine Handlung ist das jetzt alles wieder gut gemacht. Also das ist jetzt der Demokratiefortschritt in Niederösterreich? Der schafft es mit seinem ganzen Büro, mit seinem ganzen Amtshaus nicht ordentlich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte einzuladen, und dann ist das noch in Ordnung. Also jetzt ehrlich, das ist weit weg von einer modernen Gemeinderatszusammenkunft. Da sind wir dagegen. Aber den Höhepunkt finde ich dann schon in wieder einer "Lex Schneeberger". Klaus Schneeberger ist ja allgegenwärtig, und so hat er uns auch hier wieder ein kleines Geschenk gemacht, dem auch hier wieder die Freiheitlichen stattgeben. Wo kommen wir denn dahin, dass der Bürgermeister jeden anschreiben kann? Ihr wisst es ganz genau, dass es hier um eine gerichtliche Entscheidung gegangen ist, dass das eben nicht so sein darf. Und das wollt ihr jetzt anders machen. Ich glaube aber nicht, dass Bürgerinnen und Bürger vom Bürgermeister verständigt werden wollen, wenn sie einen § 16-Initiativantrag nach Gemeindeordnung machen. Dann wird der, der diese Initiative auch geführt hat, jene dann informieren, die unterschrieben haben. Da braucht es keinen Bürgermeister und da braucht es keinen Klaus Schneeberger. Und daher brauchen wir auch diesen Paragraphen nicht. Fazit: Im Unterschied zu den NEOS werden die GRÜNEN dieser Novelle der Gemeindeordnung nicht die Zustimmung geben. Denn Punkte sind einfach nicht in Ordnung, keine News, und irgendetwas habt ihr geglaubt, müsst ihr jetzt machen, was keiner versteht, was eh schon drinnen war. Das ist echt eine schwache Leistung. In Hinblick auf eine Gemeinderatswahl im Jänner wäre es uns gut angestanden, dass sich zumindest die Klubobleute zusammensetzen und sagen: "Machen wir einen Wurf. Geben wir ein Zeichen, dass die Wahlparteien, die jetzt gerade Kandidatinnen und Kandidaten suchen, dass es präsent ist, dass die Teilhabe, das Mittun, Demokratie in der Gemeinde, dass das etwas ist, was diese Gesellschaft auch wertschätzt. Hätten wir ein Zeichen gemeinsam gesetzt." Aber was ihr da liefert – sorry to say – keine Leistung, nur peinlich, wir sind nicht dabei. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Rene Zonschits, SPÖ.
Abg. Zonschits(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht sind wir uns doch in einem einig in diesem Haus, und das sollte auch unbestritten sein, dass unsere Gemeinden in der Zukunft vor großen Herausforderungen stehen werden. Die kommenden Jahre werden eine Vielzahl an Belastungen für unsere Gemeinden mit sich bringen auf kommunaler Ebene, angefangen im Bereich der Infrastruktur, bei der Digitalisierung oder beim Klimawandel. Aber vor allem die finanzielle Situation vieler Gemeinden in Niederösterreich ist zunehmend angespannt. Angesichts der gestiegenen Betriebskosten, der Notwendigkeit in der Investition von kommunalen Einrichtungen wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung und der im Gegenzug dazu fallenden oder stagnierenden Einnahmen wird es oder ist es für viele Gemeinden in Niederösterreich eine große Herausforderung, ihre Budgetplanungen auch ohne Defizit abschließen zu können. Unsere Gemeinden sind aber im Gegenzug dazu der treibende Faktor in der niederösterreichischen Wirtschaft und sind ein Garant dafür, für eine nachhaltige Entwicklung unseres Landes und gleichzeitig auch dafür verantwortlich, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden zu sichern. Daher, werte Kolleginnen und Kollegen, unterstützen wir den gegenständlichen Antrag zur Änderung der NÖ Gemeindeordnung und vor allem betreffend einem Ansatz, nämlich dem Abschluss von Verträgen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in unseren Gemeinden. Und vor allem in jenen Gemeinden, die zum einen von der Windkraft betroffen sind, so wie in einem Fall in meinem Heimatbezirk, die einen spürbaren Einfluss auf die Lebensqualität der Bevölkerung vor Ort haben, brauchen diese Rechtssicherheit bei dem Abschluss diverser Verträge, um zur Minderung dieser Einflüsse auch beitragen zu können. Ebenfalls zum Beispiel Gemeinden, die durch den Betrieb des Flughafens Wien-Schwechat eine direkte Verschlechterung der Lebensqualität der Bevölkerung vor Ort aufweisen müssen. Wovor wir jedoch eindringlich warnen, ist die Tatsache, dass mit dieser Änderung zwar dem Gemeinderat die Entscheidungsgewalt für die derartigen Verträge aufgrund der hohen Bedeutung zugewiesen werden, dies aber dennoch nicht als Freibrief angesehen werden darf. In der Praxis muss daher höchste Transparenz gelebt werden, ein eindeutiger Vertragsinhalt definiert werden, um damit nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass Zahlungen eines Unternehmens Gegenleistungen für Umwidmungen, Genehmigungen, Beauftragungen oder dergleichen sein könnten. Das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Gemeinden, in deren Vertreter, in unsere Bürgermeister ist hoch. Auch wenn das einige in diesem Haus nicht so sehen und diese als Demokratieverweigerer, Brandbeschleuniger oder Sonstiges bezeichnen, unsere Gemeindevertreter sind es, die die Demokratie in diesem Land hochhalten, die die Demokratie in diesem Land auch am Laufen halten. Das sehen wir bei den vielen, vielen Wahlen, die wir in den letzten Wochen und Monaten abgehalten haben und auch abhalten werden. Wer dort Verantwortung übernimmt und wer in den Wahllokalen sitzt, das sind die Vertreter in unseren Gemeinden. Herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei der SPÖ.) Auch den übrigen Änderungen der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes erteilen wir unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei den Wortmeldungen der Frau Klubobfrau Krismer und dem Abgeordneten Hofer-Gruber fällt mir ein Wort ein: das Wort "Polemik". Das, was Sie da von sich gegeben haben, ist quasi das Sinnbild eines polemischen Debattenbeitrages, persönliche Angriffe, mehrheitlich inhaltslos. Lieber Abgeordneter Hofer-Gruber, du hast gesagt, was da beschlossen wird, sind Peanuts. Nein, das sind keine Peanuts. Das sind für einige Gemeinden aufgrund letzter Höchstgerichtsurteile ganz wichtige Grundlagen, damit sie ihre finanzielle Situation aufgrund der Einschränkungen, die zum Beispiel Fluglärm, Windräder und so weiter bringen, abgegolten bekommen. Abgeordneter Hofer-Gruber, du hast gesagt, in den Gemeinden werden Versorgungsposten geschaffen. Ich kenne jetzt besonders in den Landgemeinden keinen einzigen Gemeinderat, der seine Position als Gemeinderat einnimmt für die 120 oder 130 Euro monatliche Entschädigung und das als Versorgungsposten ansieht. Ganz im Gegenteil, oft zahlst du da mehr Einkommensteuer oder Lohnsteuer für die 200, 300 Euro, die du vielleicht im Monat kassierst als da im Endeffekt überbleibt. Also Versorgungsposten sind die Gemeinderatsmandate ziemlich sicher in der Mehrheit der Gemeinden nicht. Und weil du gesagt hast, dass die Mehrheit nicht über die Minderheit drüberfahren darf. Ja, auch ich gehöre in vielen Bereichen einer Minderheitsfraktion an. Ja, auch ich bin Minderheit im Gemeinderat. Ja, auch ich war Oppositionspolitiker im Gemeinderat. Und ja, auch ich wünsche mir natürlich mehr Rechte für die Opposition. Und das ist auch eines der Dinge, die wir in den nächsten Monaten mit unserem Partner in der Landesregierung besprechen werden und diesbezüglich grundlegende Beschlüsse fassen wollen. Aber: Demokratie heißt noch immer, dass die Mehrheit entscheidet. Und wenn halt in einem Gemeinderat die Partei A zehn Mandate hat und die Partei B und C haben gemeinsam nur neun Mandate, dann wird die Partei A ihren Willen durchsetzen. Das ist halt so, das nennt man Demokratie. Und weil du gesagt hast, die Abstimmung sollte geheim sein. Die Abstimmung ist geheim möglich. Wer den § 51.3 in der NÖ Gemeindeordnung kennt – und ich habe es mir jetzt gerade zuerst rausgesucht und abgeschrieben (liest:)"Die Abstimmung ist geheim durchzuführen, wenn dies gesetzlich bestimmt ist oder wenn es der Gemeinderat beschließt." Also die Möglichkeit der geheimen Abstimmung gibt es bereits. (Abg. Mag. Hofer-Gruber: Stimmt nicht.) Du kannst gerne nachschauen und die Gemeindeordnung aufmachen im RIS, ich empfehle dir und liest einfach nach. Das stimmt, das ist jetzt schon möglich. Wenn du dich nicht auskennst, dafür kann ich nichts. Ich beschäftige mich mit der Gemeindeordnung seit 15 Jahren. Kurz jetzt noch zum Inhalt der heute zu beschließenden Änderungen mit der eingebrachten Novelle zur Gemeindeordnung und dem Stadtrechtsorganisationsgesetz verfolgen wir ein klares Ziel, Rechte und Möglichkeiten der Gemeinden zu stärken, Lebensqualität der Bürger zu erhöhen, um die Herausforderungen moderner Infrastrukturprojekte... (Anmerkung: Tonausfälle). Gemeinden sind immer häufiger mit Herausforderungen konfrontiert, die großen Einfluss auf das Leben der Bevölkerung haben, ob es sich um die Errichtung von Windparks, Gewerbegebieten oder anderen Vorhaben handelt. Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft eine klare rechtliche Grundlage dafür, dass Gemeinderäte im Zusammenhang mit Unternehmen Maßnahmen zur Abmilderung negativer Auswirkungen solcher Projekte und zur Steigerung der Lebensqualität beschließen können. Diese Klarheit war notwendig, um Kompetenzüberschneidungen und Unsicherheiten zu beseitigen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Transparenz mit der Möglichkeit, die Bevölkerung gezielt über wichtige Entwicklungen zu informieren. Stärken wir das Vertrauen in die kommunale Verwaltung und fördernden den Dialog. Dies ist ein Beitrag zu einer bürgernahen und transparenten Politik. Darüber hinaus nehmen wir notwendige Anpassungen vor, um rechtliche Grauzonen zu beseitigen, sei es bei der Einberufung von Gemeinderatssitzungen oder der Finanzierung von Vorhaben im Rahmen der Breitbandförderung und kommunaler Investitionsprogramme. Dies sind kleine Details, aber wichtige Schritte, die den Gemeinden Planungssicherheit und Effizienz geben. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzesentwurf ist ein klares Bekenntnis zu den Prinzipien von Subsidiarität, aber auch die Verantwortung der Subsidiarität und Gemeindeautonomie. Es gibt den Gemeinden nicht nur die Werkzeuge in die Hand, die sie für ihre Aufgaben benötigen, aber vielmehr auch die Verantwortung, diese Werkzeuge zum Wohle ihrer Bürger einzusetzen. Ich ersuche euch daher um breite Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Otto Auer, ÖVP.
Abg. Auer(ÖVP): Ja, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Wir haben jetzt vier Redner gehört, die eigentlich viel gesagt haben, aber das Thema nicht so richtig zerlegt haben. Man hat gemerkt, dass die bürgermeisterliche Erfahrung da doch fehlt ein bisschen und daher werde ich mich jetzt bemühen, kurz zu umreißen, wie gut das ist, dass hier die Änderungen und Klarstellungen auf rechtliche Beine gestellt werden. Zum einen ist die Gemeindeordnung der wesentliche Teil, den ein Bürgermeister oder ein Gemeinderat braucht, um ganz einfach seine Aufgaben, die er übernommen hat bei einer demokratischen Wahl, auch gut und richtig ausführen zu können. Wir haben hier die Verträge, die jetzt über den Gemeinderat ausgeführt werden müssen. Bis jetzt haben das die Gemeinden meistens sowieso gemacht, dass solche Verträge, wo eben Zuwendungen oder Zahlungen oder Zurverfügungstellung von Geldmitteln oder anderen Dingen, die dem allgemeinen Teil der Gemeinde zugutegekommen sind... das haben sie sowieso im Gemeinderat beschlossen, egal ob Windkraft oder Flughafen. Und ich denke, dass das im Großen und Ganzen jetzt mit der Richtigstellung, eben mit der rechtlichen Klarstellung, besser gelöst ist, dass das ähnlich ist fast wie die Kommunalsteuer. Nur die Kommunalsteuer ist gesetzlich geregelt gewesen, dass eben in der Gemeinde, wo der Standort ist, die Kommunalsteuer abzuführen ist. Bei Windkraft, bei Flughafen war das so ein bisschen eine Grauzone, die jetzt eben klargestellt wurde und ich bin froh, dass man hier jetzt dann wirklich die Möglichkeiten hat, für seine Gemeindebürger gute Dinge zu tun und auf keinen Fall aber das Geld zu verwenden für einen Abgang im Gemeindehaushalt. Also auch das ist mir wichtig, dass hier wirklich das Geld verwendet wird, um eben die Lebensqualität und die Möglichkeiten, die die Gemeindebürger vor Ort vorfinden, zu verbessern. Die Informationsmöglichkeit des Bürgermeisters ist der zweite Teil, der hier geregelt wurde. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, dass ein Bürgermeister seine Bürger über alles informieren darf. Dass wir eine Datenschutzgrundverordnung haben, dass die vielen Dinge regelt und, dass hier im Zweifelsfall eine Gerichtsverhandlung auch immer keine klaren Aussagen bringen kann und soll und muss, weil ganz einfach die Datenschutzgrundverordnung viele Dinge regelt, die mit Hausverstand manchmal nicht erklärbar sind, aber trotzdem geregelt sind. Und somit muss man sagen, ist es gut und richtig, dass hier klargestellt wird, welche Informationen ein Bürgermeister weitergeben darf und kann, damit eben auch der Informationsfluss zu den Bürgern gegeben ist. Und wenn hier unterstellt wird, dass ein Bürgermeister zu einer Gemeinderatssitzung bewusst später einladet oder solche Dinge macht, ich denke, das hat es einmal gegeben. Dass ein Prüfungsausschuss seine Aufgaben nicht wahrnimmt, das ist auch eine böse Unterstellung an die Gemeindemandatare, die sich sehr wohl bemühen, dass hier klare Aussagen und klare Kontrollen da sind. Und wenn ich denke, in meiner Gemeinde ist der Amtsleiter bei dem Prüfungsausschuss zwei bis drei Stunden dabei und hier wird wirklich penibel und genau nachgeschaut, ob der Bürgermeister und die Amtsleitung hier korrekt arbeiten. Also, dass hier gesagt wird: "Das ist nicht gut", das verstehe ich nicht ganz und daher bin ich froh, dass auch die Einladungsthematik geregelt ist, dass man, wenn einer eine Einladung später bekommt, schriftlich deponiert, dass er nicht zur Sitzung kommen kann, dass hier die Ausführung der Sitzung nicht gefährdet ist. Ich glaube, das sind schon Dinge, die man im Hausverstand klar regeln kann, aber die eben oft schlecht dargestellt werden und somit Probleme in der täglichen Abwicklung machen. Also, im Großen und Ganzen haben wir hier praktikable und sinnvolle Lösungen, die einer sicheren Abwicklung des täglichen Gemeindelebens dienen und ich ersuche breite Zustimmung. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ein weiteres Mal zu Wort gelangt, Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber(NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Gemeinderat! Hoher Landtag! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Weil wir so viel vom Gemeinderat reden: Wir haben erst vorgestern eine sehr erquickliche Sitzung da gehabt und ich weiß genau, wovon ich rede, wenn ich die Gemeinderatsarbeit beleuchte. Und Sie haben mich natürlich wiederum falsch verstehen wollen, klarerweise. Erstens einmal habe ich nicht gesagt und in keiner Phase oder in keiner Faser meiner Wortmeldungen, dass der Posten des Gemeinderats ein Versorgungsposten wäre. Ich habe von Stadträten geredet und da gibt es sehr wohl Versorgungsposten. Wenn es nämlich wie in meiner Heimatstadt 13 Stadträte gibt – die führen jeder einen Ausschuss und in fünf Jahren treten solche Ausschüsse dann zum Teil drei- oder fünfmal zusammen – dann kann man sich vorstellen, welches Ressort dieser Stadtrat verantwortet und wie viel er in Wirklichkeit zu tun hat. Es ist eine rein politische Besetzung. Warum es in Niederösterreich in kleineren Gemeinden auch möglich sein soll, zweite, in etwas größeren, auch dritte Vize-Bürgermeister zu bestellen, hat mir hier auch keiner erklärt. Und zur geheimen Abstimmung: Ja, wenn es der Gemeinderat beschließt, eine geheime Abstimmung muss natürlich ein qualifiziertes Minderheitenrecht sein und nicht ein Mehrheitsrecht. Aber wer mich falsch verstehen will, kann das natürlich tun. Ich erlaube mir die Wortmeldungen, die ich jetzt gehört habe. Ich habe von Peanuts gesprochen. Ich habe mir gedacht, vielleicht erhellt sich das Bild ja noch. Es hat sich nicht erhellt. Ich glaube daher oder ich sage daher, dass wir unser Abstimmungsverhalten eher diesmal an den GRÜNEN orientieren und diesem Antrag doch nicht zustimmen werden und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.