Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-445/XX-2024 – NÖ Kindergartengesetz 2006, NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Indra Collini (NEOS) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Georg Ecker (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht – mit Antrag auf getrennte Abstimmung
- Elvira Schmidt (SPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht – mit Resolutionsantrag
- Anja Scherzer (FPÖ) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
- Doris Schmidl (ÖVP) Tagesordnungspunkt 3 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag auf getrennte Abstimmung Abg. Mag. Ecker, MA einstimmig angenommen
a) Gesetzesentwurf Artikel 1, Ziffer 17 angenommen: ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
b) Rest des Ausschussantrages einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Schmidt betreffend weitere notwendige Maßnahmen in der Kinderbetreuung abgelehnt: Zustimmung SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung ÖVP, FPÖ
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP):Damit gehen wir in die Tagesordnung und kommen zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-445, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Lobner die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Lobner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren der Landesregierung! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-445 betreffend Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996. Mit der vorliegenden Änderung soll sowohl im NÖ Kindergartengesetz als auch im NÖ Kinderbetreuungsgesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die Landesregierung ermächtigt Zweckzuschüsse im Rahmen des Zukunftsfonds an die Gemeinden mittels Richtlinien zu beschließen. Weiters sollen im NÖ Kindergartengesetz 2006 Bestimmungen aufgenommen werden, die die Vorschreibung von Auflagen rechtlich ermöglichen. Aufgrund der in den Pilotkindergärten gemachten Erfahrungen soll eine maximal einmonatige Eingewöhnungsphase für zweijährige Kinder bereits vor dem zweiten Geburtstag ermöglicht werden. Dadurch soll der Druck sowohl für die Eltern als auch für das Kindergartenpersonal aber auch für das Kind gemildert werden und ein guter Übergang der Betreuung von Zuhause zu einer Teilweise-Betreuung in einem Kindergarten gewährleistet werden. Im NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 soll die Zuzahlungsverpflichtung der Hauptwohnsitzgemeinde auf 400 Euro pro Monat und Kind angehoben werden, um dadurch eine Abdeckung der realen Kosten besser zu ermöglichen. Darüber hinaus erfolgen im NÖ Kindergartengesetz 2006 kleinere Änderungen, Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen. (Liest:)
"Der Hohe Landtag wolle somit beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 wird genehmigt und
2. die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um Beschlussfassung.
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Indra Collini von den NEOS.
Abg. Mag. Collini (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört mit dem Finanzausgleichsgesetz von 2024 – also von diesem Jahr – wurde neu dieser sogenannte "Zukunftsfonds" eingerichtet. Das ist ein Fonds aus dem Länder und Gemeinden zusätzliche Mittel erhalten und zwar für die Bereiche Wohnen und Sanieren, Klima und Umwelt und eben auch für den Ausbau der Elementarpädagogik. Im vorliegenden Antrag – der Kollege Lobner hat das schon skizziert –geht es im Wesentlichen eigentlich um drei Punkte. Es geht eben um die Verteilung dieser zusätzlichen Gelder. Es geht um Maßnahmen, wie wir es schaffen die Betreuungsmöglichkeiten für Zweijährige in Kindergärten einzurichten und es geht darum, auch welche Beträge jene Gemeinden, die keinen Betreuungsplatz haben, an andere Träger, die einen Betreuungsplatz stellen können, entrichten müssen. Das sind so ungefähr die wesentlichen Punkte hier in diesem Antrag. Wir NEOS, wir begrüßen es natürlich sehr, dass endlich mehr Geld in den Ausbau der Kinderbetreuung fließt, also nicht nur, weil es einen Riesenaufholbedarf hier in Niederösterreich gibt, weil der groß ist, sondern auch, weil diese zusätzlichen Mittel uns eigentlich schon viel früher hätten zur Verfügung stellen sollen. Ich erinnere hier noch ganz kurz noch an ÖVP-Altbundeskanzler Kurz, der aus persönlichen Gründen damals dieses große... diese Kindergarten-Milliarde ja vereitelt hat. Sie erinnern sich alle an die Chats, die da geheißen haben: "Wie können wir das verhindern und welches Bundesland kann ich aufhetzen." So, wir NEOS hätten uns natürlich zu diesen zusätzlichen Mitteln auch gewünscht, dass es eine gewisse Verbindlichkeit gibt, weil Tatsache ist natürlich, dass die Bundesländer alle gerne dieses zusätzliche Geld des Bundes nehmen, aber im Gegenzug nicht bereit sind dazu auch verbindliche Ziele hier zu definieren und einzuhalten und wir NEOS, wir hätten auf Bundesebene sogar vorgeschlagen, dass es Sanktionen gibt für Bundesländer, die ihre Ziele nicht einhalten – aber natürlich die Bundesländer wollten das nicht. Dabei wäre das genau in Niederösterreich für den Ausbau der Kinderbetreuung so essentiell gewesen, weil es gibt in unserem Bundesland bekanntermaßen noch viel zu tun. Ich habe hier nur zwei Zahlen mitgebracht, um einfach die Situation zu verdeutlichen. Das eine ist immer das Thema VIF-Kriterium. VIF-Kriterium heißt das Kriterium für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wenn man sich das anschaut: In Niederösterreich ist hier die Quote sogar gesunken auf 26 Prozent. Also ein Viertel der Kinderbetreuungsplätze der 3- bis 5-Jährigen erfüllen diese sogenannten "VIF-Kriterien", also traurige Bilanz weit unter dem österreichischen Durchschnitt, wo ungefähr 50 Prozent diesen Kriterien entsprechen. Also soweit auch, dass man ein bisschen Zahlen zum Gefühl hier hat, wenn wir von der ÖVP dann natürlich andere Erfolgsnachrichten hören werden, damit man das ein bisschen einordnen kann. Und was die Betreuungsmöglichkeit der unter Dreiährigen anbelangt, da sind wir natürlich grundsätzlich sehr schwach aufgestellt, weil nur in 30 Prozent der niederösterreichischen Gemeinden gibt es überhaupt eine Kinderkrippe. So, das ist jetzt diese Lücke, die man versucht zu schließen ab Herbst. Man wird ab Herbst eben die Kindergärten für Zweijährige öffnen und das wird natürlich wohl auch der Lackmustest sein für einen der wesentlichen Eckpfeiler, die uns ja im Wahlkampf von Johanna Mikl-Leitner auch versprochen worden sind im Rahmen der Kinderbetreuungsoffensive. Es wurde nämlich versprochen, dass alle Zweijährigen ab diesem Herbst einen Platz bekommen werden. Und das ist natürlich ein Kraftakt – das ist ganz klar – sowohl was die Plätze anbelangt, die verfügbaren Plätze, aber natürlich auch, was die Betreuungsqualität jetzt anbelangt. Und das sieht man schon in den Gesetzestexten, die wir hier mit der Kinderbetreuung hatten im Plenum in den vergangenen Monaten. Man versucht hier natürlich alle möglichen Stellschrauben zu drehen. Auch in der Qualitätsfrage natürlich, dass man genügend Personal hereinbekommt, wohl wissentlich, dass das schwierig ist bei den fehlenden Elementarpädagoginnen, und es ist natürlich eine ziemliche Gratwanderung, weil wir wissen auch aus einer Anfragebeantwortung an die Bildungslandesrätin, dass bis zu 1.000 Pädagoginnen fehlen. Und das ist natürlich ein Riesenriesenbrocken. Wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu, weil was wir anerkennen ist, dass das natürlich eine Riesenanstrengung ist, eine massive Anstrengung, die hier unternommen wird. Aber was wir schon einfach erwähnen müssen, ist: Dieser Nachholbedarf in Niederösterreich ist groß und ich sehe auch das Risiko als sehr, sehr groß an, dass dieser Ausbau jetzt zulasten der Betreuungsqualität geht. Und da werden wir mit Argusaugen darauf schauen, weil für uns NEOS ist klar: Kindergärten sind keine Betreuungsstätten. Kindergärten sind die ersten elementarpädagogischen Einrichtungen. Das sind die ersten Bildungseinrichtungen für unsere Kinder und die legen einen Grundpfeiler, einen wesentlichen Grundpfeiler, für die Bildungskarriere und für den weiteren Lebensweg unserer Kinder. (Beifall bei den NEOS, Abg. Schmidt und Abg. Mag. Scheele.) Und da haben wir noch viel zu tun, massive Anstrengungen, dass wir in der Qualität der Pädagoginnen und der Unterstützungskräfte hier wirklich einen Rahmen schaffen und hier gut vorankommen. Was auch weiterhin ungelöst ist – und das möchte ich hier auch noch ganz kurz thematisieren, weil mir das ein großes Anliegen ist – das ist die ganze Thematik rund um die Stützkräfte. Da geht es vor allen Dingen einfach um die Unterstützung von Kindern, die einen erhöhten Förderbedarf haben und irgendwie versucht jeder dieses Bummerl von sich wegzuschieben, diese Stützkräfte zu finanzieren und das ist ein weiterer großer Bereich, wo wir NEOS uns jetzt auch sehr aktiv darum bemühen werden, dass wir hier Lösungen finden. Ja, im Wahlkampf hat Johanna Mikl-Leitner uns eine Kinderbetreuungsoffensive versprochen. Wir NEOS, wir werden wirklich darauf pochen, dass dieses Versprochene umgesetzt wird. Und worauf ich auch weiterhin pochen werde, das ist ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Ich finde, auch wenn es eine große Challenge ist, aber das muss unsere Zielrichtung sein, weil erst dann, wenn die Eltern einen Rechtsanspruch haben, dann können sie auch wirklich vertrauen, dass sie einen Kinderbetreuungsplatz bekommen. Danke. (Beifall bei den NEOS und Abg. Schmidt.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Georg Ecker von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, ich schließe mich insofern an der Grundaussage der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung. Ich würde sogar sagen, es ist die wichtigste Bildungseinrichtung, weil dort so viel passiert, was dann in der Volksschule, im weiteren Bildungsleben einfach so wichtig ist für die Kinder, für die jungen Menschen. Und deswegen kann man es nicht hoch genug schätzen, wenn genau in diese Bildungseinrichtung hier investiert wird und endlich auch in Niederösterreich hier investiert wird. Gerade wenn es aber um Bezahlung geht, um Arbeitsbedingungen geht in den Kindergärten, in den Einrichtungen, vor allem von den Elementarpädagoginnen, sehe ich durchaus noch Luft nach oben. Also da ist sicher noch viel Arbeit vor uns, da sind viele Verbesserungsmöglichkeiten vor uns und das wurde mit dieser Gesetzesänderung zumindest einmal nicht in Angriff genommen. Ich möchte trotzdem auf Positives kommen, was diese Gesetzesänderung betrifft: Einerseits mehr Investitionen, andererseits – und das finde ich wirklich wichtig – dass diese Eingewöhnungsphase ermöglicht wird, schon einen Monat vor dem zweiten Geburtstag, weil das wirklich viele Eltern mit großen Fragezeichen hinterlassen hat, was die denn in der Eingewöhnungsphase tun sollen, wenn man mit dem Kind ja im Kindergarten ist, um das Kind einzugewöhnen, aber auf der anderen Seite eigentlich schon wieder arbeiten gehen sollte. Also das ist wirklich eine sehr positive Entwicklung und eine sehr positive Änderung hier. Größere Fragezeichen aus meiner Sicht gibt es bei der Frage, wie umgegangen wird, wenn eine Kinderbetreuerin ausfällt – die Kleinstziffer 17 hier in der Gesetzesänderung. Ich sehe da schon die Gefahr, dass es auch hier zu einer Kettenentwicklung kommt. Wir sehen das bei den Elementarpädagoginnen. Dort ist es so, und das erleben wir, das höre ich aus Kindergärten, dass es auch so gehandhabt wird: Einen Tag darf die Pädagogin fehlen, dann muss wieder einen Tag eine Pädagogin da sein, und am nächsten Tag darf schon wieder die Pädagogin außer Haus sein. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass die Kinder alle zwei Tage eine andere Person, eine andere Ersatzkraft im Kindergarten stehen haben. Und ganz ehrlich, das ist glaube ich nicht im Sinn des Erfinders, und wenn man das schon weiß und jetzt eine neue Regelung macht in ähnlicher Form für die Kinderbetreuerinnen, dann hätte ich mir schon erwartet, dass man diese Kette durchbricht, dass man hier hineinnimmt, dass da nicht dasselbe passiert dann wie bei den Pädagoginnen. Und was das bedeutet bei den Pädagoginnen, aber auch wenn Betreuerinnen ausfallen, ist klar: Die Kinder haben weniger Betreuungspersonen gegenüber. Drei Tage einmal ist hier angedacht, dann kann die Betreuerin einen Tag wieder da sein, und dann kann sie schon wieder drei Tage fehlen. In der Summe ist das eine deutliche Verschlechterung, wenn es so ausgenützt wird wie bei den Pädagoginnen, ist es eine deutliche Verschlechterung für die Kinder. Es ist aber eine deutliche Verschlechterung wieder fürs Personal, weil natürlich die anderen Kinderbetreuerinnen und Pädagoginnen, die in der Gruppe stehen, mehr Kinder um sich haben und eine größere Arbeitsbelastung. Wir können diesem Punkt daher nicht unsere Zustimmung geben. Ich habe daher einen Antrag auf getrennte Abstimmung zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-445, Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Kindergartengesetz 2006, NÖ Kinderbetreuungsgesetz 96 – Änderung (liest:) "Der gefertigte Abgeordnete stellt den Antrag Artikel 1 Ziffer 17 der Änderungsordnung getrennt abzustimmen," weil wir eben befürchten, dass das auch hier ausgenutzt wird. Der zweite Punkt ist – ich habe es schon anklingen lassen – dass etwas fehlt in diesem Gesetz. Also einerseits bessere Arbeitsbedingungen – wir müssen ja mehr Menschen motivieren, auch mehr junge Menschen, in den Job zu gehen. Noch immer ist es so, dass viele, die die Ausbildung absolvieren, am Ende nicht im Kindergarten landen, sondern woanders hingehen. Da braucht es noch eine große Kraftanstrengung auch wirklich die Arbeitsbedingungen, auch die Bezahlung hier zu verbessern. Und gerade was die Kinderbetreuerinnen betrifft, sollte man sich schon überlegen, ob es nicht gescheiter wäre, das alles in einer Hand zu haben, also dass sowohl Betreuerinnen als auch Pädagoginnen, am besten auch noch Stützkräfte wirklich dem Land unterstellt sind, weil dann die Zusammenarbeit im Kindergarten besser erfolgt und auch das Problem, das angesprochen wird, gleich gelöst wird, dass nämlich die Stützkräfte für Kinder mit Behinderung auch wirklich nicht vom Gutwill des Bürgermeisters abhängig ist, weil das ist derzeit so. (Beifall bei den GRÜNEN und Abg. Schmidt.) Es ist leider so (Abg. Kainz: Ich bin Bürgermeister. Ich habe ein gutes Gespür für die Leute.), dass das vom Gutwill des Bürgermeisters abhängig ist (Unruhe bei Abg. Kaufmann, MAS.) und ich kenne Fälle, Kollege Kaufmann, ich kenne Fälle in Niederösterreich, wo das nicht der Fall ist, wo die Kinder am Nachmittag nicht in den Kindergarten gehen können, weil keine Stützkraft vorhanden ist. Und das kann es im Jahr 2024 in Niederösterreich nicht sein, dass wir Kinder mit Behinderungen auf der Straße sitzen lassen. (Beifall bei den GRÜNEN, den NEOS und Abg. Schmidt. – Abg. Kainz: Das gibt es auch nicht.) Das gibt es. (Abg. Kainz: Das weise ich zurück. Aufs Schärfste.) Und das sind Versäumnisse hier, die hier leider nicht behoben werden und das hätten wir uns wirklich gewünscht, wenn man diese Reform noch einmal in die Hand nimmt, noch einmal aufdröselt, Verbesserungen macht, dass man hier sich das Gesamtbild anschaut und auch ein Gesamtbild an Verbesserungen hier umsetzt. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Änderung im Kindergartengesetz – da sind immer sehr viele Menschen und sehr viele Kinder betroffen. Vor allem wollen wir Politikerinnen und Politiker, dass es sowohl den Kindern als auch den Eltern nach dieser Reform bessergeht. Es gibt einige Dinge in diesem Gesetz mit denen ich nicht konform gehe, aber mit sehr vielen, was meine Vorrednerinnen gesagt haben und mein Vorredner. Ein Punkt in diesem Gesetz wird heute sein, dass es eine Abänderung in kleinen Gemeinden gibt, wo die Kindergartengruppe nur eine Gruppe ist pro Gemeinde, wo man sagt, dass man bei den Dreijährigen eine Ausnahmebewilligung vom Land bekommt, dass es eine Erhöhung von den fünf kleinen Kindern gibt. Ich sage Ihnen nur, dass die Kindergärtnerinnen jetzt schon sagen, dass die Gruppengrößen zu groß sind, dass es nicht möglich ist in dieser Gruppe wertvoll – pädagogisch wertvoll – zu... nicht betreuen, sondern die Bildung der Kinder zu fördern und in diesem Sinne können wir nicht sagen, dass das eine gute Lösung für den Kindergarten oder für den elementarpädagogischen Bereich ist. Was mich ein bisschen verwundert ist auch die Angabe mit dem Masterstudium. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP: Wie viele Plätze haben wir denn in Niederösterreich von Elementarpädagoginnen, die eine Hochschule besuchen können? Sind es 17, sind es 20? Wie viele können diese Ausbildung im Moment pro Jahr beginnen? Ich hoffe, es können mir dann meine... vielleicht die Kollegen von der FPÖ oder lieber Doris du, eine Antwort darauf geben, weil es sind nämlich nicht viele Plätze leider, und wir wissen alle – und Kollegin Collini hat das vorher gesagt – wir brauchen 1.000 Elementarpädagoginnen. Das war die Antwort von der Landesrätin. Und wenn ich jetzt hergehe und sage, von dem Masterstudium können wir nur ein paar Plätze vergeben, sollten wir uns als Land NÖ überlegen, auch bei den elementarpädagogischen Schulen wie die BAfEPs... ich weiß schon, dass wir jetzt eine dreijährige Ausbildung in Wiener Neustadt haben. Aber noch immer bilden wir zu wenige aus. Und es wird die Aufgabe des Landes sein an den Minister heranzutreten, auch mehr Schulklassen in diesem Bereich einzurichten und mehr Ausbildungen, damit wir mehr Pädagoginnen in diesem Bereich haben. Weiters – und das ist mir auch schon seit Jahren ein Anliegen – das ist die Bildungszeit. Es gibt wenige Bundesländer, die Vormittag eine Bildungszeit haben und nachmittags eine Betreuungszeit. Kollegen von der ÖVP und von der FPÖ: dreijähriges Kind... weiß das, dass es Vormittag spielt und Nachmittag lernt oder umgekehrt? Ein dreijähriges Kind – und das sagen alle Wissenschaftler – lernt den ganzen Tag über. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.) Warum gehen wir nicht her und machen das, was schon längst fällig ist all die letzten 20 Jahre? Warum machen wir das nicht, dass die Bildungszeit im Land NÖ den ganzen Tag gilt? Ich verstehe es nicht. Ein weiterer Punkt, was mir sehr, sehr wichtig ist, ist der Rechtsanspruch. Kollegin Collini hat das vorher schon gesagt: Wir brauchen einen Rechtsanspruch für die Kinderbetreuungsplätze. Wir brauchen das für jedes Kind in Niederösterreich. Und wir sind der Meinung, man kann ja eine Zwischenlösung einziehen. Man kann sagen, ab dem zweiten Geburtstag machen wir einen Rechtsanspruch und ab 2026 machen wir es ab dem ersten Jahr. Und wenn ich jetzt schon höre – und leider sind die zwei Herrschaften momentan nicht anwesend im Saal – dass vorher gesprochen worden ist über Teilzeitkräfte, dass Frauen 52 Prozent Teilzeit arbeiten gehen, haben wir uns alle schon gefragt, warum? Haben die die Möglichkeit, den ganzen Tag über 40 Stunden arbeiten zu gehen, wenn nicht ausreichend Kinderbetreuung vorhanden ist? Also da sich herzustellen und zu sagen, die Frauen sollen Vollzeit arbeiten gehen und auf der anderen Seite ändern wir das Kindergartengesetz nicht so um, dass sie auch wirklich arbeiten gehen. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen und halten Sie uns nicht vor, wir wollen die Kinder irgendwo abschieben! Wir wollen eine Wahlfreiheit für jene Mütter, die sagen: "Ich will 40 Stunden arbeiten gehen." (Beifall bei der SPÖ und den NEOS.) Wenn ich jetzt hergehe und sage: Wir haben in Niederösterreich 57.000 Kinder, die im Moment in den Kindergarten gehen. Das war im Jahr 2022, 2023. Und über 40.000 nehmen eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch. Das sind jene, die auch gut versorgt werden sollen, pädagogisch richtig versorgt werden sollen. Und da bin ich wieder bei der Bildungszeit und bei der Betreuungszeit. Die Kinder sollen nicht nur betreut werden, sondern sie sollen die Möglichkeit erhalten, dass sie am Nachmittag auch wirklich unterrichtet werden. Und was wäre da der Schritt? Bildungszeit über den ganzen Tag zu verteilen und zusätzlich ein kostenloses warmes Mittagessen. In einem Wohlfahrtsstaat wie Österreich müsste das doch möglich sein. (Beifall bei der SPÖ.) Und last, but not least möchte ich noch auf das verpflichtende zweite Kindergartenjahr hinweisen. Wir wissen alle, dass dieses eine Kindergartenjahr, das verpflichtend ist vor der Schule, den Kindern unheimlich viel bringt. Gerade in sozial benachteiligten Familien, wo Kinder vielleicht nicht so gefördert werden können, wäre es wichtig, dass gemeinsam in Kindergarten gelernt, gespielt und miteinander sozial umgegangen wird. Und in diesem Sinne fordern wir auch das, dass wir sagen, es ist ganz, ganz wichtig, dass es ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr gibt. Wir haben heute von der SPÖ Niederösterreich einen Resolutionsantrag mitgebracht und ich möchte gerne all jene Punkte, die ich bereits erwähnt habe... kommen in diesem Resolutionsantrag vor und deshalb werde ich den Resolutionsantrag einmal übergeben. Und wir fordern (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah eine Novelle zum NÖ Kindergartengesetz 2006 auszuarbeiten und dem Landtag vorzulegen, welche insbesondere folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Niederösterreich zum Inhalt haben:
a. den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kinderbetreuung ab dem zweiten Geburtstag ab September 2024 und ab dem ersten Geburtstag ab 2026.
b. Gratiskindergarten, kostenfreie Nachmittagsbetreuung und Mittagessen sowie keine Trennung in Bildungs- und Betreuungszeit sowie
c. die Einführung eines kostenlosen verpflichtenden zweiten Kindergartenjahres im § 19a des NÖ Kindergartengesetzes ab dem vierten Geburtstag."
Insbesondere zum Schluss möchte ich noch erwähnen, wenn es darum geht, dass ich jetzt wieder höre, das kann man nicht zahlen, das ist alles viel zu teuer, würde ich sagen, schauen wir uns an, wie die Wohnbauförderungsgelder, wo die hingeflossen sind? Unser Projekt hätte 100 Millionen gekostet und wir hätten nicht 240 Millionen verscherbelt. Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Als Nächste zu Wort kommt die Abgeordnete Anja Scherzer, FPÖ.
Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Änderungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 stellen notwendige Anpassungen dar. Eine bereits beschlossene und ab 1. September 2024 anzuwendende Gesetzesänderung sieht vor, dass Kinder bereits ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr den Kindergarten besuchen dürfen. Diese Maßnahme soll Eltern dabei unterstützen, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Da die Phase für Kleinkinder aber besonders sensibel ist, soll durch diese vorliegende Gesetzesänderung zusätzlich nun auch noch die Möglichkeit einer einmonatigen Eingewöhnungsphase vor dem zweiten Geburtstag geschaffen werden. Diese wichtige Ergänzung erleichtert den Übergang für die Kinder, dass sie sich langsam in der Betreuungseinrichtung einfinden können und darüber hinaus wird auch der Druck der Eltern verringert, wenn diese ab dem zweiten Geburtstag des Kindes wieder zu arbeiten beginnen und sich das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits in den Kindergarten eingewöhnt hat. (Beifall bei der FPÖ.) Hierzu möchte ich klar betonen, dass es sich bei der Kinderbetreuung für Zweijährige und einem vorhergehenden Eingewöhnungsmonat um die Schaffung von Möglichkeiten handelt. Diese Möglichkeiten sollen aber natürlich keinerlei Zwang darstellen. Uns Freiheitliche liegt die Wahlfreiheit der Eltern besonders am Herzen. Wer einen Betreuungsplatz für sein zweijähriges Kind benötigt, der soll ihn auch bekommen. Die Entscheidung, ob dieses Angebot in Anspruch genommen wird oder ob das Kind länger zu Hause in der Familie betreut werden soll, darf natürlich allein bei den Eltern liegen. (Beifall bei der FPÖ.) Damit die Schaffung dieser Möglichkeiten aber auch für Gemeinden machbar ist, wurden hier noch einige Ergänzungen im Gesetz eingefügt. So kann eben beispielsweise in Kleinstgemeinden mit nur einer Kindergartengruppe die Höchstzahl von fünf Kindern unter drei Jahren etwas erhöht werden, sofern keine pädagogischen Gründe dagegensprechen. Und wenn die Gemeinde selbst nicht ausreichend Betreuungsplätze anbieten kann, so ist sie eben verpflichtet, eine Zuzahlung an die Standortgemeinde der nächsten Tagesbetreuungseinrichtung zu entrichten. Durch die Anhebung dieser Zuzahlungsverpflichtung auf maximal 400 Euro soll eine bessere Deckung der realen Kosten für die Standortgemeinde erreicht werden. Darüber hinaus wird durch die Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für die Ausschüttung von Zweckzuschüssen durch das Land NÖ geschaffen. Dadurch kann das Land die Gemeinden bei der Erfüllung des Versorgungsauftrags im Hinblick auf ausreichend Kinderbetreuungsplätze unterstützen. Diese Gesetzesänderungen markieren also einen wichtigen Schritt in die Weiterentwicklung unserer Kinderbetreuung und verbessern die Umsetzbarkeit der bereits vorhandenen Gesetze. Insgesamt sehen wir diese Optimierungen als durchwegs positiv an, sodass wir diesen natürlich auch zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Als Nächste zu Wort kommt die Abgeordnete Doris Schmidl, ÖVP.
Abg. Schmidl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben schon sehr oft gesprochen zur Kleinkindbetreuung, Betreuungsoffensive des Landes und immer wieder stellt es uns vor neue Herausforderungen und ich weiß, im Haus gibt es verschiedene Ansichten zum Thema Kinderbetreuung. Aber für mich, würde ich sagen, ist einmal wichtig: Wir haben 2022 gesagt, es werden Veränderungen eintreffen und Veränderungen wurden umgesetzt. Dieses Thema ist immer ein sensibles Thema, es geht ja um die Jüngsten unserer Gesellschaft. Eltern geben ihre Kinder ab in Betreuungen, die ihnen ganz wichtig ist und es sprechen auch immer wieder sehr viele Emotionen aus unseren Herzen mit. Ich denke, mein Enkelsohn wird im September zweieinhalb und er kommt in den Kindergarten und er ist nicht einmal gerade geboren und es geht so schnell und die werden erwachsen. Nichtsdestotrotz versuchen wir die Eltern zu begleiten auf einen Weg des Erwachsenwerdens und des Behütetsein, und auf einer Seite sollen die Eltern ihrer Tätigkeit nachkommen und auch wissen, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen. Und genau das ist der springende Punkt, diese Mitte zu treffen und diese Mitte ist eben sehr schwierig. Wir haben uns darauf ausgesprochen, dass Kinder ab dem zweiten Lebensjahr in den Kindergarten gehen dürfen, können – meine Kollegin hat es schon angesprochen – für eine Eingewöhnungsphase einen Monat vorher, was ich auch sehr sinnvoll finde, damit man Freunde und Freundinnen kennenlernt. Wichtig ist dabei auch der Betreuungsschlüssel, den wir herabgesetzt haben auf 1:5 und wichtig ist natürlich auch für die Gemeinden, wenn sie in einen Kindergarten, in eine Ausbauoffensive starten, dass sie statt 27 Prozent 48,6 Prozent der Förderungen erhalten. Eine Gruppengröße von 22 Kindern ist natürlich besser als 25 – das war ein großer Anspruch der Pädagogen und auch eine wichtige Umsetzung und wie ich heute gehört habe, das Thema Pädagogen ist schwierig und es ist sehr schwierig, Pädagogen zu bekommen. Ich starte im Namen des NÖ Familienbundes im September eine Kleinkindbetreuung in Markersdorf. Markersdorf ist meine Nachbargemeinde und hat ein neues Wohnbauprojekt gestartet, wo eben eine Kleinkindbetreuung eingebaut wird. Dieses Projekt ist sensationell und für diese Kleinkindbetreuung bekam ich sage und schreibe 13 Bewerber und ich konnte mir die zwei Besten aussuchen. Man sieht, es kommt auch darauf an, wie ich den Kindergarten anbiete, wie ich dazu stehe, dass Kleinkindbetreuung notwendig ist und das zeigt uns, dass es ein Thema der Gemeinden ist. Eine wichtige Botschaft von mir. Wir sind auf einem guten Weg. Ein Wahlversprechen von unserer Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und von unserer Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister wird umgesetzt. Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht im Vordergrund und wenn es Veränderungen gibt, muss auch die Landesregierung Änderungen in die Tat umsetzen und deshalb stellen wir heute den Antrag. Ich möchte zum Antrag der ROTEN noch einmal Stellung nehmen. (Abg. Weninger: Dann sagen wir auch nur noch "die SCHWARZEN" zu euch.) Liebe Elvira, wir sind ja sehr viel gemeinsam unterwegs und ich möchte nur sagen, es wird auch dir so gehen, wenn wir in Kindergärten unterwegs sind und die Kinder sind nachmittags angemeldet und dann steht die Pädagogin statt mit 15 Kindern mit zwei Kindern da, dass es auch keine Wertschätzung gegenüber von den Pädagogen ist und wir sind da wirklich der Meinung, was nichts kostet ist nichts. Und ich finde das eine Sauerei, wenn Eltern Kinder anmelden (Unruhe bei Abg. Weninger.) und es werden dann die Kinder nicht gebracht und das soll genau auf den Punkt gebracht werden, dass man auch eine Wertschätzung gegenüber den Pädagogen hat, weil gerade in den Sommermonaten, wenn auch andere auf Urlaub sind, müssen die Pädagogen vor Ort sein und sie stellen ihre Verpflichtung. Zum zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr: Ich verstehe es, dass man auf die Idee kommt, finde es aber irgendwie schade. 98,9 Prozent sind bereits zwei Jahre im Kindergarten und das machen wir freiwillig und gerade das macht Familie so schön, weil wir so viel freiwilliges Angebot haben und die Eltern sich freiwillig entscheiden können. Lassen wir es bei dem einen verpflichtenden Kindergartenjahr und lassen wir die Eltern und Familien selbst entscheiden, wie lange sie ihre Kinder verpflichtend in den Kindergarten geben wollen. Vielen, vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weninger: Sauerei haben wir nicht gehört.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Nach einer mehrmals bodenständigen Ausdrucksweise kommen wir nun zur Abstimmung des Antrages, Ltg.-445,...
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.