Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-447/XX-2024 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Helga Krismer-Huber (GRÜNE) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Christian Samwald (SPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- Dieter Dorner (FPÖ) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
- René Lobner (ÖVP) Tagesordnungspunkt 4 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Damit kommen wir zur Ltg.-447, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Heinreichsberger, Antauer, Weninger, Krismer-Huber und Hofer-Gruber betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 geändert werden. Ich ersuche den Abgeordneten Edlinger die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-447, einem Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über einen Allparteienantrag mit Gesetzesentwurf eingebracht von den Kollegen Heinreichsberger, Antauer, Weninger, Krismer-Huber und Hofer-Gruber betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 geändert werden. Es soll mit dieser Änderung die Möglichkeit geschaffen werden, die es im Nationalratswahlrecht bereits auf Bundesebene gibt, dass wahlwerbende Gruppierungen nicht nur schriftliche Abschriften des Wählerverzeichnisses erhalten, sondern auch in elektronischer Form diese ausgehändigt werden können, um eine Einheitlichkeit und Transparenz hier zu schaffen. Ich komme damit zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 geändert werden, wird genehmigt und
2. die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen."
Herr Präsident, ich ersuche am Einleitung der Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das eine vorweg: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Kein Wunder, ich stehe auch als einer der Antragsteller drauf. Aber ich finde es trotzdem schade, dass wichtige Materien immer ohne Ankündigung und irgendwie scheibchenweise hereinflattern. An den beiden Wahlordnungen – also Gemeinderatswahlordnung und Landtagswahlordnung – gäbe es viel zu ändern und viel zu verbessern. Zum Beispiel die Abschaffung des Prinzips "Stimme vor Partei" in der Gemeinderatswahlordnung. Der unsägliche nichtamtliche Stimmzettel ist ja Gott Dank auch schon gefallen, aber auch in so einer Einzelaktion. Und auch andere demokratierelevante Themen wären gemeinsam zu überarbeiten. Etwa die Geschäftsordnung zum NÖ Landtag, die ja hinten und vorne einem lebendigen Arbeitsparlament die Luft nimmt. Schade auch, dass der heutige Beschluss zu spät für die Gemeinderatswahl im Jänner kommt. Wie mir gesagt wurde, hängt es damit zusammen, dass der Beschluss über das Datum, über den Zeitpunkt der Gemeinderatswahl schon sehr früh von der Landesregierung gefasst wurde. Ich kann mich an eine Gemeinderatswahl erinnern, wo rund um den Wahltermin bis zum letztmöglichen Augenblick taktiert wurde. Vielleicht lässt sich ja doch ein Weg finden, diesen vernünftigen Schritt ins 21. Jahrhundert – nämlich die Zurverfügungstellung des elektronischen Wählerverzeichnisses – schon für die Gemeinderatswahl, die im Jänner 2025 stattfinden wird, zu ermöglichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Als Nächste zu Wort kommt die Klubobfrau der GRÜNEN, Helga Krismer.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass es über die Parteien hinweg gelungen ist, eine sehr wesentliche Änderung zu machen, dass die Leiter der Gemeindewahlbehörden – in der Regel Bürgermeister, Bürgermeisterin – jetzt wirklich die Sicherheit haben, frühestens zur nächsten Landtagswahl, ist eben so, dass die Wählerevidenzen so ausgehändigt werden, dass man als wahlwerbende Partei auch wirklich Wahlwerbung machen kann. Warum ist das so wichtig? Wir leben in einer Zeit, wo man zugespamt wird mit allen möglichen Unternehmen, Verkaufen, Adressen, und manche glaubten doch, man könnte sich hinter der Datenschutzverordnung verstecken, was einer Demokratie ja wirklich die Grundlage entzieht, dass man als Partei Wählerinnen und Wähler, die quasi in einer Demokratie, die Kundinnen und Kunden sind, auch anzusprechen. Mit dem gibt es jetzt ein Regelwerk, das hier Klarheit schafft. Da bin ich sehr froh. Ja, und das erste Mal ist eine Gemeindewahl terminlich sehr, sehr früh beschlossen worden. Das hat es noch nie gegeben. In dem Fall wäre es das erste Mal klüger gewesen, es doch wieder erst im Herbst zu machen. Was aber in dem Fall jetzt schon, glaube ich, gut ist, dass zumindest das geklärt wurde... man kann sich immer was wünschen, Herr Kollege Hofer-Gruber, ich habe mir das gewünscht und wir haben es gemeinsam geschafft. Mehr Gesprächsgrundlage hat es nicht gegeben und ich hoffe, dass wir durchaus in einer Salamitaktik auch weitere Verbesserungen in unseren Gesetzen machen, um ganz klar strukturiert die Wahlen durchzuführen und auch der Zeit angepasst. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete Christian Samwald, SPÖ.
Abg. Mag. Samwald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, diese Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube, es ist ein Zeichen der Zeit, dass man die Abschrift des Wählerverzeichnisses auch elektronisch zur Verfügung stellt. Warum sich die ÖVP da so lange gewehrt hat, entzieht sich eigentlich meiner Kenntnis. Ich darf mich auch für die Initiative von der Kollegin Krismer-Huber, die das gefühlt schon seit Dekaden fordert, dieses Wählerverzeichnis elektronisch zur Verfügung zu stellen und auf Antrag von Klubobmann Hannes Weninger auch ein Allparteien-Antrag hier zustande gekommen ist. Uns ist wichtig, alles in der Demokratie... was transparenter den Verlauf macht, ist zu unterstützen, in diesem Sinne wird der Sozialdemokratie natürlich auch diesen Entwurf unterstützen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Der Nächste ist der Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, auch mich freut es, dass wir hier heute einen Fünf-Parteien-Antrag verhandeln nach den kontroversiellen Debatten bei den vorhergehenden Tagesordnungspunkten. Inhaltlich haben meine Vorredner und der Berichterstatter schon das meiste gesagt. Auch ich sehe es als wichtig und als grundlegend einen wichtigen Schritt in das 21. Jahrhundert, dass die Wählerverzeichnisse für alle Parteien in elektronisch lesbarer Form zur Verfügung stehen, dass das geregelt ist. Was mir auch ganz wichtig ist und als Praktiker, der bei sehr vielen Wahlen Beisitzer auf allen Ebenen schon war, dass es einheitlich, so weit wie möglich vereinheitlichte Wahlordnungen gibt, damit die dort tätigen Wahlleiter oder Beisitzer und sonstige Mitglieder oder Helfer in den Wahlbehörden wissen, worum es geht und möglichst sinnvoll, einheitlich, effizient die Basis unserer Demokratie – die Wahl – gestalten zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Als Nächster zu Wort kommt der Abgeordnete René Lobner, ÖVP.
Abg. Lobner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ja, meine Vorredner haben das meiste ohnehin schon gesagt. Ich glaube, ein Allparteienantrag, der heute gemeinsam hier beschlossen wird, eine Vereinheitlichung der Wahlrechtsordnung, Nationalrats-, Landtagswahlordnung und Gemeinderatsordnung. Ich glaube, die Zeit ist reif für diese Reform. Freut mich auch, dass wir das auf den Weg gebracht haben, auch als Ausschussvorsitzender des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses. Wir haben – und die Kollegin Krismer-Huber hat das erläutert – ja ein Superwahljahr, beginnend mit der Europawahl, jetzt im September dann die Nationalratswahl und am 26. Jänner 2025 die Gemeinderatswahlen. Insofern, glaube ich, war es für alle Funktionäre, aber auch für alle Wählerinnen und Wähler gut, dass wir zeitgerecht auch die Terminisierung der Gemeinderatswahl für das kommende Jahr vonstattengehen haben lassen. Insofern ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich hier eine Änderung zu vollziehen, aber ich glaube, es ist ein guter und wichtiger Schritt, den wir heute gemeinsam beschließen und eines sage ich auch als Vorsitzender des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses: Wir in Niederösterreich halten uns an die Verfassung. Leider Gottes machen das nicht alle Ministerinnen in diesem Land. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing (ÖVP): Es gibt keine weitere Wortmeldung. Eines erlaube ich mir noch hinzuweisen: Nachdem wir vor kurzem eine Wahl hatten – nämlich die Europawahl – möchte mich bei all jenen bedanken, die als Freiwillige mit dazu beigetragen haben, dass diese Europawahl in jedem Dorf, in jeder Gemeinde, in jeder Stadt ordnungsgemäß über die Bühne ging, weil das alleine in Niederösterreich ca. 15.000 Menschen betrifft, die hier mitarbeiten und ihren Beitrag leisten. Dafür ein herzliches Dankeschön (Beifall im Hohen Hause.). Und noch einen Hinweis, nachdem ich ja selbst leider gesundheitlich verhindert war bei manchen Landeswahlleitungssitzungen, hat mir der stellvertretende Landeswahlleiter, Abteilungsleiter Peter Anerinhof, gesagt, es gab noch keine Wahl in Niederösterreich, wo nicht eine einzige Anmerkung aus irgendeinem Wahllokal gekommen wäre. Er sagt, er hat das noch nie erlebt, dass überall alles einwandfrei über die Bühne ging. Auch dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall im Hohen Hause.)
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