Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-250/L-35-2023 – NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz (NÖ LVGG) – Änderungen (Dienstrechts-Novelle 2023)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-250, der Dienstrechts-Novelle 2023. Der vorliegende Entwurf zur Dienstrechts-Novelle 2023 enthält unter anderem folgende Punkte: Die Gehaltsnovelle 2024, Änderungen bezüglich erstmaliger Pensionserhöhung der Jahre 23, 24 und 25, Schaffung einer neuen Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern, Einführung eines Beförderungszuschusses für Dienstreisen, bei denen eine privat gekaufte Netzkarte für den öffentlichen Verkehr genutzt wird, Valorisierung der Studienbeihilfen, Umsetzung des EuGH-Judikats betreffend Urlaubsabgeltung, Verbesserung der Entgeltfortzahlung nach Dienstunfall und Erweiterung des Instituts der Zuordnung wegen herabgesetzter Leistungsfähigkeit. Ich stelle daher den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz und das NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte im Anschluss um Debatte und Abstimmung.
Ich komme zum zweiten Geschäftsstück. Ich berichte zur Ltg.-250-1 betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997. Aufgrund der Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes über den Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 werden die Bezüge der Politikerinnen und Politiker auf Landes- und Gemeindeebene ab 1. Jänner 2024 im gesamten Kalenderjahr 2024 um 9,7 % angehoben. Diese Erhöhung soll jedoch für die Landesorgane in Niederösterreich erst im zweiten Halbjahr des Kalenderjahres 2024 wirksam werden. Außerdem soll den Mitgliedern von Gemeinderäten anstelle einer monatlichen Entschädigung ein Sitzungsgeld gewährt werden können. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung im Anschluss.
Ich komme zum letzten Geschäftsstück mit der Ltg.-253, Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes. Die zwischen dem Bund und der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes ausverhandelte Anhebung der Gehälter der öffentlich Bediensteten des Bundes ab 1. Jänner 24 um 9,15 %, mindestens jedoch um 192 Euro, soll in demselben Ausmaß für die Bediensteten nach dem NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 angehoben werden. Geschätzter Herr Präsident, ich komme zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Spitalsärztegesetzes 1992 wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mistelbach
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich