Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-447/XX-2024 – NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das eine vorweg: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Kein Wunder, ich stehe auch als einer der Antragsteller drauf. Aber ich finde es trotzdem schade, dass wichtige Materien immer ohne Ankündigung und irgendwie scheibchenweise hereinflattern. An den beiden Wahlordnungen – also Gemeinderatswahlordnung und Landtagswahlordnung – gäbe es viel zu ändern und viel zu verbessern. Zum Beispiel die Abschaffung des Prinzips "Stimme vor Partei" in der Gemeinderatswahlordnung. Der unsägliche nichtamtliche Stimmzettel ist ja Gott Dank auch schon gefallen, aber auch in so einer Einzelaktion. Und auch andere demokratierelevante Themen wären gemeinsam zu überarbeiten. Etwa die Geschäftsordnung zum NÖ Landtag, die ja hinten und vorne einem lebendigen Arbeitsparlament die Luft nimmt. Schade auch, dass der heutige Beschluss zu spät für die Gemeinderatswahl im Jänner kommt. Wie mir gesagt wurde, hängt es damit zusammen, dass der Beschluss über das Datum, über den Zeitpunkt der Gemeinderatswahl schon sehr früh von der Landesregierung gefasst wurde. Ich kann mich an eine Gemeinderatswahl erinnern, wo rund um den Wahltermin bis zum letztmöglichen Augenblick taktiert wurde. Vielleicht lässt sich ja doch ein Weg finden, diesen vernünftigen Schritt ins 21. Jahrhundert – nämlich die Zurverfügungstellung des elektronischen Wählerverzeichnisses – schon für die Gemeinderatswahl, die im Jänner 2025 stattfinden wird, zu ermöglichen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich