Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-447/XX-2024 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass es über die Parteien hinweg gelungen ist, eine sehr wesentliche Änderung zu machen, dass die Leiter der Gemeindewahlbehörden – in der Regel Bürgermeister, Bürgermeisterin – jetzt wirklich die Sicherheit haben, frühestens zur nächsten Landtagswahl, ist eben so, dass die Wählerevidenzen so ausgehändigt werden, dass man als wahlwerbende Partei auch wirklich Wahlwerbung machen kann. Warum ist das so wichtig? Wir leben in einer Zeit, wo man zugespamt wird mit allen möglichen Unternehmen, Verkaufen, Adressen, und manche glaubten doch, man könnte sich hinter der Datenschutzverordnung verstecken, was einer Demokratie ja wirklich die Grundlage entzieht, dass man als Partei Wählerinnen und Wähler, die quasi in einer Demokratie, die Kundinnen und Kunden sind, auch anzusprechen. Mit dem gibt es jetzt ein Regelwerk, das hier Klarheit schafft. Da bin ich sehr froh. Ja, und das erste Mal ist eine Gemeindewahl terminlich sehr, sehr früh beschlossen worden. Das hat es noch nie gegeben. In dem Fall wäre es das erste Mal klüger gewesen, es doch wieder erst im Herbst zu machen. Was aber in dem Fall jetzt schon, glaube ich, gut ist, dass zumindest das geklärt wurde... man kann sich immer was wünschen, Herr Kollege Hofer-Gruber, ich habe mir das gewünscht und wir haben es gemeinsam geschafft. Mehr Gesprächsgrundlage hat es nicht gegeben und ich hoffe, dass wir durchaus in einer Salamitaktik auch weitere Verbesserungen in unseren Gesetzen machen, um ganz klar strukturiert die Wahlen durchzuführen und auch der Zeit angepasst. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.