Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-250/L-35-2023 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2023)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Pfister (SPÖ): Wenn am Ende des Tages keiner mehr da ist bei der Abstimmung ... (Heiterkeit im Hohen Hause.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Dienstrechts-Novelle 2023 hier heute zur Abstimmung. Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die aus meiner Sicht wirklich enorme Verbesserungen sind, vor allem aber auch – Gott sei Dank sehr schnell – auch passiert sind, nämlich die Anpassungen auf der Landesebene. Im Bund wurde das ja bereits beschlossen und eine dieser großen Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für die Landesbediensteten ist, wenn es darum geht – und leider das sehr, sehr häufig auch passiert – dass Kinder hier mit Erkrankungen zu kämpfen haben, die Rehabilitationsaufenthalte mit sich bringen müssen und viele Eltern da vor der großen Entscheidung stehen: „Reduziere ich meine Arbeitszeit oder muss ich vielleicht am Ende des Tages sogar meine Arbeit aufgeben, um hier mein Kind gesund zubekommen bei diesem Rehabilitationsaufenthalt?“ Wo es einem wirklich das Herz zerreißen könnte, wenn ihr schon einem so ein Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche gesehen habt, wo vier-, fünfjährige Kinder mit schweren Erkrankungen zu kämpfen haben und die Eltern eigentlich nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen und wie sie vor den Trümmern ihrer Existenz in dem Fall stehen. Daher begrüße ich diese Novellierung und Gott sei Dank auch nämlich nicht einmal knapp einen Monat, nachdem es der Nationalrat bereits auf Bundesebene gemacht hat, dass wir hier bei der Freistellung, Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt da wirklich sehr rasch nachziehen und das wirklich eine Verbesserung für die Kolleginnen und Kollegen ist. (Beifall bei der SPÖ.) Viele Dinge sind hier auch geregelt, wenn es um die Urlaubsabgeltung geht, also sehr, sehr viele technische Dinge, die wirklich massive Verbesserungen sind und da möchte ich auch den Sozialpartnerinnen hier recht herzlich „Danke“ sagen: der Gewerkschaftsvertretung, der Personalvertretung, die hier wirklich ein hervorragendes Paket hier nicht nur verhandelt hat, sondern auch umgesetzt hat und daher werden wir dieser Dienstrechts-Novelle sehr, sehr gerne hier auch zustimmen. Der zweite Punkt, das wurde vorher schon angesagt, das ist der Punkt des Gemeindebezügegesetzes, wo ich ja jetzt erfahren habe, dass viele Leute rausgehen und sich da der Abstimmung entziehen. Ich hätte mir nur gewünscht und wir hätten uns gewünscht: Wir haben das im Mai 2023 beschlossen, dass es hier beim Gemeindebezügegesetz die Entschädigungen und Kommissionsgebühren und auch diese Sitzungsgelder, dass die mit März 2024 spätestens abgeschafft werden, wir nicht einmal in den Genuss gekommen sind, dieses Gesetz irgendwie greifen zu lassen oder das Gesetz überhaupt auf die Auswirkungen – vielleicht nach einer Evaluierungsphase, ob das jetzt eine Periode ist, ob das ein Jahr ist oder ob das zwei Jahre sind – dass wir leider gar nicht in die Chance kommen, nämlich jetzt bereits im Dezember 2023 einen Beschluss vom Mai wieder revidieren und da wieder in eine andere Richtung gehen. Ich finde das nur sehr traurig, dass man in vielen Dingen immer versucht ein Miteinander zu spielen, wenn es aber darum geht – und das wissen wir vom Gemeindevertreterverband und auch vom Gemeindebund hören wir das – man hat mit den Betroffenen eigentlich nicht gesprochen, sondern das dürften sich ganz, ganz Wenige in einem stillen Kämmerlein ausgemacht haben und jetzt hier als Änderung, in dem Fall, des Gemeindebezügegesetzes eingebracht werden. Ich würde mir wünschen und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wünschen uns, dass wir, wenn es um diese Materien geht, dass man auch den Gemeindevertreterverbund und auch den Gemeindebund hier auch einbindet und nicht am Ende des Tages vor vollendete Tatsachen stellt, die dann als Pressemeldung oder Statements von Landesregierungsmitgliedern oder von Klubobleuten erfahren, was da umgesetzt wird oder was wieder geändert wird aufgrund dessen, dass man vielleicht Beschlüsse, die vor fünf Monaten passiert sind, wieder revidiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der nächste Punkt, der dann kommt, ist der Gesetzesentwurf des Spitalsärztegesetzes. Auch hier geht es um die Anpassung, um die Gehaltsnovelle, die wir hier auch begrüßen und unterstützen, weil es auch darum geht, nicht nur Dinge in schönen Reden hier im Landtagssaal oder in öffentlichen Veranstaltungen zu pflegen, wenn es darum geht, die Kolleginnen im Gesundheits-, im Pflegebereich, in der ärztlichen Versorgung im Spitalsbereich hier auch zu unterstützen. Daher begrüßen wir auch diese Anpassung mit 1. Jänner 2024 und werden dieser auch gerne zustimmen. Jetzt zu einem Abänderungsantrag, den ich auch einbringen möchte – nämlich einen Abänderungsantrag, wo es darum geht, dass man das Bezügegesetz oder den Gesetzesentwurf mit dem § 34-Antrag ... dass ich hier einen Abänderungsantrag einbringen möchte. Die Abgeordneten Pfister, Weninger, Kocevar, Suchan-Mayr zum Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Kaufmann gemäß § 34 Landtagsgeschäftsordnung 2001 betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes (liest:)
„Der dem Antrag angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt abgeändert:“ und da bitte genau zuhören (liest:)
„In der Änderungsanordnung 7. lautet der Abs. § 26 (10) wie folgt:
(10) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre entfällt bis 31.12.2024 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z. 1 bis 3 genannten Organe und bis 30. Juni 2024 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z. 4 bis 10 genannten Organe ebenso.“
Was heißt das konkret? Das Spannende ist daran, dass es hier bei dieser Abänderung auch darum geht, dass gestern auch ein Klubobmann im Nationalrat sehr wortgewaltig vom Rednerpult den Abgeordneten im Parlament auch zugerufen hat. Es geht darum, dass man gesagt hat, beim Bezügegesetz zieht man hier nicht nur eine Staffelung ein, sondern die höchsten Gehälter sollen hier mit einer Nulllohnrunde ausgestattet werden. Das Spannende daran ist, dass da heute alle da sitzen und gestern der Klubobmann Wöginger da Niederösterreich ganz nach vorne gekehrt hat und auch gesagt hat, was da in Niederösterreich mit der ÖVP- und FPÖ-Landesregierung da umgesetzt wird, findet er einen Wahnsinn und das ist ja eine Augenauswischerei. Ich habe mir nur die Frage gestellt: Wäre die Frau Landeshauptfrau halbwegs fest im Sattel und hätte die auch die Kompetenzen in der ÖVP, so wie man es ihr immer nachsagt, hätte der August Wöginger heute früh, glaube ich, auf allen Vieren ins Landhaus kommen müssen nach diesen Aussagen, die er gestern in dem Fall getroffen hat. (Beifall bei der SPÖ.) Dem scheint aber anscheinend nicht so, dass die Frau Landeshauptfrau da nicht mehr diese Macht in der ÖVP hat, sondern dass der Klubobmann Wöginger da auf Bundesebene und Nationalratsebene hier solche Aussagen auch tätigen kann und ihr dann alle dasitzt – ob das jetzt die ÖVP- und die FPÖ-Abgeordneten sind – und diesen Antrag auch letzte Woche im Ausschuss abgelehnt habt, wo gleichzeitig genau diese FPÖ-Funktionärinnen und –Funktionäre auf Bundesebene überall ... und da dürfte der Parteichef anscheinend auch nicht sein Durchgriffsrecht haben, auch wenn der Mitarbeiter da direkt an der Quelle sitzt und das natürlich aus erster Hand bestimmt mitbekommt, aber in Niederösterreich sich anscheinend nicht daran erinnern kann, was im Bund der Parteichef – in dem Fall – ausgibt. Nämlich, dass man dort wirklich ehrlich sein muss und, dass man sagt: Ok, wir stehen dazu. Wir stehen dazu, dass wir hier einen späteren Abschluss machen, aber gleichzeitig auch, dass die Landesregierungsmitglieder – nämlich genau die, die in diesem Abänderungsantrag genannt sind – nämlich, dass die in dem Fall keine Erhöhung im Jahr 2024 hier auch bekommen sollen. Es geht hier darum, dass man auf der einen Seite in der Öffentlichkeit überall sagt, man muss das eindämmen und man darf diese Erhöhungen nicht machen. Man macht sie in Oberösterreich. Man macht sie in Salzburg – komischerweise immer dort, wo die Freiheitliche Partei mit der ÖVP reagiert. In Niederösterreich anscheinend dasselbe. Da kann man sich nicht durchringen, unserem Abänderungsantrag hier zuzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum: Wir sprechen hier davon, dass es um Erhöhungen geht oder um eine Erhöhung geht, für einen Bezug, den die durchschnittliche Arbeitnehmerin, der durchschnittliche Arbeitnehmer in einem halben Jahr, in dem Fall, gar nicht verdienen kann. Hier geht es darum, nicht nur um Gerechtigkeit, sondern hier geht es auch um Transparenz und da geht es vor allem am Ende des Tages auch um Ehrlichkeit. Nicht auf der einen Seite sagen: „Wir sind die Vertreterinnen und Vertreter des kleinen Mannes.“ Wenn es aber dann darum geht, die eigenen Gagen in dem Fall dort zu erhöhen oder die eigenen Gagen in dem Fall zu erhöhen und nicht dazu zu stehen, was man vorher in Aussendungen überall verkündet, das man am Ende des Tages nicht selber tut. Da geht es wirklich um Ehrlichkeit. Gebt euch einen Ruck, stimmt unserem Abänderungsantrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Bruck an der Leitha
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs