Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-250/L-35-2023 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2023)
Berichterstatter
Redner
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- René Pfister (SPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Edith Kollermann (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Jürgen Handler (FPÖ) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Christoph Kainz (ÖVP) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
- Helmut Hofer-Gruber (NEOS) Tagesordnungspunkt 9 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, GRÜNE, Ablehnung NEOS
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-250, Vorlage der Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2023), Ltg.-250, Antrag gemäß § 34 mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann und Antauer betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 und Ltg.-253, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall. Daher ersuche ich Herrn Abgeordneten Schulz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-250, der Dienstrechts-Novelle 2023. Der vorliegende Entwurf zur Dienstrechts-Novelle 2023 enthält unter anderem folgende Punkte: Die Gehaltsnovelle 2024, Änderungen bezüglich erstmaliger Pensionserhöhung der Jahre 23, 24 und 25, Schaffung einer neuen Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern, Einführung eines Beförderungszuschusses für Dienstreisen, bei denen eine privat gekaufte Netzkarte für den öffentlichen Verkehr genutzt wird, Valorisierung der Studienbeihilfen, Umsetzung des EuGH-Judikats betreffend Urlaubsabgeltung, Verbesserung der Entgeltfortzahlung nach Dienstunfall und Erweiterung des Instituts der Zuordnung wegen herabgesetzter Leistungsfähigkeit. Ich stelle daher den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte im Anschluss um Debatte und Abstimmung.
Ich komme zum zweiten Geschäftsstück. Ich berichte zur Ltg.-250-1 betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997. Aufgrund der Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes über den Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 werden die Bezüge der Politikerinnen und Politiker auf Landes- und Gemeindeebene ab 1. Jänner 2024 im gesamten Kalenderjahr 2024 um 9,7 % angehoben. Diese Erhöhung soll jedoch für die Landesorgane in Niederösterreich erst im zweiten Halbjahr des Kalenderjahres 2024 wirksam werden. Außerdem soll den Mitgliedern von Gemeinderäten anstelle einer monatlichen Entschädigung ein Sitzungsgeld gewährt werden können. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung im Anschluss.
Ich komme zum letzten Geschäftsstück mit der Ltg.-253, Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes. Die zwischen dem Bund und der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ausverhandelte Anhebung der Gehälter der öffentlich Bediensteten des Bundes ab 1. Jänner 24 um 9,15 %, mindestens jedoch um 192 Euro, soll in demselben Ausmaß für die Bediensteten nach dem NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 angehoben werden. Geschätzter Herr Präsident, ich komme zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich bedanke mich für die Berichterstattung, eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Es sind da einige Geschäftsstücke zusammengezogen. Ich rede zu Ltg.-250-1 und zwar konkret zu den Politikergehältern. Das eine vorweg: Eine Erhöhung zum Halbjahr um 9,7 % ist nicht dasselbe, wie eine Erhöhung von 4,35 % zum Jahresanfang. Warum? Ganz klar, weil die zukünftigen Erhöhungen, die kommen werden, nicht auf dem Plus von 4,35 aufbauen, sondern auf dem höheren von 9,7. Aber immerhin ein Signal wurde gesetzt. Ob dieses Signal das richtige war, werden wir sehen. Aber warum müssen wir über Politikergehälter überhaupt reden? Weil die Wählerinnen und Wähler zunehmend den Eindruck haben, dass Politiker generell zu viel verdienen. Viel zu viel. Und dieser Eindruck entsteht unter anderem durch Auftritte von sogenannten „Spitzenpolitikern“ wie wir sie im Ibiza-Video gesehen haben, durch Blender, die ihre mangelnde Ausbildung, Kompetenz und Lebenserfahrung mit flotten Sprüchen und eleganten Auftritten kompensieren, durch Volksvertreter, die gelangweilt mit dem Handy spielen, während die Fernsehkamera auf sie gerichtet ist, durch Ausschussmitglieder, die das Geschäftsstück, über das sie referieren, im Ausschuss offenbar das erste Mal zu Gesicht bekommen, durch nichtamtsführende Stadträte und andere Alibiposten, durch Gemeinderäte, die die ganze Legislaturperiode kein einziges Mal das Wort ergreifen, keinen Antrag einbringen und auch sonst nicht in Erscheinung treten usw., usw. Meine Damen und Herren, das ist eine fatale Entwicklung, vor allem für die Spitzen des Staates. Ganz ehrlich: Ich möchte von den Besten regiert werden, nicht von weltfremden Ideologen, nicht von selbstlosen Altruisten, nicht von krankhaften Egomanen und nicht von abgehobenen Millionären, für die Geld keine Rolle spielt, aber auch nicht von Leuten, die sich im Bierzelt wohler fühlen als am Verhandlungstisch. Ich möchte von Menschen regiert werden, die etwas gelernt haben, die Verantwortung übernommen und Berufserfahrung gesammelt haben – und zwar nicht nur in der eigenen Parteiblase. Von Menschen, die weiterhin lernfähig sind, Weitblick haben, mutige, bisweilen auch unpopuläre Entscheidungen treffen, die optimistisch in die Zukunft schauen und nicht an alten Mustern kleben, die kompromissfähig sind und nach den besten Lösungen suchen, auch wenn es schwierig ist und man vielleicht sogar einmal ein Gedanken der Opposition weiter verfolgen muss. Diese Menschen, meine Damen und Herren, werden sich aber nicht der Politik zuwenden, wenn dort zusätzlich zu allen negativen populistischen Begleiterscheinungen, die durch Boulevard- und soziale Medien befeuert werden, noch dazukommt, dass man sich auch noch für sein Gehalt genieren muss. Meine Damen und Herren, warum soll der erste Mann, die erste Frau im Staat, warum soll ein Bundeskanzler – sofern er denn das Format dazu hat – nur einen Bruchteil eines Industriemanagers verdienen? Warum soll ein Minister – sofern er denn das Format dazu hat – weniger verdienen als ein gut vernetzter Arbeiterkammerfunktionär? Aber auch: Warum soll ein Politiker, der außer guter innerparteilicher Vernetzung nichts vorweisen kann, doppelt so viel verdienen wie die durchschnittliche Wählerin? „If you pay peanuts, you get monkeys.“ Leider gilt der Umkehrschluss nicht, das heißt: Mit Geld allein wird man keine guten Politiker finden. Aber mit der Lizitation nach unten auch nicht. Und schon gar nicht wird man die Korruptionsresistenz von Politikern erhöhen, wenn man sie nicht adäquat bezahlt. Was wir brauchen, ist bessere Bezahlung an der Spitze, weniger, zum Teil viel weniger in der Breite und Null, meine Damen und Herren, Null für Alibiposten, die völlig sinnlos sind. Und wo wir endlich wirklich sparen sollten – und das wäre ein wichtiges Signal für die Bevölkerung: Bei der überbordenden direkten, indirekten und versteckten Parteienförderung, bei der wir gerade hier in Niederösterreich Weltspitze sind und die förmlich zum Missbrauch einlädt. Das mindeste, was sich die Bürgerinnen und Bürger jetzt erwarten dürfen, ist die Aussetzung der jährlichen automatischen Erhöhung der Parteienförderung, wie wir das schon so oft gefordert haben. Gerade in Niederösterreich wird mit irrwitzigen Summen hantiert. Für die Parteienförderung werden im kommenden Jahr 20,1 Millionen in die Hand genommen. Dazu kommen knapp 6 Millionen Euro Klubförderung und Millionen an verdeckter Parteienfinanzierung. Und was bekommen die Wählerinnen dafür? Steinzeitdemokratie. Es kann nicht sein, dass Abgeordnete bei ihrem Einzug in den Landtag die eine Hürde – nämlich die 4 % meistern – und dann gleich mit der nächsten Hürde konfrontiert sind, nämlich mit der Erreichung des Klubstatus. Nirgendwo in Österreich ist diese Hürde so hoch wie in Niederösterreich. Das ist etwa so, wie wenn eine Schulklasse einen Aufsatz schreiben soll, alle Schüler kriegen einen Computer und einer kriegt einen Block und statt einem Kugelschreiber einen Pinsel und Wasserfarben. Das ist absurd! Wir wollen ein modernes Arbeitsparlament, indem die Abgeordneten für ihr Geld auch ordentlich arbeiten können. Wir wollen, dass in den Ausschüssen die besten Lösungen gefunden werden und nicht nur die Parteifarbe darüber entscheidet, was in den Landtag kommt. Wir wollen einen lebendigen Landtag, indem z. B. auch der Rechnungshof ein Rederecht hat, und wir wollen eine Landesregierung, die das Anfragerecht der Abgeordneten ernst nimmt und den Landtag nicht zur Operette verkommen lässt. Wir werden darüber heute noch diskutieren. Wenn wir dort hinkommen, meine Damen und Herren, wenn dort gespart wird, wo das Geld in dunklen Kanälen versickert, wenn die Politik zu guten, mutigen, transparenten und tragfähigen Entscheidungen kommt, wenn die Steuerzahlerinnen wieder das Gefühl haben, von der Politik auch etwas Sinnvolles zurückzubekommen, dann wird sich auch niemand mehr für sein Politikergehalt genieren müssen. In eigener Sache muss ich noch dazufügen: In diesem Antrag wird auch beschlossen, dass in den Gemeinderäten wieder auf Sitzungsgelder zurückgegangen werden kann. Aller Voraussicht nach wird mich das in Baden betreffen, ich bin dort Gemeinderat. Ich werde daher an der Abstimmung zu diesem Geschäftsstück nicht teilnehmen. Danke. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Du bist nicht befangen. – Abg. Kainz: Musst du aber nicht, Helmut. Du kannst ruhig teilnehmen. – Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter René Pfister, SPÖ.
Abg. Pfister (SPÖ): Wenn am Ende des Tages keiner mehr da ist bei der Abstimmung ... (Heiterkeit im Hohen Hause.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Dienstrechts-Novelle 2023 hier heute zur Abstimmung. Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die aus meiner Sicht wirklich enorme Verbesserungen sind, vor allem aber auch – Gott sei Dank sehr schnell – auch passiert sind, nämlich die Anpassungen auf der Landesebene. Im Bund wurde das ja bereits beschlossen und eine dieser großen Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Landesbediensteten ist, wenn es darum geht – und leider das sehr, sehr häufig auch passiert – dass Kinder hier mit Erkrankungen zu kämpfen haben, die Rehabilitationsaufenthalte mit sich bringen müssen und viele Eltern da vor der großen Entscheidung stehen: „Reduziere ich meine Arbeitszeit oder muss ich vielleicht am Ende des Tages sogar meine Arbeit aufgeben, um hier mein Kind gesund zubekommen bei diesem Rehabilitationsaufenthalt?“ Wo es einem wirklich das Herz zerreißen könnte, wenn ihr schon einem so ein Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche gesehen habt, wo vier-, fünfjährige Kinder mit schweren Erkrankungen zu kämpfen haben und die Eltern eigentlich nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen und wie sie vor den Trümmern ihrer Existenz in dem Fall stehen. Daher begrüße ich diese Novellierung und Gott sei Dank auch nämlich nicht einmal knapp einen Monat, nachdem es der Nationalrat bereits auf Bundesebene gemacht hat, dass wir hier bei der Freistellung, Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt da wirklich sehr rasch nachziehen und das wirklich eine Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen ist. (Beifall bei der SPÖ.) Viele Dinge sind hier auch geregelt, wenn es um die Urlaubsabgeltung geht, also sehr, sehr viele technische Dinge, die wirklich massive Verbesserungen sind und da möchte ich auch den Sozialpartnerinnen hier recht herzlich „Danke“ sagen: der Gewerkschaftsvertretung, der Personalvertretung, die hier wirklich ein hervorragendes Paket hier nicht nur verhandelt hat, sondern auch umgesetzt hat und daher werden wir dieser Dienstrechts-Novelle sehr, sehr gerne hier auch zustimmen. Der zweite Punkt, das wurde vorher schon angesagt, das ist der Punkt des Gemeindebezügegesetzes, wo ich ja jetzt erfahren habe, dass viele Leute rausgehen und sich da der Abstimmung entziehen. Ich hätte mir nur gewünscht und wir hätten uns gewünscht: Wir haben das im Mai 2023 beschlossen, dass es hier beim Gemeindebezügegesetz die Entschädigungen und Kommissionsgebühren und auch diese Sitzungsgelder, dass die mit März 2024 spätestens abgeschafft werden, wir nicht einmal in den Genuss gekommen sind, dieses Gesetz irgendwie greifen zu lassen oder das Gesetz überhaupt auf die Auswirkungen – vielleicht nach einer Evaluierungsphase, ob das jetzt eine Periode ist, ob das ein Jahr ist oder ob das zwei Jahre sind – dass wir leider gar nicht in die Chance kommen, nämlich jetzt bereits im Dezember 2023 einen Beschluss vom Mai wieder revidieren und da wieder in eine andere Richtung gehen. Ich finde das nur sehr traurig, dass man in vielen Dingen immer versucht ein Miteinander zu spielen, wenn es aber darum geht – und das wissen wir vom Gemeindevertreterverband und auch vom Gemeindebund hören wir das – man hat mit den Betroffenen eigentlich nicht gesprochen, sondern das dürften sich ganz, ganz Wenige in einem stillen Kämmerlein ausgemacht haben und jetzt hier als Änderung, in dem Fall, des Gemeindebezügegesetzes eingebracht werden. Ich würde mir wünschen und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wünschen uns, dass wir, wenn es um diese Materien geht, dass man auch den Gemeindevertreterverbund und auch den Gemeindebund hier auch einbindet und nicht am Ende des Tages vor vollendete Tatsachen stellt, die dann als Pressemeldung oder Statements von Landesregierungsmitgliedern oder von Klubobleuten erfahren, was da umgesetzt wird oder was wieder geändert wird aufgrund dessen, dass man vielleicht Beschlüsse, die vor fünf Monaten passiert sind, wieder revidiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der nächste Punkt, der dann kommt, ist der Gesetzesentwurf des Spitalsärztegesetzes. Auch hier geht es um die Anpassung, um die Gehaltsnovelle, die wir hier auch begrüßen und unterstützen, weil es auch darum geht, nicht nur Dinge in schönen Reden hier im Landtagssaal oder in öffentlichen Veranstaltungen zu pflegen, wenn es darum geht, die Kolleginnen im Gesundheits-, im Pflegebereich, in der ärztlichen Versorgung im Spitalsbereich hier auch zu unterstützen. Daher begrüßen wir auch diese Anpassung mit 1. Jänner 2024 und werden dieser auch gerne zustimmen. Jetzt zu einem Abänderungsantrag, den ich auch einbringen möchte – nämlich einen Abänderungsantrag, wo es darum geht, dass man das Bezügegesetz oder den Gesetzesentwurf mit dem § 34-Antrag ... dass ich hier einen Abänderungsantrag einbringen möchte. Die Abgeordneten Pfister, Weninger, Kocevar, Suchan-Mayr zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann gemäß § 34 Landtagsgeschäftsordnung 2001 betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes (liest:)
„Der dem Antrag angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt abgeändert:“ und da bitte genau zuhören (liest:)
„In der Änderungsanordnung 7. lautet der Abs. § 26 (10) wie folgt:
(10) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre entfällt bis 31.12.2024 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z. 1 bis 3 genannten Organe und bis 30. Juni 2024 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z. 4 bis 10 genannten Organe ebenso.“
Was heißt das konkret? Das Spannende ist daran, dass es hier bei dieser Abänderung auch darum geht, dass gestern auch ein Klubobmann im Nationalrat sehr wortgewaltig vom Rednerpult den Abgeordneten im Parlament auch zugerufen hat. Es geht darum, dass man gesagt hat, beim Bezügegesetz zieht man hier nicht nur eine Staffelung ein, sondern die höchsten Gehälter sollen hier mit einer Nulllohnrunde ausgestattet werden. Das Spannende daran ist, dass da heute alle da sitzen und gestern der Klubobmann Wöginger da Niederösterreich ganz nach vorne gekehrt hat und auch gesagt hat, was da in Niederösterreich mit der ÖVP- und FPÖ-Landesregierung da umgesetzt wird, findet er einen Wahnsinn und das ist ja eine Augenauswischerei. Ich habe mir nur die Frage gestellt: Wäre die Frau Landeshauptfrau halbwegs fest im Sattel und hätte die auch die Kompetenzen in der ÖVP, so wie man es ihr immer nachsagt, hätte der August Wöginger heute früh, glaube ich, auf allen Vieren ins Landhaus kommen müssen nach diesen Aussagen, die er gestern in dem Fall getroffen hat. (Beifall bei der SPÖ.) Dem scheint aber anscheinend nicht so, dass die Frau Landeshauptfrau da nicht mehr diese Macht in der ÖVP hat, sondern dass der Klubobmann Wöginger da auf Bundesebene und Nationalratsebene hier solche Aussagen auch tätigen kann und ihr dann alle dasitzt – ob das jetzt die ÖVP- und die FPÖ-Abgeordneten sind – und diesen Antrag auch letzte Woche im Ausschuss abgelehnt habt, wo gleichzeitig genau diese FPÖ-Funktionärinnen und –Funktionäre auf Bundesebene überall ... und da dürfte der Parteichef anscheinend auch nicht sein Durchgriffsrecht haben, auch wenn der Mitarbeiter da direkt an der Quelle sitzt und das natürlich aus erster Hand bestimmt mitbekommt, aber in Niederösterreich sich anscheinend nicht daran erinnern kann, was im Bund der Parteichef – in dem Fall – ausgibt. Nämlich, dass man dort wirklich ehrlich sein muss und, dass man sagt: Ok, wir stehen dazu. Wir stehen dazu, dass wir hier einen späteren Abschluss machen, aber gleichzeitig auch, dass die Landesregierungsmitglieder – nämlich genau die, die in diesem Abänderungsantrag genannt sind – nämlich, dass die in dem Fall keine Erhöhung im Jahr 2024 hier auch bekommen sollen. Es geht hier darum, dass man auf der einen Seite in der Öffentlichkeit überall sagt, man muss das eindämmen und man darf diese Erhöhungen nicht machen. Man macht sie in Oberösterreich. Man macht sie in Salzburg – komischerweise immer dort, wo die Freiheitliche Partei mit der ÖVP reagiert. In Niederösterreich anscheinend dasselbe. Da kann man sich nicht durchringen, unserem Abänderungsantrag hier zuzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum: Wir sprechen hier davon, dass es um Erhöhungen geht oder um eine Erhöhung geht, für einen Bezug, den die durchschnittliche Arbeitnehmerin, der durchschnittliche Arbeitnehmer in einem halben Jahr, in dem Fall, gar nicht verdienen kann. Hier geht es darum, nicht nur um Gerechtigkeit, sondern hier geht es auch um Transparenz und da geht es vor allem am Ende des Tages auch um Ehrlichkeit. Nicht auf der einen Seite sagen: „Wir sind die Vertreterinnen und Vertreter des kleinen Mannes.“ Wenn es aber dann darum geht, die eigenen Gagen in dem Fall dort zu erhöhen oder die eigenen Gagen in dem Fall zu erhöhen und nicht dazu zu stehen, was man vorher in Aussendungen überall verkündet, das man am Ende des Tages nicht selber tut. Da geht es wirklich um Ehrlichkeit. Gebt euch einen Ruck, stimmt unserem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordnete Edith Kollermann, NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Ltg.-253, zum NÖ Spitalsärztegesetz, der Anpassung und ich kann sagen, es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Gehaltsanpassungen für die niederösterreichischen Spitalsärztinnen und –ärzte nicht schlechter sein können als die von den Verwaltungsbeamten und Vertragsbediensteten. Schlechtergestellt als die Pensionisten sind eh schon alle Erwerbstätigen oder fast alle, aber das ist eine andere Geschichte und das müssen wir heute ja auch gar nicht besprechen. Dem vorliegenden Antrag für die Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes werden wir ja daher auch zustimmen. Es ist aber auch die Stelle, wo wir – da sind wahrscheinlich auch alle einer Meinung – durchaus die Tätigkeit der niederösterreichischen Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern auch würdigen und die genau, so wie die Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich, dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung in diesem Land im Wesentlichen auch noch gut funktioniert. Dafür, dass die NÖ Landesregierung gemeinsam mit den Parteien im Landtag, den zugehörigen, ein intransparentes Konstrukt, wie die Landesgesundheitsagentur, geschaffen hat, dafür können die Ärztinnen und Ärzte nichts. Und dafür, dass der österreichische Föderalismus eine sinnvolle Neuaufstellung der Finanzierung des Gesundheitssystems blockiert, dafür können sie auch nichts. Es geht sich für mich schon aus, dass man Anerkennung und Lob auf der einen Seite ausspricht, dass man Kritik in dem Bereich aber äußert, wo es auch angebracht ist und dass es da auch unterschiedliche Adressaten sind. Das ist hier nur im Landtag, wie man schon vorher gemerkt hat, in vergangenen Debattenbeiträgen ganz schwierig, komplexe Sachverhalte tatsächlich so stehenzulassen und zu dem einen und zu dem anderen auch unterschiedliche Meinungen zuzulassen. Stattdessen wird ja ganz gern dann alles in einen Topf geworfen und der eine mit dem anderen verteidigt, der gar nicht angegriffen worden ist. Also ich hatte vor kurzem die Freude und Ehre an einer akademischen Feier der Medizinuniversität Wien teilzunehmen, als frisch gebackene Absolventinnen und Absolventen ihr Diplom erhalten haben. Es war ein wunderschönes Ereignis, auch zu sehen mit welcher Freude, mit welcher Begeisterung diese durchaus große Zahl – und das war nur eine von mehreren Veranstaltungen – zu diesem Zeitpunkt auch ihr Diplom entgegengenommen haben und das stimmt einen auch mutig für die Zukunft, dass wir hier weiter gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung gestellt bekommen. Auch die Rede des Rektors dort ... das würde ich auch sehr empfehlen, dass das ... ist leider ja nicht online nachzuhören ... aber das war eine erfrischend vernünftige Ansprache dessen, was der Auftrag und das Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ist und dass die Qualität der Ausbildung nicht leiden darf durch populistische Wünsche seitens der Politik, hier einfach eine Quantität hineinzubringen, die dann nicht abgearbeitet werden kann und die die Qualität damit tatsächlich in Gefahr bringt. Das war wirklich auch eine Rede, die man gerne auch einmal in einem Hohen Haus – sei es in einem Landtag oder im Nationalrat – hört. Möge es ein gesundes neues Jahr für möglichst viele werden und die niederösterreichischen Spitalsärztinnen und –ärzte und die Pflegekräfte nicht an die Grenze ihrer Belastbarkeit gelangen auf diese Weise. Dem vorliegenden Antrag – wie gesagt – stimmen wir gerne zu. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Jürgen Handler, FPÖ.
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Antrag betreffend der Dienstrechts-Novelle 2023: Die Anpassungen der Gehalts- und Entgeltansätze sind nicht nur eine Frage der Wertschätzung der Arbeit, sondern eine Investition in die Qualität der Leistungen im Landesdienst. Die Leistungen des öffentlichen Dienstes in Niederösterreich sorgen auch für Stabilität und diese Anerkennung für ihre Arbeit muss auch dementsprechend honoriert werden. Zu ein paar Punkten bei den Änderungen im Dienstrecht: So wird unter anderem die Verfallsfrist beim Erholungsurlaub, vergleichbar mit der Rechtslage des Bundes, einheitlich festgelegt und bedeutet hier auch Verbesserungen für die einzelnen Bediensteten. In der vorliegenden Novelle wird auch die Möglichkeit geschaffen, eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Reha-Aufenthalt eingeführt und dieser Anspruch besteht für die notwendige Begleitung von minderjährigen eigenen, Stief-, Wahl- oder Pflegekindern. Bei den Pensionen wird durch Entfall der einjährigen Wartefrist hinsichtlich der erstmaligen Pensionsanpassung dementsprechend auch verbessert. Auch bei der Nutzung privat gekaufter Karten für die öffentlichen Verkehrsmittel bei Dienstreisen wird ein kilometerabhängiger Zuschuss eingeführt. Wenn wir auf die Jahre 2020 bis 2022 zurückblicken, wo Covid-19-Ungeimpfte diskriminiert wurden, wo eine Corona-Impfung als Kriterium für eine Anstellung beim Land NÖ und in ausgegliederten Gesellschaften zwingende Voraussetzung war und ungeimpften Menschen der Einstieg in den Landesdienst verwehrt wurde, ist es eine notwendige Maßnahme, dass Ungeimpfte, die zu diesem Zeitpunkt im Aufnahmeverfahren ausgeschieden wurden, erneut zu Bewerbungen eingeladen werden. Diese Jahre haben bewiesen, dass es notwendig ist, unsachliche Benachteiligungen von Bediensteten aufgrund ihres Corona-Impfstatus zu verhindern. Dazu wird gesetzlich festgeschrieben, dass Bedienstete aufgrund des Covid-19-Impfstatus durch den Dienstgeber nicht benachteiligt werden dürfen. Das ist eine Maßnahme, welche zum Schutz vor Diskriminierung notwendig ist und daher auch gesetzlich verankert werden muss. (Beifall bei der FPÖ.) Abschließend gilt es noch „Danke“ zu sagen an alle öffentlichen Bediensteten in Niederösterreich, die täglich ihr Bestes geben und professionelle Arbeit leisten, damit ein funktionierendes Gemeinwesen garantiert bleibt und wir werden den vorgelegten Anträgen unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Christoph Kainz, ÖVP.
Abg. Kainz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wir haben uns ja heute schon einmal mit Gehaltsverbesserungen beschäftigt und tun das jetzt wieder und ich denke, dass in den letzten Wochen und Monaten sehr intensive Gespräche in dieser Frage geführt worden sind, in guter österreichischer Tradition, sozialpartnerschaftlich, aber – und das merke ich schon und ihr wahrscheinlich auch – dass der Ton deutlich rauer geworden ist. Das merken wir nicht nur bei den Gehaltsverhandlungen, das merken wir in der politischen Diskussion. Das merken wir auch in gesellschaftlichen Fragen und das merken wir, wie wir in der Gesellschaft miteinander umgehen. Ich denke, das ist nicht gut. Ich denke, es ist gut, dass es sozialpartnerschaftlich geregelt wird. Ich denke, es ist gut, dass jeder auch in dieser für jeden Betroffenen – nämlich für den Dienstgeber und für den Dienstnehmer – wichtigen Frage auch klare Position einnimmt. Aber ich denke, es ist nicht gut, wenn ich den Chefverhandler der Metaller, den Reinhold Binder, zitieren möchte ... zitieren will ich ihn gar nicht, ich möchte nur Auszüge aus seinem Zitat geben: „Mit Einmalzahlungen können Sie ... gehen.“ Oder auch Wolfgang Katzian, der hier klare Worte findet. Und ich denke mir schon, dass es gescheit ist Position zu beziehen, das ist auch die Aufgabe von Gewerkschaften. Aber es ist, glaube ich, wichtig, dass wir auf Augenhöhe mit dieser Frage umgehen. Genauso ist es auch bei diesen dreien Gesetzesänderungen – nämlich bei der Änderung des Dienstrechtes für Landesbedienstete oder Anpassung der Bezüge der Landes- und Gemeindepolitiker und auch bei der Änderung der Spitalsärzte. Es sind drei Bereiche, die zu trennen sind und ich denke, dass vor allem bei der Änderung des Landesdienstrechtes wesentliche Verbesserungen für die Bediensteten da mit drinnen sind. Ich denke, das ist auch zu Recht. Das ist auch unsere Aufgabe als Dienstgeber. Wir sind hier Dienstgeber und wir brauchen die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und ich möchte und erwarte mir auch von all denen, die hier Verantwortung tragen, dass sie sich dieser Verantwortung auch bewusst sind, weil das auch eine Wertschätzung jenen gegenüber ist, die tagtäglich hier sozusagen das Schiff Niederösterreich mit den vielfältigen Aufgaben, die die Landesverwaltung zu tätigen hat, auch nicht nur bestmöglich erfüllen – weil da bin ich überzeugt, das tut jeder Einzelne und jede Einzelne – sondern, dass wir ihnen auch jene Grundlage geben, dass sie ein modernes, adäquates Dienstrecht als Grundlage haben, damit sie ihre Verantwortung im öffentlichen Dienst auch wirklich wahrnehmen können und da möchte ich den Landesdienst, aber auch den Gemeindedienst miteinnehmen. Sie sind die letztendlich, die auf der Straße für Sicherheit sorgen, die Gesundheit auf höchstem Niveau garantieren und die auch die hohe pädagogische Arbeit für unsere Jüngsten garantieren. Deswegen namens der ÖVP Niederösterreich, aber ich denke auch namens der Niederösterreicher und Niederösterreicherinnen, „Danke“ an die Landes- und Gemeindebediensteten für ihre Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.) Umso verwunderlicher finde ich es wirklich, dass der Kollege aus der Nachbargemeinde Baden, dort auch Gemeinderat, Landtagsabgeordneter, heute prominent in der „Kronen Zeitung“ einen großen Artikel gekriegt hat. Das ist einmal nicht so schlecht, da muss man dir auch gratulieren, da kann man sich schon freuen. Aber wenn man ihn genau durchliest, muss es einem eh fast peinlich sein, wenn man mit diesem Inhalt so prominent abgedruckt ist. (Beifall bei der ÖVP.) Weil das in Wahrheit, muss ich dir schon sagen, lieber Helmut, eine Breitseite an all jene ist, die im öffentlichen Dienst stehen. Und es ist auch eine Art und eine Unart im wahrsten Sinne des Wortes, dass wir versuchen uns gegenseitig auszuspielen. Den Privat-sozusagen-Bediensteten gegen den öffentlich Bediensteten, der, der bei einem Konzern beschäftigt ist, bei dem, der bei einem kleinen Tischler beschäftigt ist – mir ist jeder lieb und recht und wir brauchen jeden. Und ich bitte auch in der politischen Diskussion wieder dort hinzukommen, dass wir wertschätzend miteinander umgehen und auch akzeptieren, dass für jeden – „wuascht“ in welcher Position, „wuascht“ welche Lebenserfahrung, „wuascht“ welche Ausbildung, „wuascht“ welche Persönlichkeit er ist – wir brauchen jeden Einzelnen und ich bitte auch um einen wertschätzenden Umgang und nicht, dass wir einen Weg wählen, dass wir uns gegenseitig ausspielen, weil das trägt nämlich auch dazu bei, dass das Ansehen der politisch Verantwortlichen dort hingeht oder vielleicht auch dort ist, wo es ist. Ich glaube, wir wären gut beraten, dass wir hier auch wertschätzender umgehen. Ich möchte nur ganz kurz auf ein paar Punkte eingehen. Ich glaube schon, dass die Verbesserung der Entgeltfortzahlung bei einem Dienstunfall eine Verbesserung darstellt. Ich glaube, dass die Einführung eines Beförderungszuschusses für Dienstreisen, bei denen eine privat gekaufte Netzkarte für den öffentlichen Verkehr genutzt wird, eine Verbesserung darstellt. Man muss halt Gesetze ... und es ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze auf die derzeitige Anforderung – und der öffentliche Verkehr und wie man Dienstreisen gestaltet, ist auch eine Frage: Was ist uns Klimaschutz wert und was ist sozusagen öffentlicher Verkehr wert? – dass das alles ganz, ganz entscheidend ist. Dass wir auch um 9,15 % anpassen, halte ich für richtig, gut, und ich danke auch hier besonders unserer Frau Landeshauptfrau, weil ich glaube, es ist auch ein Zeichen der Wertschätzung, das in der Form sozusagen kommt. In dem gleichen Zusammenhang möchte ich mich auch bei den Spitalsärzten bedanken und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach dem Spitalsärztegesetz entlohnt werden, weil ich denke, das ist auch etwas, wo wir hier ein klares, deutliches Signal senden wollen. Wenn wir von Spitalsärzten reden, möchte ich dem Kollegen Hauer alles Gute und baldige Besserung wünschen und auch allen anderen Kollegen. Aber ich sage schon: Das ist schon viel Geld, die wir als Steuerzahler und als jene, die Steuermittel verwalten, auch in die Hand nehmen. Das ist ja nicht das Geld der Abgeordneten und nicht das Geld des NÖ Landtages, das ist das Geld der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, mit dem wir für den Landesdienst 87 Millionen mehr zukünftig bezahlen, in der Landesgesundheitsagentur – eine Einrichtung, auf die ich stolz bin und wo ich die Kritik der Vorredner auch wirklich zurückweisen möchte – mit 179,02 Millionen Euro mehr in die Hand nehmen und bei den Spitalsärzten 48,4 Millionen Euro in die Hand nehmen, dann reden wir von viel Geld, aber ich denke, von gut investiertem Geld. Und wenn ich von viel Geld und gut investiertem Geld rede, komme ich zum Schluss meiner Ausführungen auch zu einem Themenbereich, der wahrscheinlich das meist Diskutierteste, möglicherweise auch das Umstrittenste ist – nämlich die Anpassung von Politikerbezügen. Jetzt möchte ich da auch ganz klar Stellung nehmen. Ich möchte jedem „Danke“ sagen, der bereit ist gesellschaftspolitische Verantwortung zu übernehmen – auf Gemeindeebene, auf Landesebene, auf Bundesebene, auf europäischer Ebene. Es gibt wahrscheinlich auch durchaus lässigere Aufgaben als politisch tätig zu sein. Nur der, der es macht, der macht es hoffentlich mit Freude, mit Überzeugung und im besten Wissen und Gewissen dessen, dass er das Umfeld unserer Landsleute verbessern möchte, weil das ist die ursächliche Aufgabe für politisch Verantwortliche. Und die gehören gescheit entlohnt und die müssen auch etwas kriegen dafür, weil um Gotteslohn würden wir es vielleicht auch machen, aber von dem geht es halt nicht. Irgendwann musst du auch eine Entschädigungszahlung bekommen. Deswegen glaube ich, dass es, wie wir es in Niederösterreich regeln, eine vernünftige gute Regelung ist. Nämlich denen, die wirklich im ehrenamtlichen Bereich tätig sind ... und wenn ich die Gemeindemandatare auf den Gemeindeebenen hernehme, dann reden wir in Wahrheit vom Ehrenamt, weil das ist nicht mehr. Das ist eine Aufwandsentschädigung. Das ist etwas, wo besonders viel Zeit investiert wird. Da reden wir von Ehrenamt. Niederösterreich ist stolz darauf, dass das Ehrenamt so einen hohen Stellenwert hat und ich möchte hier auch bewusst die politisch Tätigen in den Gemeinden mit hineinnehmen. Deswegen: Bürgermeister und Gemeindemandatare die volle Höhe. Ich glaube, das ist unumstritten und da sind wir hoffentlich alle einer Meinung. (Beifall bei der ÖVP und GRÜNE.) Und dann kommen wir halt zu denen, die auf Landesebene tätig sind, im Landtag und in der Regierung. Ich sage euch auch eines: Wer das ernst nimmt und bei den Menschen draußen ist, der ist sieben Tage in der Woche unterwegs. Und wer das ernst nimmt und immer das Telefon abhebt und versucht auch jedem zu helfen und für die Leute dazusein, der hat wirklich viel zu tun. Ich glaube auch, dass wir monetär nicht nur die Latte ... sozusagen ... dass das nicht nur die Grundlage sein kann, um Leute in die Politik zu bekommen. Du musst vor allem das Herz am rechten Fleck haben. Du musst vor allem bereits sein, auch politische Verantwortung zu übernehmen. Aber man braucht auch eine monetäre Abgeltung. Deswegen glaube ich, dass der Weg, den Niederösterreich gewählt hat, ein guter und richtiger ist – nämlich ein klares Signal auch jenen zu senden, die eh sagen: „Ihr verdient viel zu viel.“ Denen können wir es auch nicht recht machen, sage ich auch ganz ehrlich. Aber deutlich drunter zu bleiben unter jenen, die die anderen Gehaltsabschlüsse gemacht haben – und ich habe mir das angeschaut, also wir bewegen uns wirklich von 8,7 bis 9,15 % - und ich denke, dass wir mit dem Weg, den wir gewählt haben, den andere Bundesländer ja übrigens auch gehen, der mittlerweile das „Kärntner Modell“ genannt wird, dass wir diesen Weg zu recht und richtig beschreiten. Kollege Pfister, du hast das ein bisschen kritisiert oder kritisch betrachtet. Wien macht es genauso. Also Wien ist, glaube ich, ein mustersozialdemokratisch geführtes Land, nicht inhaltlich und politisch, aber von den Mehrheitsverhältnissen. Insofern, wenn es Wien macht, ist das auch etwas, was man den Wiener Kollegen vielleicht ausrichten könnte. Ich glaube, dass das, was wir heute beschließen, richtig und gut ist, richtig und wichtige Signale an die Gemeindebediensteten und Landesbediensteten, wichtige und richtige Signale an die Ärzte, ein klares Zeichen auch an jene, die politische Verantwortung tragen, ein wichtiges Zeichen an die Gemeindepolitiker und ich freue mich auch und denke auch, dass es ein Zeichen für die Gemeindeautonomie ist, wenn wir die Sitzungsgelder wieder einführen. Das sollen die Gemeinden entscheiden. Ich sage es auch ganz ehrlich: Ich bin auch für die monatliche Zahlung, habe das auch intensiv mit meinem Nachbarbürgermeister, Kollegen Szirucsek, besprochen, auch mit dem Bürgermeister Hintner, auch mit anderen Bürgermeisterkolleginnen und –kollegen. Soll es jeder entscheiden, wie er glaubt. Jeder muss sich dem Wähler vor Ort stellen. Wenn die Gemeinde das monatlich machen will, ist es mir recht, finde ich für gescheit. Wenn sie es sitzungsgeldmäßig machen wollen, geben wir ihnen die Möglichkeit. In dem Sinne: Alles Gute, gesegnete Weihnachten! Ich freue mich auf 2024. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Erneut zu Wort gemeldet, Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Landtag! Kollege Kainz, danke für die Wortmeldung, die ich zum Teil unterstreichen kann, zum Teil natürlich auch vehement widersprechen muss. Im Lauf dieser Debatte habe ich von niemandem von Ihnen gehört – von niemandem habe ich gehört – dass es im öffentlichen Dienst keine sogenannten „Privilegien“ gäbe. Ich habe gesagt, es gibt sie. Dann ist man über mich hergefallen und keiner hat dargelegt, dass es die nicht gibt. Im Gegenteil, Kollege Kasser hat noch gesagt: „Ja, tatsächlich. Früher hat man im öffentlichen Dienst schlechter verdient. Das ist jetzt endlich ausgeglichen.“ Das heißt, man nähert sich an die Privatwirtschaft an. Was bleibt? Die Privilegien. Und das pickt einmal und das lasse ich mir nicht wegdiskutieren. Kollege Handler, ich habe durchaus differenziert verschiedene Bereiche des öffentlichen Dienstes angesprochen und wenn du aus meiner Rede herausgelesen hast, dass ich den Straßendienst kritisiert habe, der natürlich immer nur bei Regen und Schnee arbeitet – das weiß ich schon – wenn du das aus meiner Rede herausgelesen hast, dann hast du geschlafen! Und dann stell dich bitte nicht da heraus und glaube, dass du so eine Kritik da anbringen musst. (Unruhe bei Abg. Handler.) Und auch niemand, meine Damen und Herren, kein Einziger hat mir erklärt, warum ich oder wie man der Gabi Holzinger aus der metallverarbeitenden Industrie erklärt, warum die einen niedrigeren Abschluss hat als der öffentliche Dienst? Keiner hat das bisher gemacht und ich nehme an, es wird auch nicht passieren. (Abg. Kainz: Sozialpartnerschaft.) Zu den Politikergehältern haben wir auch eine dezidierte Meinung – das ist Ihnen vielleicht aufgefallen, wie ich gesprochen habe. Wir glauben, dass dieses nach unten Lizitieren für Spitzenpolitiker genau der falsche Weg ist. Wir brauchen gute Leute ganz vorne, die auch gut bezahlt werden. Und dann noch etwas und das bestätigt natürlich auch das, was ich ursprünglich gesagt habe: Warum sitzen denn so viele Vertreter des öffentlichen Dienstes in den gesetzgebenden Gremien? Naja, weil es halt sehr leicht ist, wenn man öffentlich bedienstet ist, durch die Mühlen zu gehen, die einem dann letztlich einen Sitz in einem Gremium bringen. Das hat man heute gehört bei dir Christoph. Ich bin nicht Dienstgeber des öffentlichen Dienstes, wirklich nicht. Ich bin gewählter Mandatar und wir sind unseren Wählerinnen und Wählern verantwortlich und die kommen halt nicht alle aus dem öffentlichen Dienst – sorry. (Abg. Kainz: Du bist Mandatar des Landtages. Du bist auch der Landesstruktur verantwortlich.) Deshalb erlaube ich mir auch deren Interessen zu vertreten und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft.
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