Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-445/XX-2024 – NÖ Kindergartengesetz 2006, NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Scherzer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Die Änderungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 stellen notwendige Anpassungen dar. Eine bereits beschlossene und ab 1. September 2024 anzuwendende Gesetzesänderung sieht vor, dass Kinder bereits ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr den Kindergarten besuchen dürfen. Diese Maßnahme soll Eltern dabei unterstützen, Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Da die Phase für Kleinkinder aber besonders sensibel ist, soll durch diese vorliegende Gesetzesänderung zusätzlich nun auch noch die Möglichkeit einer einmonatigen Eingewöhnungsphase vor dem zweiten Geburtstag geschaffen werden. Diese wichtige Ergänzung erleichtert den Übergang für die Kinder, dass sie sich langsam in der Betreuungseinrichtung einfinden können und darüber hinaus wird auch der Druck der Eltern verringert, wenn diese ab dem zweiten Geburtstag des Kindes wieder zu arbeiten beginnen und sich das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits in den Kindergarten eingewöhnt hat. (Beifall bei der FPÖ.) Hierzu möchte ich klar betonen, dass es sich bei der Kinderbetreuung für Zweijährige und einem vorhergehenden Eingewöhnungsmonat um die Schaffung von Möglichkeiten handelt. Diese Möglichkeiten sollen aber natürlich keinerlei Zwang darstellen. Uns Freiheitliche liegt die Wahlfreiheit der Eltern besonders am Herzen. Wer einen Betreuungsplatz für sein zweijähriges Kind benötigt, der soll ihn auch bekommen. Die Entscheidung, ob dieses Angebot in Anspruch genommen wird oder ob das Kind länger zu Hause in der Familie betreut werden soll, darf natürlich allein bei den Eltern liegen. (Beifall bei der FPÖ.) Damit die Schaffung dieser Möglichkeiten aber auch für Gemeinden machbar ist, wurden hier noch einige Ergänzungen im Gesetz eingefügt. So kann eben beispielsweise in Kleinstgemeinden mit nur einer Kindergartengruppe die Höchstzahl von fünf Kindern unter drei Jahren etwas erhöht werden, sofern keine pädagogischen Gründe dagegensprechen. Und wenn die Gemeinde selbst nicht ausreichend Betreuungsplätze anbieten kann, so ist sie eben verpflichtet, eine Zuzahlung an die Standortgemeinde der nächsten Tagesbetreuungseinrichtung zu entrichten. Durch die Anhebung dieser Zuzahlungsverpflichtung auf maximal 400 Euro soll eine bessere Deckung der realen Kosten für die Standortgemeinde erreicht werden. Darüber hinaus wird durch die Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für die Ausschüttung von Zweckzuschüssen durch das Land NÖ geschaffen. Dadurch kann das Land die Gemeinden bei der Erfüllung des Versorgungsauftrags im Hinblick auf ausreichend Kinderbetreuungsplätze unterstützen. Diese Gesetzesänderungen markieren also einen wichtigen Schritt in die Weiterentwicklung unserer Kinderbetreuung und verbessern die Umsetzbarkeit der bereits vorhandenen Gesetze. Insgesamt sehen wir diese Optimierungen als durchwegs positiv an, sodass wir diesen natürlich auch zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gmünd
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs