Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-250/L-35-2023 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2023)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Antrag betreffend der Dienstrechts-Novelle 2023: Die Anpassungen der Gehalts- und Entgeltansätze sind nicht nur eine Frage der Wertschätzung der Arbeit, sondern eine Investition in die Qualität der Leistungen im Landesdienst. Die Leistungen des öffentlichen Dienstes in Niederösterreich sorgen auch für Stabilität und diese Anerkennung für ihre Arbeit muss auch dementsprechend honoriert werden. Zu ein paar Punkten bei den Änderungen im Dienstrecht: So wird unter anderem die Verfallsfrist beim Erholungsurlaub, vergleichbar mit der Rechtslage des Bundes, einheitlich festgelegt und bedeutet hier auch Verbesserungen für die einzelnen Bediensteten. In der vorliegenden Novelle wird auch die Möglichkeit geschaffen, eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Reha-Aufenthalt eingeführt und dieser Anspruch besteht für die notwendige Begleitung von minderjährigen eigenen, Stief-, Wahl- oder Pflegekindern. Bei den Pensionen wird durch Entfall der einjährigen Wartefrist hinsichtlich der erstmaligen Pensionsanpassung dementsprechend auch verbessert. Auch bei der Nutzung privat gekaufter Karten für die öffentlichen Verkehrsmittel bei Dienstreisen wird ein kilometerabhängiger Zuschuss eingeführt. Wenn wir auf die Jahre 2020 bis 2022 zurückblicken, wo Covid-19-Ungeimpfte diskriminiert wurden, wo eine Corona-Impfung als Kriterium für eine Anstellung beim Land NÖ und in ausgegliederten Gesellschaften zwingende Voraussetzung war und ungeimpften Menschen der Einstieg in den Landesdienst verwehrt wurde, ist es eine notwendige Maßnahme, dass Ungeimpfte, die zu diesem Zeitpunkt im Aufnahmeverfahren ausgeschieden wurden, erneut zu Bewerbungen eingeladen werden. Diese Jahre haben bewiesen, dass es notwendig ist, unsachliche Benachteiligungen von Bediensteten aufgrund ihres Corona-Impfstatus zu verhindern. Dazu wird gesetzlich festgeschrieben, dass Bedienstete aufgrund des Covid-19-Impfstatus durch den Dienstgeber nicht benachteiligt werden dürfen. Das ist eine Maßnahme, welche zum Schutz vor Diskriminierung notwendig ist und daher auch gesetzlich verankert werden muss. (Beifall bei der FPÖ.) Abschließend gilt es noch „Danke“ zu sagen an alle öffentlichen Bediensteten in Niederösterreich, die täglich ihr Bestes geben und professionelle Arbeit leisten, damit ein funktionierendes Gemeinwesen garantiert bleibt und wir werden den vorgelegten Anträgen unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs